Mietspiegel Zell am Harmersbach 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel
Was kostet Wohnen in Zell am Harmersbach aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 9,5 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr und Größe sowie den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze).
Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge
Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Zell am Harmersbach liegt sie 2026 im Schnitt bei 9,5 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis.
Angebotsmiete
Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.
Ortsübliche Vergleichsmiete
Die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird — die rechtlich maßgebliche Größe für Mieterhöhungen.
Mietpreisentwicklung in Zell am Harmersbach
In Zell am Harmersbach liegt die durchschnittliche Angebotsmiete aus Inseraten aktuell bei 9,5 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr ist damit ein Anstieg von 3,3 % zu verzeichnen. Diese Marktdaten basieren auf ausgewerteten Wohnungsangeboten und stellen keinen amtlichen Mietspiegel dar.
Die Wohnlage hat einen deutlichen Einfluss auf das Mietpreisniveau in der Stadt. Während Wohnungen in einfacher Lage mit 7,61 €/m² inseriert werden, erreichen Objekte in guter Lage durchschnittlich 11,67 €/m². Der Unterschied zwischen einfacher und guter Wohnlage beträgt somit rund 53 %.
Das Baujahr der Immobilie zeigt ebenfalls klare Auswirkungen auf die Mietpreise. Ältere Gebäude bis Baujahr 1949 werden mit 8,38 €/m² angeboten, während Neubauten ab 2021 im Schnitt 12,75 €/m² erzielen. Zwischen der ältesten und jüngsten Baujahrsklasse ergibt sich damit eine Differenz von etwa 52 %.
Marktmieten in Zell am Harmersbach nach Wohnlage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfach | 6,40 € | 6,72 € | 7,10 € | 7,42 € | 7,61 € |
| Mittel | 8,19 € | 8,60 € | 9,08 € | 9,50 € | 9,74 € |
| Gut | 9,81 € | 10,30 € | 10,87 € | 11,37 € | 11,67 € |
Mietpreise in Zell am Harmersbach nach Baujahr
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 1949 | 7,04 € | 7,40 € | 7,81 € | 8,17 € | 8,38 € |
| 1950 - 1979 | 7,31 € | 7,68 € | 8,11 € | 8,48 € | 8,70 € |
| 1980 - 1999 | 8,25 € | 8,66 € | 9,14 € | 9,57 € | 9,81 € |
| 2000 - 2015 | 9,03 € | 9,48 € | 10,00 € | 10,47 € | 10,74 € |
| 2016 - 2020 | 9,70 € | 10,19 € | 10,75 € | 11,25 € | 11,54 € |
| ab 2021 | 10,72 € | 11,25 € | 11,88 € | 12,43 € | 12,75 € |
Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 45 m² | 9,13 € | 9,58 € | 10,12 € | 10,58 € | 10,86 € |
| 45 - 100 m² | 7,97 € | 8,36 € | 8,83 € | 9,24 € | 9,48 € |
| Über 100 m² | 7,09 € | 7,44 € | 7,86 € | 8,22 € | 8,43 € |
| Einfamilienhaus | 9,47 € | 9,95 € | 10,50 € | 10,99 € | 11,27 € |
Wohnungsmieten in Zell am Harmersbach
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Zimmer | 9,35 € | 9,82 € | 10,36 € | 10,84 € | 11,12 € |
| 2 Zimmer | 8,46 € | 8,88 € | 9,38 € | 9,81 € | 10,07 € |
| 3 Zimmer | 7,94 € | 8,33 € | 8,80 € | 9,21 € | 9,44 € |
| 4 Zimmer | 7,48 € | 7,85 € | 8,29 € | 8,67 € | 8,89 € |
| 5+ Zimmer | 7,23 € | 7,59 € | 8,02 € | 8,39 € | 8,60 € |
Nach Etage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdgeschoss | 7,69 € | 8,08 € | 8,53 € | 8,92 € | 9,15 € |
| 1. Stock | 7,95 € | 8,34 € | 8,81 € | 9,21 € | 9,45 € |
| 2. Stock | 7,82 € | 8,21 € | 8,67 € | 9,07 € | 9,30 € |
| 3.+ Stock | 8,26 € | 8,67 € | 9,16 € | 9,58 € | 9,83 € |
Mietpreise für Häuser in Zell am Harmersbach
Nach Haustyp
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 9,33 € | 9,80 € | 10,35 € | 10,82 € | 11,10 € |
| Doppelhaushälfte | 7,84 € | 8,23 € | 8,69 € | 9,09 € | 9,32 € |
| Reihenhaus | 7,55 € | 7,93 € | 8,37 € | 8,76 € | 8,99 € |
| Mehrfamilienhaus | 6,85 € | 7,20 € | 7,60 € | 7,95 € | 8,15 € |
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 3 Zimmer | 7,33 € | 7,70 € | 8,13 € | 8,50 € | 8,72 € |
| 4 Zimmer | 8,01 € | 8,41 € | 8,88 € | 9,29 € | 9,53 € |
| 5 Zimmer | 8,47 € | 8,89 € | 9,39 € | 9,82 € | 10,07 € |
| 6+ Zimmer | 8,99 € | 9,44 € | 9,96 € | 10,42 € | 10,69 € |
Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Zell am Harmersbach
Mietpreisbremse (Neuvermietung)
Zell am Harmersbach ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen — bei Neuvermietung ist die Miethöhe nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.
Kappungsgrenze (Bestand)
Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.
Ortsübliche Vergleichsmiete in Zell am Harmersbach
Ob eine Gemeinde einen amtlichen Mietspiegel führt, entscheidet sie selbst — verbindliche Auskunft dazu erteilt die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung von Zell am Harmersbach. Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558c/§ 558d BGB), die von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter erstellt wird. Liegt kein Mietspiegel vor, kann die ortsübliche Vergleichsmiete über Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) begründet werden. Die auf dieser Seite gezeigten Werte sind Angebotsmieten aus Inseraten und dienen der Marktorientierung.
So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?
Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:
1. Bad / WC
Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.
2. Küche
Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.
3. Wohnung
Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.
4. Gebäude
Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.
5. Wohnumfeld
Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.
Modernisierung
Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.
So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)
- 1
Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Zell am Harmersbach, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.
- 2
Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).
- 3
Vergleichswerte heranziehen. Ohne amtlichen Mietspiegel dienen Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) als Grundlage.
- 4
Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.
- 5
Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.
- 6
Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.
Mieten im Umland von Zell am Harmersbach
Zell am Harmersbach liegt mit 9,50 €/m² leicht unter dem durchschnittlichen Mietniveau der umliegenden Städte. Im direkten Vergleich positioniert sich die Stadt im unteren Mittelfeld der Region, wobei sechs der zehn Nachbarstädte höhere Mietpreise aufweisen.
Die Mietpreisspanne in der Region reicht von 9,10 €/m² in der günstigsten Nachbarstadt bis zu 10,23 €/m² in der teuersten Kommune. Während Zell am Harmersbach damit 7,7% günstiger ist als das obere Preissegment der Region, liegt es gleichzeitig 4,4% über dem niedrigsten Mietniveau der Nachbarstädte.
| Name | Ø Miete/m² | Veränderung |
|---|---|---|
| Fischerbach | 9,71 € | +4,1% |
| Biberach | 9,58 € | +3,6% |
| Haslach im Kinzigtal | 9,78 € | +3,9% |
| Oberharmersbach | 9,36 € | +4,3% |
| Steinach (Ortenaukreis) | 9,68 € | +3,8% |
| Gengenbach | 10,04 € | +3,8% |
| Nordrach | 9,53 € | +4,0% |
| Hausach | 9,41 € | +4,6% |
| Berghaupten | 10,23 € | +4,1% |
| Oberwolfach | 9,10 € | +4,5% |
Immobilienpreise in Zell am Harmersbach
Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Zell am Harmersbach relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Zell am Harmersbach sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Zell am Harmersbach.
Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Zell am Harmersbach 2026
Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Zell am Harmersbach liegt aktuell bei 9,5 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 3,3%.
Die Angebotsmieten in Zell am Harmersbach haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 3,3% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.
Nein. Zell am Harmersbach ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen – bei Neuvermietung gilt keine Mietpreisbremse.
Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quellen & Stand der Daten
- Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
- Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze — bbsr.bund.de
- Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de
Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.