Mietspiegel Bad Wildbad 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel
Was kostet Wohnen in Bad Wildbad aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 9,15 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr und Größe sowie den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze).
Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge
Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Bad Wildbad liegt sie 2026 im Schnitt bei 9,15 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis.
Angebotsmiete
Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.
Ortsübliche Vergleichsmiete
Die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird — die rechtlich maßgebliche Größe für Mieterhöhungen.
Mietpreisentwicklung in Bad Wildbad
Die durchschnittliche Angebotsmiete in Bad Wildbad liegt aktuell bei 9,15 €/m², basierend auf Marktdaten aus Inseraten. Im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet die Stadt einen Anstieg der Angebotsmieten um 4,8 %. Diese Werte stellen keine amtlichen Mietspiegeldaten dar, sondern spiegeln die tatsächlichen Marktpreise wider.
Die Wohnlage hat einen deutlichen Einfluss auf das Mietniveau in Bad Wildbad. Während Wohnungen in einfacher Lage durchschnittlich 7,6 €/m² kosten, liegen die Mieten in mittlerer Lage bei 9,17 €/m². In guten Wohnlagen erreichen die Angebotsmieten 11,46 €/m², was einer Differenz von rund 51 % zur einfachen Lage entspricht.
Das Baujahr der Immobilie zeigt ebenfalls eine klare Preisstaffelung. Altbauten bis 1949 werden mit durchschnittlich 7,82 €/m² angeboten, während Neubauten ab 2021 bei 12,11 €/m² liegen. Besonders Wohnungen aus den Baujahren 1950 bis 1979 bewegen sich mit 8,4 €/m² im unteren Preissegment, während Objekte aus den Jahren 2016 bis 2020 bereits 10,91 €/m² erreichen.
Marktmieten in Bad Wildbad nach Wohnlage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfach | 6,53 € | 6,82 € | 7,09 € | 7,36 € | 7,60 € |
| Mittel | 7,89 € | 8,24 € | 8,56 € | 8,88 € | 9,17 € |
| Gut | 9,85 € | 10,29 € | 10,70 € | 11,10 € | 11,46 € |
Mietpreise in Bad Wildbad nach Baujahr
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 1949 | 6,73 € | 7,03 € | 7,30 € | 7,58 € | 7,82 € |
| 1950 - 1979 | 7,22 € | 7,55 € | 7,84 € | 8,14 € | 8,40 € |
| 1980 - 1999 | 7,63 € | 7,97 € | 8,28 € | 8,59 € | 8,87 € |
| 2000 - 2015 | 8,64 € | 9,03 € | 9,38 € | 9,73 € | 10,05 € |
| 2016 - 2020 | 9,38 € | 9,80 € | 10,18 € | 10,57 € | 10,91 € |
| ab 2021 | 10,41 € | 10,88 € | 11,30 € | 11,73 € | 12,11 € |
Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 45 m² | 8,86 € | 9,26 € | 9,62 € | 9,98 € | 10,31 € |
| 45 - 100 m² | 7,88 € | 8,24 € | 8,56 € | 8,88 € | 9,17 € |
| Über 100 m² | 7,15 € | 7,47 € | 7,76 € | 8,06 € | 8,32 € |
| Einfamilienhaus | 9,52 € | 9,94 € | 10,33 € | 10,72 € | 11,07 € |
Wohnungsmieten in Bad Wildbad
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Zimmer | 9,24 € | 9,65 € | 10,03 € | 10,41 € | 10,75 € |
| 2 Zimmer | 8,17 € | 8,54 € | 8,87 € | 9,20 € | 9,50 € |
| 3 Zimmer | 7,98 € | 8,34 € | 8,66 € | 8,99 € | 9,28 € |
| 4 Zimmer | 7,62 € | 7,96 € | 8,27 € | 8,58 € | 8,87 € |
| 5+ Zimmer | 7,08 € | 7,40 € | 7,68 € | 7,97 € | 8,24 € |
Nach Etage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdgeschoss | 7,61 € | 7,95 € | 8,26 € | 8,57 € | 8,86 € |
| 1. Stock | 8,13 € | 8,49 € | 8,83 € | 9,16 € | 9,46 € |
| 2. Stock | 7,75 € | 8,09 € | 8,41 € | 8,72 € | 9,01 € |
| 3.+ Stock | 7,96 € | 8,32 € | 8,64 € | 8,96 € | 9,26 € |
Mietpreise für Häuser in Bad Wildbad
Nach Haustyp
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 8,90 € | 9,30 € | 9,66 € | 10,03 € | 10,36 € |
| Doppelhaushälfte | 7,69 € | 8,03 € | 8,35 € | 8,66 € | 8,94 € |
| Reihenhaus | 7,06 € | 7,37 € | 7,66 € | 7,95 € | 8,21 € |
| Mehrfamilienhaus | 6,56 € | 6,86 € | 7,12 € | 7,39 € | 7,63 € |
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 3 Zimmer | 7,23 € | 7,55 € | 7,84 € | 8,14 € | 8,41 € |
| 4 Zimmer | 8,04 € | 8,39 € | 8,72 € | 9,05 € | 9,35 € |
| 5 Zimmer | 8,37 € | 8,74 € | 9,08 € | 9,42 € | 9,73 € |
| 6+ Zimmer | 8,89 € | 9,29 € | 9,65 € | 10,01 € | 10,34 € |
Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Bad Wildbad
Mietpreisbremse (Neuvermietung)
Bad Wildbad ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen — bei Neuvermietung ist die Miethöhe nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.
Kappungsgrenze (Bestand)
Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.
Ortsübliche Vergleichsmiete in Bad Wildbad
Ob eine Gemeinde einen amtlichen Mietspiegel führt, entscheidet sie selbst — verbindliche Auskunft dazu erteilt die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung von Bad Wildbad. Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558c/§ 558d BGB), die von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter erstellt wird. Liegt kein Mietspiegel vor, kann die ortsübliche Vergleichsmiete über Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) begründet werden. Die auf dieser Seite gezeigten Werte sind Angebotsmieten aus Inseraten und dienen der Marktorientierung.
So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?
Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:
1. Bad / WC
Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.
2. Küche
Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.
3. Wohnung
Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.
4. Gebäude
Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.
5. Wohnumfeld
Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.
Modernisierung
Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.
So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)
- 1
Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Bad Wildbad, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.
- 2
Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).
- 3
Vergleichswerte heranziehen. Ohne amtlichen Mietspiegel dienen Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) als Grundlage.
- 4
Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.
- 5
Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.
- 6
Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.
Mieten im Umland von Bad Wildbad
Bad Wildbad bewegt sich mit 9,15 €/m² im mittleren Bereich der regionalen Mietpreisspanne und liegt nahezu exakt auf dem Niveau mehrerer Nachbarstädte. Die Mieten in der näheren Umgebung zeigen eine moderate Spreizung von 8,56 €/m² bis 9,88 €/m², wobei Bad Wildbad sich leicht unterhalb der teureren Vergleichsorte positioniert.
Die höchsten Mietpreise im regionalen Vergleich weisen die Nachbarorte mit 9,88 €/m², 9,77 €/m² und 9,70 €/m² auf, während am unteren Ende Werte um 8,56 €/m² bis 8,67 €/m² erreicht werden. Bad Wildbad liegt damit etwa 7,4 % unter den teuersten Nachbarstädten und rund 6,9 % über den günstigsten Vergleichsorten der Region.
| Name | Ø Miete/m² | Veränderung |
|---|---|---|
| Dobel | 9,15 € | +4,3% |
| Neuweiler | 8,67 € | +4,1% |
| Oberreichenbach (Schwarzwald) | 9,24 € | +4,2% |
| Höfen an der Enz | 9,48 € | +4,0% |
| Enzklösterle | 8,59 € | +4,9% |
| Gernsbach | 9,88 € | +5,1% |
| Bad Herrenalb | 9,44 € | +4,5% |
| Bad Teinach-Zavelstein | 9,70 € | +5,3% |
| Loffenau | 9,77 € | +4,9% |
| Simmersfeld | 8,56 € | +4,5% |
Immobilienpreise in Bad Wildbad
Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Bad Wildbad relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Bad Wildbad sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Bad Wildbad.
Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Bad Wildbad 2026
Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Bad Wildbad liegt aktuell bei 9,15 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 4,8%.
Die Angebotsmieten in Bad Wildbad haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 4,8% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.
Nein. Bad Wildbad ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen – bei Neuvermietung gilt keine Mietpreisbremse.
Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quellen & Stand der Daten
- Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
- Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze — bbsr.bund.de
- Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de
Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.