Mietspiegel Jagsthausen 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel
Was kostet Wohnen in Jagsthausen aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 9,18 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr und Größe sowie den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze).
Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge
Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Jagsthausen liegt sie 2026 im Schnitt bei 9,18 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis.
Angebotsmiete
Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.
Ortsübliche Vergleichsmiete
Die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird — die rechtlich maßgebliche Größe für Mieterhöhungen.
Mietpreisentwicklung in Jagsthausen
Die durchschnittliche Angebotsmiete in Jagsthausen liegt aktuell bei 9,18 €/m² und basiert auf Marktdaten aus Inseraten. Im Vergleich zum Vorjahr ist ein Anstieg von 3,7 % zu verzeichnen. Diese Werte spiegeln das aktuelle Angebotsniveau auf dem lokalen Wohnungsmarkt wider und unterscheiden sich von einem amtlichen Mietspiegel.
Die Wohnlage beeinflusst die Mietpreise deutlich: In einfacher Lage werden durchschnittlich 7,66 €/m² aufgerufen, während Wohnungen in mittlerer Lage bei 9,27 €/m² liegen. In guter Wohnlage steigen die Angebotsmieten auf 11,77 €/m², was einer Differenz von rund 54 % zwischen einfacher und guter Lage entspricht.
Das Baujahr der Immobilie zeigt einen klaren Zusammenhang mit der Miethöhe. Ältere Objekte bis Baujahr 1949 werden mit 7,93 €/m² inseriert, während Neubauten ab 2021 mit 12,25 €/m² angeboten werden. Die Spanne zwischen den ältesten und jüngsten Wohnungen beträgt somit etwa 54 %, wobei jede neuere Baujahrklasse tendenziell höhere Angebotsmieten aufweist.
Marktmieten in Jagsthausen nach Wohnlage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfach | 6,62 € | 6,91 € | 7,20 € | 7,47 € | 7,66 € |
| Mittel | 8,02 € | 8,36 € | 8,72 € | 9,04 € | 9,27 € |
| Gut | 10,17 € | 10,61 € | 11,06 € | 11,47 € | 11,77 € |
Mietpreise in Jagsthausen nach Baujahr
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 1949 | 6,86 € | 7,15 € | 7,46 € | 7,74 € | 7,93 € |
| 1950 - 1979 | 7,12 € | 7,42 € | 7,74 € | 8,03 € | 8,23 € |
| 1980 - 1999 | 8,01 € | 8,35 € | 8,71 € | 9,03 € | 9,27 € |
| 2000 - 2015 | 8,92 € | 9,30 € | 9,70 € | 10,06 € | 10,32 € |
| 2016 - 2020 | 9,46 € | 9,87 € | 10,29 € | 10,67 € | 10,95 € |
| ab 2021 | 10,59 € | 11,04 € | 11,51 € | 11,94 € | 12,25 € |
Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 45 m² | 8,81 € | 9,18 € | 9,57 € | 9,93 € | 10,19 € |
| 45 - 100 m² | 8,02 € | 8,37 € | 8,72 € | 9,05 € | 9,28 € |
| Über 100 m² | 7,23 € | 7,54 € | 7,86 € | 8,16 € | 8,37 € |
| Einfamilienhaus | 9,25 € | 9,65 € | 10,06 € | 10,43 € | 10,70 € |
Wohnungsmieten in Jagsthausen
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Zimmer | 9,51 € | 9,91 € | 10,34 € | 10,72 € | 11,00 € |
| 2 Zimmer | 8,35 € | 8,71 € | 9,08 € | 9,42 € | 9,66 € |
| 3 Zimmer | 7,88 € | 8,22 € | 8,57 € | 8,89 € | 9,12 € |
| 4 Zimmer | 7,35 € | 7,67 € | 7,99 € | 8,29 € | 8,50 € |
| 5+ Zimmer | 6,99 € | 7,29 € | 7,60 € | 7,89 € | 8,09 € |
Nach Etage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdgeschoss | 7,46 € | 7,78 € | 8,11 € | 8,41 € | 8,63 € |
| 1. Stock | 8,25 € | 8,61 € | 8,97 € | 9,31 € | 9,55 € |
| 2. Stock | 7,69 € | 8,02 € | 8,36 € | 8,67 € | 8,89 € |
| 3.+ Stock | 7,88 € | 8,22 € | 8,57 € | 8,89 € | 9,12 € |
Mietpreise für Häuser in Jagsthausen
Nach Haustyp
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 9,20 € | 9,59 € | 10,00 € | 10,37 € | 10,64 € |
| Doppelhaushälfte | 8,07 € | 8,41 € | 8,77 € | 9,10 € | 9,33 € |
| Reihenhaus | 7,38 € | 7,69 € | 8,02 € | 8,32 € | 8,53 € |
| Mehrfamilienhaus | 6,85 € | 7,14 € | 7,45 € | 7,72 € | 7,92 € |
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 3 Zimmer | 6,99 € | 7,29 € | 7,60 € | 7,88 € | 8,08 € |
| 4 Zimmer | 7,85 € | 8,19 € | 8,54 € | 8,86 € | 9,08 € |
| 5 Zimmer | 8,53 € | 8,90 € | 9,28 € | 9,62 € | 9,87 € |
| 6+ Zimmer | 8,84 € | 9,22 € | 9,61 € | 9,97 € | 10,22 € |
Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Jagsthausen
Mietpreisbremse (Neuvermietung)
Bei Wiedervermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Bundesweit bis Ende 2029 verlängert.
Kappungsgrenze (Bestand)
Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.
Ortsübliche Vergleichsmiete in Jagsthausen
Ob eine Gemeinde einen amtlichen Mietspiegel führt, entscheidet sie selbst — verbindliche Auskunft dazu erteilt die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung von Jagsthausen. Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558c/§ 558d BGB), die von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter erstellt wird. Liegt kein Mietspiegel vor, kann die ortsübliche Vergleichsmiete über Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) begründet werden. Die auf dieser Seite gezeigten Werte sind Angebotsmieten aus Inseraten und dienen der Marktorientierung.
So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?
Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:
1. Bad / WC
Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.
2. Küche
Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.
3. Wohnung
Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.
4. Gebäude
Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.
5. Wohnumfeld
Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.
Modernisierung
Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.
So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)
- 1
Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Jagsthausen, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.
- 2
Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).
- 3
Vergleichswerte heranziehen. Ohne amtlichen Mietspiegel dienen Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) als Grundlage.
- 4
Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.
- 5
Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.
- 6
Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.
Mieten im Umland von Jagsthausen
Jagsthausen weist mit 9,18 €/m² eine durchschnittliche Nettokaltmiete auf, die unter dem Niveau der meisten Nachbarstädte liegt. Im direkten Vergleich liegen nur zwei Kommunen niedriger, während sieben Nachbarstädte höhere Mietpreise verzeichnen.
Die Mietpreisspanne in der Region erstreckt sich von 8,70 €/m² bis 10,81 €/m², wobei die teuersten Nachbarstädte rund 18% über dem Jagsthausener Niveau liegen. Jagsthausen positioniert sich damit im unteren Drittel des regionalen Mietpreisgefüges und bleibt spürbar unter den höherpreisigen Nachbarkommunen, die mehrheitlich Werte zwischen 9,40 €/m² und 10,80 €/m² erreichen.
| Name | Ø Miete/m² | Veränderung |
|---|---|---|
| Widdern | 9,41 € | +3,5% |
| Hardthausen am Kocher | 10,38 € | +3,5% |
| Möckmühl | 9,56 € | +3,4% |
| Zweiflingen | 10,33 € | +4,0% |
| Forchtenberg | 9,49 € | +3,5% |
| Langenbrettach | 10,49 € | +3,5% |
| Neuenstadt am Kocher | 10,81 € | +3,6% |
| Roigheim | 8,70 € | +2,8% |
| Neudenau | 9,49 € | +2,4% |
| Schöntal | 8,78 € | +2,7% |
Immobilienpreise in Jagsthausen
Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Jagsthausen relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Jagsthausen sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Jagsthausen.
Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Jagsthausen 2026
Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Jagsthausen liegt aktuell bei 9,18 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 3,7%.
Die Angebotsmieten in Jagsthausen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 3,7% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.
Ja. Bei Wiedervermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen; bundesweit wurde die Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert.
Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quellen & Stand der Daten
- Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
- Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze — bbsr.bund.de
- Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de
Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.