Mietspiegel Bretten 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel
Was kostet Wohnen in Bretten aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 10,71 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr und Größe sowie den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze).
Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge
Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Bretten liegt sie 2026 im Schnitt bei 10,71 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis. Da Bretten keinen amtlichen Mietspiegel hat, wird die ortsübliche Vergleichsmiete dort in der Regel über Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) bestimmt.
Angebotsmiete
Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.
Ortsübliche Vergleichsmiete
Die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird — die rechtlich maßgebliche Größe für Mieterhöhungen.
Mietpreisentwicklung in Bretten
Die durchschnittliche Angebotsmiete in Bretten liegt nach Marktdaten aus aktuellen Inseraten bei 10,71 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich ein Anstieg von 4,0 %, was die anhaltende Aufwärtsentwicklung des lokalen Mietmarktes dokumentiert.
Die Wohnlage beeinflusst das Mietniveau deutlich erkennbar. Während Wohnungen in einfachen Lagen mit 8,64 €/m² inseriert werden, erreichen Objekte in guten Lagen durchschnittlich 13,20 €/m². Der Unterschied zwischen einfacher und guter Wohnlage beträgt damit rund 52,8 %.
Das Baujahr der Immobilie wirkt sich ebenfalls auf die Mietpreisgestaltung aus. Ältere Wohnungen aus der Zeit bis 1949 werden im Schnitt für 9,40 €/m² angeboten, während Neubauten ab 2021 Angebotsmieten von 13,66 €/m² erzielen. Zwischen den ältesten und jüngsten Bestandsklassen ergibt sich somit eine Spanne von 45,3 %.
Marktmieten in Bretten nach Wohnlage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfach | 7,45 € | 7,69 € | 8,09 € | 8,47 € | 8,64 € |
| Mittel | 9,41 € | 9,71 € | 10,22 € | 10,69 € | 10,91 € |
| Gut | 11,39 € | 11,75 € | 12,37 € | 12,94 € | 13,20 € |
Mietpreise in Bretten nach Baujahr
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 1949 | 8,11 € | 8,36 € | 8,80 € | 9,21 € | 9,40 € |
| 1950 - 1979 | 8,35 € | 8,61 € | 9,06 € | 9,48 € | 9,67 € |
| 1980 - 1999 | 9,33 € | 9,62 € | 10,13 € | 10,59 € | 10,81 € |
| 2000 - 2015 | 10,46 € | 10,79 € | 11,35 € | 11,88 € | 12,12 € |
| 2016 - 2020 | 10,97 € | 11,32 € | 11,91 € | 12,46 € | 12,71 € |
| ab 2021 | 11,79 € | 12,16 € | 12,80 € | 13,39 € | 13,66 € |
Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 45 m² | 10,29 € | 10,61 € | 11,17 € | 11,68 € | 11,92 € |
| 45 - 100 m² | 9,45 € | 9,75 € | 10,26 € | 10,73 € | 10,95 € |
| Über 100 m² | 8,50 € | 8,76 € | 9,23 € | 9,65 € | 9,84 € |
| Einfamilienhaus | 10,96 € | 11,30 € | 11,90 € | 12,44 € | 12,69 € |
Wohnungsmieten in Bretten
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Zimmer | 10,93 € | 11,27 € | 11,86 € | 12,41 € | 12,66 € |
| 2 Zimmer | 9,54 € | 9,84 € | 10,35 € | 10,83 € | 11,05 € |
| 3 Zimmer | 9,42 € | 9,72 € | 10,23 € | 10,70 € | 10,92 € |
| 4 Zimmer | 8,50 € | 8,76 € | 9,23 € | 9,65 € | 9,84 € |
| 5+ Zimmer | 8,10 € | 8,35 € | 8,79 € | 9,20 € | 9,38 € |
Nach Etage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdgeschoss | 9,05 € | 9,34 € | 9,83 € | 10,28 € | 10,49 € |
| 1. Stock | 9,57 € | 9,88 € | 10,40 € | 10,88 € | 11,09 € |
| 2. Stock | 8,86 € | 9,13 € | 9,62 € | 10,06 € | 10,26 € |
| 3.+ Stock | 9,46 € | 9,76 € | 10,27 € | 10,75 € | 10,96 € |
Mietpreise für Häuser in Bretten
Nach Haustyp
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 10,27 € | 10,60 € | 11,15 € | 11,67 € | 11,90 € |
| Doppelhaushälfte | 9,36 € | 9,66 € | 10,17 € | 10,64 € | 10,85 € |
| Reihenhaus | 8,38 € | 8,65 € | 9,10 € | 9,52 € | 9,71 € |
| Mehrfamilienhaus | 7,60 € | 7,84 € | 8,25 € | 8,63 € | 8,81 € |
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 3 Zimmer | 8,39 € | 8,65 € | 9,11 € | 9,53 € | 9,72 € |
| 4 Zimmer | 9,16 € | 9,45 € | 9,95 € | 10,40 € | 10,61 € |
| 5 Zimmer | 9,94 € | 10,25 € | 10,79 € | 11,29 € | 11,52 € |
| 6+ Zimmer | 10,21 € | 10,53 € | 11,08 € | 11,59 € | 11,83 € |
Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Bretten
Mietpreisbremse (Neuvermietung)
Bretten ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen — bei Neuvermietung ist die Miethöhe nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.
Kappungsgrenze (Bestand)
Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.
Kein amtlicher Mietspiegel in Bretten
Bretten hat derzeit keinen amtlichen Mietspiegel (geprüft am 11.09.2026). Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete werden dann in der Regel über Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) begründet. Die auf dieser Seite gezeigten Werte sind Angebotsmieten aus Inseraten — sie bieten eine Marktorientierung, ersetzen aber keine amtliche Vergleichsmiete.
So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?
Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:
1. Bad / WC
Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.
2. Küche
Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.
3. Wohnung
Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.
4. Gebäude
Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.
5. Wohnumfeld
Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.
Modernisierung
Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.
So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)
- 1
Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Bretten, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.
- 2
Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).
- 3
Vergleichswerte heranziehen. Ohne amtlichen Mietspiegel dienen Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) als Grundlage.
- 4
Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.
- 5
Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.
- 6
Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.
Mieten im Umland von Bretten
Bretten liegt mit einer durchschnittlichen Nettokaltmiete von 10,71 €/m² im oberen Bereich der regionalen Mietpreisskala und wird in der näheren Umgebung nur von einer Nachbarstadt mit 11,11 €/m² übertroffen. Die übrigen Nachbarstädte bewegen sich durchweg unterhalb des Brettener Niveaus, wobei die Spanne von 9,62 €/m² bis 10,45 €/m² reicht.
Im direkten Vergleich zum regionalen Durchschnitt der Nachbarstädte positioniert sich Bretten deutlich über dem mittleren Preisniveau. Der Unterschied zur günstigsten Nachbarstadt beträgt dabei 1,09 €/m², was einer Differenz von rund 11,3 % entspricht.
| Name | Ø Miete/m² | Veränderung |
|---|---|---|
| Gondelsheim | 10,45 € | +3,9% |
| Knittlingen | 10,19 € | +4,5% |
| Oberderdingen | 10,09 € | +5,2% |
| Walzbachtal | 10,26 € | +5,8% |
| Neulingen | 10,19 € | +4,0% |
| Ölbronn-Dürrn | 10,12 € | +3,9% |
| Königsbach-Stein | 10,13 € | +3,5% |
| Maulbronn | 10,15 € | +2,9% |
| Bruchsal | 11,11 € | +5,8% |
| Kraichtal | 9,62 € | +4,8% |
Immobilienpreise in Bretten
Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Bretten relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Bretten sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Bretten.
Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Bretten 2026
Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Bretten liegt aktuell bei 10,71 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 4%.
Die Angebotsmieten in Bretten haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 4% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.
Nein – Bretten hat derzeit keinen amtlichen Mietspiegel. Mieterhöhungen werden dann in der Regel über Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) begründet. Die Werte auf dieser Seite sind Angebotsmieten aus Inseraten und dienen der Orientierung.
Nein. Bretten ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen – bei Neuvermietung gilt keine Mietpreisbremse.
Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quellen & Stand der Daten
- Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
- Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze — bbsr.bund.de
- Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de
Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.