Mietspiegel Rösrath 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel
Was kostet Wohnen in Rösrath aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 10,91 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil, sowie den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze).
Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge
Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Rösrath liegt sie 2026 im Schnitt bei 10,91 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis.
Angebotsmiete
Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.
Ortsübliche Vergleichsmiete
Die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird — die rechtlich maßgebliche Größe für Mieterhöhungen.
Mietpreisentwicklung in Rösrath
Die durchschnittliche Angebotsmiete in Rösrath liegt aktuell bei 10,91 €/m², basierend auf Marktdaten aus Inseraten. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Angebotsmiete um 3,9 % gestiegen. Diese Werte stammen aus aktuellen Mietangeboten und stellen keine amtlichen Mietspiegeldaten dar.
Die Wohnlage hat einen deutlichen Einfluss auf das Mietpreisniveau in Rösrath. Während Wohnungen in einfacher Lage durchschnittlich 9,09 €/m² erzielen, liegen die Angebotsmieten in mittleren Lagen bei 10,99 €/m². In guten Wohnlagen werden mit 13,51 €/m² die höchsten Mieten aufgerufen.
Das Baujahr der Immobilie zeigt ebenfalls einen klaren Zusammenhang mit der Miethöhe. Ältere Wohnungen aus der Zeit bis 1949 werden mit durchschnittlich 9,79 €/m² inseriert, während Objekte aus den Jahren 1950 bis 1979 bei 9,89 €/m² liegen. Neuere Wohnungen erzielen deutlich höhere Mieten: Bauten aus den Jahren 2016 bis 2020 werden zu 12,98 €/m² angeboten, Objekte ab 2021 sogar zu 13,92 €/m².
Marktmieten in Rösrath nach Wohnlage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfach | 7,71 € | 8,11 € | 8,50 € | 8,82 € | 9,09 € |
| Mittel | 9,33 € | 9,81 € | 10,28 € | 10,67 € | 10,99 € |
| Gut | 11,46 € | 12,06 € | 12,63 € | 13,11 € | 13,51 € |
Mietpreise in Rösrath nach Baujahr
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 1949 | 8,31 € | 8,74 € | 9,16 € | 9,51 € | 9,79 € |
| 1950 - 1979 | 8,40 € | 8,83 € | 9,25 € | 9,60 € | 9,89 € |
| 1980 - 1999 | 8,98 € | 9,45 € | 9,90 € | 10,28 € | 10,59 € |
| 2000 - 2015 | 10,64 € | 11,19 € | 11,72 € | 12,17 € | 12,54 € |
| 2016 - 2020 | 11,01 € | 11,59 € | 12,13 € | 12,60 € | 12,98 € |
| ab 2021 | 11,81 € | 12,43 € | 13,01 € | 13,51 € | 13,92 € |
Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 45 m² | 10,62 € | 11,17 € | 11,70 € | 12,14 € | 12,51 € |
| 45 - 100 m² | 9,14 € | 9,62 € | 10,07 € | 10,46 € | 10,77 € |
| Über 100 m² | 8,16 € | 8,58 € | 8,99 € | 9,33 € | 9,62 € |
| Einfamilienhaus | 10,95 € | 11,52 € | 12,06 € | 12,52 € | 12,90 € |
Wohnungsmieten in Rösrath
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Zimmer | 10,62 € | 11,17 € | 11,70 € | 12,14 € | 12,51 € |
| 2 Zimmer | 9,65 € | 10,15 € | 10,63 € | 11,03 € | 11,37 € |
| 3 Zimmer | 9,20 € | 9,68 € | 10,14 € | 10,53 € | 10,84 € |
| 4 Zimmer | 8,98 € | 9,45 € | 9,89 € | 10,27 € | 10,58 € |
| 5+ Zimmer | 8,31 € | 8,75 € | 9,16 € | 9,51 € | 9,80 € |
Nach Etage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdgeschoss | 8,92 € | 9,38 € | 9,82 € | 10,20 € | 10,51 € |
| 1. Stock | 9,36 € | 9,85 € | 10,32 € | 10,71 € | 11,04 € |
| 2. Stock | 9,28 € | 9,77 € | 10,23 € | 10,62 € | 10,94 € |
| 3.+ Stock | 9,17 € | 9,65 € | 10,10 € | 10,49 € | 10,81 € |
Mietpreise für Häuser in Rösrath
Nach Haustyp
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 10,59 € | 11,14 € | 11,67 € | 12,12 € | 12,48 € |
| Doppelhaushälfte | 9,23 € | 9,71 € | 10,17 € | 10,56 € | 10,87 € |
| Reihenhaus | 8,48 € | 8,92 € | 9,34 € | 9,70 € | 10,00 € |
| Mehrfamilienhaus | 7,62 € | 8,02 € | 8,40 € | 8,72 € | 8,98 € |
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 3 Zimmer | 8,08 € | 8,50 € | 8,90 € | 9,24 € | 9,52 € |
| 4 Zimmer | 9,44 € | 9,93 € | 10,40 € | 10,79 € | 11,12 € |
| 5 Zimmer | 9,55 € | 10,04 € | 10,52 € | 10,92 € | 11,25 € |
| 6+ Zimmer | 10,10 € | 10,62 € | 11,12 € | 11,55 € | 11,90 € |
Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Rösrath
Mietpreisbremse (Neuvermietung)
Bei Wiedervermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Rösrath ist in der Mieterschutzverordnung NRW (seit 01.03.2025) als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt festgelegt. Bundesweit bis Ende 2029 verlängert.
Kappungsgrenze (Bestand)
Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis — statt bundesweit 20 %, abgesenkt über die MietSchVO NRW, gültig bis 28.02.2030. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
Kündigungssperrfrist nach Umwandlung: Nach Umwandlung in Eigentumswohnungen ist die Sperrfrist in Rösrath auf 8 Jahre verlängert.
Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.
Ortsübliche Vergleichsmiete in Rösrath
Ob eine Gemeinde einen amtlichen Mietspiegel führt, entscheidet sie selbst — verbindliche Auskunft dazu erteilt die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung von Rösrath. Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558c/§ 558d BGB), die von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter erstellt wird. Liegt kein Mietspiegel vor, kann die ortsübliche Vergleichsmiete über Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) begründet werden. Die auf dieser Seite gezeigten Werte sind Angebotsmieten aus Inseraten und dienen der Marktorientierung.
So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?
Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:
1. Bad / WC
Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.
2. Küche
Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.
3. Wohnung
Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.
4. Gebäude
Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.
5. Wohnumfeld
Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.
Modernisierung
Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.
So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)
- 1
Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Rösrath, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.
- 2
Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).
- 3
Vergleichswerte heranziehen. Ohne amtlichen Mietspiegel dienen Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) als Grundlage.
- 4
Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.
- 5
Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.
- 6
Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.
Mieten im Umland von Rösrath
Die übrigen Nachbarstädte bewegen sich in einer Bandbreite zwischen 10,04 €/m² und 10,78 €/m², wobei Rösrath gemeinsam mit den Städten zu 10,52 €/m², 10,56 €/m² und 10,76 €/m² zur Gruppe mit überdurchschnittlichem Mietniveau zählt. Der regionale Durchschnitt aller betrachteten Städte liegt bei etwa 10,06 €/m², womit Rösrath diesen Wert deutlich überschreitet.
| Name | Ø Miete/m² | Veränderung |
|---|---|---|
| Lohmar | 10,30 € | +5,6% |
| Bergisch Gladbach | 11,08 € | +3,6% |
| Overath | 9,85 € | +3,3% |
| Troisdorf | 10,52 € | +6,0% |
| Siegburg | 10,76 € | +5,0% |
| Neunkirchen-Seelscheid | 9,35 € | +4,1% |
| Niederkassel | 10,78 € | +5,2% |
| Sankt Augustin | 10,56 € | +5,5% |
| Odenthal | 10,04 € | +4,9% |
| Köln | 13,12 € | +5,0% |
Immobilienpreise in Rösrath
Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Rösrath relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Rösrath sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Rösrath.
Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Rösrath 2026
Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Rösrath liegt aktuell bei 10,91 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 3,9%.
Die Angebotsmieten in Rösrath haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 3,9% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.
Ja. Rösrath ist in der Mieterschutzverordnung NRW (in Kraft seit 01.03.2025) als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt festgelegt. Bei Wiedervermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen; bundesweit wurde die Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert.
Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen (statt bundesweit 20 % – abgesenkt über die MietSchVO NRW, gültig bis 28.02.2030) – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quellen & Stand der Daten
- Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
- Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze sowie Mieterschutzverordnung NRW — recht.nrw.de
- Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de
Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.