Mietspiegel Königswinter 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel

Was kostet Wohnen in Königswinter aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 10,31 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil, sowie den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze).

10,31 €/m²Ø Angebotsmiete (Neuvermietung)Marktmiete · Inseratsauswertung
15 %Kappungsgrenze (3 Jahre)Mietpreisbremse: ja
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Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge

Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Königswinter liegt sie 2026 im Schnitt bei 10,31 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis.

Marktdaten

Angebotsmiete

~10,31 €/m²Ø Neuvermietung

Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.

Rechtlich maßgeblich

Ortsübliche Vergleichsmiete

Die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird — die rechtlich maßgebliche Größe für Mieterhöhungen.

Mietpreisentwicklung in Königswinter

In Königswinter liegt die durchschnittliche Angebotsmiete aus aktuellen Inseraten bei 10,31 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich eine Steigerung um 6,5 %. Diese Marktdaten basieren auf privaten Mietangeboten und unterscheiden sich von einem amtlichen Mietspiegel.

Die Wohnlage beeinflusst das Mietpreisniveau erheblich. Während Wohnungen in einfacher Lage durchschnittlich 8,41 €/m² erzielen, werden in guten Lagen 12,91 €/m² aufgerufen. Mittlere Wohnlagen liegen mit 10,19 €/m² im stadtweiten Durchschnitt.

Das Baujahr der Immobilie zeigt einen deutlichen Einfluss auf die Mietpreisgestaltung. Altbauten bis 1949 werden mit 9,17 €/m² inseriert, während Neubauten ab 2021 Angebotsmieten von 13,58 €/m² erreichen. Objekte aus den Baujahren 1950 bis 1979 liegen bei 9,55 €/m², Immobilien der Baujahre 2000 bis 2015 bei 11,53 €/m².

Wohnungen
10,31 €/m²
Q1 2026
Q+2.38%
Q4 2025
Y+6.51%
Q1 2025
Häuser
12,39 €/m²
Q1 2026
Q+2.14%
Q4 2025
Y+7.37%
Q1 2025
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Marktmieten in Königswinter nach Wohnlage

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Einfach7,03 €7,38 €7,57 €8,05 €8,41 €
Mittel8,52 €8,94 €9,18 €9,75 €10,19 €
Gut10,80 €11,33 €11,63 €12,36 €12,91 €

Mietpreise in Königswinter nach Baujahr

Nettokaltmiete /20222023202420252026
bis 19497,66 €8,04 €8,25 €8,77 €9,17 €
1950 - 19797,99 €8,38 €8,60 €9,14 €9,55 €
1980 - 19998,61 €9,03 €9,27 €9,85 €10,29 €
2000 - 20159,65 €10,12 €10,39 €11,04 €11,53 €
2016 - 202010,38 €10,89 €11,18 €11,88 €12,41 €
ab 202111,36 €11,91 €12,23 €13,00 €13,58 €

Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Bis 45 m²9,72 €10,20 €10,47 €11,13 €11,63 €
45 - 100 m²8,37 €8,78 €9,01 €9,58 €10,01 €
Über 100 m²7,62 €8,00 €8,21 €8,73 €9,12 €
Einfamilienhaus10,00 €10,49 €10,77 €11,45 €11,96 €
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Wohnungsmieten in Königswinter

Nach Zimmeranzahl

Nettokaltmiete /20222023202420252026
1 Zimmer10,00 €10,49 €10,77 €11,45 €11,96 €
2 Zimmer9,12 €9,56 €9,82 €10,43 €10,90 €
3 Zimmer8,66 €9,09 €9,33 €9,92 €10,36 €
4 Zimmer8,17 €8,57 €8,80 €9,35 €9,77 €
5+ Zimmer7,70 €8,07 €8,29 €8,81 €9,20 €

Nach Etage

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Erdgeschoss8,25 €8,65 €8,88 €9,44 €9,86 €
1. Stock9,00 €9,45 €9,70 €10,31 €10,77 €
2. Stock8,37 €8,78 €9,01 €9,58 €10,01 €
3.+ Stock8,82 €9,25 €9,49 €10,09 €10,54 €

Mietpreise für Häuser in Königswinter

Nach Haustyp

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Einfamilienhaus9,63 €10,10 €10,37 €11,02 €11,52 €
Doppelhaushälfte8,33 €8,74 €8,97 €9,53 €9,96 €
Reihenhaus7,81 €8,19 €8,41 €8,94 €9,34 €
Mehrfamilienhaus7,38 €7,74 €7,95 €8,45 €8,83 €

Nach Zimmeranzahl

Nettokaltmiete /20222023202420252026
3 Zimmer7,92 €8,31 €8,53 €9,07 €9,47 €
4 Zimmer8,83 €9,27 €9,51 €10,11 €10,56 €
5 Zimmer9,14 €9,58 €9,84 €10,46 €10,92 €
6+ Zimmer9,38 €9,84 €10,10 €10,73 €11,22 €

Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Königswinter

Gilt in Königswinter

Mietpreisbremse (Neuvermietung)

Gilt

Bei Wiedervermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Königswinter ist in der Mieterschutzverordnung NRW (seit 01.03.2025) als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt festgelegt. Bundesweit bis Ende 2029 verlängert.

Kappungsgrenze (Bestand)

15 % in 3 Jahren

Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis — statt bundesweit 20 %, abgesenkt über die MietSchVO NRW, gültig bis 28.02.2030. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.

Kündigungssperrfrist nach Umwandlung: Nach Umwandlung in Eigentumswohnungen ist die Sperrfrist in Königswinter auf 8 Jahre verlängert.

Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.

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Ortsübliche Vergleichsmiete in Königswinter

Ob eine Gemeinde einen amtlichen Mietspiegel führt, entscheidet sie selbst — verbindliche Auskunft dazu erteilt die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung von Königswinter. Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558c/§ 558d BGB), die von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter erstellt wird. Liegt kein Mietspiegel vor, kann die ortsübliche Vergleichsmiete über Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) begründet werden. Die auf dieser Seite gezeigten Werte sind Angebotsmieten aus Inseraten und dienen der Marktorientierung.

So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?

Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:

1. Bad / WC

Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.

2. Küche

Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.

3. Wohnung

Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.

4. Gebäude

Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.

5. Wohnumfeld

Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.

Modernisierung

Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.

So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)

  1. 1

    Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Königswinter, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.

  2. 2

    Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).

  3. 3

    Vergleichswerte heranziehen. Ohne amtlichen Mietspiegel dienen Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) als Grundlage.

  4. 4

    Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.

  5. 5

    Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.

  6. 6

    Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.

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Mieten im Umland von Königswinter

Königswinter liegt mit 10,31 €/m² im mittleren Bereich der regionalen Mietpreisspanne und bewegt sich nahe am Durchschnitt der Nachbarstädte. Die Mieten liegen damit etwa auf dem Niveau von Unkel (10,25 €/m²) und Bad Honnef (10,07 €/m²), während sie deutlich unter dem Spitzenwert von Bonn mit 11,85 €/m² rangieren.

Innerhalb der Region zeigt sich eine Spreizung von etwa 46 % zwischen der günstigsten Nachbarstadt Ruppichteroth (8,18 €/m²) und dem teuersten Standort Bonn. Königswinter positioniert sich dabei leicht über den preisgünstigeren Kommunen wie Much (9,35 €/m²) und unterhalb der höherpreisigen Nachbarstädte wie Niederkassel (10,76 €/m²) oder Sankt Augustin (10,67 €/m²).

NameØ Miete/m²Veränderung
Bad Honnef10,25 €+4,7%
Hennef (Sieg)10,07 €+5,2%
Sankt Augustin10,56 €+5,5%
Bonn11,85 €+5,6%
Siegburg10,76 €+5,0%
Wachtberg10,00 €+4,6%
Eitorf8,18 €+3,8%
Troisdorf10,52 €+6,0%
Neunkirchen-Seelscheid9,35 €+4,1%
Alfter10,67 €+6,7%

Immobilienpreise in Königswinter

Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Königswinter relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Königswinter sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Königswinter.

Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Königswinter 2026

Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Königswinter liegt aktuell bei 10,31 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 6,5%.

Die Angebotsmieten in Königswinter haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 6,5% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.

Ja. Königswinter ist in der Mieterschutzverordnung NRW (in Kraft seit 01.03.2025) als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt festgelegt. Bei Wiedervermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen; bundesweit wurde die Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert.

Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen (statt bundesweit 20 % – abgesenkt über die MietSchVO NRW, gültig bis 28.02.2030) – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

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Quellen & Stand der Daten

  • Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
  • Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze sowie Mieterschutzverordnung NRW — recht.nrw.de
  • Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de

Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.