Mietspiegel Kerpen 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel

Was kostet Wohnen in Kerpen aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 9,95 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil, den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze) und zitiert und verlinkt den amtlichen Mietspiegel als Originalquelle.

9,95 €/m²Ø Angebotsmiete (Neuvermietung)Marktmiete · Inseratsauswertung
§ 558cEinfacher MietspiegelMietpreisbremse: ja · Kappung 15 %
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Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge

Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Kerpen liegt sie 2026 im Schnitt bei 9,95 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis. In Kerpen wird die ortsübliche Vergleichsmiete durch den amtlichen Mietspiegel (Stand 01.11.2024) abgebildet — nicht als einzelner Durchschnittswert, sondern differenziert nach Baualter, Größe und weiteren Merkmalen.

Marktdaten

Angebotsmiete

~9,95 €/m²Ø Neuvermietung

Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.

Rechtlich maßgeblich

Amtlicher Mietspiegel

Die rechtlich maßgebliche ortsübliche Vergleichsmiete. Wir bauen den amtlichen Mietspiegel nicht nach — wir zitieren und verlinken ihn als Originalquelle.

Mietpreisentwicklung in Kerpen

Für Kerpen liegt ein einfacher Mietspiegel gemäß § 558c BGB mit Stand vom 1. November 2024 vor. Dieser amtliche Mietspiegel bildet die ortsübliche Vergleichsmiete auf Basis tatsächlich gezahlter Bestandsmieten ab und dient als rechtlich relevante Grundlage für Mietanpassungen im Bestand. Die maßgeblichen Werte sind in der Mietspiegeltabelle dokumentiert.

Ergänzend werden nachrichtlich Angebotsmieten aus Inseraten ausgewiesen, die aktuell bei durchschnittlich 9,95 €/m² liegen. Diese Angebotsdaten spiegeln die Neuvertragsmieten am Markt wider und unterscheiden sich konzeptionell vom amtlichen Mietspiegel, da sie Neuvermietungen und nicht gezahlte Bestandsmieten erfassen. Im Jahresvergleich sind die Angebotsmieten um 3,1 % gestiegen.

Die Wohnlage zeigt deutliche Unterschiede in den Angebotswerten: In einfachen Lagen werden 8,19 €/m² aufgerufen, in mittleren Lagen 9,93 €/m² und in guten Lagen 12,50 €/m². Auch das Baujahr beeinflusst die Angebotsmieten erkennbar, wobei die Spanne von 8,78 €/m² für Gebäude bis 1949 bis 12,90 €/m² für Neubauten ab 2021 reicht.

Wohnungen
9,95 €/m²
Q1 2026
Q+1.22%
Q4 2025
Y+3.11%
Q1 2025
Häuser
11,85 €/m²
Q1 2026
Q+0.25%
Q4 2025
Y+2.69%
Q1 2025
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Marktmieten in Kerpen nach Wohnlage

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Einfach6,90 €7,24 €7,60 €8,06 €8,19 €
Mittel8,37 €8,78 €9,21 €9,77 €9,93 €
Gut10,54 €11,05 €11,60 €12,30 €12,50 €

Mietpreise in Kerpen nach Baujahr

Nettokaltmiete /20222023202420252026
bis 19497,40 €7,76 €8,15 €8,64 €8,78 €
1950 - 19797,84 €8,22 €8,63 €9,15 €9,30 €
1980 - 19998,58 €9,00 €9,45 €10,02 €10,18 €
2000 - 20159,50 €9,96 €10,45 €11,09 €11,27 €
2016 - 202010,09 €10,58 €11,11 €11,78 €11,97 €
ab 202110,87 €11,40 €11,97 €12,70 €12,90 €

Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Bis 45 m²9,35 €9,81 €10,29 €10,92 €11,09 €
45 - 100 m²8,64 €9,06 €9,51 €10,08 €10,25 €
Über 100 m²7,56 €7,93 €8,32 €8,83 €8,97 €
Einfamilienhaus10,19 €10,69 €11,22 €11,90 €12,09 €
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Wohnungsmieten in Kerpen

Nach Zimmeranzahl

Nettokaltmiete /20222023202420252026
1 Zimmer10,18 €10,68 €11,21 €11,89 €12,08 €
2 Zimmer9,00 €9,44 €9,91 €10,51 €10,68 €
3 Zimmer8,40 €8,80 €9,24 €9,80 €9,96 €
4 Zimmer8,12 €8,51 €8,94 €9,48 €9,63 €
5+ Zimmer7,36 €7,72 €8,10 €8,59 €8,73 €

Nach Etage

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Erdgeschoss7,92 €8,31 €8,72 €9,25 €9,40 €
1. Stock8,67 €9,09 €9,55 €10,12 €10,29 €
2. Stock8,57 €8,99 €9,44 €10,01 €10,17 €
3.+ Stock8,51 €8,93 €9,37 €9,94 €10,10 €

Mietpreise für Häuser in Kerpen

Nach Haustyp

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Einfamilienhaus9,74 €10,21 €10,72 €11,37 €11,56 €
Doppelhaushälfte8,28 €8,68 €9,11 €9,66 €9,82 €
Reihenhaus7,66 €8,03 €8,43 €8,94 €9,09 €
Mehrfamilienhaus7,08 €7,43 €7,80 €8,27 €8,40 €

Nach Zimmeranzahl

Nettokaltmiete /20222023202420252026
3 Zimmer7,55 €7,92 €8,31 €8,82 €8,96 €
4 Zimmer8,67 €9,09 €9,55 €10,12 €10,29 €
5 Zimmer9,02 €9,46 €9,93 €10,53 €10,70 €
6+ Zimmer9,61 €10,08 €10,58 €11,22 €11,40 €

Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Kerpen

Gilt in Kerpen

Mietpreisbremse (Neuvermietung)

Gilt

Bei Wiedervermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Kerpen ist in der Mieterschutzverordnung NRW (seit 01.03.2025) als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt festgelegt. Bundesweit bis Ende 2029 verlängert.

Kappungsgrenze (Bestand)

15 % in 3 Jahren

Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis — statt bundesweit 20 %, abgesenkt über die MietSchVO NRW, gültig bis 28.02.2030. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.

Kündigungssperrfrist nach Umwandlung: Nach Umwandlung in Eigentumswohnungen ist die Sperrfrist in Kerpen auf 8 Jahre verlängert.

Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.

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Amtlicher Mietspiegel Kerpen

Kerpen hat einen amtlichen Mietspiegel: einen einfachen Mietspiegel nach § 558c BGB, herausgegeben von Rheinische Immobilienbörse e.V. durch Mieterverein Köln e.V., Kolpingstadt Kerpen, Kölner Haus- und Grundbesitzerverein von 1888, Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Kerpen und Umgebung e.V. (Stand 01.11.2024). Als einfacher Mietspiegel ist er eine anerkannte Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmiete, trägt aber — anders als ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB — keine gesetzliche Vermutungswirkung. Format: Tabellenmietspiegel. Den vollständigen amtlichen Mietspiegel Kerpen können Sie als PDF direkt bei der Originalquelle herunterladen: rheinische-immobilienboerse.de.

Amtliche Angaben · Stand 01.11.2024
Mietspiegel Kerpen
Typ
Einfacher Mietspiegel (§ 558c BGB)
Stand
01.11.2024
Herausgeber
Rheinische Immobilienbörse e.V. durch Mieterverein Köln e.V., Kolpingstadt Kerpen, Kölner Haus- und Grundbesitzerverein von 1888, Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Kerpen und Umgebung e.V.

So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?

Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:

1. Bad / WC

Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.

2. Küche

Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.

3. Wohnung

Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.

4. Gebäude

Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.

5. Wohnumfeld

Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.

Modernisierung

Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.

So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)

  1. 1

    Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Kerpen, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.

  2. 2

    Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).

  3. 3

    Tabellenfeld im amtlichen Mietspiegel ablesen. Sie erhalten drei Werte: einen Mittelwert sowie eine untere und obere Spanne.

  4. 4

    Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.

  5. 5

    Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.

  6. 6

    Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.

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Mieten im Umland von Kerpen

Kerpen positioniert sich mit 9,95 €/m² im oberen Mittelfeld der Region und liegt damit über dem Durchschnitt der umliegenden Städte. Die Mietpreise bewegen sich in der Nachbarschaft in einer Spanne von 8,30 €/m² bis 11,76 €/m², wobei Kerpen deutlich über den günstigeren Standorten rangiert.

Mit 11,76 €/m² verzeichnet eine Nachbarstadt das höchste Preisniveau der Region, gefolgt von zwei weiteren Städten mit jeweils rund 11,73 €/m² und 11,74 €/m². Am unteren Ende der Preisskala liegen mehrere Standorte mit Werten zwischen 8,30 €/m² und 8,89 €/m², zu denen Kerpen einen Abstand von mehr als 1,00 €/m² aufweist.

NameØ Miete/m²Veränderung
Nörvenich8,30 €+4,3%
Merzenich8,60 €+5,0%
Frechen11,76 €+5,7%
Elsdorf8,89 €+2,3%
Bergheim9,60 €+4,0%
Erftstadt10,12 €+4,8%
Hürth11,74 €+3,0%
Niederzier8,30 €+5,2%
Vettweiß8,39 €+4,9%
Pulheim11,73 €+4,6%

Immobilienpreise in Kerpen

Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Kerpen relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Kerpen sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Kerpen.

Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Kerpen 2026

Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Kerpen liegt aktuell bei 9,95 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 3,1%. Nachrichtlich: Für Mieterhöhungen ist der amtliche Mietspiegel maßgeblich, nicht der Inseratspreis.

Die Angebotsmieten in Kerpen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 3,1% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.

Der amtliche Mietspiegel nennt nie nur eine Zahl. Für jede Kombination aus Baualtersklasse und Wohnungsgröße stehen ein Mittelwert sowie eine untere und obere Spanne, dazu Zu- und Abschläge für Wohnlage und Ausstattung. Jeder Wert innerhalb der Spanne kann die ortsübliche Vergleichsmiete sein – die genaue Einordnung folgt aus Ausstattung, Beschaffenheit und energetischem Zustand.

Nein. Kerpen hat einen amtlichen, aber einfachen Mietspiegel nach § 558c BGB, herausgegeben von Rheinische Immobilienbörse e.V. durch Mieterverein Köln e.V., Kolpingstadt Kerpen, Kölner Haus- und Grundbesitzerverein von 1888, Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Kerpen und Umgebung e.V. (Stand 01.11.2024). Er ist eine anerkannte Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmiete, trägt aber – anders als ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB – keine gesetzliche Vermutungswirkung.

Ja. Kerpen ist in der Mieterschutzverordnung NRW (in Kraft seit 01.03.2025) als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt festgelegt. Bei Wiedervermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen; bundesweit wurde die Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert.

Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen (statt bundesweit 20 % – abgesenkt über die MietSchVO NRW, gültig bis 28.02.2030) – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

Der amtliche Mietspiegel bildet die ortsübliche Vergleichsmiete aus laufenden Bestandsmietverhältnissen ab. Die Angebotsmiete ist der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen und liegt in Kerpen bei rund 9,95 €/m² – sie ist nachrichtlich und nicht amtlich. Rechtlich maßgeblich für Mieterhöhungen ist der amtliche Mietspiegel.

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Quellen & Stand der Daten

  • Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
  • Amtlicher Mietspiegel Kerpen: Rheinische Immobilienbörse e.V. durch Mieterverein Köln e.V., Kolpingstadt Kerpen, Kölner Haus- und Grundbesitzerverein von 1888, Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümerverein Kerpen und Umgebung e.V. (Stand 01.11.2024) — rheinische-immobilienboerse.de
  • Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze sowie Mieterschutzverordnung NRW — recht.nrw.de
  • Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de

Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.