Mietspiegel Schermbeck 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel
Was kostet Wohnen in Schermbeck aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 8,42 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil, sowie den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze).
Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge
Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Schermbeck liegt sie 2026 im Schnitt bei 8,42 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis.
Angebotsmiete
Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.
Ortsübliche Vergleichsmiete
Die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird — die rechtlich maßgebliche Größe für Mieterhöhungen.
Mietpreisentwicklung in Schermbeck
Die durchschnittliche Angebotsmiete in Schermbeck liegt aktuell bei 8,42 €/m² und basiert auf Marktdaten aus Wohnungsinseraten. Im Vergleich zum Vorjahr ist ein Anstieg von 5,1 % zu verzeichnen. Diese Angebotsmieten unterscheiden sich vom amtlichen Mietspiegel und spiegeln die aktuellen Marktpreise wider.
Die Wohnlage zeigt deutliche Unterschiede in der Mietpreisgestaltung. Während Wohnungen in einfacher Lage mit 6,86 €/m² inseriert werden, liegen die Angebotsmieten in mittleren Lagen bei 8,62 €/m² und erreichen in guten Wohnlagen 10,82 €/m². Der Preisunterschied zwischen einfacher und guter Lage beträgt damit rund 58 %.
Das Baujahr beeinflusst die Miethöhe erheblich. Ältere Wohnungen bis Baujahr 1949 werden mit 7,53 €/m² angeboten, während Objekte aus den Jahren 1950 bis 1979 bei 7,67 €/m² liegen. Neuere Wohnungen ab 2021 erreichen mit 10,7 €/m² die höchsten Angebotsmieten und liegen damit etwa 42 % über den Preisen für Altbauten.
Marktmieten in Schermbeck nach Wohnlage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfach | 5,75 € | 6,05 € | 6,29 € | 6,63 € | 6,86 € |
| Mittel | 7,22 € | 7,59 € | 7,90 € | 8,33 € | 8,62 € |
| Gut | 9,06 € | 9,53 € | 9,92 € | 10,46 € | 10,82 € |
Mietpreise in Schermbeck nach Baujahr
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 1949 | 6,30 € | 6,63 € | 6,90 € | 7,28 € | 7,53 € |
| 1950 - 1979 | 6,43 € | 6,76 € | 7,04 € | 7,42 € | 7,67 € |
| 1980 - 1999 | 7,22 € | 7,60 € | 7,90 € | 8,33 € | 8,62 € |
| 2000 - 2015 | 7,69 € | 8,10 € | 8,42 € | 8,88 € | 9,18 € |
| 2016 - 2020 | 8,53 € | 8,98 € | 9,34 € | 9,85 € | 10,19 € |
| ab 2021 | 8,96 € | 9,43 € | 9,81 € | 10,34 € | 10,70 € |
Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 45 m² | 7,99 € | 8,41 € | 8,74 € | 9,22 € | 9,54 € |
| 45 - 100 m² | 6,91 € | 7,27 € | 7,56 € | 7,97 € | 8,25 € |
| Über 100 m² | 6,31 € | 6,65 € | 6,91 € | 7,29 € | 7,54 € |
| Einfamilienhaus | 8,47 € | 8,91 € | 9,27 € | 9,78 € | 10,11 € |
Wohnungsmieten in Schermbeck
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Zimmer | 8,15 € | 8,58 € | 8,93 € | 9,41 € | 9,74 € |
| 2 Zimmer | 7,62 € | 8,02 € | 8,34 € | 8,79 € | 9,09 € |
| 3 Zimmer | 7,12 € | 7,50 € | 7,80 € | 8,22 € | 8,50 € |
| 4 Zimmer | 6,66 € | 7,01 € | 7,29 € | 7,69 € | 7,96 € |
| 5+ Zimmer | 6,53 € | 6,87 € | 7,15 € | 7,54 € | 7,79 € |
Nach Etage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdgeschoss | 6,70 € | 7,05 € | 7,33 € | 7,73 € | 7,99 € |
| 1. Stock | 7,39 € | 7,77 € | 8,09 € | 8,53 € | 8,82 € |
| 2. Stock | 7,19 € | 7,57 € | 7,88 € | 8,30 € | 8,59 € |
| 3.+ Stock | 7,00 € | 7,36 € | 7,66 € | 8,08 € | 8,35 € |
Mietpreise für Häuser in Schermbeck
Nach Haustyp
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 7,88 € | 8,30 € | 8,63 € | 9,10 € | 9,41 € |
| Doppelhaushälfte | 7,26 € | 7,64 € | 7,94 € | 8,38 € | 8,66 € |
| Reihenhaus | 6,40 € | 6,74 € | 7,01 € | 7,39 € | 7,64 € |
| Mehrfamilienhaus | 5,93 € | 6,24 € | 6,50 € | 6,85 € | 7,08 € |
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 3 Zimmer | 6,44 € | 6,77 € | 7,05 € | 7,43 € | 7,69 € |
| 4 Zimmer | 7,18 € | 7,56 € | 7,86 € | 8,29 € | 8,57 € |
| 5 Zimmer | 7,70 € | 8,10 € | 8,43 € | 8,89 € | 9,19 € |
| 6+ Zimmer | 8,12 € | 8,54 € | 8,89 € | 9,37 € | 9,69 € |
Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Schermbeck
Mietpreisbremse (Neuvermietung)
Schermbeck ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen — bei Neuvermietung ist die Miethöhe nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.
Kappungsgrenze (Bestand)
Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.
Ortsübliche Vergleichsmiete in Schermbeck
Ob eine Gemeinde einen amtlichen Mietspiegel führt, entscheidet sie selbst — verbindliche Auskunft dazu erteilt die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung von Schermbeck. Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558c/§ 558d BGB), die von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter erstellt wird. Liegt kein Mietspiegel vor, kann die ortsübliche Vergleichsmiete über Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) begründet werden. Die auf dieser Seite gezeigten Werte sind Angebotsmieten aus Inseraten und dienen der Marktorientierung.
So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?
Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:
1. Bad / WC
Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.
2. Küche
Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.
3. Wohnung
Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.
4. Gebäude
Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.
5. Wohnumfeld
Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.
Modernisierung
Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.
So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)
- 1
Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Schermbeck, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.
- 2
Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).
- 3
Vergleichswerte heranziehen. Ohne amtlichen Mietspiegel dienen Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) als Grundlage.
- 4
Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.
- 5
Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.
- 6
Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.
Mieten im Umland von Schermbeck
Schermbeck liegt mit einer durchschnittlichen Nettokaltmiete von 8,42 €/m² im mittleren Bereich der Region und knapp unter dem Durchschnitt der umliegenden Städte. Die Mietpreise bewegen sich damit auf einem vergleichbaren Niveau wie die Nachbarstädte, wobei nur geringfügige Unterschiede von wenigen Cent pro Quadratmeter festzustellen sind.
Die höchsten Mieten im regionalen Vergleich weisen die Nachbarstädte mit 9,04 €/m² und 8,96 €/m² auf, während die günstigsten Mieten mit 7,81 €/m² und 7,93 €/m² zu finden sind. Die Spanne zwischen den teuersten und günstigsten Nachbarstädten beträgt damit etwa 1,23 €/m², was einer Differenz von rund 15,8 % entspricht.
| Name | Ø Miete/m² | Veränderung |
|---|---|---|
| Raesfeld | 8,59 € | +5,5% |
| Hünxe | 8,46 € | +4,1% |
| Dorsten | 7,81 € | +3,3% |
| Dinslaken | 8,96 € | +4,8% |
| Bottrop | 8,26 € | +2,9% |
| Hamminkeln | 8,43 € | +4,8% |
| Heiden | 8,46 € | +6,2% |
| Voerde (Niederrhein) | 7,93 € | +4,1% |
| Borken | 8,45 € | +6,8% |
| Rhede | 9,04 € | +5,6% |
Immobilienpreise in Schermbeck
Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Schermbeck relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Schermbeck sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Schermbeck.
Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Schermbeck 2026
Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Schermbeck liegt aktuell bei 8,42 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 5,1%.
Die Angebotsmieten in Schermbeck haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 5,1% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.
Nein. Schermbeck ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen – bei Neuvermietung gilt keine Mietpreisbremse.
Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quellen & Stand der Daten
- Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
- Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze — bbsr.bund.de
- Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de
Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.