Mietspiegel Langenenslingen 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel
Was kostet Wohnen in Langenenslingen aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 8,59 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr und Größe sowie den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze).
Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge
Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Langenenslingen liegt sie 2026 im Schnitt bei 8,59 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis.
Angebotsmiete
Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.
Ortsübliche Vergleichsmiete
Die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird — die rechtlich maßgebliche Größe für Mieterhöhungen.
Mietpreisentwicklung in Langenenslingen
In Langenenslingen liegt die durchschnittliche Angebotsmiete aus Immobilieninseraten aktuell bei 8,59 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich ein Anstieg um 3,5 %. Diese Marktdaten spiegeln das aktuelle Angebotsniveau wider und stellen keinen amtlichen Mietspiegel dar.
Die Wohnlage hat einen deutlichen Einfluss auf das Mietpreisniveau in der Gemeinde. Während Wohnungen in einfacher Lage mit 7,01 €/m² inseriert werden, erreichen Objekte in guter Lage durchschnittlich 10,62 €/m². Wohnungen in mittlerer Lage liegen mit 8,78 €/m² im Mittelfeld.
Das Baujahr zeigt eine klare Staffelung der Angebotsmieten. Ältere Wohnungen aus den Baujahren bis 1949 und zwischen 1950 und 1979 werden mit 7,73 €/m² bzw. 7,77 €/m² angeboten, während Neubauten ab 2021 mit 11,36 €/m² die höchsten Mietpreise erzielen. Objekte aus den Baujahren 1980 bis 1999 liegen bei 8,69 €/m², aus der Zeit von 2000 bis 2015 bei 9,43 €/m² und aus den Jahren 2016 bis 2020 bei 10,35 €/m².
Marktmieten in Langenenslingen nach Wohnlage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfach | 5,99 € | 6,29 € | 6,55 € | 6,82 € | 7,01 € |
| Mittel | 7,50 € | 7,89 € | 8,20 € | 8,55 € | 8,78 € |
| Gut | 9,07 € | 9,54 € | 9,92 € | 10,34 € | 10,62 € |
Mietpreise in Langenenslingen nach Baujahr
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 1949 | 6,60 € | 6,95 € | 7,22 € | 7,53 € | 7,73 € |
| 1950 - 1979 | 6,63 € | 6,97 € | 7,25 € | 7,56 € | 7,77 € |
| 1980 - 1999 | 7,42 € | 7,81 € | 8,12 € | 8,46 € | 8,69 € |
| 2000 - 2015 | 8,05 € | 8,47 € | 8,81 € | 9,18 € | 9,43 € |
| 2016 - 2020 | 8,84 € | 9,30 € | 9,67 € | 10,08 € | 10,35 € |
| ab 2021 | 9,70 € | 10,20 € | 10,61 € | 11,06 € | 11,36 € |
Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 45 m² | 8,28 € | 8,71 € | 9,05 € | 9,44 € | 9,70 € |
| 45 - 100 m² | 7,24 € | 7,62 € | 7,92 € | 8,25 € | 8,48 € |
| Über 100 m² | 6,79 € | 7,14 € | 7,42 € | 7,74 € | 7,95 € |
| Einfamilienhaus | 8,57 € | 9,01 € | 9,37 € | 9,77 € | 10,04 € |
Wohnungsmieten in Langenenslingen
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Zimmer | 8,80 € | 9,25 € | 9,62 € | 10,03 € | 10,30 € |
| 2 Zimmer | 7,90 € | 8,31 € | 8,64 € | 9,00 € | 9,25 € |
| 3 Zimmer | 7,34 € | 7,72 € | 8,03 € | 8,37 € | 8,60 € |
| 4 Zimmer | 6,90 € | 7,26 € | 7,55 € | 7,87 € | 8,08 € |
| 5+ Zimmer | 6,51 € | 6,84 € | 7,12 € | 7,42 € | 7,62 € |
Nach Etage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdgeschoss | 7,06 € | 7,43 € | 7,73 € | 8,05 € | 8,27 € |
| 1. Stock | 7,37 € | 7,76 € | 8,07 € | 8,41 € | 8,64 € |
| 2. Stock | 7,27 € | 7,64 € | 7,95 € | 8,28 € | 8,51 € |
| 3.+ Stock | 7,28 € | 7,66 € | 7,96 € | 8,30 € | 8,53 € |
Mietpreise für Häuser in Langenenslingen
Nach Haustyp
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 8,59 € | 9,04 € | 9,40 € | 9,80 € | 10,06 € |
| Doppelhaushälfte | 7,30 € | 7,68 € | 7,98 € | 8,32 € | 8,55 € |
| Reihenhaus | 6,78 € | 7,13 € | 7,41 € | 7,73 € | 7,94 € |
| Mehrfamilienhaus | 6,33 € | 6,65 € | 6,92 € | 7,21 € | 7,41 € |
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 3 Zimmer | 6,46 € | 6,79 € | 7,07 € | 7,36 € | 7,57 € |
| 4 Zimmer | 7,39 € | 7,77 € | 8,08 € | 8,42 € | 8,65 € |
| 5 Zimmer | 7,76 € | 8,16 € | 8,49 € | 8,85 € | 9,09 € |
| 6+ Zimmer | 8,38 € | 8,81 € | 9,16 € | 9,55 € | 9,81 € |
Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Langenenslingen
Mietpreisbremse (Neuvermietung)
Langenenslingen ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen — bei Neuvermietung ist die Miethöhe nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.
Kappungsgrenze (Bestand)
Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.
Ortsübliche Vergleichsmiete in Langenenslingen
Ob eine Gemeinde einen amtlichen Mietspiegel führt, entscheidet sie selbst — verbindliche Auskunft dazu erteilt die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung von Langenenslingen. Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558c/§ 558d BGB), die von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter erstellt wird. Liegt kein Mietspiegel vor, kann die ortsübliche Vergleichsmiete über Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) begründet werden. Die auf dieser Seite gezeigten Werte sind Angebotsmieten aus Inseraten und dienen der Marktorientierung.
So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?
Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:
1. Bad / WC
Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.
2. Küche
Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.
3. Wohnung
Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.
4. Gebäude
Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.
5. Wohnumfeld
Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.
Modernisierung
Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.
So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)
- 1
Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Langenenslingen, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.
- 2
Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).
- 3
Vergleichswerte heranziehen. Ohne amtlichen Mietspiegel dienen Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) als Grundlage.
- 4
Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.
- 5
Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.
- 6
Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.
Mieten im Umland von Langenenslingen
Langenenslingen liegt mit 8,59 €/m² im unteren Mittelfeld der regionalen Mietpreise. Der Wert positioniert sich damit leicht unter dem Durchschnitt der unmittelbaren Nachbarstädte, die überwiegend höhere Mieten aufweisen.
Die Spannbreite in der Region reicht von 8,13 €/m² als niedrigstem Wert bis zu 8,98 €/m² als Spitzenwert, wobei die Mehrzahl der Nachbarstädte im Bereich zwischen 8,81 €/m² und 8,88 €/m² angesiedelt ist. Langenenslingen liegt damit etwa 4,3 % unter dem höchsten regionalen Mietpreisniveau und markiert eine eher günstigere Position im lokalen Vergleich.
| Name | Ø Miete/m² | Veränderung |
|---|---|---|
| Altheim (Riedlingen) | 8,83 € | +3,6% |
| Hettingen | 8,45 € | +3,7% |
| Bingen | 8,54 € | +4,5% |
| Scheer | 8,81 € | +4,0% |
| Zwiefalten | 8,81 € | +3,8% |
| Veringenstadt | 8,13 € | +4,0% |
| Pfronstetten | 8,87 € | +4,6% |
| Gammertingen | 8,98 € | +3,6% |
| Ertingen | 8,85 € | +3,5% |
| Sigmaringendorf | 8,88 € | +4,3% |
Immobilienpreise in Langenenslingen
Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Langenenslingen relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Langenenslingen sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Langenenslingen.
Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Langenenslingen 2026
Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Langenenslingen liegt aktuell bei 8,59 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 3,5%.
Die Angebotsmieten in Langenenslingen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 3,5% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.
Nein. Langenenslingen ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen – bei Neuvermietung gilt keine Mietpreisbremse.
Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quellen & Stand der Daten
- Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
- Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze — bbsr.bund.de
- Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de
Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.