Mietspiegel Lippstadt 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel
Was kostet Wohnen in Lippstadt aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 8,17 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil, den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze) und zitiert und verlinkt den amtlichen Mietspiegel als Originalquelle.
Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge
Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Lippstadt liegt sie 2026 im Schnitt bei 8,17 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis. In Lippstadt weist der amtliche Mietspiegel eine durchschnittliche Nettokaltmiete von 6,08 €/m² aus (Bestand, Stand 01.01.2025) — Bestandsmieten liegen damit deutlich unter den Angebotsmieten neu inserierter Wohnungen.
Angebotsmiete
Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.
Amtlicher Mietspiegel
Die rechtlich maßgebliche ortsübliche Vergleichsmiete. Wir bauen den amtlichen Mietspiegel nicht nach — wir zitieren und verlinken ihn als Originalquelle.
Mietpreisentwicklung in Lippstadt
Für Lippstadt liegt ein einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB mit Stand vom 1. Januar 2025 vor. Dieser amtliche Mietspiegel bildet die ortsübliche Vergleichsmiete für Bestandsmietverhältnisse ab und weist einen Median von 6,08 €/m² aus. Der amtliche Mietspiegel dient als maßgebliche Orientierung für Mietanpassungen im laufenden Mietverhältnis.
Ergänzend werden auf dieser Seite nachrichtlich Angebotsmieten aus Inseraten dargestellt, die mit durchschnittlich 8,17 €/m² deutlich über dem amtlichen Median liegen. Diese Angebotsmieten spiegeln die aktuellen Marktforderungen bei Neuvermietungen wider und sind im Vergleich zum Vorjahr um 6,1 % gestiegen. Anders als der amtliche Mietspiegel handelt es sich dabei nicht um Bestandsmieten, sondern um Erstangebote am Wohnungsmarkt.
Die Spannweite der Angebotsmieten nach Wohnlage reicht von 6,63 €/m² in einfacher Lage bis zu 10,31 €/m² in guter Lage. Auch das Baujahr zeigt deutliche Unterschiede: Während Wohnungen bis 1949 bei durchschnittlich 7,25 €/m² inseriert werden, liegen Neubauten ab 2021 bei 10,86 €/m².
Marktmieten in Lippstadt nach Wohnlage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfach | 5,55 € | 5,74 € | 6,04 € | 6,29 € | 6,63 € |
| Mittel | 7,04 € | 7,27 € | 7,65 € | 7,97 € | 8,39 € |
| Gut | 8,65 € | 8,94 € | 9,40 € | 9,79 € | 10,31 € |
Mietpreise in Lippstadt nach Baujahr
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 1949 | 6,08 € | 6,29 € | 6,62 € | 6,89 € | 7,25 € |
| 1950 - 1979 | 6,46 € | 6,68 € | 7,03 € | 7,32 € | 7,71 € |
| 1980 - 1999 | 6,92 € | 7,15 € | 7,53 € | 7,84 € | 8,25 € |
| 2000 - 2015 | 7,73 € | 7,99 € | 8,40 € | 8,75 € | 9,22 € |
| 2016 - 2020 | 8,38 € | 8,66 € | 9,11 € | 9,49 € | 9,99 € |
| ab 2021 | 9,11 € | 9,41 € | 9,90 € | 10,32 € | 10,86 € |
Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 45 m² | 7,67 € | 7,93 € | 8,34 € | 8,69 € | 9,15 € |
| 45 - 100 m² | 6,67 € | 6,90 € | 7,26 € | 7,56 € | 7,96 € |
| Über 100 m² | 6,12 € | 6,33 € | 6,66 € | 6,94 € | 7,30 € |
| Einfamilienhaus | 8,15 € | 8,43 € | 8,87 € | 9,24 € | 9,73 € |
Wohnungsmieten in Lippstadt
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Zimmer | 7,88 € | 8,14 € | 8,57 € | 8,92 € | 9,40 € |
| 2 Zimmer | 7,12 € | 7,36 € | 7,75 € | 8,07 € | 8,49 € |
| 3 Zimmer | 7,03 € | 7,27 € | 7,65 € | 7,96 € | 8,39 € |
| 4 Zimmer | 6,65 € | 6,87 € | 7,23 € | 7,53 € | 7,93 € |
| 5+ Zimmer | 6,19 € | 6,40 € | 6,73 € | 7,01 € | 7,38 € |
Nach Etage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdgeschoss | 6,46 € | 6,68 € | 7,03 € | 7,32 € | 7,71 € |
| 1. Stock | 7,03 € | 7,27 € | 7,65 € | 7,96 € | 8,38 € |
| 2. Stock | 6,58 € | 6,80 € | 7,15 € | 7,45 € | 7,85 € |
| 3.+ Stock | 6,77 € | 7,00 € | 7,36 € | 7,67 € | 8,08 € |
Mietpreise für Häuser in Lippstadt
Nach Haustyp
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 8,03 € | 8,30 € | 8,73 € | 9,10 € | 9,58 € |
| Doppelhaushälfte | 6,74 € | 6,97 € | 7,33 € | 7,64 € | 8,04 € |
| Reihenhaus | 6,21 € | 6,42 € | 6,76 € | 7,04 € | 7,41 € |
| Mehrfamilienhaus | 5,85 € | 6,05 € | 6,36 € | 6,63 € | 6,98 € |
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 3 Zimmer | 6,15 € | 6,36 € | 6,69 € | 6,97 € | 7,34 € |
| 4 Zimmer | 6,96 € | 7,19 € | 7,57 € | 7,88 € | 8,30 € |
| 5 Zimmer | 7,33 € | 7,57 € | 7,97 € | 8,30 € | 8,74 € |
| 6+ Zimmer | 7,72 € | 7,98 € | 8,39 € | 8,74 € | 9,21 € |
Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Lippstadt
Mietpreisbremse (Neuvermietung)
Lippstadt ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen — bei Neuvermietung ist die Miethöhe nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.
Kappungsgrenze (Bestand)
Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.
Amtlicher Mietspiegel Lippstadt
Lippstadt hat einen amtlichen Mietspiegel: einen einfachen Mietspiegel nach § 558c BGB, herausgegeben von Stadt Lippstadt, Mieterbund Ostwestfalen-Lippe e.V., Haus- und Grund Lippstadt e.V. (Stand 01.01.2025). Als einfacher Mietspiegel ist er eine anerkannte Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmiete, trägt aber — anders als ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB — keine gesetzliche Vermutungswirkung. Format: Tabellenmietspiegel. Den vollständigen amtlichen Mietspiegel Lippstadt können Sie als PDF direkt bei der Originalquelle herunterladen: lippstadt.de.
- Typ
- Einfacher Mietspiegel (§ 558c BGB)
- Amtlicher Median (Bestand)
- 6,08 €/m²
- Referenzwohnung 75 m² (kalt)
- ≈ 456 €
- Stand
- 01.01.2025
- Herausgeber
- Stadt Lippstadt, Mieterbund Ostwestfalen-Lippe e.V., Haus- und Grund Lippstadt e.V.
So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?
Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:
1. Bad / WC
Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.
2. Küche
Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.
3. Wohnung
Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.
4. Gebäude
Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.
5. Wohnumfeld
Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.
Modernisierung
Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.
So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)
- 1
Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Lippstadt, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.
- 2
Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).
- 3
Tabellenfeld im amtlichen Mietspiegel ablesen. Sie erhalten drei Werte: einen Mittelwert sowie eine untere und obere Spanne.
- 4
Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.
- 5
Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.
- 6
Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.
Mieten im Umland von Lippstadt
Lippstadt positioniert sich mit einer durchschnittlichen Nettokaltmiete von 8,17 €/m² im oberen Mittelfeld der Region und liegt deutlich über dem Niveau der günstigeren Nachbarstädte. Während Städte wie Erwitte mit 7,29 €/m², Geseke mit 7,62 €/m² und Anröchte mit 7,67 €/m² die niedrigsten Mieten aufweisen, erreichen nur Rietberg mit 8,67 €/m² und Delbrück mit 8,54 €/m² höhere Werte als Lippstadt.
Die Mietpreisspanne in der Region erstreckt sich über 1,38 €/m² zwischen dem günstigsten und teuersten Standort, wobei Lippstadt etwa 12,1% über dem Durchschnitt der günstigeren Nachbarstädte und 5,5% unter dem Niveau der beiden teuersten Vergleichsstädte liegt. Mit Werte nahe an Salzkotten (8,13 €/m²) und Geseke (7,98 €/m²) bewegt sich Lippstadt im gehobenen Preissegment der umliegenden Kommunen.
| Name | Ø Miete/m² | Veränderung |
|---|---|---|
| Erwitte | 7,67 € | +5,7% |
| Wadersloh | 7,73 € | +6,3% |
| Langenberg | 7,95 € | +5,4% |
| Geseke | 7,62 € | +5,3% |
| Anröchte | 7,29 € | +4,7% |
| Rietberg | 8,67 € | +6,4% |
| Bad Sassendorf | 8,54 € | +5,3% |
| Delbrück | 8,13 € | +6,4% |
| Salzkotten | 7,98 € | +2,0% |
| Lippetal | 7,81 € | +5,5% |
Immobilienpreise in Lippstadt
Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Lippstadt relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Lippstadt sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Lippstadt.
Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Lippstadt 2026
Der amtliche Mietspiegel Lippstadt weist eine durchschnittliche Nettokaltmiete von 6,08 €/m² aus (Bestand, Stand 01.01.2025). Angebotsmieten für neu inserierte Wohnungen liegen mit rund 8,17 €/m² darüber – sie sind nachrichtliche Marktdaten, nicht der amtliche Mietspiegel.
Die Angebotsmieten in Lippstadt haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 6,1% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.
Der amtliche Mietspiegel nennt nie nur eine Zahl. Für jede Kombination aus Baualtersklasse und Wohnungsgröße stehen ein Mittelwert sowie eine untere und obere Spanne, dazu Zu- und Abschläge für Wohnlage und Ausstattung. Jeder Wert innerhalb der Spanne kann die ortsübliche Vergleichsmiete sein – die genaue Einordnung folgt aus Ausstattung, Beschaffenheit und energetischem Zustand.
Nein. Lippstadt hat einen amtlichen, aber einfachen Mietspiegel nach § 558c BGB, herausgegeben von Stadt Lippstadt, Mieterbund Ostwestfalen-Lippe e.V., Haus- und Grund Lippstadt e.V. (Stand 01.01.2025). Er ist eine anerkannte Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmiete, trägt aber – anders als ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB – keine gesetzliche Vermutungswirkung.
Nein. Lippstadt ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen – bei Neuvermietung gilt keine Mietpreisbremse.
Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Der amtliche Mietspiegel bildet die ortsübliche Vergleichsmiete aus laufenden Bestandsmietverhältnissen ab (6,08 €/m² Median). Die Angebotsmiete ist der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen und liegt in Lippstadt bei rund 8,17 €/m² – sie ist nachrichtlich und nicht amtlich. Rechtlich maßgeblich für Mieterhöhungen ist der amtliche Mietspiegel.
Quellen & Stand der Daten
- Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
- Amtlicher Mietspiegel Lippstadt: Stadt Lippstadt, Mieterbund Ostwestfalen-Lippe e.V., Haus- und Grund Lippstadt e.V. (Stand 01.01.2025) — lippstadt.de
- Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze — bbsr.bund.de
- Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de
Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.