Mietspiegel Sulzbach an der Murr 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel
Was kostet Wohnen in Sulzbach an der Murr aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 10,29 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr und Größe sowie den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze).
Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge
Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Sulzbach an der Murr liegt sie 2026 im Schnitt bei 10,29 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis.
Angebotsmiete
Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.
Ortsübliche Vergleichsmiete
Die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird — die rechtlich maßgebliche Größe für Mieterhöhungen.
Mietpreisentwicklung in Sulzbach an der Murr
In Sulzbach an der Murr liegt die durchschnittliche Angebotsmiete aus Inseraten aktuell bei 10,29 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich ein Anstieg um 4,3 %, was die Marktdynamik in der Gemeinde widerspiegelt.
Die Wohnlage hat einen deutlichen Einfluss auf das Mietpreisniveau. Während Wohnungen in einfacher Lage mit 8,21 €/m² angeboten werden, liegt die Angebotsmiete in mittleren Lagen bei 9,98 €/m² und in guten Wohnlagen bei 12,95 €/m². Die Spanne zwischen einfacher und guter Lage beträgt somit etwa 4,74 €/m².
Das Baujahr der Immobilie zeigt einen klaren Zusammenhang mit der Miethöhe. Altbauten bis 1949 werden durchschnittlich für 9,03 €/m² inseriert, während Neubauten ab 2021 mit 12,96 €/m² die höchsten Angebotsmieten aufweisen. Zwischen den ältesten und jüngsten Baujahrsklassen ergibt sich eine Differenz von 3,93 €/m².
Marktmieten in Sulzbach an der Murr nach Wohnlage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfach | 7,07 € | 7,36 € | 7,65 € | 7,94 € | 8,21 € |
| Mittel | 8,60 € | 8,95 € | 9,30 € | 9,66 € | 9,98 € |
| Gut | 11,16 € | 11,61 € | 12,07 € | 12,53 € | 12,95 € |
Mietpreise in Sulzbach an der Murr nach Baujahr
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 1949 | 7,78 € | 8,09 € | 8,41 € | 8,74 € | 9,03 € |
| 1950 - 1979 | 8,06 € | 8,38 € | 8,71 € | 9,05 € | 9,35 € |
| 1980 - 1999 | 8,69 € | 9,04 € | 9,40 € | 9,76 € | 10,09 € |
| 2000 - 2015 | 10,14 € | 10,55 € | 10,96 € | 11,39 € | 11,77 € |
| 2016 - 2020 | 11,02 € | 11,47 € | 11,91 € | 12,38 € | 12,79 € |
| ab 2021 | 11,16 € | 11,62 € | 12,07 € | 12,54 € | 12,96 € |
Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 45 m² | 9,96 € | 10,37 € | 10,77 € | 11,19 € | 11,56 € |
| 45 - 100 m² | 8,81 € | 9,16 € | 9,52 € | 9,89 € | 10,22 € |
| Über 100 m² | 8,14 € | 8,48 € | 8,81 € | 9,15 € | 9,45 € |
| Einfamilienhaus | 10,21 € | 10,62 € | 11,04 € | 11,46 € | 11,84 € |
Wohnungsmieten in Sulzbach an der Murr
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Zimmer | 10,43 € | 10,85 € | 11,28 € | 11,72 € | 12,10 € |
| 2 Zimmer | 9,53 € | 9,92 € | 10,31 € | 10,71 € | 11,06 € |
| 3 Zimmer | 9,01 € | 9,37 € | 9,74 € | 10,12 € | 10,45 € |
| 4 Zimmer | 8,47 € | 8,81 € | 9,16 € | 9,51 € | 9,83 € |
| 5+ Zimmer | 7,78 € | 8,10 € | 8,42 € | 8,74 € | 9,03 € |
Nach Etage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdgeschoss | 8,69 € | 9,05 € | 9,40 € | 9,76 € | 10,09 € |
| 1. Stock | 8,96 € | 9,32 € | 9,69 € | 10,06 € | 10,40 € |
| 2. Stock | 8,75 € | 9,11 € | 9,47 € | 9,83 € | 10,16 € |
| 3.+ Stock | 8,80 € | 9,16 € | 9,52 € | 9,89 € | 10,22 € |
Mietpreise für Häuser in Sulzbach an der Murr
Nach Haustyp
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 10,00 € | 10,41 € | 10,82 € | 11,24 € | 11,61 € |
| Doppelhaushälfte | 8,59 € | 8,94 € | 9,29 € | 9,65 € | 9,97 € |
| Reihenhaus | 7,97 € | 8,29 € | 8,62 € | 8,95 € | 9,25 € |
| Mehrfamilienhaus | 7,29 € | 7,59 € | 7,89 € | 8,19 € | 8,46 € |
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 3 Zimmer | 7,82 € | 8,14 € | 8,45 € | 8,78 € | 9,07 € |
| 4 Zimmer | 8,84 € | 9,20 € | 9,56 € | 9,93 € | 10,26 € |
| 5 Zimmer | 9,14 € | 9,51 € | 9,88 € | 10,27 € | 10,61 € |
| 6+ Zimmer | 9,74 € | 10,14 € | 10,54 € | 10,94 € | 11,31 € |
Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Sulzbach an der Murr
Mietpreisbremse (Neuvermietung)
Sulzbach an der Murr ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen — bei Neuvermietung ist die Miethöhe nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.
Kappungsgrenze (Bestand)
Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.
Ortsübliche Vergleichsmiete in Sulzbach an der Murr
Ob eine Gemeinde einen amtlichen Mietspiegel führt, entscheidet sie selbst — verbindliche Auskunft dazu erteilt die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung von Sulzbach an der Murr. Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558c/§ 558d BGB), die von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter erstellt wird. Liegt kein Mietspiegel vor, kann die ortsübliche Vergleichsmiete über Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) begründet werden. Die auf dieser Seite gezeigten Werte sind Angebotsmieten aus Inseraten und dienen der Marktorientierung.
So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?
Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:
1. Bad / WC
Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.
2. Küche
Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.
3. Wohnung
Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.
4. Gebäude
Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.
5. Wohnumfeld
Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.
Modernisierung
Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.
So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)
- 1
Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Sulzbach an der Murr, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.
- 2
Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).
- 3
Vergleichswerte heranziehen. Ohne amtlichen Mietspiegel dienen Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) als Grundlage.
- 4
Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.
- 5
Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.
- 6
Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.
Mieten im Umland von Sulzbach an der Murr
Sulzbach an der Murr positioniert sich mit einer durchschnittlichen Nettokaltmiete von 10,29 €/m² im oberen Mittelfeld der Region. Der Wert liegt damit leicht über dem rechnerischen Durchschnitt der Nachbarstädte von 10,28 €/m² und ordnet sich zwischen den günstigeren und teureren Kommunen im direkten Umfeld ein.
Das regionale Mietpreisgefüge wird von deutlichen Unterschieden geprägt: Während die höchsten Mieten mit 11,88 €/m² und 11,09 €/m² erreicht werden, liegen die günstigsten Nachbarstädte bei 9,37 €/m² und 9,42 €/m². Die Spannweite von 2,51 €/m² zwischen dem teuersten und günstigsten Standort zeigt die Heterogenität des lokalen Mietmarktes.
| Name | Ø Miete/m² | Veränderung |
|---|---|---|
| Oppenweiler | 11,09 € | +4,4% |
| Großerlach | 9,37 € | +4,5% |
| Spiegelberg | 9,60 € | +3,9% |
| Auenwald | 10,83 € | +5,3% |
| Murrhardt | 9,81 € | +4,8% |
| Backnang | 11,88 € | +5,0% |
| Aspach | 10,94 € | +4,0% |
| Mainhardt | 9,42 € | +4,2% |
| Wüstenrot | 9,58 € | +3,0% |
| Althütte | 10,25 € | +4,7% |
Immobilienpreise in Sulzbach an der Murr
Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Sulzbach an der Murr relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Sulzbach an der Murr sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Sulzbach an der Murr.
Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Sulzbach an der Murr 2026
Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Sulzbach an der Murr liegt aktuell bei 10,29 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 4,3%.
Die Angebotsmieten in Sulzbach an der Murr haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 4,3% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.
Nein. Sulzbach an der Murr ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen – bei Neuvermietung gilt keine Mietpreisbremse.
Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quellen & Stand der Daten
- Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
- Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze — bbsr.bund.de
- Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de
Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.