Mietspiegel Heroldstatt 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel
Was kostet Wohnen in Heroldstatt aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 9,32 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr und Größe sowie den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze).
Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge
Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Heroldstatt liegt sie 2026 im Schnitt bei 9,32 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis.
Angebotsmiete
Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.
Ortsübliche Vergleichsmiete
Die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird — die rechtlich maßgebliche Größe für Mieterhöhungen.
Mietpreisentwicklung in Heroldstatt
Die durchschnittliche Angebotsmiete in Heroldstatt liegt aktuell bei 9,32 €/m² und basiert auf ausgewerteten Inseratsdaten des lokalen Wohnungsmarktes. Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich eine Steigerung von 3,4 %. Diese Marktdaten geben Aufschluss über das aktuelle Mietpreisniveau, ersetzen jedoch keinen amtlichen Mietspiegel.
Die Wohnlage hat einen deutlichen Einfluss auf das Mietpreisniveau in Heroldstatt. Während Wohnungen in einfacher Lage durchschnittlich 7,64 €/m² kosten, erreichen Objekte in guter Lage 11,48 €/m². In mittlerer Wohnlage bewegen sich die Angebotsmieten bei 9,31 €/m².
Das Baujahr der Immobilie wirkt sich ebenfalls erheblich auf die Miethöhe aus. Ältere Wohnungen mit Baujahr bis 1949 werden zu 7,97 €/m² angeboten, während Neubauten ab 2021 mit 12,14 €/m² die höchsten Mieten erzielen. Objekte aus den Baujahren 1950 bis 1979 liegen bei 8,58 €/m², während für Wohnungen der Jahrgänge 2000 bis 2015 durchschnittlich 10,12 €/m² verlangt werden.
Marktmieten in Heroldstatt nach Wohnlage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfach | 6,58 € | 6,89 € | 7,20 € | 7,43 € | 7,64 € |
| Mittel | 8,02 € | 8,40 € | 8,77 € | 9,06 € | 9,31 € |
| Gut | 9,89 € | 10,35 € | 10,81 € | 11,17 € | 11,48 € |
Mietpreise in Heroldstatt nach Baujahr
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 1949 | 6,86 € | 7,19 € | 7,51 € | 7,76 € | 7,97 € |
| 1950 - 1979 | 7,39 € | 7,74 € | 8,08 € | 8,35 € | 8,58 € |
| 1980 - 1999 | 8,01 € | 8,39 € | 8,77 € | 9,06 € | 9,31 € |
| 2000 - 2015 | 8,72 € | 9,13 € | 9,53 € | 9,85 € | 10,12 € |
| 2016 - 2020 | 9,79 € | 10,26 € | 10,71 € | 11,07 € | 11,37 € |
| ab 2021 | 10,46 € | 10,95 € | 11,44 € | 11,81 € | 12,14 € |
Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 45 m² | 9,35 € | 9,79 € | 10,22 € | 10,56 € | 10,85 € |
| 45 - 100 m² | 7,88 € | 8,26 € | 8,62 € | 8,91 € | 9,15 € |
| Über 100 m² | 7,24 € | 7,59 € | 7,92 € | 8,19 € | 8,41 € |
| Einfamilienhaus | 9,29 € | 9,73 € | 10,16 € | 10,50 € | 10,79 € |
Wohnungsmieten in Heroldstatt
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Zimmer | 9,40 € | 9,85 € | 10,28 € | 10,62 € | 10,92 € |
| 2 Zimmer | 8,41 € | 8,81 € | 9,20 € | 9,50 € | 9,76 € |
| 3 Zimmer | 8,14 € | 8,53 € | 8,91 € | 9,20 € | 9,46 € |
| 4 Zimmer | 7,55 € | 7,91 € | 8,26 € | 8,53 € | 8,77 € |
| 5+ Zimmer | 7,01 € | 7,35 € | 7,67 € | 7,92 € | 8,14 € |
Nach Etage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdgeschoss | 7,56 € | 7,92 € | 8,27 € | 8,54 € | 8,78 € |
| 1. Stock | 8,25 € | 8,64 € | 9,02 € | 9,32 € | 9,58 € |
| 2. Stock | 8,10 € | 8,49 € | 8,86 € | 9,15 € | 9,41 € |
| 3.+ Stock | 8,01 € | 8,39 € | 8,76 € | 9,05 € | 9,30 € |
Mietpreise für Häuser in Heroldstatt
Nach Haustyp
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 9,29 € | 9,73 € | 10,16 € | 10,50 € | 10,79 € |
| Doppelhaushälfte | 8,10 € | 8,48 € | 8,85 € | 9,15 € | 9,40 € |
| Reihenhaus | 7,34 € | 7,68 € | 8,02 € | 8,29 € | 8,52 € |
| Mehrfamilienhaus | 6,73 € | 7,05 € | 7,36 € | 7,60 € | 7,81 € |
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 3 Zimmer | 7,00 € | 7,33 € | 7,65 € | 7,91 € | 8,13 € |
| 4 Zimmer | 7,87 € | 8,24 € | 8,61 € | 8,89 € | 9,14 € |
| 5 Zimmer | 8,57 € | 8,98 € | 9,37 € | 9,68 € | 9,95 € |
| 6+ Zimmer | 9,23 € | 9,67 € | 10,10 € | 10,43 € | 10,72 € |
Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Heroldstatt
Mietpreisbremse (Neuvermietung)
Heroldstatt ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen — bei Neuvermietung ist die Miethöhe nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.
Kappungsgrenze (Bestand)
Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.
Ortsübliche Vergleichsmiete in Heroldstatt
Ob eine Gemeinde einen amtlichen Mietspiegel führt, entscheidet sie selbst — verbindliche Auskunft dazu erteilt die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung von Heroldstatt. Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558c/§ 558d BGB), die von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter erstellt wird. Liegt kein Mietspiegel vor, kann die ortsübliche Vergleichsmiete über Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) begründet werden. Die auf dieser Seite gezeigten Werte sind Angebotsmieten aus Inseraten und dienen der Marktorientierung.
So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?
Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:
1. Bad / WC
Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.
2. Küche
Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.
3. Wohnung
Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.
4. Gebäude
Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.
5. Wohnumfeld
Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.
Modernisierung
Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.
So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)
- 1
Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Heroldstatt, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.
- 2
Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).
- 3
Vergleichswerte heranziehen. Ohne amtlichen Mietspiegel dienen Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) als Grundlage.
- 4
Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.
- 5
Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.
- 6
Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.
Mieten im Umland von Heroldstatt
Heroldstatt liegt mit 9,32 €/m² im unteren Bereich der regionalen Mietpreisspanne und positioniert sich damit deutlich unter dem Durchschnitt der Nachbarstädte. Nur eine Nachbarstadt weist mit 9,07 €/m² noch geringere Mietpreise auf, während die übrigen Vergleichsorte durchweg höhere Werte erreichen.
Die Spanne in der Region reicht von 9,07 €/m² bis 10,51 €/m², wobei die teuerste Nachbarstadt um 12,8% über dem Heroldstatter Niveau liegt. Mit einer Differenz von lediglich 0,25 €/m² zur günstigsten Nachbarstadt gehört Heroldstatt zu den preiswertesten Mietstandorten im direkten Umfeld.
| Name | Ø Miete/m² | Veränderung |
|---|---|---|
| Laichingen | 9,96 € | +3,4% |
| Schelklingen | 9,57 € | +3,6% |
| Berghülen | 10,51 € | +3,1% |
| Westerheim (Württemberg) | 9,41 € | +4,0% |
| Blaubeuren | 10,35 € | +3,7% |
| Mehrstetten | 9,07 € | +3,9% |
| Merklingen | 10,31 € | +3,3% |
| Römerstein | 9,29 € | +3,6% |
| Wiesensteig | 9,59 € | +4,6% |
| Nellingen | 10,10 € | +3,0% |
Immobilienpreise in Heroldstatt
Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Heroldstatt relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Heroldstatt sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Heroldstatt.
Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Heroldstatt 2026
Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Heroldstatt liegt aktuell bei 9,32 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 3,4%.
Die Angebotsmieten in Heroldstatt haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 3,4% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.
Nein. Heroldstatt ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen – bei Neuvermietung gilt keine Mietpreisbremse.
Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quellen & Stand der Daten
- Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
- Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze — bbsr.bund.de
- Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de
Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.