Mietspiegel Langenbrettach 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel
Was kostet Wohnen in Langenbrettach aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 10,49 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr und Größe sowie den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze).
Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge
Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Langenbrettach liegt sie 2026 im Schnitt bei 10,49 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis.
Angebotsmiete
Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.
Ortsübliche Vergleichsmiete
Die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird — die rechtlich maßgebliche Größe für Mieterhöhungen.
Mietpreisentwicklung in Langenbrettach
In Langenbrettach liegt die durchschnittliche Angebotsmiete aus aktuellen Inseraten bei 10,49 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich ein Anstieg der Angebotsmieten um 3,4 %. Diese Marktdaten basieren auf verfügbaren Wohnungsangeboten und unterscheiden sich von einem amtlichen Mietspiegel.
Die Wohnlage hat einen deutlichen Einfluss auf das Mietniveau in der Gemeinde. Während Wohnungen in einfacher Lage mit 8,6 €/m² angeboten werden, liegen die Angebotsmieten in mittleren Lagen bei 10,61 €/m² und erreichen in guten Lagen 13,17 €/m². Die Spanne zwischen einfacher und guter Wohnlage beträgt somit etwa 53 %.
Das Baujahr der Immobilie zeigt ebenfalls eine klare Preisstaffelung. Ältere Gebäude bis Baujahr 1949 werden mit 9,03 €/m² inseriert, während Objekte aus den Jahren 1950 bis 1979 bei 9,55 €/m² liegen. Neubauwohnungen ab 2021 erzielen mit 13,69 €/m² die höchsten Angebotsmieten, was einer Differenz von rund 52 % gegenüber den ältesten Bestandsobjekten entspricht.
Marktmieten in Langenbrettach nach Wohnlage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfach | 7,44 € | 7,76 € | 8,08 € | 8,39 € | 8,60 € |
| Mittel | 9,17 € | 9,57 € | 9,97 € | 10,34 € | 10,61 € |
| Gut | 11,39 € | 11,88 € | 12,37 € | 12,84 € | 13,17 € |
Mietpreise in Langenbrettach nach Baujahr
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 1949 | 7,82 € | 8,15 € | 8,49 € | 8,81 € | 9,03 € |
| 1950 - 1979 | 8,26 € | 8,62 € | 8,97 € | 9,31 € | 9,55 € |
| 1980 - 1999 | 8,89 € | 9,27 € | 9,66 € | 10,02 € | 10,28 € |
| 2000 - 2015 | 10,17 € | 10,61 € | 11,04 € | 11,46 € | 11,75 € |
| 2016 - 2020 | 11,01 € | 11,48 € | 11,96 € | 12,41 € | 12,72 € |
| ab 2021 | 11,85 € | 12,36 € | 12,87 € | 13,35 € | 13,69 € |
Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 45 m² | 10,30 € | 10,75 € | 11,19 € | 11,62 € | 11,91 € |
| 45 - 100 m² | 8,92 € | 9,30 € | 9,69 € | 10,05 € | 10,31 € |
| Über 100 m² | 8,13 € | 8,48 € | 8,83 € | 9,16 € | 9,40 € |
| Einfamilienhaus | 10,71 € | 11,17 € | 11,63 € | 12,07 € | 12,38 € |
Wohnungsmieten in Langenbrettach
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Zimmer | 10,77 € | 11,23 € | 11,70 € | 12,14 € | 12,45 € |
| 2 Zimmer | 9,75 € | 10,17 € | 10,59 € | 10,99 € | 11,27 € |
| 3 Zimmer | 8,98 € | 9,36 € | 9,75 € | 10,12 € | 10,38 € |
| 4 Zimmer | 8,61 € | 8,98 € | 9,35 € | 9,70 € | 9,95 € |
| 5+ Zimmer | 8,33 € | 8,69 € | 9,05 € | 9,39 € | 9,63 € |
Nach Etage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdgeschoss | 8,92 € | 9,31 € | 9,69 € | 10,06 € | 10,32 € |
| 1. Stock | 9,46 € | 9,87 € | 10,28 € | 10,67 € | 10,94 € |
| 2. Stock | 8,68 € | 9,06 € | 9,43 € | 9,79 € | 10,04 € |
| 3.+ Stock | 9,16 € | 9,55 € | 9,95 € | 10,32 € | 10,59 € |
Mietpreise für Häuser in Langenbrettach
Nach Haustyp
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 10,16 € | 10,60 € | 11,04 € | 11,46 € | 11,75 € |
| Doppelhaushälfte | 9,23 € | 9,63 € | 10,02 € | 10,40 € | 10,67 € |
| Reihenhaus | 8,37 € | 8,73 € | 9,09 € | 9,43 € | 9,67 € |
| Mehrfamilienhaus | 7,83 € | 8,16 € | 8,50 € | 8,82 € | 9,05 € |
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 3 Zimmer | 8,25 € | 8,61 € | 8,96 € | 9,30 € | 9,54 € |
| 4 Zimmer | 8,97 € | 9,36 € | 9,74 € | 10,11 € | 10,37 € |
| 5 Zimmer | 9,38 € | 9,78 € | 10,19 € | 10,57 € | 10,84 € |
| 6+ Zimmer | 10,04 € | 10,47 € | 10,91 € | 11,32 € | 11,61 € |
Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Langenbrettach
Mietpreisbremse (Neuvermietung)
Langenbrettach ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen — bei Neuvermietung ist die Miethöhe nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.
Kappungsgrenze (Bestand)
Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.
Ortsübliche Vergleichsmiete in Langenbrettach
Ob eine Gemeinde einen amtlichen Mietspiegel führt, entscheidet sie selbst — verbindliche Auskunft dazu erteilt die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung von Langenbrettach. Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558c/§ 558d BGB), die von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter erstellt wird. Liegt kein Mietspiegel vor, kann die ortsübliche Vergleichsmiete über Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) begründet werden. Die auf dieser Seite gezeigten Werte sind Angebotsmieten aus Inseraten und dienen der Marktorientierung.
So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?
Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:
1. Bad / WC
Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.
2. Küche
Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.
3. Wohnung
Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.
4. Gebäude
Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.
5. Wohnumfeld
Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.
Modernisierung
Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.
So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)
- 1
Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Langenbrettach, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.
- 2
Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).
- 3
Vergleichswerte heranziehen. Ohne amtlichen Mietspiegel dienen Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) als Grundlage.
- 4
Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.
- 5
Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.
- 6
Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.
Mieten im Umland von Langenbrettach
Langenbrettach liegt mit einer durchschnittlichen Nettokaltmiete von 10,49 €/m² im mittleren Bereich der regionalen Mietpreisspanne. Die Nachbarstädte weisen Mieten zwischen 9,18 €/m² und 11,51 €/m² auf, wobei Langenbrettach etwa 3,9% über dem Durchschnitt der umliegenden Gemeinden positioniert ist.
Die höchsten Mietniveaus finden sich mit 11,51 €/m² und 11,19 €/m² in zwei Nachbarstädten, während eine weitere Gemeinde mit 9,18 €/m² deutlich günstiger ausfällt. Die übrigen Nachbarstädte bewegen sich mit Werten zwischen 10,33 €/m² und 10,81 €/m² in einem relativ eng begrenzten Preissegment nahe dem Niveau von Langenbrettach.
| Name | Ø Miete/m² | Veränderung |
|---|---|---|
| Hardthausen am Kocher | 10,38 € | +3,5% |
| Neuenstadt am Kocher | 10,81 € | +3,6% |
| Eberstadt | 10,42 € | +3,3% |
| Bretzfeld | 10,38 € | +3,6% |
| Öhringen | 10,68 € | +3,9% |
| Obersulm | 10,77 € | +2,9% |
| Zweiflingen | 10,33 € | +4,0% |
| Jagsthausen | 9,18 € | +3,7% |
| Ellhofen | 11,19 € | +2,3% |
| Weinsberg | 11,51 € | +2,5% |
Immobilienpreise in Langenbrettach
Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Langenbrettach relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Langenbrettach sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Langenbrettach.
Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Langenbrettach 2026
Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Langenbrettach liegt aktuell bei 10,49 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 3,5%.
Die Angebotsmieten in Langenbrettach haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 3,5% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.
Nein. Langenbrettach ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen – bei Neuvermietung gilt keine Mietpreisbremse.
Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quellen & Stand der Daten
- Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
- Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze — bbsr.bund.de
- Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de
Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.