Mietspiegel Kamp-Lintfort 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel
Was kostet Wohnen in Kamp-Lintfort aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 8,33 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil, sowie den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze).
Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge
Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Kamp-Lintfort liegt sie 2026 im Schnitt bei 8,33 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis.
Angebotsmiete
Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.
Ortsübliche Vergleichsmiete
Die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird — die rechtlich maßgebliche Größe für Mieterhöhungen.
Mietpreisentwicklung in Kamp-Lintfort
Die durchschnittliche Angebotsmiete in Kamp-Lintfort liegt aktuell bei 8,33 €/m² und basiert auf Marktdaten aus Immobilieninseraten. Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich ein Anstieg von 5,2 %. Diese Werte unterscheiden sich von einem amtlichen Mietspiegel und spiegeln die tatsächlich am Markt angebotenen Mietpreise wider.
Die Wohnlage hat einen deutlichen Einfluss auf das Mietniveau in der Stadt. Während Wohnungen in einfacher Lage durchschnittlich 6,9 €/m² kosten, liegen die Mieten in mittleren Lagen bei 8,22 €/m². In guten Wohnlagen werden 10,75 €/m² erreicht, was einem Aufschlag von rund 56 % gegenüber einfachen Lagen entspricht.
Das Baujahr der Immobilie wirkt sich ebenfalls erkennbar auf die Mietpreise aus. Altbauten bis 1949 werden mit 7,3 €/m² inseriert, während Wohnungen aus den Jahren 1950 bis 1979 bei 7,75 €/m² liegen. Objekte aus der Bauphase 1980 bis 1999 erreichen 8,53 €/m², neuere Wohnungen von 2000 bis 2015 9,13 €/m². Neubauten ab 2021 erzielen mit 10,6 €/m² die höchsten Angebotsmieten und liegen damit etwa 45 % über den ältesten Bestandsimmobilien.
Marktmieten in Kamp-Lintfort nach Wohnlage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfach | 5,84 € | 6,12 € | 6,41 € | 6,62 € | 6,90 € |
| Mittel | 6,95 € | 7,29 € | 7,63 € | 7,88 € | 8,22 € |
| Gut | 9,09 € | 9,53 € | 9,99 € | 10,31 € | 10,75 € |
Mietpreise in Kamp-Lintfort nach Baujahr
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 1949 | 6,18 € | 6,48 € | 6,79 € | 7,01 € | 7,30 € |
| 1950 - 1979 | 6,55 € | 6,87 € | 7,20 € | 7,43 € | 7,75 € |
| 1980 - 1999 | 7,21 € | 7,56 € | 7,92 € | 8,18 € | 8,53 € |
| 2000 - 2015 | 7,73 € | 8,10 € | 8,48 € | 8,76 € | 9,13 € |
| 2016 - 2020 | 8,46 € | 8,86 € | 9,29 € | 9,59 € | 10,00 € |
| ab 2021 | 8,96 € | 9,40 € | 9,84 € | 10,16 € | 10,60 € |
Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 45 m² | 8,06 € | 8,45 € | 8,86 € | 9,14 € | 9,53 € |
| 45 - 100 m² | 6,90 € | 7,23 € | 7,57 € | 7,82 € | 8,15 € |
| Über 100 m² | 6,47 € | 6,78 € | 7,10 € | 7,33 € | 7,65 € |
| Einfamilienhaus | 8,29 € | 8,69 € | 9,10 € | 9,40 € | 9,80 € |
Wohnungsmieten in Kamp-Lintfort
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Zimmer | 8,16 € | 8,56 € | 8,96 € | 9,25 € | 9,65 € |
| 2 Zimmer | 7,25 € | 7,60 € | 7,97 € | 8,22 € | 8,58 € |
| 3 Zimmer | 6,87 € | 7,20 € | 7,54 € | 7,79 € | 8,12 € |
| 4 Zimmer | 6,58 € | 6,90 € | 7,23 € | 7,46 € | 7,78 € |
| 5+ Zimmer | 6,13 € | 6,43 € | 6,74 € | 6,95 € | 7,25 € |
Nach Etage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdgeschoss | 6,93 € | 7,26 € | 7,61 € | 7,86 € | 8,19 € |
| 1. Stock | 7,00 € | 7,34 € | 7,68 € | 7,93 € | 8,27 € |
| 2. Stock | 6,99 € | 7,32 € | 7,67 € | 7,92 € | 8,26 € |
| 3.+ Stock | 7,27 € | 7,62 € | 7,99 € | 8,25 € | 8,60 € |
Mietpreise für Häuser in Kamp-Lintfort
Nach Haustyp
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 8,12 € | 8,51 € | 8,92 € | 9,20 € | 9,60 € |
| Doppelhaushälfte | 6,85 € | 7,18 € | 7,53 € | 7,77 € | 8,10 € |
| Reihenhaus | 6,57 € | 6,88 € | 7,21 € | 7,45 € | 7,76 € |
| Mehrfamilienhaus | 6,14 € | 6,43 € | 6,74 € | 6,96 € | 7,25 € |
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 3 Zimmer | 6,40 € | 6,71 € | 7,03 € | 7,25 € | 7,56 € |
| 4 Zimmer | 6,97 € | 7,31 € | 7,65 € | 7,90 € | 8,24 € |
| 5 Zimmer | 7,23 € | 7,58 € | 7,94 € | 8,19 € | 8,54 € |
| 6+ Zimmer | 7,75 € | 8,12 € | 8,51 € | 8,78 € | 9,16 € |
Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Kamp-Lintfort
Mietpreisbremse (Neuvermietung)
Kamp-Lintfort ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen — bei Neuvermietung ist die Miethöhe nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.
Kappungsgrenze (Bestand)
Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.
Ortsübliche Vergleichsmiete in Kamp-Lintfort
Ob eine Gemeinde einen amtlichen Mietspiegel führt, entscheidet sie selbst — verbindliche Auskunft dazu erteilt die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung von Kamp-Lintfort. Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558c/§ 558d BGB), die von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter erstellt wird. Liegt kein Mietspiegel vor, kann die ortsübliche Vergleichsmiete über Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) begründet werden. Die auf dieser Seite gezeigten Werte sind Angebotsmieten aus Inseraten und dienen der Marktorientierung.
So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?
Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:
1. Bad / WC
Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.
2. Küche
Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.
3. Wohnung
Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.
4. Gebäude
Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.
5. Wohnumfeld
Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.
Modernisierung
Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.
So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)
- 1
Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Kamp-Lintfort, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.
- 2
Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).
- 3
Vergleichswerte heranziehen. Ohne amtlichen Mietspiegel dienen Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) als Grundlage.
- 4
Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.
- 5
Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.
- 6
Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.
Mieten im Umland von Kamp-Lintfort
Kamp-Lintfort weist mit 8,33 €/m² einen Mietpreis auf, der unter dem Niveau der meisten Nachbarstädte liegt. Im regionalen Vergleich positioniert sich die Stadt damit im unteren Segment, lediglich eine Nachbarstadt mit 7,93 €/m² verzeichnet noch niedrigere Mieten.
Die Spannweite in der Region reicht von 7,93 €/m² bis 8,98 €/m², wobei die höchsten Mietpreise mit 8,98 €/m² deutlich über dem Kamp-Lintforter Niveau liegen. Der regionale Durchschnitt der betrachteten Nachbarstädte beträgt 8,50 €/m², sodass Kamp-Lintfort rund 2,0% darunter rangiert.
| Name | Ø Miete/m² | Veränderung |
|---|---|---|
| Issum | 8,54 € | +5,4% |
| Rheinberg | 8,50 € | +4,7% |
| Rheurdt | 8,39 € | +4,9% |
| Neukirchen-Vluyn | 8,66 € | +5,7% |
| Alpen | 8,45 € | +5,4% |
| Moers | 8,98 € | +4,9% |
| Kerken | 8,60 € | +6,0% |
| Voerde (Niederrhein) | 7,93 € | +4,1% |
| Geldern | 8,45 € | +4,6% |
| Sonsbeck | 8,46 € | +4,4% |
Immobilienpreise in Kamp-Lintfort
Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Kamp-Lintfort relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Kamp-Lintfort sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Kamp-Lintfort.
Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Kamp-Lintfort 2026
Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Kamp-Lintfort liegt aktuell bei 8,33 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 5,2%.
Die Angebotsmieten in Kamp-Lintfort haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 5,2% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.
Nein. Kamp-Lintfort ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen – bei Neuvermietung gilt keine Mietpreisbremse.
Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quellen & Stand der Daten
- Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
- Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze — bbsr.bund.de
- Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de
Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.