Mietspiegel Rosengarten (Schwäbisch Hall) 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel

Was kostet Wohnen in Rosengarten (Schwäbisch Hall) aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 10,03 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr und Größe sowie den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze).

10,03 €/m²Ø Angebotsmiete (Neuvermietung)Marktmiete · Inseratsauswertung
20 %Kappungsgrenze (3 Jahre)Mietpreisbremse: nein
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Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge

Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Rosengarten (Schwäbisch Hall) liegt sie 2026 im Schnitt bei 10,03 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis.

Marktdaten

Angebotsmiete

~10,03 €/m²Ø Neuvermietung

Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.

Rechtlich maßgeblich

Ortsübliche Vergleichsmiete

Die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird — die rechtlich maßgebliche Größe für Mieterhöhungen.

Mietpreisentwicklung in Rosengarten (Schwäbisch Hall)

Die durchschnittliche Angebotsmiete in Rosengarten (Schwäbisch Hall) liegt aktuell bei 10,03 €/m², basierend auf Marktdaten aus Inseraten. Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich eine Steigerung von 4,7 %, was die dynamische Entwicklung des lokalen Mietmarktes verdeutlicht.

Die Wohnlage hat einen deutlichen Einfluss auf das Mietniveau. Während Wohnungen in einfacher Lage durchschnittlich 8,17 €/m² erzielen, liegen die Mieten in mittleren Lagen bei 10,21 €/m² und in guten Wohnlagen bei 12,62 €/m². Die Spanne zwischen einfacher und guter Wohnlage beträgt somit 4,45 €/m² oder rund 54,5 %.

Das Baujahr der Immobilie spiegelt sich ebenfalls in der Miethöhe wider. Altbauten bis 1949 werden mit durchschnittlich 8,95 €/m² angeboten, während Wohnungen aus den Baujahren 1950 bis 1979 bei 9,44 €/m² und solche aus den 1980er und 1990er Jahren bei 9,71 €/m² liegen. Neuere Objekte erzielen höhere Mieten: Baujahre 2000 bis 2015 liegen bei 11,09 €/m², Gebäude von 2016 bis 2020 bei 12,22 €/m² und ab 2021 fertiggestellte Wohnungen bei 12,78 €/m².

Wohnungen
10,03 €/m²
Q1 2026
Q+1.72%
Q4 2025
Y+4.7%
Q1 2025
Häuser
9,67 €/m²
Q1 2026
Q+2.22%
Q4 2025
Y+4.31%
Q1 2025
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Marktmieten in Rosengarten (Schwäbisch Hall) nach Wohnlage

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Einfach6,98 €7,31 €7,59 €7,86 €8,17 €
Mittel8,72 €9,13 €9,48 €9,82 €10,21 €
Gut10,77 €11,29 €11,72 €12,14 €12,62 €

Mietpreise in Rosengarten (Schwäbisch Hall) nach Baujahr

Nettokaltmiete /20222023202420252026
bis 19497,64 €8,01 €8,31 €8,61 €8,95 €
1950 - 19798,06 €8,45 €8,77 €9,08 €9,44 €
1980 - 19998,29 €8,69 €9,02 €9,34 €9,71 €
2000 - 20159,47 €9,93 €10,30 €10,67 €11,09 €
2016 - 202010,43 €10,94 €11,35 €11,75 €12,22 €
ab 202110,91 €11,43 €11,87 €12,29 €12,78 €

Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Bis 45 m²9,98 €10,46 €10,86 €11,24 €11,69 €
45 - 100 m²8,69 €9,10 €9,45 €9,79 €10,17 €
Über 100 m²7,83 €8,20 €8,52 €8,82 €9,17 €
Einfamilienhaus10,33 €10,83 €11,24 €11,64 €12,10 €
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Wohnungsmieten in Rosengarten (Schwäbisch Hall)

Nach Zimmeranzahl

Nettokaltmiete /20222023202420252026
1 Zimmer10,32 €10,81 €11,23 €11,62 €12,08 €
2 Zimmer9,32 €9,76 €10,14 €10,50 €10,91 €
3 Zimmer8,32 €8,71 €9,05 €9,37 €9,74 €
4 Zimmer7,92 €8,30 €8,61 €8,92 €9,27 €
5+ Zimmer7,75 €8,12 €8,43 €8,73 €9,08 €

Nach Etage

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Erdgeschoss8,29 €8,69 €9,02 €9,34 €9,71 €
1. Stock8,56 €8,97 €9,31 €9,65 €10,03 €
2. Stock8,57 €8,98 €9,32 €9,65 €10,03 €
3.+ Stock8,50 €8,91 €9,24 €9,57 €9,95 €

Mietpreise für Häuser in Rosengarten (Schwäbisch Hall)

Nach Haustyp

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Einfamilienhaus9,95 €10,43 €10,83 €11,21 €11,66 €
Doppelhaushälfte8,71 €9,13 €9,47 €9,81 €10,20 €
Reihenhaus7,67 €8,04 €8,34 €8,64 €8,98 €
Mehrfamilienhaus7,29 €7,64 €7,93 €8,21 €8,53 €

Nach Zimmeranzahl

Nettokaltmiete /20222023202420252026
3 Zimmer7,53 €7,89 €8,19 €8,48 €8,81 €
4 Zimmer8,41 €8,81 €9,15 €9,47 €9,85 €
5 Zimmer9,16 €9,60 €9,96 €10,32 €10,73 €
6+ Zimmer9,59 €10,06 €10,44 €10,81 €11,24 €

Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Rosengarten (Schwäbisch Hall)

Gilt in Rosengarten (Schwäbisch Hall)

Mietpreisbremse (Neuvermietung)

Gilt nicht

Rosengarten (Schwäbisch Hall) ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen — bei Neuvermietung ist die Miethöhe nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.

Kappungsgrenze (Bestand)

20 % in 3 Jahren

Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.

Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.

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Ortsübliche Vergleichsmiete in Rosengarten (Schwäbisch Hall)

Ob eine Gemeinde einen amtlichen Mietspiegel führt, entscheidet sie selbst — verbindliche Auskunft dazu erteilt die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung von Rosengarten (Schwäbisch Hall). Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558c/§ 558d BGB), die von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter erstellt wird. Liegt kein Mietspiegel vor, kann die ortsübliche Vergleichsmiete über Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) begründet werden. Die auf dieser Seite gezeigten Werte sind Angebotsmieten aus Inseraten und dienen der Marktorientierung.

So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?

Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:

1. Bad / WC

Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.

2. Küche

Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.

3. Wohnung

Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.

4. Gebäude

Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.

5. Wohnumfeld

Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.

Modernisierung

Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.

So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)

  1. 1

    Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Rosengarten (Schwäbisch Hall), in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.

  2. 2

    Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).

  3. 3

    Vergleichswerte heranziehen. Ohne amtlichen Mietspiegel dienen Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) als Grundlage.

  4. 4

    Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.

  5. 5

    Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.

  6. 6

    Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.

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Mieten im Umland von Rosengarten (Schwäbisch Hall)

Rosengarten (Schwäbisch Hall) liegt mit 10,03 €/m² im oberen Bereich der regionalen Mietpreisspanne und übertrifft den Durchschnitt der Nachbarstädte um etwa 3,5 %. Lediglich zwei Nachbarstädte weisen höhere Mieten auf, während die übrigen Gemeinden zwischen 9,37 €/m² und 9,92 €/m² rangieren.

Die höchsten Mietpreise in der Region werden mit 10,44 €/m² und 10,33 €/m² verzeichnet, während die niedrigsten Mieten bei 9,37 €/m² und 9,42 €/m² liegen. Die Spanne zwischen der teuersten und günstigsten Nachbarstadt beträgt 1,07 €/m², was auf ein relativ homogenes regionales Mietpreisniveau hindeutet.

NameØ Miete/m²Veränderung
Michelbach an der Bilz10,33 €+3,9%
Oberrot9,49 €+3,6%
Schwäbisch Hall10,44 €+3,4%
Michelfeld9,92 €+4,0%
Gaildorf9,63 €+4,5%
Fichtenberg9,51 €+4,5%
Mainhardt9,42 €+4,2%
Obersontheim9,53 €+4,3%
Großerlach9,37 €+4,5%
Murrhardt9,81 €+4,8%

Immobilienpreise in Rosengarten (Schwäbisch Hall)

Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Rosengarten (Schwäbisch Hall) relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Rosengarten (Schwäbisch Hall) sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Rosengarten (Schwäbisch Hall).

Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Rosengarten (Schwäbisch Hall) 2026

Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Rosengarten (Schwäbisch Hall) liegt aktuell bei 10,03 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 4,7%.

Die Angebotsmieten in Rosengarten (Schwäbisch Hall) haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 4,7% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.

Nein. Rosengarten (Schwäbisch Hall) ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen – bei Neuvermietung gilt keine Mietpreisbremse.

Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

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Quellen & Stand der Daten

  • Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
  • Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze — bbsr.bund.de
  • Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de

Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.