Mietspiegel Bocholt 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel

Was kostet Wohnen in Bocholt aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 9,23 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil, den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze) und zitiert und verlinkt den amtlichen Mietspiegel als Originalquelle.

9,23 €/m²Ø Angebotsmiete (Neuvermietung)Marktmiete · Inseratsauswertung
§ 558dQualifizierter MietspiegelMietpreisbremse: nein · Kappung 20 %
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Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge

Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Bocholt liegt sie 2026 im Schnitt bei 9,23 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis. In Bocholt wird die ortsübliche Vergleichsmiete durch den amtlichen Mietspiegel (Stand 01.01.2026) abgebildet — nicht als einzelner Durchschnittswert, sondern differenziert nach Baualter, Größe und weiteren Merkmalen.

Marktdaten

Angebotsmiete

~9,23 €/m²Ø Neuvermietung

Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.

Rechtlich maßgeblich

Amtlicher Mietspiegel

Die rechtlich maßgebliche ortsübliche Vergleichsmiete. Wir bauen den amtlichen Mietspiegel nicht nach — wir zitieren und verlinken ihn als Originalquelle.

Mietpreisentwicklung in Bocholt

Der qualifizierte Mietspiegel nach § 558d BGB für Bocholt mit Stand vom 1. Januar 2026 bildet die maßgebliche Grundlage zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete für Bestandsmietverhältnisse. Er wird nach wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und gibt Auskunft über die vor Ort gezahlten Mieten der vergangenen sechs Jahre. Dieser amtliche Mietspiegel ist insbesondere für Mietanpassungen im laufenden Mietverhältnis von Bedeutung.

Ergänzend liegen Daten zu Angebotsmieten aus Inseraten vor, die jedoch ausschließlich nachrichtlichen Charakter haben und nicht mit dem amtlichen Mietspiegel gleichzusetzen sind. Die durchschnittliche Angebotsmiete in Bocholt beträgt 9,23 €/m² und ist gegenüber dem Vorjahr um 4,3 % gestiegen. Angebotsmieten beziehen sich auf aktuell am Markt verfügbare Wohnungen und liegen typischerweise über den Bestandsmieten des amtlichen Mietspiegels.

Die Wohnlage hat einen deutlichen Einfluss auf das Mietpreisniveau bei den Inseraten: In einfachen Lagen werden durchschnittlich 7,64 €/m² aufgerufen, während in guten Lagen 11,62 €/m² verlangt werden. Auch das Baujahr spielt eine Rolle, wobei Neubauwohnungen ab 2021 mit 11,79 €/m² die höchsten Angebotsmieten aufweisen, während Altbauten bis 1949 bei 7,99 €/m² liegen.

Wohnungen
9,23 €/m²
Q1 2026
Q+0.33%
Q4 2025
Y+4.29%
Q1 2025
Häuser
10,12 €/m²
Q1 2026
Q+1.2%
Q4 2025
Y+4.01%
Q1 2025
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Marktmieten in Bocholt nach Wohnlage

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Einfach6,37 €6,65 €6,84 €7,45 €7,64 €
Mittel7,84 €8,19 €8,42 €9,18 €9,41 €
Gut9,68 €10,11 €10,40 €11,33 €11,62 €

Mietpreise in Bocholt nach Baujahr

Nettokaltmiete /20222023202420252026
bis 19496,66 €6,95 €7,15 €7,79 €7,99 €
1950 - 19796,88 €7,18 €7,39 €8,05 €8,25 €
1980 - 19997,81 €8,15 €8,39 €9,14 €9,37 €
2000 - 20158,49 €8,86 €9,12 €9,93 €10,19 €
2016 - 20209,16 €9,56 €9,83 €10,72 €10,99 €
ab 20219,82 €10,25 €10,55 €11,49 €11,79 €

Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Bis 45 m²8,98 €9,38 €9,65 €10,51 €10,78 €
45 - 100 m²7,66 €7,99 €8,22 €8,96 €9,19 €
Über 100 m²6,92 €7,22 €7,43 €8,10 €8,30 €
Einfamilienhaus9,25 €9,66 €9,93 €10,82 €11,10 €
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Wohnungsmieten in Bocholt

Nach Zimmeranzahl

Nettokaltmiete /20222023202420252026
1 Zimmer8,88 €9,27 €9,54 €10,39 €10,66 €
2 Zimmer8,36 €8,73 €8,98 €9,78 €10,03 €
3 Zimmer7,47 €7,80 €8,03 €8,75 €8,97 €
4 Zimmer7,48 €7,81 €8,03 €8,75 €8,97 €
5+ Zimmer6,86 €7,16 €7,37 €8,03 €8,23 €

Nach Etage

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Erdgeschoss7,36 €7,69 €7,91 €8,62 €8,84 €
1. Stock7,95 €8,30 €8,54 €9,30 €9,54 €
2. Stock7,62 €7,95 €8,18 €8,91 €9,14 €
3.+ Stock8,00 €8,35 €8,59 €9,36 €9,60 €

Mietpreise für Häuser in Bocholt

Nach Haustyp

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Einfamilienhaus8,74 €9,12 €9,38 €10,22 €10,48 €
Doppelhaushälfte7,52 €7,85 €8,07 €8,80 €9,02 €
Reihenhaus6,94 €7,25 €7,46 €8,13 €8,33 €
Mehrfamilienhaus6,67 €6,96 €7,16 €7,80 €8,00 €

Nach Zimmeranzahl

Nettokaltmiete /20222023202420252026
3 Zimmer7,13 €7,44 €7,65 €8,34 €8,55 €
4 Zimmer7,58 €7,91 €8,14 €8,87 €9,10 €
5 Zimmer7,98 €8,33 €8,57 €9,34 €9,57 €
6+ Zimmer8,64 €9,02 €9,28 €10,11 €10,37 €

Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Bocholt

Gilt in Bocholt

Mietpreisbremse (Neuvermietung)

Gilt nicht

Bocholt ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen — bei Neuvermietung ist die Miethöhe nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.

Kappungsgrenze (Bestand)

20 % in 3 Jahren

Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.

Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.

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Amtlicher Mietspiegel Bocholt

Bocholt hat einen amtlichen Mietspiegel: einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB, herausgegeben von Stadt Bocholt (erstellt durch Neitzel Consultants GmbH, anerkannt vom Arbeitskreis Mietspiegel mit Haus & Grund Bocholt, Borken und Umgebung e.V. und Mieterverein Wesel-Bocholt-Kleve und Umgebung e.V.) (Stand 01.01.2026). Er ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und trägt die gesetzliche Vermutungswirkung: Die ausgewiesenen Werte gelten als ortsübliche Vergleichsmiete. Format: Tabellenmietspiegel. Den vollständigen amtlichen Mietspiegel Bocholt können Sie als PDF direkt bei der Originalquelle herunterladen: bocholt.de.

Amtliche Angaben · Stand 01.01.2026
Mietspiegel Bocholt
Typ
Qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB)
Stand
01.01.2026
Herausgeber
Stadt Bocholt (erstellt durch Neitzel Consultants GmbH, anerkannt vom Arbeitskreis Mietspiegel mit Haus & Grund Bocholt, Borken und Umgebung e.V. und Mieterverein Wesel-Bocholt-Kleve und Umgebung e.V.)

So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?

Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:

1. Bad / WC

Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.

2. Küche

Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.

3. Wohnung

Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.

4. Gebäude

Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.

5. Wohnumfeld

Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.

Modernisierung

Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.

So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)

  1. 1

    Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Bocholt, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.

  2. 2

    Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).

  3. 3

    Tabellenfeld im amtlichen Mietspiegel ablesen. Sie erhalten drei Werte: einen Mittelwert sowie eine untere und obere Spanne.

  4. 4

    Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.

  5. 5

    Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.

  6. 6

    Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.

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Mieten im Umland von Bocholt

Bocholt weist mit 9,23 €/m² die höchste durchschnittliche Nettokaltmiete im Vergleich zu allen betrachteten Nachbarstädten auf. Das Mietpreisniveau liegt damit deutlich über dem regionalen Umfeld, wobei die nächstgelegene Stadt mit 8,93 €/m² bereits spürbar darunter rangiert.

Die Nachbarstädte zeigen ein merklich niedrigeres Mietpreisniveau, wobei die Spanne von 7,88 €/m² bis 9,04 €/m² reicht. Im direkten Vergleich liegt Bocholt damit etwa 4,3 % bis 17,1 % über den Mieten der umliegenden Städte und nimmt eine klare Spitzenposition in der Region ein.

NameØ Miete/m²Veränderung
Rhede9,04 €+5,6%
Isselburg8,07 €+5,2%
Hamminkeln8,43 €+4,8%
Rees8,24 €+5,1%
Borken8,45 €+6,8%
Raesfeld8,59 €+5,5%
Südlohn7,88 €+5,8%
Wesel8,61 €+5,8%
Kalkar8,07 €+4,4%
Xanten8,93 €+5,4%

Immobilienpreise in Bocholt

Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Bocholt relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Bocholt sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Bocholt.

Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Bocholt 2026

Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Bocholt liegt aktuell bei 9,23 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 4,3%. Nachrichtlich: Für Mieterhöhungen ist der amtliche Mietspiegel maßgeblich, nicht der Inseratspreis.

Die Angebotsmieten in Bocholt haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 4,3% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.

Der amtliche Mietspiegel nennt nie nur eine Zahl. Für jede Kombination aus Baualtersklasse und Wohnungsgröße stehen ein Mittelwert sowie eine untere und obere Spanne, dazu Zu- und Abschläge für Wohnlage und Ausstattung. Jeder Wert innerhalb der Spanne kann die ortsübliche Vergleichsmiete sein – die genaue Einordnung folgt aus Ausstattung, Beschaffenheit und energetischem Zustand.

Ja. Bocholt hat einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB, herausgegeben von Stadt Bocholt (erstellt durch Neitzel Consultants GmbH, anerkannt vom Arbeitskreis Mietspiegel mit Haus & Grund Bocholt, Borken und Umgebung e.V. und Mieterverein Wesel-Bocholt-Kleve und Umgebung e.V.) (Stand 01.01.2026). Er ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und trägt die gesetzliche Vermutungswirkung: Die ausgewiesenen Werte gelten als ortsübliche Vergleichsmiete.

Nein. Bocholt ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen – bei Neuvermietung gilt keine Mietpreisbremse.

Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

Der amtliche Mietspiegel bildet die ortsübliche Vergleichsmiete aus laufenden Bestandsmietverhältnissen ab. Die Angebotsmiete ist der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen und liegt in Bocholt bei rund 9,23 €/m² – sie ist nachrichtlich und nicht amtlich. Rechtlich maßgeblich für Mieterhöhungen ist der amtliche Mietspiegel.

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Quellen & Stand der Daten

  • Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
  • Amtlicher Mietspiegel Bocholt: Stadt Bocholt (erstellt durch Neitzel Consultants GmbH, anerkannt vom Arbeitskreis Mietspiegel mit Haus & Grund Bocholt, Borken und Umgebung e.V. und Mieterverein Wesel-Bocholt-Kleve und Umgebung e.V.) (Stand 01.01.2026) — bocholt.de
  • Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze — bbsr.bund.de
  • Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de

Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.