Mietspiegel Gummersbach 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel

Was kostet Wohnen in Gummersbach aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 8,23 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil, den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze) und zitiert und verlinkt den amtlichen Mietspiegel als Originalquelle.

8,23 €/m²Ø Angebotsmiete (Neuvermietung)Marktmiete · Inseratsauswertung
§ 558cEinfacher MietspiegelMietpreisbremse: nein · Kappung 20 %
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Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge

Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Gummersbach liegt sie 2026 im Schnitt bei 8,23 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis. In Gummersbach wird die ortsübliche Vergleichsmiete durch den amtlichen Mietspiegel (Stand 01.10.2025) abgebildet — nicht als einzelner Durchschnittswert, sondern differenziert nach Baualter, Größe und weiteren Merkmalen.

Marktdaten

Angebotsmiete

~8,23 €/m²Ø Neuvermietung

Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.

Rechtlich maßgeblich

Amtlicher Mietspiegel

Die rechtlich maßgebliche ortsübliche Vergleichsmiete. Wir bauen den amtlichen Mietspiegel nicht nach — wir zitieren und verlinken ihn als Originalquelle.

Mietpreisentwicklung in Gummersbach

In Gummersbach gilt als maßgebliche Grundlage für die Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete der einfache Mietspiegel nach § 558c BGB mit Stand vom 1. Oktober 2025. Dieser amtliche Mietspiegel bildet die tatsächlich gezahlten Bestandsmieten im Stadtgebiet ab und dient als rechtlich anerkannte Orientierung bei Mietpreisanpassungen. Die durchschnittlichen Angebotsmieten aus Wohnungsinseraten liegen aktuell bei 8,23 €/m² und sind im Vergleich zum Vorjahr um 5,0 % gestiegen.

Die Angebotsmieten, die ausschließlich nachrichtlichen Charakter haben und Neuvertragsmieten widerspiegeln, zeigen deutliche Unterschiede nach Wohnlage. In einfachen Lagen werden durchschnittlich 6,84 €/m² aufgerufen, während in guten Lagen Angebotsmieten von 10,64 €/m² erzielt werden. Mittlere Wohnlagen liegen mit 7,98 €/m² zwischen diesen Werten.

Auch das Baujahr der Immobilien beeinflusst die am Markt ausgeschriebenen Mieten erheblich. Während Wohnungen bis Baujahr 1949 durchschnittlich mit 7,41 €/m² angeboten werden, erreichen Neubauten ab 2021 Angebotsmieten von 10,83 €/m². Objekte aus den Baujahren 2000 bis 2015 liegen mit 9,45 €/m² im mittleren Segment.

Wohnungen
8,23 €/m²
Q1 2026
Q+1.98%
Q4 2025
Y+4.97%
Q1 2025
Häuser
9,20 €/m²
Q1 2026
Q+0.66%
Q4 2025
Y+5.02%
Q1 2025
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Marktmieten in Gummersbach nach Wohnlage

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Einfach5,73 €6,11 €6,37 €6,56 €6,84 €
Mittel6,69 €7,13 €7,44 €7,66 €7,98 €
Gut8,92 €9,50 €9,91 €10,20 €10,64 €

Mietpreise in Gummersbach nach Baujahr

Nettokaltmiete /20222023202420252026
bis 19496,21 €6,62 €6,90 €7,10 €7,41 €
1950 - 19796,46 €6,88 €7,18 €7,39 €7,70 €
1980 - 19996,71 €7,14 €7,45 €7,67 €8,00 €
2000 - 20157,92 €8,44 €8,81 €9,06 €9,45 €
2016 - 20208,55 €9,10 €9,50 €9,77 €10,19 €
ab 20219,08 €9,67 €10,09 €10,38 €10,83 €

Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Bis 45 m²7,93 €8,44 €8,81 €9,06 €9,46 €
45 - 100 m²6,80 €7,24 €7,56 €7,77 €8,11 €
Über 100 m²6,19 €6,59 €6,88 €7,08 €7,38 €
Einfamilienhaus8,33 €8,87 €9,26 €9,52 €9,93 €
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Wohnungsmieten in Gummersbach

Nach Zimmeranzahl

Nettokaltmiete /20222023202420252026
1 Zimmer7,90 €8,42 €8,79 €9,04 €9,43 €
2 Zimmer7,50 €7,99 €8,34 €8,58 €8,95 €
3 Zimmer6,88 €7,33 €7,65 €7,87 €8,21 €
4 Zimmer6,67 €7,10 €7,41 €7,63 €7,96 €
5+ Zimmer6,02 €6,42 €6,70 €6,89 €7,19 €

Nach Etage

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Erdgeschoss6,57 €7,00 €7,31 €7,52 €7,84 €
1. Stock7,07 €7,53 €7,85 €8,08 €8,43 €
2. Stock6,94 €7,39 €7,71 €7,93 €8,27 €
3.+ Stock7,14 €7,61 €7,94 €8,17 €8,52 €

Mietpreise für Häuser in Gummersbach

Nach Haustyp

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Einfamilienhaus7,77 €8,28 €8,64 €8,89 €9,27 €
Doppelhaushälfte7,03 €7,49 €7,82 €8,04 €8,39 €
Reihenhaus6,17 €6,57 €6,86 €7,05 €7,36 €
Mehrfamilienhaus5,80 €6,18 €6,45 €6,64 €6,92 €

Nach Zimmeranzahl

Nettokaltmiete /20222023202420252026
3 Zimmer6,20 €6,60 €6,89 €7,09 €7,39 €
4 Zimmer6,84 €7,29 €7,60 €7,82 €8,16 €
5 Zimmer7,34 €7,82 €8,16 €8,40 €8,76 €
6+ Zimmer7,88 €8,39 €8,76 €9,01 €9,39 €

Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Gummersbach

Gilt in Gummersbach

Mietpreisbremse (Neuvermietung)

Gilt nicht

Gummersbach ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen — bei Neuvermietung ist die Miethöhe nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.

Kappungsgrenze (Bestand)

20 % in 3 Jahren

Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.

Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.

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Amtlicher Mietspiegel Gummersbach

Gummersbach hat einen amtlichen Mietspiegel: einen einfachen Mietspiegel nach § 558c BGB, herausgegeben von Gutachterausschuss im Oberbergischen Kreis (Datenerhebung, Auswertung, technische Umsetzung); anerkannt von den Interessenvertretern der Mieter und Vermieter im Oberbergischen Kreis (Stand 01.10.2025). Als einfacher Mietspiegel ist er eine anerkannte Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmiete, trägt aber — anders als ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB — keine gesetzliche Vermutungswirkung. Format: Tabellenmietspiegel. Den vollständigen amtlichen Mietspiegel Gummersbach können Sie als PDF direkt bei der Originalquelle herunterladen: gummersbach.de.

Amtliche Angaben · Stand 01.10.2025
Mietspiegel Gummersbach
Typ
Einfacher Mietspiegel (§ 558c BGB)
Stand
01.10.2025
Herausgeber
Gutachterausschuss im Oberbergischen Kreis (Datenerhebung, Auswertung, technische Umsetzung); anerkannt von den Interessenvertretern der Mieter und Vermieter im Oberbergischen Kreis

So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?

Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:

1. Bad / WC

Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.

2. Küche

Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.

3. Wohnung

Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.

4. Gebäude

Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.

5. Wohnumfeld

Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.

Modernisierung

Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.

So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)

  1. 1

    Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Gummersbach, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.

  2. 2

    Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).

  3. 3

    Tabellenfeld im amtlichen Mietspiegel ablesen. Sie erhalten drei Werte: einen Mittelwert sowie eine untere und obere Spanne.

  4. 4

    Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.

  5. 5

    Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.

  6. 6

    Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.

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Mieten im Umland von Gummersbach

Gummersbach liegt mit 8,23 €/m² im oberen Bereich der regionalen Mietpreisspanne und übertrifft den Durchschnitt der Nachbarstädte deutlich. Nur drei Nachbarstädte weisen höhere Mieten auf: Die Spitzenposition hält dabei eine Nachbarstadt mit 8,54 €/m², gefolgt von zwei weiteren Städten mit 8,45 €/m² und 8,34 €/m².

Am unteren Ende des regionalen Vergleichs rangieren mehrere Nachbarstädte mit Mietpreisen zwischen 7,09 €/m² und 7,84 €/m², womit diese um bis zu 1,14 €/m² unter dem Gummersbacher Niveau liegen. Die Differenz zwischen der günstigsten und teuersten Nachbarstadt beträgt 1,45 €/m², was eine Preisspanne von rund 20,5 % verdeutlicht.

NameØ Miete/m²Veränderung
Marienheide7,84 €+6,0%
Bergneustadt7,80 €+4,8%
Wiehl8,34 €+5,3%
Engelskirchen8,45 €+5,2%
Reichshof7,72 €+6,2%
Kierspe7,09 €+2,2%
Meinerzhagen7,39 €+2,6%
Drolshagen8,02 €+5,4%
Nümbrecht7,93 €+5,2%
Lindlar8,54 €+3,3%

Immobilienpreise in Gummersbach

Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Gummersbach relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Gummersbach sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Gummersbach.

Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Gummersbach 2026

Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Gummersbach liegt aktuell bei 8,23 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 5%. Nachrichtlich: Für Mieterhöhungen ist der amtliche Mietspiegel maßgeblich, nicht der Inseratspreis.

Die Angebotsmieten in Gummersbach haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 5% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.

Der amtliche Mietspiegel nennt nie nur eine Zahl. Für jede Kombination aus Baualtersklasse und Wohnungsgröße stehen ein Mittelwert sowie eine untere und obere Spanne, dazu Zu- und Abschläge für Wohnlage und Ausstattung. Jeder Wert innerhalb der Spanne kann die ortsübliche Vergleichsmiete sein – die genaue Einordnung folgt aus Ausstattung, Beschaffenheit und energetischem Zustand.

Nein. Gummersbach hat einen amtlichen, aber einfachen Mietspiegel nach § 558c BGB, herausgegeben von Gutachterausschuss im Oberbergischen Kreis (Datenerhebung, Auswertung, technische Umsetzung); anerkannt von den Interessenvertretern der Mieter und Vermieter im Oberbergischen Kreis (Stand 01.10.2025). Er ist eine anerkannte Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmiete, trägt aber – anders als ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB – keine gesetzliche Vermutungswirkung.

Nein. Gummersbach ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen – bei Neuvermietung gilt keine Mietpreisbremse.

Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

Der amtliche Mietspiegel bildet die ortsübliche Vergleichsmiete aus laufenden Bestandsmietverhältnissen ab. Die Angebotsmiete ist der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen und liegt in Gummersbach bei rund 8,23 €/m² – sie ist nachrichtlich und nicht amtlich. Rechtlich maßgeblich für Mieterhöhungen ist der amtliche Mietspiegel.

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Quellen & Stand der Daten

  • Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
  • Amtlicher Mietspiegel Gummersbach: Gutachterausschuss im Oberbergischen Kreis (Datenerhebung, Auswertung, technische Umsetzung); anerkannt von den Interessenvertretern der Mieter und Vermieter im Oberbergischen Kreis (Stand 01.10.2025) — gummersbach.de
  • Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze — bbsr.bund.de
  • Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de

Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.