Mietspiegel Kreuztal 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel
Was kostet Wohnen in Kreuztal aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 7,85 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil, sowie den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze).
Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge
Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Kreuztal liegt sie 2026 im Schnitt bei 7,85 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis.
Angebotsmiete
Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.
Ortsübliche Vergleichsmiete
Die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird — die rechtlich maßgebliche Größe für Mieterhöhungen.
Mietpreisentwicklung in Kreuztal
Die durchschnittliche Angebotsmiete in Kreuztal liegt nach Auswertung aktueller Marktinserate bei 7,85 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich ein Anstieg von 2,5 %. Diese Daten basieren auf den in Immobilienportalen veröffentlichten Angeboten und stellen keine amtlichen Mietspiegelwerte dar.
Die Wohnlage hat einen deutlichen Einfluss auf das Mietpreisniveau in Kreuztal. Während Wohnungen in einfachen Lagen durchschnittlich 6,45 €/m² kosten, liegen die Angebotsmieten in mittlerenLagen bei 7,89 €/m² und in guten Wohnlagen bei 9,81 €/m². Der Unterschied zwischen einfachen und guten Lagen beträgt damit rund 52 %.
Das Baujahr der Immobilie zeigt einen klaren Zusammenhang mit der Miethöhe. Ältere Bestandsbauten bis 1949 werden mit 7,10 €/m² inseriert, Objekte aus den 1950er bis 1970er Jahren mit 7,07 €/m². Bei neueren Baujahren steigt das Mietniveau kontinuierlich an: Wohnungen aus der Bauphase 2000 bis 2015 kosten 8,59 €/m², während Neubauten ab 2021 mit 10,08 €/m² angeboten werden.
Marktmieten in Kreuztal nach Wohnlage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfach | 5,65 € | 5,99 € | 6,09 € | 6,25 € | 6,45 € |
| Mittel | 6,91 € | 7,32 € | 7,45 € | 7,65 € | 7,89 € |
| Gut | 8,60 € | 9,11 € | 9,28 € | 9,51 € | 9,81 € |
Mietpreise in Kreuztal nach Baujahr
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 1949 | 6,22 € | 6,60 € | 6,71 € | 6,89 € | 7,10 € |
| 1950 - 1979 | 6,20 € | 6,57 € | 6,69 € | 6,86 € | 7,07 € |
| 1980 - 1999 | 6,77 € | 7,17 € | 7,30 € | 7,48 € | 7,72 € |
| 2000 - 2015 | 7,53 € | 7,98 € | 8,12 € | 8,33 € | 8,59 € |
| 2016 - 2020 | 8,15 € | 8,64 € | 8,79 € | 9,02 € | 9,30 € |
| ab 2021 | 8,84 € | 9,36 € | 9,53 € | 9,77 € | 10,08 € |
Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 45 m² | 8,05 € | 8,53 € | 8,68 € | 8,90 € | 9,18 € |
| 45 - 100 m² | 6,93 € | 7,34 € | 7,47 € | 7,67 € | 7,91 € |
| Über 100 m² | 6,23 € | 6,60 € | 6,72 € | 6,89 € | 7,11 € |
| Einfamilienhaus | 8,06 € | 8,54 € | 8,69 € | 8,91 € | 9,19 € |
Wohnungsmieten in Kreuztal
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Zimmer | 8,11 € | 8,59 € | 8,74 € | 8,97 € | 9,25 € |
| 2 Zimmer | 7,46 € | 7,91 € | 8,05 € | 8,26 € | 8,52 € |
| 3 Zimmer | 6,72 € | 7,12 € | 7,25 € | 7,44 € | 7,67 € |
| 4 Zimmer | 6,65 € | 7,05 € | 7,17 € | 7,36 € | 7,59 € |
| 5+ Zimmer | 6,05 € | 6,41 € | 6,53 € | 6,69 € | 6,90 € |
Nach Etage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdgeschoss | 6,69 € | 7,09 € | 7,21 € | 7,40 € | 7,63 € |
| 1. Stock | 6,92 € | 7,33 € | 7,47 € | 7,66 € | 7,90 € |
| 2. Stock | 6,75 € | 7,15 € | 7,28 € | 7,47 € | 7,70 € |
| 3.+ Stock | 6,95 € | 7,37 € | 7,50 € | 7,69 € | 7,93 € |
Mietpreise für Häuser in Kreuztal
Nach Haustyp
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 7,69 € | 8,15 € | 8,29 € | 8,50 € | 8,77 € |
| Doppelhaushälfte | 6,96 € | 7,38 € | 7,51 € | 7,70 € | 7,94 € |
| Reihenhaus | 6,46 € | 6,85 € | 6,97 € | 7,15 € | 7,37 € |
| Mehrfamilienhaus | 5,80 € | 6,15 € | 6,26 € | 6,42 € | 6,62 € |
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 3 Zimmer | 6,12 € | 6,48 € | 6,60 € | 6,77 € | 6,98 € |
| 4 Zimmer | 6,71 € | 7,11 € | 7,23 € | 7,42 € | 7,65 € |
| 5 Zimmer | 7,49 € | 7,93 € | 8,07 € | 8,28 € | 8,54 € |
| 6+ Zimmer | 7,48 € | 7,93 € | 8,07 € | 8,28 € | 8,54 € |
Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Kreuztal
Mietpreisbremse (Neuvermietung)
Kreuztal ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen — bei Neuvermietung ist die Miethöhe nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.
Kappungsgrenze (Bestand)
Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.
Ortsübliche Vergleichsmiete in Kreuztal
Ob eine Gemeinde einen amtlichen Mietspiegel führt, entscheidet sie selbst — verbindliche Auskunft dazu erteilt die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung von Kreuztal. Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558c/§ 558d BGB), die von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter erstellt wird. Liegt kein Mietspiegel vor, kann die ortsübliche Vergleichsmiete über Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) begründet werden. Die auf dieser Seite gezeigten Werte sind Angebotsmieten aus Inseraten und dienen der Marktorientierung.
So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?
Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:
1. Bad / WC
Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.
2. Küche
Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.
3. Wohnung
Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.
4. Gebäude
Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.
5. Wohnumfeld
Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.
Modernisierung
Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.
So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)
- 1
Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Kreuztal, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.
- 2
Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).
- 3
Vergleichswerte heranziehen. Ohne amtlichen Mietspiegel dienen Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) als Grundlage.
- 4
Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.
- 5
Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.
- 6
Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.
Mieten im Umland von Kreuztal
Kreuztal liegt mit einer durchschnittlichen Nettokaltmiete von 7,85 €/m² im mittleren Bereich der regionalen Mietpreisskala und damit leicht unter dem Durchschnitt der Nachbarstädte. Die Mieten bewegen sich in der Region zwischen 7,34 €/m² als niedrigstem und 8,94 €/m² als höchstem Wert, womit Kreuztal eine moderat positionierte Lage einnimmt.
Während Nachbarstädte wie die mit 8,94 €/m² und die mit 8,61 €/m² deutlich höhere Mietniveaus aufweisen, fallen die Städte mit 7,34 €/m² und die mit 7,42 €/m² durch besonders günstige Mietpreise auf. Kreuztal liegt damit etwa 5,8 % unter dem ermittelten Durchschnitt der zehn Nachbarstädte von 8,16 €/m² und positioniert sich preislich zwischen den günstigeren und teureren Standorten der Region.
| Name | Ø Miete/m² | Veränderung |
|---|---|---|
| Wenden | 7,98 € | +6,0% |
| Olpe | 8,94 € | +4,8% |
| Hilchenbach | 7,59 € | +3,3% |
| Siegen | 8,41 € | +2,1% |
| Freudenberg (Siegerland) | 8,37 € | +4,0% |
| Kirchhundem | 7,34 € | +5,9% |
| Netphen | 7,92 € | +4,1% |
| Drolshagen | 8,02 € | +5,4% |
| Attendorn | 8,61 € | +5,0% |
| Lennestadt | 7,42 € | +5,4% |
Immobilienpreise in Kreuztal
Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Kreuztal relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Kreuztal sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Kreuztal.
Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Kreuztal 2026
Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Kreuztal liegt aktuell bei 7,85 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 2,5%.
Die Angebotsmieten in Kreuztal haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 2,5% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.
Nein. Kreuztal ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen – bei Neuvermietung gilt keine Mietpreisbremse.
Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quellen & Stand der Daten
- Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
- Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze — bbsr.bund.de
- Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de
Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.