Mietspiegel Fischerbach 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel
Was kostet Wohnen in Fischerbach aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 9,71 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr und Größe sowie den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze).
Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge
Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Fischerbach liegt sie 2026 im Schnitt bei 9,71 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis.
Angebotsmiete
Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.
Ortsübliche Vergleichsmiete
Die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird — die rechtlich maßgebliche Größe für Mieterhöhungen.
Mietpreisentwicklung in Fischerbach
Die durchschnittliche Angebotsmiete in Fischerbach beträgt auf Basis aktueller Inseratsdaten 9,71 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich eine Steigerung um 4,1 %. Diese Marktdaten spiegeln das aktuelle Angebotsniveau wider und stellen keinen amtlichen Mietspiegel dar.
Die Wohnlage beeinflusst das Mietpreisniveau deutlich: Während Wohnungen in einfacher Lage durchschnittlich 7,76 €/m² erzielen, liegen die Angebotsmieten in guten Wohnlagen bei 12,35 €/m². Mittlere Wohnlagen bewegen sich mit 9,68 €/m² nahe am Gesamtdurchschnitt der Gemeinde.
Das Baujahr der Immobilie zeigt einen erkennbaren Einfluss auf die Mietpreisgestaltung. Während Altbauten bis 1949 mit 8,77 €/m² inseriert werden, steigen die Angebotsmieten kontinuierlich über 9,21 €/m² bei Baujahren 1950-1979 bis auf 12,47 €/m² bei Neubauten ab 2021. Besonders Objekte aus den jüngsten Baujahren ab 2016 erreichen überdurchschnittliche Mietpreise von über 12 €/m².
Marktmieten in Fischerbach nach Wohnlage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfach | 6,52 € | 6,85 € | 7,23 € | 7,57 € | 7,76 € |
| Mittel | 8,13 € | 8,54 € | 9,02 € | 9,44 € | 9,68 € |
| Gut | 10,38 € | 10,90 € | 11,51 € | 12,05 € | 12,35 € |
Mietpreise in Fischerbach nach Baujahr
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 1949 | 7,37 € | 7,74 € | 8,18 € | 8,56 € | 8,77 € |
| 1950 - 1979 | 7,74 € | 8,13 € | 8,58 € | 8,98 € | 9,21 € |
| 1980 - 1999 | 8,10 € | 8,50 € | 8,98 € | 9,39 € | 9,63 € |
| 2000 - 2015 | 8,92 € | 9,37 € | 9,89 € | 10,35 € | 10,61 € |
| 2016 - 2020 | 10,19 € | 10,70 € | 11,30 € | 11,83 € | 12,13 € |
| ab 2021 | 10,48 € | 11,00 € | 11,62 € | 12,16 € | 12,47 € |
Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 45 m² | 9,13 € | 9,59 € | 10,12 € | 10,59 € | 10,86 € |
| 45 - 100 m² | 8,03 € | 8,43 € | 8,90 € | 9,32 € | 9,55 € |
| Über 100 m² | 7,42 € | 7,79 € | 8,23 € | 8,61 € | 8,83 € |
| Einfamilienhaus | 9,50 € | 9,98 € | 10,54 € | 11,03 € | 11,30 € |
Wohnungsmieten in Fischerbach
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Zimmer | 9,70 € | 10,18 € | 10,75 € | 11,25 € | 11,54 € |
| 2 Zimmer | 8,82 € | 9,26 € | 9,78 € | 10,23 € | 10,49 € |
| 3 Zimmer | 8,13 € | 8,54 € | 9,02 € | 9,43 € | 9,67 € |
| 4 Zimmer | 7,83 € | 8,22 € | 8,68 € | 9,08 € | 9,31 € |
| 5+ Zimmer | 7,54 € | 7,92 € | 8,36 € | 8,75 € | 8,97 € |
Nach Etage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdgeschoss | 8,08 € | 8,48 € | 8,96 € | 9,37 € | 9,61 € |
| 1. Stock | 8,14 € | 8,55 € | 9,03 € | 9,44 € | 9,68 € |
| 2. Stock | 8,30 € | 8,72 € | 9,21 € | 9,64 € | 9,88 € |
| 3.+ Stock | 8,24 € | 8,66 € | 9,14 € | 9,56 € | 9,81 € |
Mietpreise für Häuser in Fischerbach
Nach Haustyp
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 9,58 € | 10,07 € | 10,63 € | 11,12 € | 11,40 € |
| Doppelhaushälfte | 8,11 € | 8,52 € | 9,00 € | 9,41 € | 9,65 € |
| Reihenhaus | 7,66 € | 8,05 € | 8,50 € | 8,89 € | 9,11 € |
| Mehrfamilienhaus | 6,92 € | 7,27 € | 7,68 € | 8,03 € | 8,24 € |
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 3 Zimmer | 7,35 € | 7,72 € | 8,15 € | 8,53 € | 8,75 € |
| 4 Zimmer | 8,32 € | 8,74 € | 9,23 € | 9,66 € | 9,90 € |
| 5 Zimmer | 8,45 € | 8,87 € | 9,37 € | 9,81 € | 10,05 € |
| 6+ Zimmer | 9,29 € | 9,76 € | 10,31 € | 10,78 € | 11,06 € |
Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Fischerbach
Mietpreisbremse (Neuvermietung)
Fischerbach ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen — bei Neuvermietung ist die Miethöhe nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.
Kappungsgrenze (Bestand)
Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.
Ortsübliche Vergleichsmiete in Fischerbach
Ob eine Gemeinde einen amtlichen Mietspiegel führt, entscheidet sie selbst — verbindliche Auskunft dazu erteilt die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung von Fischerbach. Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558c/§ 558d BGB), die von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter erstellt wird. Liegt kein Mietspiegel vor, kann die ortsübliche Vergleichsmiete über Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) begründet werden. Die auf dieser Seite gezeigten Werte sind Angebotsmieten aus Inseraten und dienen der Marktorientierung.
So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?
Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:
1. Bad / WC
Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.
2. Küche
Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.
3. Wohnung
Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.
4. Gebäude
Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.
5. Wohnumfeld
Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.
Modernisierung
Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.
So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)
- 1
Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Fischerbach, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.
- 2
Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).
- 3
Vergleichswerte heranziehen. Ohne amtlichen Mietspiegel dienen Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) als Grundlage.
- 4
Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.
- 5
Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.
- 6
Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.
Mieten im Umland von Fischerbach
Fischerbach verzeichnet mit 9,71 €/m² eine Nettokaltmiete, die im oberen Bereich der regionalen Mietpreisspanne liegt. Damit positioniert sich die Gemeinde über dem Durchschnitt der unmittelbaren Nachbarstädte und zählt zu den kostenintensiveren Standorten in der direkten Umgebung.
Die höchsten Mieten in der Region weisen die Nachbarstädte mit 9,78 €/m² und 9,74 €/m² auf, während am unteren Ende Standorte mit 9,07 €/m² und 9,10 €/m² deutlich günstigere Konditionen bieten. Die Mietpreisspanne zwischen den verglichenen Kommunen beträgt damit 0,71 €/m², was einer Differenz von etwa 7,8 % zwischen dem günstigsten und teuersten Standort entspricht.
| Name | Ø Miete/m² | Veränderung |
|---|---|---|
| Hausach | 9,41 € | +4,6% |
| Haslach im Kinzigtal | 9,78 € | +3,9% |
| Zell am Harmersbach | 9,50 € | +3,3% |
| Steinach (Ortenaukreis) | 9,68 € | +3,8% |
| Mühlenbach | 9,62 € | +3,8% |
| Oberharmersbach | 9,36 € | +4,3% |
| Biberach | 9,58 € | +3,6% |
| Oberwolfach | 9,10 € | +4,5% |
| Hofstetten (Baden) | 9,74 € | +4,0% |
| Gutach (Schwarzwaldbahn) | 9,07 € | +4,1% |
Immobilienpreise in Fischerbach
Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Fischerbach relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Fischerbach sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Fischerbach.
Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Fischerbach 2026
Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Fischerbach liegt aktuell bei 9,71 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 4,1%.
Die Angebotsmieten in Fischerbach haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 4,1% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.
Nein. Fischerbach ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen – bei Neuvermietung gilt keine Mietpreisbremse.
Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quellen & Stand der Daten
- Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
- Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze — bbsr.bund.de
- Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de
Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.