Mietspiegel Mühlingen 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel
Was kostet Wohnen in Mühlingen aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 9,08 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr und Größe sowie den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze).
Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge
Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Mühlingen liegt sie 2026 im Schnitt bei 9,08 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis.
Angebotsmiete
Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.
Ortsübliche Vergleichsmiete
Die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird — die rechtlich maßgebliche Größe für Mieterhöhungen.
Mietpreisentwicklung in Mühlingen
Die durchschnittliche Angebotsmiete in Mühlingen beträgt aktuell 9,08 €/m² und basiert auf Marktdaten aus Wohnungsinseraten. Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich eine Steigerung um 4,0 %. Diese Werte spiegeln das aktuelle Angebotsniveau auf dem Mietmarkt wider und stellen keinen amtlichen Mietspiegel dar.
Die Wohnlage hat einen deutlichen Einfluss auf das Mietpreisniveau in Mühlingen. Während Wohnungen in einfachen Lagen mit 7,35 €/m² angeboten werden, liegen die Angebotsmieten in mittleren Lagen bei 8,88 €/m². In guten Wohnlagen erreichen die Mieten 11,71 €/m², was einem Aufschlag von etwa 59 % gegenüber einfachen Lagen entspricht.
Das Baujahr der Immobilie zeigt eine kontinuierliche Abstufung der Mietpreise. Wohnungen aus der Vorkriegszeit bis 1949 werden mit 8,19 €/m² inseriert, während Objekte aus den Baujahren 1950 bis 1979 bei 8,31 €/m² liegen. Neuere Wohnungen erzielen deutlich höhere Mieten: Objekte ab 2021 erreichen 11,78 €/m², was einem Aufschlag von etwa 44 % gegenüber Altbauten entspricht.
Marktmieten in Mühlingen nach Wohnlage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfach | 6,29 € | 6,63 € | 6,90 € | 7,15 € | 7,35 € |
| Mittel | 7,60 € | 8,00 € | 8,33 € | 8,64 € | 8,88 € |
| Gut | 10,02 € | 10,55 € | 10,99 € | 11,39 € | 11,71 € |
Mietpreise in Mühlingen nach Baujahr
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 1949 | 7,01 € | 7,38 € | 7,68 € | 7,96 € | 8,19 € |
| 1950 - 1979 | 7,11 € | 7,49 € | 7,80 € | 8,08 € | 8,31 € |
| 1980 - 1999 | 7,66 € | 8,06 € | 8,40 € | 8,70 € | 8,95 € |
| 2000 - 2015 | 8,61 € | 9,07 € | 9,45 € | 9,79 € | 10,07 € |
| 2016 - 2020 | 9,24 € | 9,72 € | 10,13 € | 10,50 € | 10,80 € |
| ab 2021 | 10,08 € | 10,61 € | 11,05 € | 11,46 € | 11,78 € |
Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 45 m² | 8,60 € | 9,06 € | 9,43 € | 9,78 € | 10,06 € |
| 45 - 100 m² | 7,65 € | 8,05 € | 8,39 € | 8,69 € | 8,94 € |
| Über 100 m² | 7,19 € | 7,57 € | 7,89 € | 8,18 € | 8,41 € |
| Einfamilienhaus | 9,12 € | 9,60 € | 10,00 € | 10,36 € | 10,65 € |
Wohnungsmieten in Mühlingen
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Zimmer | 9,20 € | 9,68 € | 10,08 € | 10,45 € | 10,75 € |
| 2 Zimmer | 8,26 € | 8,70 € | 9,06 € | 9,39 € | 9,66 € |
| 3 Zimmer | 7,99 € | 8,41 € | 8,76 € | 9,08 € | 9,33 € |
| 4 Zimmer | 7,43 € | 7,82 € | 8,15 € | 8,44 € | 8,68 € |
| 5+ Zimmer | 6,96 € | 7,32 € | 7,63 € | 7,91 € | 8,13 € |
Nach Etage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdgeschoss | 7,45 € | 7,84 € | 8,17 € | 8,46 € | 8,70 € |
| 1. Stock | 7,72 € | 8,12 € | 8,46 € | 8,77 € | 9,02 € |
| 2. Stock | 7,61 € | 8,02 € | 8,35 € | 8,65 € | 8,90 € |
| 3.+ Stock | 7,90 € | 8,31 € | 8,66 € | 8,98 € | 9,23 € |
Mietpreise für Häuser in Mühlingen
Nach Haustyp
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 9,10 € | 9,58 € | 9,98 € | 10,34 € | 10,63 € |
| Doppelhaushälfte | 7,99 € | 8,41 € | 8,76 € | 9,08 € | 9,34 € |
| Reihenhaus | 7,00 € | 7,37 € | 7,67 € | 7,95 € | 8,18 € |
| Mehrfamilienhaus | 6,51 € | 6,85 € | 7,14 € | 7,40 € | 7,61 € |
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 3 Zimmer | 6,86 € | 7,22 € | 7,52 € | 7,80 € | 8,02 € |
| 4 Zimmer | 7,73 € | 8,14 € | 8,47 € | 8,78 € | 9,03 € |
| 5 Zimmer | 8,14 € | 8,57 € | 8,93 € | 9,26 € | 9,52 € |
| 6+ Zimmer | 8,49 € | 8,94 € | 9,32 € | 9,65 € | 9,93 € |
Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Mühlingen
Mietpreisbremse (Neuvermietung)
Bei Wiedervermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Bundesweit bis Ende 2029 verlängert.
Kappungsgrenze (Bestand)
Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.
Ortsübliche Vergleichsmiete in Mühlingen
Ob eine Gemeinde einen amtlichen Mietspiegel führt, entscheidet sie selbst — verbindliche Auskunft dazu erteilt die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung von Mühlingen. Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558c/§ 558d BGB), die von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter erstellt wird. Liegt kein Mietspiegel vor, kann die ortsübliche Vergleichsmiete über Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) begründet werden. Die auf dieser Seite gezeigten Werte sind Angebotsmieten aus Inseraten und dienen der Marktorientierung.
So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?
Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:
1. Bad / WC
Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.
2. Küche
Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.
3. Wohnung
Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.
4. Gebäude
Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.
5. Wohnumfeld
Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.
Modernisierung
Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.
So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)
- 1
Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Mühlingen, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.
- 2
Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).
- 3
Vergleichswerte heranziehen. Ohne amtlichen Mietspiegel dienen Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) als Grundlage.
- 4
Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.
- 5
Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.
- 6
Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.
Mieten im Umland von Mühlingen
Mühlingen verzeichnet mit 9,08 €/m² eine durchschnittliche Nettokaltmiete, die sich im mittleren Bereich der umliegenden Kommunen bewegt. Die Mieten liegen damit knapp über den günstigsten Nachbarstädten mit 8,49 €/m² und 8,50 €/m², aber deutlich unter den teuersten Standorten der Region.
Besonders hohe Mietpreise weist die Nachbarstadt mit 12,35 €/m² auf, was einem Aufschlag von rund 36,0 % gegenüber Mühlingen entspricht. Im regionalen Vergleich positioniert sich Mühlingen mit seiner Miethöhe leicht unterhalb des Durchschnitts der Nachbarstädte, wobei die Spanne von den günstigsten bis zu den teuersten Standorten eine Differenz von 3,86 €/m² umfasst.
| Name | Ø Miete/m² | Veränderung |
|---|---|---|
| Sauldorf | 8,49 € | +4,3% |
| Hohenfels (Stockach) | 9,05 € | +3,5% |
| Stockach | 10,37 € | +3,8% |
| Neuhausen ob Eck | 9,29 € | +4,5% |
| Eigeltingen | 9,29 € | +3,8% |
| Orsingen-Nenzingen | 9,96 € | +4,1% |
| Wald (Hohenzollern) | 9,05 € | +3,5% |
| Emmingen-Liptingen | 9,60 € | +3,6% |
| Bodman-Ludwigshafen | 12,35 € | +4,8% |
| Meßkirch | 8,50 € | +3,9% |
Immobilienpreise in Mühlingen
Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Mühlingen relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Mühlingen sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Mühlingen.
Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Mühlingen 2026
Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Mühlingen liegt aktuell bei 9,08 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 4%.
Die Angebotsmieten in Mühlingen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 4% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.
Ja. Bei Wiedervermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen; bundesweit wurde die Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert.
Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quellen & Stand der Daten
- Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
- Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze — bbsr.bund.de
- Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de
Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.