Mietspiegel Kempen 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel

Was kostet Wohnen in Kempen aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 9,71 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil, sowie den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze).

9,71 €/m²Ø Angebotsmiete (Neuvermietung)Marktmiete · Inseratsauswertung
15 %Kappungsgrenze (3 Jahre)Mietpreisbremse: ja
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Mietspiegel Deutschland2026
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Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge

Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Kempen liegt sie 2026 im Schnitt bei 9,71 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis.

Marktdaten

Angebotsmiete

~9,71 €/m²Ø Neuvermietung

Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.

Rechtlich maßgeblich

Ortsübliche Vergleichsmiete

Die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird — die rechtlich maßgebliche Größe für Mieterhöhungen.

Mietpreisentwicklung in Kempen

Die durchschnittliche Angebotsmiete in Kempen liegt aktuell bei 9,71 €/m², basierend auf aktuellen Inseratsdaten am Mietwohnungsmarkt. Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich ein Anstieg um 6,0 %. Diese Marktdaten aus Wohnungsanzeigen spiegeln die tatsächlichen Angebotspreise wider und unterscheiden sich von einem amtlichen Mietspiegel.

Die Wohnlage hat einen deutlichen Einfluss auf das Mietpreisniveau in Kempen. Während Wohnungen in einfacher Lage durchschnittlich 7,92 €/m² kosten, liegen die Mieten in mittleren Lagen bei 9,95 €/m². In guten Wohnlagen werden mit 12,45 €/m² die höchsten Quadratmeterpreise aufgerufen.

Das Baujahr der Immobilie zeigt sich als weiterer relevanter Faktor für die Mietpreisgestaltung. Ältere Bestandsbauten bis 1949 werden mit 8,54 €/m² inseriert, Objekte aus der Nachkriegszeit bis 1979 mit 8,71 €/m². Neuere Wohnungen erreichen deutlich höhere Mieten: Bauten aus den Jahren 2016 bis 2020 liegen bei 11,64 €/m², während Neubauten ab 2021 mit 12,82 €/m² die Preisspitze markieren.

Wohnungen
9,71 €/m²
Q1 2026
Q+2.1%
Q4 2025
Y+6%
Q1 2025
Häuser
12,07 €/m²
Q1 2026
Q+1.86%
Q4 2025
Y+5.05%
Q1 2025
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Marktmieten in Kempen nach Wohnlage

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Einfach6,57 €6,98 €7,25 €7,74 €7,92 €
Mittel8,25 €8,77 €9,10 €9,72 €9,95 €
Gut10,33 €10,97 €11,40 €12,17 €12,45 €

Mietpreise in Kempen nach Baujahr

Nettokaltmiete /20222023202420252026
bis 19497,08 €7,52 €7,81 €8,34 €8,54 €
1950 - 19797,22 €7,67 €7,97 €8,51 €8,71 €
1980 - 19998,04 €8,54 €8,87 €9,47 €9,69 €
2000 - 20159,01 €9,57 €9,94 €10,61 €10,86 €
2016 - 20209,65 €10,25 €10,65 €11,37 €11,64 €
ab 202110,64 €11,30 €11,74 €12,53 €12,82 €

Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Bis 45 m²9,38 €9,97 €10,35 €11,05 €11,31 €
45 - 100 m²8,16 €8,67 €9,01 €9,62 €9,84 €
Über 100 m²7,09 €7,53 €7,82 €8,35 €8,55 €
Einfamilienhaus9,62 €10,22 €10,61 €11,33 €11,60 €
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Wohnungsmieten in Kempen

Nach Zimmeranzahl

Nettokaltmiete /20222023202420252026
1 Zimmer9,66 €10,26 €10,66 €11,38 €11,64 €
2 Zimmer8,55 €9,08 €9,43 €10,07 €10,31 €
3 Zimmer7,89 €8,38 €8,71 €9,30 €9,51 €
4 Zimmer7,56 €8,03 €8,35 €8,91 €9,12 €
5+ Zimmer7,09 €7,53 €7,82 €8,35 €8,54 €

Nach Etage

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Erdgeschoss7,58 €8,05 €8,36 €8,93 €9,14 €
1. Stock8,32 €8,84 €9,18 €9,80 €10,03 €
2. Stock7,74 €8,22 €8,54 €9,12 €9,33 €
3.+ Stock8,05 €8,55 €8,88 €9,49 €9,71 €

Mietpreise für Häuser in Kempen

Nach Haustyp

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Einfamilienhaus9,03 €9,59 €9,96 €10,64 €10,88 €
Doppelhaushälfte8,17 €8,68 €9,01 €9,62 €9,85 €
Reihenhaus7,42 €7,88 €8,18 €8,74 €8,94 €
Mehrfamilienhaus6,76 €7,18 €7,46 €7,96 €8,15 €

Nach Zimmeranzahl

Nettokaltmiete /20222023202420252026
3 Zimmer7,04 €7,48 €7,77 €8,29 €8,49 €
4 Zimmer8,10 €8,61 €8,94 €9,54 €9,77 €
5 Zimmer8,68 €9,22 €9,57 €10,22 €10,46 €
6+ Zimmer9,05 €9,62 €9,99 €10,67 €10,91 €

Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Kempen

Gilt in Kempen

Mietpreisbremse (Neuvermietung)

Gilt

Bei Wiedervermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Kempen ist in der Mieterschutzverordnung NRW (seit 01.03.2025) als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt festgelegt. Bundesweit bis Ende 2029 verlängert.

Kappungsgrenze (Bestand)

15 % in 3 Jahren

Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis — statt bundesweit 20 %, abgesenkt über die MietSchVO NRW, gültig bis 28.02.2030. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.

Kündigungssperrfrist nach Umwandlung: Nach Umwandlung in Eigentumswohnungen ist die Sperrfrist in Kempen auf 8 Jahre verlängert.

Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.

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Ortsübliche Vergleichsmiete in Kempen

Ob eine Gemeinde einen amtlichen Mietspiegel führt, entscheidet sie selbst — verbindliche Auskunft dazu erteilt die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung von Kempen. Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558c/§ 558d BGB), die von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter erstellt wird. Liegt kein Mietspiegel vor, kann die ortsübliche Vergleichsmiete über Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) begründet werden. Die auf dieser Seite gezeigten Werte sind Angebotsmieten aus Inseraten und dienen der Marktorientierung.

So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?

Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:

1. Bad / WC

Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.

2. Küche

Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.

3. Wohnung

Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.

4. Gebäude

Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.

5. Wohnumfeld

Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.

Modernisierung

Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.

So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)

  1. 1

    Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Kempen, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.

  2. 2

    Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).

  3. 3

    Vergleichswerte heranziehen. Ohne amtlichen Mietspiegel dienen Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) als Grundlage.

  4. 4

    Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.

  5. 5

    Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.

  6. 6

    Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.

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Mieten im Umland von Kempen

Kempen liegt mit einer durchschnittlichen Nettokaltmiete von 9,71 €/m² deutlich über dem regionalen Niveau und weist damit einen der höchsten Mietpreise im Vergleich zu den Nachbarstädten auf. Lediglich die Nachbarstadt mit 9,64 €/m² erreicht ein annähernd vergleichbares Preisniveau, während eine weitere Stadt mit 9,55 €/m² ebenfalls im oberen Segment liegt.

Die günstigsten Mieten in der Region finden sich mit 8,31 €/m², 8,37 €/m² und 8,39 €/m² in drei Nachbarstädten, die damit rund 13 bis 15 Prozent unter dem Kempener Niveau liegen. Der Abstand zwischen Kempen und dem Durchschnitt der umliegenden Städte beträgt etwa 1,00 bis 1,40 €/m², womit Kempen sich klar im oberen Preissegment der Region positioniert.

NameØ Miete/m²Veränderung
Tönisvorst9,55 €+5,5%
Grefrath8,75 €+5,2%
Wachtendonk8,31 €+4,5%
Kerken8,60 €+6,0%
Rheurdt8,39 €+4,9%
Krefeld9,30 €+3,0%
Neukirchen-Vluyn8,66 €+5,7%
Straelen8,37 €+4,9%
Viersen8,75 €+5,2%
Willich9,64 €+4,0%

Immobilienpreise in Kempen

Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Kempen relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Kempen sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Kempen.

Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Kempen 2026

Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Kempen liegt aktuell bei 9,71 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 6%.

Die Angebotsmieten in Kempen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 6% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.

Ja. Kempen ist in der Mieterschutzverordnung NRW (in Kraft seit 01.03.2025) als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt festgelegt. Bei Wiedervermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen; bundesweit wurde die Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert.

Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen (statt bundesweit 20 % – abgesenkt über die MietSchVO NRW, gültig bis 28.02.2030) – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

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Quellen & Stand der Daten

  • Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
  • Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze sowie Mieterschutzverordnung NRW — recht.nrw.de
  • Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de

Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.