Mietspiegel Mutlangen 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel
Was kostet Wohnen in Mutlangen aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 10,44 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr und Größe sowie den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze).
Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge
Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Mutlangen liegt sie 2026 im Schnitt bei 10,44 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis.
Angebotsmiete
Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.
Ortsübliche Vergleichsmiete
Die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird — die rechtlich maßgebliche Größe für Mieterhöhungen.
Mietpreisentwicklung in Mutlangen
Die durchschnittliche Angebotsmiete in Mutlangen liegt aktuell bei 10,44 €/m² und basiert auf am Markt inserierten Mietwohnungen. Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich ein Anstieg um 3,5 %. Diese Marktdaten aus Inseraten spiegeln die aktuellen Angebotswerte wider und sind nicht mit einem amtlichen Mietspiegel gleichzusetzen.
Die Wohnlage beeinflusst das Mietpreisniveau deutlich: Während Wohnungen in einfacher Lage bei 8,42 €/m² liegen, werden in mittleren Lagen durchschnittlich 10,25 €/m² verlangt. In guten Wohnlagen steigt die Angebotsmiete auf 13,59 €/m², was einer Differenz von rund 61 % zwischen einfacher und guter Lage entspricht.
Das Baujahr zeigt einen kontinuierlichen Einfluss auf die Mietpreise: Altbauten bis 1949 werden mit 9,43 €/m² angeboten, während Wohnungen aus den Jahren 1950 bis 1979 bei 9,92 €/m² liegen. Bei neueren Objekten steigt das Preisniveau deutlich an – Baujahr 2000 bis 2015 erreicht 11,43 €/m², Wohnungen aus den Jahren 2016 bis 2020 liegen bei 12,99 €/m² und Neubauten ab 2021 bei 13,38 €/m².
Marktmieten in Mutlangen nach Wohnlage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfach | 7,24 € | 7,56 € | 7,80 € | 8,13 € | 8,42 € |
| Mittel | 8,81 € | 9,20 € | 9,50 € | 9,90 € | 10,25 € |
| Gut | 11,68 € | 12,20 € | 12,59 € | 13,12 € | 13,59 € |
Mietpreise in Mutlangen nach Baujahr
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 1949 | 8,11 € | 8,47 € | 8,74 € | 9,11 € | 9,43 € |
| 1950 - 1979 | 8,53 € | 8,91 € | 9,19 € | 9,58 € | 9,92 € |
| 1980 - 1999 | 8,76 € | 9,15 € | 9,44 € | 9,84 € | 10,19 € |
| 2000 - 2015 | 9,83 € | 10,27 € | 10,59 € | 11,04 € | 11,43 € |
| 2016 - 2020 | 11,17 € | 11,66 € | 12,03 € | 12,54 € | 12,99 € |
| ab 2021 | 11,50 € | 12,02 € | 12,40 € | 12,92 € | 13,38 € |
Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 45 m² | 10,09 € | 10,53 € | 10,87 € | 11,33 € | 11,73 € |
| 45 - 100 m² | 9,07 € | 9,47 € | 9,77 € | 10,18 € | 10,55 € |
| Über 100 m² | 8,32 € | 8,69 € | 8,97 € | 9,35 € | 9,68 € |
| Einfamilienhaus | 10,78 € | 11,26 € | 11,62 € | 12,11 € | 12,54 € |
Wohnungsmieten in Mutlangen
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Zimmer | 10,45 € | 10,92 € | 11,26 € | 11,74 € | 12,16 € |
| 2 Zimmer | 9,32 € | 9,73 € | 10,04 € | 10,47 € | 10,84 € |
| 3 Zimmer | 9,13 € | 9,54 € | 9,84 € | 10,26 € | 10,62 € |
| 4 Zimmer | 8,67 € | 9,05 € | 9,34 € | 9,73 € | 10,08 € |
| 5+ Zimmer | 8,09 € | 8,45 € | 8,71 € | 9,08 € | 9,41 € |
Nach Etage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdgeschoss | 8,73 € | 9,11 € | 9,40 € | 9,80 € | 10,15 € |
| 1. Stock | 9,18 € | 9,58 € | 9,89 € | 10,31 € | 10,67 € |
| 2. Stock | 8,74 € | 9,13 € | 9,42 € | 9,81 € | 10,16 € |
| 3.+ Stock | 9,37 € | 9,78 € | 10,10 € | 10,52 € | 10,90 € |
Mietpreise für Häuser in Mutlangen
Nach Haustyp
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 10,09 € | 10,54 € | 10,87 € | 11,33 € | 11,73 € |
| Doppelhaushälfte | 9,12 € | 9,53 € | 9,83 € | 10,25 € | 10,61 € |
| Reihenhaus | 8,40 € | 8,78 € | 9,06 € | 9,44 € | 9,77 € |
| Mehrfamilienhaus | 7,61 € | 7,95 € | 8,21 € | 8,55 € | 8,86 € |
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 3 Zimmer | 7,98 € | 8,34 € | 8,60 € | 8,97 € | 9,29 € |
| 4 Zimmer | 9,24 € | 9,66 € | 9,96 € | 10,38 € | 10,75 € |
| 5 Zimmer | 9,42 € | 9,84 € | 10,15 € | 10,58 € | 10,95 € |
| 6+ Zimmer | 10,19 € | 10,64 € | 10,98 € | 11,45 € | 11,85 € |
Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Mutlangen
Mietpreisbremse (Neuvermietung)
Mutlangen ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen — bei Neuvermietung ist die Miethöhe nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.
Kappungsgrenze (Bestand)
Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.
Ortsübliche Vergleichsmiete in Mutlangen
Ob eine Gemeinde einen amtlichen Mietspiegel führt, entscheidet sie selbst — verbindliche Auskunft dazu erteilt die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung von Mutlangen. Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558c/§ 558d BGB), die von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter erstellt wird. Liegt kein Mietspiegel vor, kann die ortsübliche Vergleichsmiete über Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) begründet werden. Die auf dieser Seite gezeigten Werte sind Angebotsmieten aus Inseraten und dienen der Marktorientierung.
So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?
Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:
1. Bad / WC
Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.
2. Küche
Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.
3. Wohnung
Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.
4. Gebäude
Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.
5. Wohnumfeld
Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.
Modernisierung
Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.
So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)
- 1
Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Mutlangen, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.
- 2
Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).
- 3
Vergleichswerte heranziehen. Ohne amtlichen Mietspiegel dienen Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) als Grundlage.
- 4
Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.
- 5
Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.
- 6
Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.
Mieten im Umland von Mutlangen
Mutlangen liegt mit einer durchschnittlichen Nettokaltmiete von 10,44 €/m² im oberen Bereich der Region und übertrifft den Durchschnitt der Nachbarstädte deutlich. Nur eine Nachbarstadt verzeichnet mit 10,85 €/m² noch höhere Mieten, während die Mehrzahl der umliegenden Städte Werte zwischen 8,55 €/m² und 10,28 €/m² aufweist.
Die Mietpreisspanne in der Region erstreckt sich von 8,55 €/m² bis 10,85 €/m², wobei Mutlangen sich klar im oberen Drittel positioniert. Die Differenz zu den günstigsten Nachbarstädten beträgt dabei bis zu 1,89 €/m², was einem Unterschied von etwa 22,1 % entspricht.
| Name | Ø Miete/m² | Veränderung |
|---|---|---|
| Durlangen | 9,47 € | +4,4% |
| Täferrot | 9,44 € | +4,7% |
| Spraitbach | 9,12 € | +4,1% |
| Leinzell | 9,70 € | +4,3% |
| Ruppertshofen (Ostalbkreis) | 8,84 € | +4,0% |
| Iggingen | 10,28 € | +4,3% |
| Eschach | 8,55 € | +4,8% |
| Lorch (Württemberg) | 10,85 € | +3,5% |
| Göggingen | 9,35 € | +3,9% |
| Alfdorf | 10,10 € | +5,0% |
Immobilienpreise in Mutlangen
Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Mutlangen relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Mutlangen sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Mutlangen.
Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Mutlangen 2026
Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Mutlangen liegt aktuell bei 10,44 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 3,5%.
Die Angebotsmieten in Mutlangen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 3,5% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.
Nein. Mutlangen ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen – bei Neuvermietung gilt keine Mietpreisbremse.
Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quellen & Stand der Daten
- Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
- Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze — bbsr.bund.de
- Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de
Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.