Mietspiegel Kierspe 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel
Was kostet Wohnen in Kierspe aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 7,09 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil, sowie den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze).
Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge
Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Kierspe liegt sie 2026 im Schnitt bei 7,09 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis.
Angebotsmiete
Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.
Ortsübliche Vergleichsmiete
Die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird — die rechtlich maßgebliche Größe für Mieterhöhungen.
Mietpreisentwicklung in Kierspe
In Kierspe liegt die durchschnittliche Angebotsmiete aus Inseraten aktuell bei 7,09 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich eine Steigerung um 2,2 %. Diese Marktdaten basieren auf verfügbaren Wohnungsangeboten und unterscheiden sich von einem amtlichen Mietspiegel.
Die Wohnlage hat einen deutlichen Einfluss auf das Mietpreisniveau in der Stadt. Während Wohnungen in einfacher Lage mit 5,85 €/m² inseriert werden, liegen die Angebotsmieten in mittleren Lagen bei 7,26 €/m² und in guten Wohnlagen bei 9,20 €/m². Der Unterschied zwischen einfacher und guter Lage beträgt somit etwa 57 %.
Das Baujahr der Immobilie wirkt sich ebenfalls spürbar auf die Miethöhe aus. Wohnungen aus der Zeit bis 1949 werden durchschnittlich für 6,40 €/m² angeboten, während Bauten aus den Jahren 1950 bis 1979 bei 6,67 €/m² liegen. Neuere Objekte erzielen höhere Mieten: Wohnungen der Baujahre 1980 bis 1999 kosten 7,31 €/m², aus der Periode 2000 bis 2015 etwa 7,85 €/m² und aus den Jahren 2016 bis 2020 rund 8,44 €/m². Die jüngsten Bauten ab 2021 erreichen mit 9,47 €/m² die höchsten Angebotsmieten.
Marktmieten in Kierspe nach Wohnlage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfach | 5,06 € | 5,34 € | 5,53 € | 5,74 € | 5,85 € |
| Mittel | 6,28 € | 6,63 € | 6,86 € | 7,13 € | 7,26 € |
| Gut | 7,96 € | 8,40 € | 8,69 € | 9,03 € | 9,20 € |
Mietpreise in Kierspe nach Baujahr
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 1949 | 5,54 € | 5,85 € | 6,05 € | 6,29 € | 6,40 € |
| 1950 - 1979 | 5,77 € | 6,08 € | 6,30 € | 6,54 € | 6,67 € |
| 1980 - 1999 | 6,32 € | 6,67 € | 6,91 € | 7,18 € | 7,31 € |
| 2000 - 2015 | 6,79 € | 7,17 € | 7,42 € | 7,71 € | 7,85 € |
| 2016 - 2020 | 7,30 € | 7,70 € | 7,98 € | 8,29 € | 8,44 € |
| ab 2021 | 8,19 € | 8,65 € | 8,95 € | 9,30 € | 9,47 € |
Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 45 m² | 6,84 € | 7,21 € | 7,47 € | 7,76 € | 7,90 € |
| 45 - 100 m² | 6,00 € | 6,34 € | 6,56 € | 6,82 € | 6,94 € |
| Über 100 m² | 5,57 € | 5,87 € | 6,08 € | 6,32 € | 6,44 € |
| Einfamilienhaus | 7,08 € | 7,47 € | 7,74 € | 8,03 € | 8,18 € |
Wohnungsmieten in Kierspe
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Zimmer | 7,29 € | 7,69 € | 7,96 € | 8,27 € | 8,42 € |
| 2 Zimmer | 6,66 € | 7,03 € | 7,28 € | 7,56 € | 7,70 € |
| 3 Zimmer | 6,02 € | 6,36 € | 6,58 € | 6,84 € | 6,97 € |
| 4 Zimmer | 5,99 € | 6,33 € | 6,55 € | 6,80 € | 6,93 € |
| 5+ Zimmer | 5,63 € | 5,94 € | 6,15 € | 6,39 € | 6,51 € |
Nach Etage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdgeschoss | 6,00 € | 6,33 € | 6,56 € | 6,81 € | 6,94 € |
| 1. Stock | 6,27 € | 6,61 € | 6,85 € | 7,11 € | 7,25 € |
| 2. Stock | 6,10 € | 6,44 € | 6,66 € | 6,92 € | 7,05 € |
| 3.+ Stock | 6,24 € | 6,58 € | 6,81 € | 7,08 € | 7,21 € |
Mietpreise für Häuser in Kierspe
Nach Haustyp
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 6,92 € | 7,31 € | 7,56 € | 7,86 € | 8,00 € |
| Doppelhaushälfte | 6,30 € | 6,65 € | 6,89 € | 7,15 € | 7,29 € |
| Reihenhaus | 5,52 € | 5,82 € | 6,03 € | 6,26 € | 6,38 € |
| Mehrfamilienhaus | 5,22 € | 5,51 € | 5,70 € | 5,92 € | 6,03 € |
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 3 Zimmer | 5,38 € | 5,67 € | 5,87 € | 6,10 € | 6,22 € |
| 4 Zimmer | 6,11 € | 6,44 € | 6,67 € | 6,93 € | 7,06 € |
| 5 Zimmer | 6,40 € | 6,75 € | 6,99 € | 7,26 € | 7,39 € |
| 6+ Zimmer | 6,88 € | 7,26 € | 7,52 € | 7,81 € | 7,96 € |
Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Kierspe
Mietpreisbremse (Neuvermietung)
Kierspe ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen — bei Neuvermietung ist die Miethöhe nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.
Kappungsgrenze (Bestand)
Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.
Ortsübliche Vergleichsmiete in Kierspe
Ob eine Gemeinde einen amtlichen Mietspiegel führt, entscheidet sie selbst — verbindliche Auskunft dazu erteilt die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung von Kierspe. Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558c/§ 558d BGB), die von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter erstellt wird. Liegt kein Mietspiegel vor, kann die ortsübliche Vergleichsmiete über Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) begründet werden. Die auf dieser Seite gezeigten Werte sind Angebotsmieten aus Inseraten und dienen der Marktorientierung.
So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?
Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:
1. Bad / WC
Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.
2. Küche
Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.
3. Wohnung
Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.
4. Gebäude
Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.
5. Wohnumfeld
Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.
Modernisierung
Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.
So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)
- 1
Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Kierspe, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.
- 2
Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).
- 3
Vergleichswerte heranziehen. Ohne amtlichen Mietspiegel dienen Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) als Grundlage.
- 4
Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.
- 5
Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.
- 6
Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.
Mieten im Umland von Kierspe
Kierspe liegt mit 7,09 €/m² im unteren Bereich der regionalen Mietpreisspanne und unterschreitet den Durchschnitt der Nachbarstädte deutlich. Lediglich eine der umliegenden Städte weist mit 7,02 €/m² ein ähnlich niedriges Mietniveau auf, während die übrigen Nachbarkommunen teilweise spürbar höhere Mieten verlangen.
Besonders ausgeprägt ist der Unterschied zu den Städten mit den höchsten Mietpreisen in der Region, die mit 8,23 €/m² und 8,17 €/m² rund 15% über dem Kiersper Niveau liegen. Auch die mittleren Vergleichswerte der Nachbarstädte zwischen 7,25 €/m² und 7,87 €/m² positionieren Kierspe als vergleichsweise günstigen Standort in der Region.
| Name | Ø Miete/m² | Veränderung |
|---|---|---|
| Halver | 7,43 € | +2,3% |
| Marienheide | 7,84 € | +6,0% |
| Lüdenscheid | 7,44 € | +0,5% |
| Meinerzhagen | 7,39 € | +2,6% |
| Gummersbach | 8,23 € | +5,0% |
| Herscheid | 7,25 € | +2,8% |
| Wipperfürth | 8,17 € | +4,9% |
| Schalksmühle | 7,02 € | +1,7% |
| Bergneustadt | 7,80 € | +4,8% |
| Breckerfeld | 7,87 € | +4,2% |
Immobilienpreise in Kierspe
Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Kierspe relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Kierspe sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Kierspe.
Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Kierspe 2026
Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Kierspe liegt aktuell bei 7,09 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 2,2%.
Die Angebotsmieten in Kierspe haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 2,2% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.
Nein. Kierspe ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen – bei Neuvermietung gilt keine Mietpreisbremse.
Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quellen & Stand der Daten
- Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
- Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze — bbsr.bund.de
- Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de
Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.