Mietspiegel Stetten am kalten Markt 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel
Was kostet Wohnen in Stetten am kalten Markt aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 8,32 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr und Größe sowie den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze).
Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge
Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Stetten am kalten Markt liegt sie 2026 im Schnitt bei 8,32 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis.
Angebotsmiete
Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.
Ortsübliche Vergleichsmiete
Die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird — die rechtlich maßgebliche Größe für Mieterhöhungen.
Mietpreisentwicklung in Stetten am kalten Markt
In Stetten am kalten Markt liegt die durchschnittliche Angebotsmiete aus Inseraten aktuell bei 8,32 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr ist ein Anstieg von 3,9 % zu verzeichnen. Diese Marktdaten basieren auf aktuellen Wohnungsangeboten und sind keine amtlichen Mietspiegelwerte.
Die Wohnlage hat einen deutlichen Einfluss auf das Mietpreisniveau in der Gemeinde. Während Wohnungen in einfacher Lage bei 6,82 €/m² inseriert werden, liegen die Angebotsmieten in mittlerer Lage bei 8,28 €/m² und in guter Lage bei 10,23 €/m². Der Unterschied zwischen einfacher und guter Wohnlage beträgt damit etwa 50 %.
Das Baujahr zeigt einen kontinuierlichen Effekt auf die Mietpreise. Wohnungen aus der Zeit bis 1949 werden durchschnittlich für 7,18 €/m² angeboten, während Objekte aus den Jahren 1950 bis 1979 bei 7,84 €/m² liegen. Neuere Wohnungen erreichen deutlich höhere Werte: Baujahre 2000 bis 2015 werden mit 9,21 €/m² inseriert, ab 2021 errichtete Objekte mit 10,6 €/m².
Marktmieten in Stetten am kalten Markt nach Wohnlage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfach | 5,81 € | 6,08 € | 6,39 € | 6,64 € | 6,82 € |
| Mittel | 7,06 € | 7,38 € | 7,75 € | 8,06 € | 8,28 € |
| Gut | 8,73 € | 9,12 € | 9,58 € | 9,96 € | 10,23 € |
Mietpreise in Stetten am kalten Markt nach Baujahr
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 1949 | 6,12 € | 6,39 € | 6,72 € | 6,99 € | 7,18 € |
| 1950 - 1979 | 6,68 € | 6,98 € | 7,34 € | 7,63 € | 7,84 € |
| 1980 - 1999 | 7,29 € | 7,62 € | 8,01 € | 8,32 € | 8,55 € |
| 2000 - 2015 | 7,85 € | 8,20 € | 8,62 € | 8,97 € | 9,21 € |
| 2016 - 2020 | 8,56 € | 8,94 € | 9,40 € | 9,77 € | 10,03 € |
| ab 2021 | 9,04 € | 9,44 € | 9,92 € | 10,32 € | 10,60 € |
Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 45 m² | 8,18 € | 8,55 € | 8,98 € | 9,34 € | 9,59 € |
| 45 - 100 m² | 7,25 € | 7,58 € | 7,97 € | 8,28 € | 8,51 € |
| Über 100 m² | 6,35 € | 6,64 € | 6,97 € | 7,25 € | 7,45 € |
| Einfamilienhaus | 8,41 € | 8,79 € | 9,24 € | 9,61 € | 9,87 € |
Wohnungsmieten in Stetten am kalten Markt
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Zimmer | 8,32 € | 8,69 € | 9,14 € | 9,50 € | 9,76 € |
| 2 Zimmer | 7,58 € | 7,92 € | 8,33 € | 8,66 € | 8,89 € |
| 3 Zimmer | 7,13 € | 7,45 € | 7,83 € | 8,14 € | 8,36 € |
| 4 Zimmer | 6,63 € | 6,93 € | 7,28 € | 7,57 € | 7,78 € |
| 5+ Zimmer | 6,35 € | 6,63 € | 6,97 € | 7,25 € | 7,44 € |
Nach Etage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdgeschoss | 6,88 € | 7,19 € | 7,56 € | 7,86 € | 8,07 € |
| 1. Stock | 7,14 € | 7,47 € | 7,85 € | 8,16 € | 8,38 € |
| 2. Stock | 7,05 € | 7,37 € | 7,74 € | 8,05 € | 8,27 € |
| 3.+ Stock | 7,10 € | 7,42 € | 7,80 € | 8,11 € | 8,32 € |
Mietpreise für Häuser in Stetten am kalten Markt
Nach Haustyp
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 8,43 € | 8,81 € | 9,26 € | 9,62 € | 9,88 € |
| Doppelhaushälfte | 7,08 € | 7,40 € | 7,78 € | 8,09 € | 8,31 € |
| Reihenhaus | 6,72 € | 7,02 € | 7,38 € | 7,67 € | 7,88 € |
| Mehrfamilienhaus | 6,09 € | 6,37 € | 6,69 € | 6,96 € | 7,15 € |
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 3 Zimmer | 6,55 € | 6,84 € | 7,19 € | 7,48 € | 7,68 € |
| 4 Zimmer | 7,26 € | 7,59 € | 7,97 € | 8,29 € | 8,51 € |
| 5 Zimmer | 7,55 € | 7,89 € | 8,29 € | 8,62 € | 8,86 € |
| 6+ Zimmer | 8,15 € | 8,51 € | 8,95 € | 9,30 € | 9,55 € |
Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Stetten am kalten Markt
Mietpreisbremse (Neuvermietung)
Stetten am kalten Markt ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen — bei Neuvermietung ist die Miethöhe nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.
Kappungsgrenze (Bestand)
Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.
Ortsübliche Vergleichsmiete in Stetten am kalten Markt
Ob eine Gemeinde einen amtlichen Mietspiegel führt, entscheidet sie selbst — verbindliche Auskunft dazu erteilt die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung von Stetten am kalten Markt. Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558c/§ 558d BGB), die von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter erstellt wird. Liegt kein Mietspiegel vor, kann die ortsübliche Vergleichsmiete über Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) begründet werden. Die auf dieser Seite gezeigten Werte sind Angebotsmieten aus Inseraten und dienen der Marktorientierung.
So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?
Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:
1. Bad / WC
Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.
2. Küche
Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.
3. Wohnung
Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.
4. Gebäude
Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.
5. Wohnumfeld
Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.
Modernisierung
Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.
So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)
- 1
Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Stetten am kalten Markt, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.
- 2
Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).
- 3
Vergleichswerte heranziehen. Ohne amtlichen Mietspiegel dienen Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) als Grundlage.
- 4
Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.
- 5
Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.
- 6
Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.
Mieten im Umland von Stetten am kalten Markt
Stetten am kalten Markt liegt mit einer durchschnittlichen Nettokaltmiete von 8,32 €/m² im mittleren Bereich der Region. Der Wert positioniert sich leicht unter den höherpreisigen Nachbarstädten, aber deutlich über den günstigeren Gemeinden der Umgebung.
Die Mietpreisspanne in der Region reicht von 7,59 €/m² bis 8,82 €/m², wobei die teuerste Nachbarstadt etwa 6,0 % über dem Stettener Niveau liegt. Stetten am kalten Markt bewegt sich damit etwa 1,4 % über dem rechnerischen Durchschnitt aller betrachteten Nachbarstädte von 8,21 €/m² und ordnet sich im oberen Mittelfeld der regionalen Mietpreisstruktur ein.
| Name | Ø Miete/m² | Veränderung |
|---|---|---|
| Straßberg | 8,25 € | +4,2% |
| Schwenningen (Heuberg) | 8,52 € | +3,6% |
| Winterlingen | 7,98 € | +4,6% |
| Sigmaringen | 8,62 € | +4,4% |
| Inzigkofen | 8,62 € | +4,4% |
| Leibertingen | 8,46 € | +3,4% |
| Meßstetten | 7,59 € | +4,0% |
| Veringenstadt | 8,13 € | +4,0% |
| Bitz | 8,82 € | +4,8% |
| Nusplingen | 7,85 € | +3,7% |
Immobilienpreise in Stetten am kalten Markt
Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Stetten am kalten Markt relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Stetten am kalten Markt sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Stetten am kalten Markt.
Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Stetten am kalten Markt 2026
Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Stetten am kalten Markt liegt aktuell bei 8,32 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 3,9%.
Die Angebotsmieten in Stetten am kalten Markt haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 3,9% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.
Nein. Stetten am kalten Markt ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen – bei Neuvermietung gilt keine Mietpreisbremse.
Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quellen & Stand der Daten
- Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
- Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze — bbsr.bund.de
- Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de
Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.