Mietspiegel Erftstadt 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel
Was kostet Wohnen in Erftstadt aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 10,12 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil, den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze) und zitiert und verlinkt den amtlichen Mietspiegel als Originalquelle.
Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge
Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Erftstadt liegt sie 2026 im Schnitt bei 10,12 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis. In Erftstadt wird die ortsübliche Vergleichsmiete durch den amtlichen Mietspiegel (Stand 01.04.2024) abgebildet — nicht als einzelner Durchschnittswert, sondern differenziert nach Baualter, Größe und weiteren Merkmalen.
Angebotsmiete
Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.
Amtlicher Mietspiegel
Die rechtlich maßgebliche ortsübliche Vergleichsmiete. Wir bauen den amtlichen Mietspiegel nicht nach — wir zitieren und verlinken ihn als Originalquelle.
Mietpreisentwicklung in Erftstadt
In Erftstadt gilt seit April 2024 ein einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB, der die ortsübliche Vergleichsmiete für Bestandswohnungen abbildet. Dieser amtliche Mietspiegel dient als maßgebliche Grundlage für die rechtssichere Bestimmung von Mieterhöhungen und Mietanpassungen im laufenden Mietverhältnis.
Ergänzend werden auf dieser Seite Angebotsmieten aus aktuellen Inseraten ausgewiesen, die nachrichtlichen Charakter haben und nicht mit dem amtlichen Mietspiegel gleichzusetzen sind. Die durchschnittliche Angebotsmiete in Erftstadt liegt bei 10,12 €/m² und ist im Vergleich zum Vorjahr um 4,8 % gestiegen. Angebotsmieten beziehen sich auf neu ausgeschriebene Wohnungen und liegen typischerweise über den Bestandsmieten des amtlichen Mietspiegels.
Die Wohnlage zeigt deutliche Unterschiede bei den Angebotsmieten: In einfachen Lagen werden durchschnittlich 8,52 €/m² verlangt, während in guten Lagen Mieten von 12,61 €/m² aufgerufen werden. Auch das Baujahr beeinflusst die Angebotswerte erheblich, wobei Neubauwohnungen ab 2021 mit 12,79 €/m² am oberen Ende der Preisspanne liegen.
Marktmieten in Erftstadt nach Wohnlage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfach | 7,12 € | 7,53 € | 7,83 € | 8,24 € | 8,52 € |
| Mittel | 8,60 € | 9,09 € | 9,46 € | 9,96 € | 10,29 € |
| Gut | 10,54 € | 11,14 € | 11,59 € | 12,20 € | 12,61 € |
Mietpreise in Erftstadt nach Baujahr
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 1949 | 7,66 € | 8,10 € | 8,42 € | 8,87 € | 9,17 € |
| 1950 - 1979 | 7,87 € | 8,32 € | 8,65 € | 9,11 € | 9,42 € |
| 1980 - 1999 | 8,37 € | 8,84 € | 9,20 € | 9,68 € | 10,01 € |
| 2000 - 2015 | 9,21 € | 9,73 € | 10,12 € | 10,66 € | 11,02 € |
| 2016 - 2020 | 10,34 € | 10,92 € | 11,36 € | 11,96 € | 12,37 € |
| ab 2021 | 10,69 € | 11,29 € | 11,75 € | 12,37 € | 12,79 € |
Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 45 m² | 9,85 € | 10,41 € | 10,83 € | 11,40 € | 11,78 € |
| 45 - 100 m² | 8,51 € | 8,99 € | 9,36 € | 9,85 € | 10,18 € |
| Über 100 m² | 7,68 € | 8,11 € | 8,44 € | 8,88 € | 9,18 € |
| Einfamilienhaus | 9,77 € | 10,32 € | 10,74 € | 11,30 € | 11,68 € |
Wohnungsmieten in Erftstadt
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Zimmer | 9,93 € | 10,50 € | 10,92 € | 11,49 € | 11,88 € |
| 2 Zimmer | 8,94 € | 9,45 € | 9,83 € | 10,35 € | 10,69 € |
| 3 Zimmer | 8,62 € | 9,11 € | 9,48 € | 9,98 € | 10,32 € |
| 4 Zimmer | 8,18 € | 8,65 € | 8,99 € | 9,47 € | 9,79 € |
| 5+ Zimmer | 7,80 € | 8,24 € | 8,57 € | 9,02 € | 9,32 € |
Nach Etage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdgeschoss | 7,92 € | 8,37 € | 8,70 € | 9,16 € | 9,47 € |
| 1. Stock | 8,57 € | 9,06 € | 9,42 € | 9,92 € | 10,25 € |
| 2. Stock | 8,63 € | 9,11 € | 9,48 € | 9,98 € | 10,32 € |
| 3.+ Stock | 8,76 € | 9,26 € | 9,63 € | 10,14 € | 10,48 € |
Mietpreise für Häuser in Erftstadt
Nach Haustyp
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 9,60 € | 10,15 € | 10,56 € | 11,11 € | 11,49 € |
| Doppelhaushälfte | 8,49 € | 8,97 € | 9,33 € | 9,82 € | 10,15 € |
| Reihenhaus | 8,01 € | 8,47 € | 8,81 € | 9,27 € | 9,58 € |
| Mehrfamilienhaus | 7,15 € | 7,55 € | 7,86 € | 8,27 € | 8,55 € |
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 3 Zimmer | 7,72 € | 8,15 € | 8,48 € | 8,93 € | 9,23 € |
| 4 Zimmer | 8,58 € | 9,07 € | 9,44 € | 9,93 € | 10,27 € |
| 5 Zimmer | 8,76 € | 9,25 € | 9,63 € | 10,13 € | 10,48 € |
| 6+ Zimmer | 9,70 € | 10,25 € | 10,67 € | 11,23 € | 11,61 € |
Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Erftstadt
Mietpreisbremse (Neuvermietung)
Bei Wiedervermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Erftstadt ist in der Mieterschutzverordnung NRW (seit 01.03.2025) als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt festgelegt. Bundesweit bis Ende 2029 verlängert.
Kappungsgrenze (Bestand)
Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis — statt bundesweit 20 %, abgesenkt über die MietSchVO NRW, gültig bis 28.02.2030. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
Kündigungssperrfrist nach Umwandlung: Nach Umwandlung in Eigentumswohnungen ist die Sperrfrist in Erftstadt auf 8 Jahre verlängert.
Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.
Amtlicher Mietspiegel Erftstadt
Erftstadt hat einen amtlichen Mietspiegel: einen einfachen Mietspiegel nach § 558c BGB, herausgegeben von Rheinische Immobilienbörse e.V. mit Mieterverein Köln e.V., Stadt Erftstadt und Kölner Haus- und Grundbesitzerverein, unter Mitarbeit der Bauverein Erftstadt eG (Stand 01.04.2024). Als einfacher Mietspiegel ist er eine anerkannte Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmiete, trägt aber — anders als ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB — keine gesetzliche Vermutungswirkung. Format: Tabellenmietspiegel. Den vollständigen amtlichen Mietspiegel Erftstadt können Sie als PDF direkt bei der Originalquelle herunterladen: erftstadt.de.
- Typ
- Einfacher Mietspiegel (§ 558c BGB)
- Stand
- 01.04.2024
- Herausgeber
- Rheinische Immobilienbörse e.V. mit Mieterverein Köln e.V., Stadt Erftstadt und Kölner Haus- und Grundbesitzerverein, unter Mitarbeit der Bauverein Erftstadt eG
So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?
Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:
1. Bad / WC
Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.
2. Küche
Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.
3. Wohnung
Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.
4. Gebäude
Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.
5. Wohnumfeld
Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.
Modernisierung
Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.
So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)
- 1
Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Erftstadt, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.
- 2
Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).
- 3
Tabellenfeld im amtlichen Mietspiegel ablesen. Sie erhalten drei Werte: einen Mittelwert sowie eine untere und obere Spanne.
- 4
Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.
- 5
Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.
- 6
Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.
Mieten im Umland von Erftstadt
Erftstadt positioniert sich mit 10,12 €/m² im mittleren Bereich der regionalen Mietpreisspanne. Die durchschnittliche Nettokaltmiete liegt damit knapp über dem Durchschnitt der Nachbarstädte und bewegt sich zwischen den deutlich günstigeren Kommunen wie Zülpich (8,30 €/m²) oder Weilerswist (8,39 €/m²) sowie den teureren Standorten.
Die höchsten Mieten im Vergleichsgebiet weisen Hürth mit 11,76 €/m², Brühl mit 11,74 €/m² und Frechen mit 11,28 €/m² auf, die damit zwischen 13,8% und 16,2% über dem Erftstädter Niveau liegen. Kerpen (10,99 €/m²) und Wesseling (10,56 €/m²) ordnen sich ebenfalls oberhalb von Erftstadt ein, während Euskirchen (9,63 €/m²) und Mechernich (9,95 €/m²) etwas darunter rangieren.
Immobilienpreise in Erftstadt
Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Erftstadt relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Erftstadt sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Erftstadt.
Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Erftstadt 2026
Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Erftstadt liegt aktuell bei 10,12 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 4,8%. Nachrichtlich: Für Mieterhöhungen ist der amtliche Mietspiegel maßgeblich, nicht der Inseratspreis.
Die Angebotsmieten in Erftstadt haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 4,8% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.
Der amtliche Mietspiegel nennt nie nur eine Zahl. Für jede Kombination aus Baualtersklasse und Wohnungsgröße stehen ein Mittelwert sowie eine untere und obere Spanne, dazu Zu- und Abschläge für Wohnlage und Ausstattung. Jeder Wert innerhalb der Spanne kann die ortsübliche Vergleichsmiete sein – die genaue Einordnung folgt aus Ausstattung, Beschaffenheit und energetischem Zustand.
Nein. Erftstadt hat einen amtlichen, aber einfachen Mietspiegel nach § 558c BGB, herausgegeben von Rheinische Immobilienbörse e.V. mit Mieterverein Köln e.V., Stadt Erftstadt und Kölner Haus- und Grundbesitzerverein, unter Mitarbeit der Bauverein Erftstadt eG (Stand 01.04.2024). Er ist eine anerkannte Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmiete, trägt aber – anders als ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB – keine gesetzliche Vermutungswirkung.
Ja. Erftstadt ist in der Mieterschutzverordnung NRW (in Kraft seit 01.03.2025) als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt festgelegt. Bei Wiedervermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen; bundesweit wurde die Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert.
Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen (statt bundesweit 20 % – abgesenkt über die MietSchVO NRW, gültig bis 28.02.2030) – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Der amtliche Mietspiegel bildet die ortsübliche Vergleichsmiete aus laufenden Bestandsmietverhältnissen ab. Die Angebotsmiete ist der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen und liegt in Erftstadt bei rund 10,12 €/m² – sie ist nachrichtlich und nicht amtlich. Rechtlich maßgeblich für Mieterhöhungen ist der amtliche Mietspiegel.
Quellen & Stand der Daten
- Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
- Amtlicher Mietspiegel Erftstadt: Rheinische Immobilienbörse e.V. mit Mieterverein Köln e.V., Stadt Erftstadt und Kölner Haus- und Grundbesitzerverein, unter Mitarbeit der Bauverein Erftstadt eG (Stand 01.04.2024) — erftstadt.de
- Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze sowie Mieterschutzverordnung NRW — recht.nrw.de
- Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de
Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.