Mietspiegel St. Märgen 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel
Was kostet Wohnen in St. Märgen aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 9,08 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr und Größe sowie den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze).
Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge
Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in St. Märgen liegt sie 2026 im Schnitt bei 9,08 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis.
Angebotsmiete
Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.
Ortsübliche Vergleichsmiete
Die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird — die rechtlich maßgebliche Größe für Mieterhöhungen.
Mietpreisentwicklung in St. Märgen
In St. Märgen liegt die durchschnittliche Angebotsmiete aus aktuellen Inseraten bei 9,08 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich ein Anstieg um 2,7 %. Diese Marktdaten basieren auf Angeboten und stellen keinen amtlichen Mietspiegel dar.
Die Wohnlage hat einen deutlichen Einfluss auf das Mietpreisniveau in der Gemeinde. Während Wohnungen in einfacher Lage durchschnittlich 7,6 €/m² kosten, werden in mittleren Lagen 8,92 €/m² aufgerufen. In guten Wohnlagen steigt die Angebotsmiete auf 11,19 €/m².
Das Baujahr der Immobilie zeigt eine klare Staffelung der Mietpreise. Wohnungen aus der Zeit bis 1949 liegen bei 8 €/m², während Objekte aus den Jahren 1950 bis 1979 mit 8,61 €/m² inseriert werden. Neubauten ab 2021 erreichen mit 11,75 €/m² die höchsten Angebotsmieten, während Objekte aus den Jahren 2016 bis 2020 bei 10,96 €/m² liegen.
Marktmieten in St. Märgen nach Wohnlage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfach | 6,44 € | 6,70 € | 7,09 € | 7,49 € | 7,60 € |
| Mittel | 7,56 € | 7,86 € | 8,31 € | 8,78 € | 8,92 € |
| Gut | 9,48 € | 9,86 € | 10,42 € | 11,01 € | 11,19 € |
Mietpreise in St. Märgen nach Baujahr
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 1949 | 6,78 € | 7,05 € | 7,45 € | 7,87 € | 8,00 € |
| 1950 - 1979 | 7,29 € | 7,59 € | 8,02 € | 8,48 € | 8,61 € |
| 1980 - 1999 | 7,63 € | 7,94 € | 8,39 € | 8,87 € | 9,00 € |
| 2000 - 2015 | 8,50 € | 8,84 € | 9,35 € | 9,87 € | 10,03 € |
| 2016 - 2020 | 9,28 € | 9,66 € | 10,21 € | 10,79 € | 10,96 € |
| ab 2021 | 9,95 € | 10,35 € | 10,95 € | 11,57 € | 11,75 € |
Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 45 m² | 8,81 € | 9,16 € | 9,69 € | 10,24 € | 10,40 € |
| 45 - 100 m² | 7,91 € | 8,22 € | 8,69 € | 9,19 € | 9,33 € |
| Über 100 m² | 7,16 € | 7,44 € | 7,87 € | 8,31 € | 8,44 € |
| Einfamilienhaus | 9,06 € | 9,42 € | 9,96 € | 10,53 € | 10,69 € |
Wohnungsmieten in St. Märgen
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Zimmer | 9,21 € | 9,58 € | 10,12 € | 10,70 € | 10,86 € |
| 2 Zimmer | 8,12 € | 8,44 € | 8,93 € | 9,43 € | 9,58 € |
| 3 Zimmer | 7,93 € | 8,25 € | 8,72 € | 9,22 € | 9,36 € |
| 4 Zimmer | 7,23 € | 7,52 € | 7,95 € | 8,40 € | 8,53 € |
| 5+ Zimmer | 6,76 € | 7,03 € | 7,43 € | 7,85 € | 7,97 € |
Nach Etage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdgeschoss | 7,48 € | 7,78 € | 8,23 € | 8,70 € | 8,83 € |
| 1. Stock | 7,79 € | 8,10 € | 8,57 € | 9,05 € | 9,19 € |
| 2. Stock | 7,83 € | 8,14 € | 8,61 € | 9,10 € | 9,24 € |
| 3.+ Stock | 7,80 € | 8,11 € | 8,58 € | 9,06 € | 9,20 € |
Mietpreise für Häuser in St. Märgen
Nach Haustyp
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 9,03 € | 9,40 € | 9,93 € | 10,50 € | 10,66 € |
| Doppelhaushälfte | 7,70 € | 8,00 € | 8,46 € | 8,94 € | 9,08 € |
| Reihenhaus | 7,21 € | 7,50 € | 7,93 € | 8,37 € | 8,50 € |
| Mehrfamilienhaus | 6,66 € | 6,93 € | 7,33 € | 7,74 € | 7,86 € |
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 3 Zimmer | 7,03 € | 7,31 € | 7,73 € | 8,16 € | 8,29 € |
| 4 Zimmer | 7,76 € | 8,07 € | 8,53 € | 9,01 € | 9,15 € |
| 5 Zimmer | 8,02 € | 8,34 € | 8,82 € | 9,32 € | 9,46 € |
| 6+ Zimmer | 8,52 € | 8,86 € | 9,36 € | 9,89 € | 10,05 € |
Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in St. Märgen
Mietpreisbremse (Neuvermietung)
St. Märgen ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen — bei Neuvermietung ist die Miethöhe nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.
Kappungsgrenze (Bestand)
Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.
Ortsübliche Vergleichsmiete in St. Märgen
Ob eine Gemeinde einen amtlichen Mietspiegel führt, entscheidet sie selbst — verbindliche Auskunft dazu erteilt die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung von St. Märgen. Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558c/§ 558d BGB), die von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter erstellt wird. Liegt kein Mietspiegel vor, kann die ortsübliche Vergleichsmiete über Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) begründet werden. Die auf dieser Seite gezeigten Werte sind Angebotsmieten aus Inseraten und dienen der Marktorientierung.
So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?
Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:
1. Bad / WC
Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.
2. Küche
Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.
3. Wohnung
Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.
4. Gebäude
Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.
5. Wohnumfeld
Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.
Modernisierung
Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.
So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)
- 1
Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt St. Märgen, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.
- 2
Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).
- 3
Vergleichswerte heranziehen. Ohne amtlichen Mietspiegel dienen Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) als Grundlage.
- 4
Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.
- 5
Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.
- 6
Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.
Mieten im Umland von St. Märgen
St. Märgen weist mit 9,08 €/m² ein Mietniveau auf, das deutlich unter dem Durchschnitt der umliegenden Gemeinden liegt. Im regionalen Vergleich positioniert sich die Gemeinde im unteren Preissegment und liegt damit auf einem ähnlichen Niveau wie die günstigsten Nachbarorte mit Werten um 8,60 €/m².
Die Mietpreisspanne in der Region zeigt erhebliche Unterschiede: Während die teuersten Nachbarstädte Werte von 12,44 €/m² bis 12,97 €/m² erreichen und damit bis zu 43% über St. Märgen liegen, bewegen sich die günstigsten Vergleichsorte mit 8,60 €/m² bis 8,62 €/m² knapp unterhalb des St. Märgener Niveaus. Die mittleren Mietpreise der Nachbargemeinden rangieren zwischen 9,65 €/m² und 11,05 €/m², wodurch St. Märgen klar zu den preiswerteren Standorten der Region zählt.
| Name | Ø Miete/m² | Veränderung |
|---|---|---|
| Breitnau | 11,05 € | +3,3% |
| St. Peter | 10,03 € | +2,9% |
| Buchenbach | 11,83 € | +3,0% |
| Gütenbach | 8,62 € | +1,8% |
| Titisee-Neustadt | 9,82 € | +3,0% |
| Stegen | 12,44 € | +3,8% |
| Furtwangen im Schwarzwald | 8,60 € | +2,5% |
| Simonswald | 9,65 € | +5,8% |
| Hinterzarten | 11,05 € | +3,4% |
| Kirchzarten | 12,97 € | +3,8% |
Immobilienpreise in St. Märgen
Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in St. Märgen relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in St. Märgen sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in St. Märgen.
Häufige Fragen zu den Mietpreisen in St. Märgen 2026
Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in St. Märgen liegt aktuell bei 9,08 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 2,7%.
Die Angebotsmieten in St. Märgen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 2,7% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.
Nein. St. Märgen ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen – bei Neuvermietung gilt keine Mietpreisbremse.
Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quellen & Stand der Daten
- Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
- Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze — bbsr.bund.de
- Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de
Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.