Mietspiegel Viersen 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel
Was kostet Wohnen in Viersen aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 8,75 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil, den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze) und zitiert und verlinkt den amtlichen Mietspiegel als Originalquelle.
Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge
Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Viersen liegt sie 2026 im Schnitt bei 8,75 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis. In Viersen wird die ortsübliche Vergleichsmiete durch den amtlichen Mietspiegel (Stand 01.01.2025) abgebildet — nicht als einzelner Durchschnittswert, sondern differenziert nach Baualter, Größe und weiteren Merkmalen.
Angebotsmiete
Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.
Amtlicher Mietspiegel
Die rechtlich maßgebliche ortsübliche Vergleichsmiete. Wir bauen den amtlichen Mietspiegel nicht nach — wir zitieren und verlinken ihn als Originalquelle.
Mietpreisentwicklung in Viersen
Für Viersen liegt ein einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB mit Stand 1. Januar 2025 vor. Dieser amtliche Mietspiegel bildet die maßgebliche Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete und stützt sich auf die tatsächlichen Bestandsmieten im Stadtgebiet. Als einfacher Mietspiegel wurde er nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und dient insbesondere bei Mieterhöhungen als verbindliche Orientierung.
Ergänzend werden auf dieser Seite Angebotsmieten aus Inseraten dargestellt, die als nachrichtliche Marktdaten einen Einblick in das aktuelle Preisgefüge bei Neuvermietungen geben. Die durchschnittliche Angebotsmiete liegt bei 8,75 €/m² und ist gegenüber dem Vorjahr um 5,2 % gestiegen. Diese Angebotswerte unterscheiden sich methodisch vom amtlichen Mietspiegel, da sie nur neu am Markt angebotene Wohnungen erfassen und nicht die Gesamtheit der bestehenden Mietverhältnisse abbilden.
Die Angebotsmieten variieren deutlich nach Wohnlage: In einfachen Lagen werden durchschnittlich 7,11 €/m² aufgerufen, während in guten Lagen Werte von 10,87 €/m² erreicht werden. Auch das Baujahr zeigt einen erkennbaren Einfluss auf die Mietpreise, wobei Neubauten ab 2021 mit 11,36 €/m² die höchsten Angebotswerte aufweisen.
Marktmieten in Viersen nach Wohnlage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfach | 5,88 € | 6,19 € | 6,44 € | 6,87 € | 7,11 € |
| Mittel | 7,36 € | 7,75 € | 8,06 € | 8,60 € | 8,90 € |
| Gut | 8,99 € | 9,46 € | 9,84 € | 10,50 € | 10,87 € |
Mietpreise in Viersen nach Baujahr
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 1949 | 6,31 € | 6,64 € | 6,90 € | 7,37 € | 7,63 € |
| 1950 - 1979 | 6,44 € | 6,78 € | 7,05 € | 7,52 € | 7,79 € |
| 1980 - 1999 | 7,02 € | 7,39 € | 7,68 € | 8,20 € | 8,49 € |
| 2000 - 2015 | 8,29 € | 8,73 € | 9,08 € | 9,69 € | 10,03 € |
| 2016 - 2020 | 8,75 € | 9,21 € | 9,57 € | 10,22 € | 10,58 € |
| ab 2021 | 9,39 € | 9,89 € | 10,28 € | 10,97 € | 11,36 € |
Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 45 m² | 8,30 € | 8,73 € | 9,08 € | 9,69 € | 10,03 € |
| 45 - 100 m² | 7,41 € | 7,80 € | 8,11 € | 8,65 € | 8,96 € |
| Über 100 m² | 6,54 € | 6,88 € | 7,15 € | 7,63 € | 7,91 € |
| Einfamilienhaus | 8,76 € | 9,22 € | 9,59 € | 10,23 € | 10,59 € |
Wohnungsmieten in Viersen
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Zimmer | 8,27 € | 8,71 € | 9,05 € | 9,66 € | 10,01 € |
| 2 Zimmer | 7,62 € | 8,02 € | 8,34 € | 8,90 € | 9,22 € |
| 3 Zimmer | 7,20 € | 7,58 € | 7,88 € | 8,41 € | 8,71 € |
| 4 Zimmer | 6,75 € | 7,10 € | 7,39 € | 7,88 € | 8,16 € |
| 5+ Zimmer | 6,34 € | 6,67 € | 6,94 € | 7,40 € | 7,67 € |
Nach Etage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdgeschoss | 6,92 € | 7,29 € | 7,57 € | 8,08 € | 8,37 € |
| 1. Stock | 7,15 € | 7,52 € | 7,82 € | 8,34 € | 8,64 € |
| 2. Stock | 7,33 € | 7,72 € | 8,02 € | 8,56 € | 8,87 € |
| 3.+ Stock | 7,09 € | 7,46 € | 7,75 € | 8,28 € | 8,57 € |
Mietpreise für Häuser in Viersen
Nach Haustyp
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 8,39 € | 8,83 € | 9,18 € | 9,79 € | 10,14 € |
| Doppelhaushälfte | 7,11 € | 7,49 € | 7,79 € | 8,31 € | 8,60 € |
| Reihenhaus | 6,46 € | 6,80 € | 7,07 € | 7,55 € | 7,82 € |
| Mehrfamilienhaus | 6,26 € | 6,59 € | 6,85 € | 7,32 € | 7,58 € |
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 3 Zimmer | 6,53 € | 6,87 € | 7,15 € | 7,63 € | 7,90 € |
| 4 Zimmer | 7,10 € | 7,47 € | 7,77 € | 8,29 € | 8,58 € |
| 5 Zimmer | 7,85 € | 8,26 € | 8,59 € | 9,17 € | 9,49 € |
| 6+ Zimmer | 8,30 € | 8,74 € | 9,08 € | 9,69 € | 10,04 € |
Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Viersen
Mietpreisbremse (Neuvermietung)
Viersen ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen — bei Neuvermietung ist die Miethöhe nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.
Kappungsgrenze (Bestand)
Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.
Amtlicher Mietspiegel Viersen
Viersen hat einen amtlichen Mietspiegel: einen einfachen Mietspiegel nach § 558c BGB, herausgegeben von Stadt Viersen (zusammengestellt); vereinbart zwischen Mieterverband Niederrhein e.V. und Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer Verein Viersen e.V. (Stand 01.01.2025). Als einfacher Mietspiegel ist er eine anerkannte Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmiete, trägt aber — anders als ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB — keine gesetzliche Vermutungswirkung. Format: Tabellenmietspiegel. Den vollständigen amtlichen Mietspiegel Viersen können Sie als PDF direkt bei der Originalquelle herunterladen: viersen.de.
- Typ
- Einfacher Mietspiegel (§ 558c BGB)
- Stand
- 01.01.2025
- Herausgeber
- Stadt Viersen (zusammengestellt); vereinbart zwischen Mieterverband Niederrhein e.V. und Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer Verein Viersen e.V.
So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?
Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:
1. Bad / WC
Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.
2. Küche
Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.
3. Wohnung
Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.
4. Gebäude
Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.
5. Wohnumfeld
Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.
Modernisierung
Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.
So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)
- 1
Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Viersen, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.
- 2
Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).
- 3
Tabellenfeld im amtlichen Mietspiegel ablesen. Sie erhalten drei Werte: einen Mittelwert sowie eine untere und obere Spanne.
- 4
Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.
- 5
Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.
- 6
Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.
Mieten im Umland von Viersen
Viersen liegt mit einer durchschnittlichen Nettokaltmiete von 8,75 €/m² im mittleren Bereich der regionalen Mietpreisentwicklung. Die Stadt positioniert sich damit leicht unter dem Niveau von Nachbarstädten wie Mönchengladbach mit 9,71 €/m², Korschenbroich mit 9,64 €/m² und Willich mit 9,55 €/m², während sie gleichzeitig über den günstigeren Standorten wie Brüggen mit 8,30 €/m² und Schwalmtal mit 8,31 €/m² liegt.
Im direkten Vergleich bewegt sich Viersen nahezu auf identischem Mietniveau wie Nettetal mit ebenfalls 8,75 €/m² und orientiert sich eng an den Werten von Niederkrüchten mit 8,82 €/m² und Grefrath mit 8,68 €/m². Mit dieser Positionierung ordnet sich Viersen unterhalb des oberen Preissegments der Region ein, bleibt jedoch deutlich über den kostengünstigsten Alternativen im Umland.
| Name | Ø Miete/m² | Veränderung |
|---|---|---|
| Schwalmtal | 8,40 € | +4,3% |
| Tönisvorst | 9,55 € | +5,5% |
| Grefrath | 8,75 € | +5,2% |
| Nettetal | 8,68 € | +4,6% |
| Willich | 9,64 € | +4,0% |
| Mönchengladbach | 9,00 € | +4,9% |
| Brüggen | 8,82 € | +4,5% |
| Kempen | 9,71 € | +6,0% |
| Wachtendonk | 8,31 € | +4,5% |
| Wegberg | 8,30 € | +4,8% |
Immobilienpreise in Viersen
Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Viersen relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Viersen sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Viersen.
Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Viersen 2026
Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Viersen liegt aktuell bei 8,75 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 5,2%. Nachrichtlich: Für Mieterhöhungen ist der amtliche Mietspiegel maßgeblich, nicht der Inseratspreis.
Die Angebotsmieten in Viersen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 5,2% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.
Der amtliche Mietspiegel nennt nie nur eine Zahl. Für jede Kombination aus Baualtersklasse und Wohnungsgröße stehen ein Mittelwert sowie eine untere und obere Spanne, dazu Zu- und Abschläge für Wohnlage und Ausstattung. Jeder Wert innerhalb der Spanne kann die ortsübliche Vergleichsmiete sein – die genaue Einordnung folgt aus Ausstattung, Beschaffenheit und energetischem Zustand.
Nein. Viersen hat einen amtlichen, aber einfachen Mietspiegel nach § 558c BGB, herausgegeben von Stadt Viersen (zusammengestellt); vereinbart zwischen Mieterverband Niederrhein e.V. und Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer Verein Viersen e.V. (Stand 01.01.2025). Er ist eine anerkannte Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmiete, trägt aber – anders als ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB – keine gesetzliche Vermutungswirkung.
Nein. Viersen ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen – bei Neuvermietung gilt keine Mietpreisbremse.
Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Der amtliche Mietspiegel bildet die ortsübliche Vergleichsmiete aus laufenden Bestandsmietverhältnissen ab. Die Angebotsmiete ist der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen und liegt in Viersen bei rund 8,75 €/m² – sie ist nachrichtlich und nicht amtlich. Rechtlich maßgeblich für Mieterhöhungen ist der amtliche Mietspiegel.
Quellen & Stand der Daten
- Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
- Amtlicher Mietspiegel Viersen: Stadt Viersen (zusammengestellt); vereinbart zwischen Mieterverband Niederrhein e.V. und Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer Verein Viersen e.V. (Stand 01.01.2025) — viersen.de
- Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze — bbsr.bund.de
- Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de
Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.