Mietspiegel Aitrach 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel

Was kostet Wohnen in Aitrach aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 9,89 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr und Größe sowie den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze).

9,89 €/m²Ø Angebotsmiete (Neuvermietung)Marktmiete · Inseratsauswertung
15 %Kappungsgrenze (3 Jahre)Mietpreisbremse: ja
Jetzt kostenlos Ihre Immobilie in Aitrach bewerten!
Welche Immobilie möchten Sie bewerten?
Mietspiegel Deutschland2026
ContractAmtliche Datenbasis
FolderDSGVO-konform
ShieldSSL-verschlüsselt

Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge

Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Aitrach liegt sie 2026 im Schnitt bei 9,89 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis.

Marktdaten

Angebotsmiete

~9,89 €/m²Ø Neuvermietung

Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.

Rechtlich maßgeblich

Ortsübliche Vergleichsmiete

Die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird — die rechtlich maßgebliche Größe für Mieterhöhungen.

Mietpreisentwicklung in Aitrach

In Aitrach liegt die durchschnittliche Angebotsmiete aus aktuellen Inseraten bei 9,89 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich eine Steigerung um 4,0 %, was die anhaltende Aufwärtsbewegung am lokalen Mietmarkt dokumentiert.

Die Wohnlage beeinflusst das Mietniveau deutlich: Während Wohnungen in einfacher Lage mit 8,11 €/m² inseriert werden, liegen die Angebotsmieten in mittleren Lagen bei 10,04 €/m². In guten Wohnlagen erreichen die Mieten 12,37 €/m², was einem Aufschlag von über 50 % gegenüber einfachen Lagen entspricht.

Das Baujahr der Immobilie spiegelt sich ebenfalls in den Mietpreisen wider. Ältere Objekte bis Baujahr 1949 werden durchschnittlich für 8,96 €/m² angeboten, während Wohnungen aus den Jahren 1950 bis 1979 bei 9,33 €/m² liegen. Neuere Bauten zeigen höhere Mieten: Objekte von 2000 bis 2015 erreichen 10,91 €/m², Wohnungen aus den Jahren 2016 bis 2020 werden für 12,15 €/m² inseriert und die jüngsten Bauten ab 2021 erzielen mit 12,83 €/m² die höchsten Angebotsmieten.

Wohnungen
9,89 €/m²
Q1 2026
Q+1.12%
Q4 2025
Y+4%
Q1 2025
Häuser
9,98 €/m²
Q1 2026
Q+0.71%
Q4 2025
Y+1.63%
Q1 2025
Mieten in Aitrach steigen — Ihr Immobilienwert auch?Kostenlose Bewertung auf Basis aktueller Marktdaten — Ergebnis in 3 Minuten per E-Mail.Jetzt kostenlos bewerten

Marktmieten in Aitrach nach Wohnlage

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Einfach6,93 €7,22 €7,57 €7,87 €8,11 €
Mittel8,58 €8,95 €9,37 €9,75 €10,04 €
Gut10,57 €11,02 €11,54 €12,00 €12,37 €

Mietpreise in Aitrach nach Baujahr

Nettokaltmiete /20222023202420252026
bis 19497,66 €7,98 €8,36 €8,70 €8,96 €
1950 - 19797,98 €8,31 €8,71 €9,06 €9,33 €
1980 - 19998,36 €8,72 €9,14 €9,50 €9,79 €
2000 - 20159,32 €9,72 €10,18 €10,59 €10,91 €
2016 - 202010,38 €10,82 €11,34 €11,79 €12,15 €
ab 202110,96 €11,43 €11,97 €12,45 €12,83 €

Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Bis 45 m²9,45 €9,85 €10,32 €10,73 €11,06 €
45 - 100 m²8,54 €8,90 €9,32 €9,70 €9,99 €
Über 100 m²7,83 €8,16 €8,55 €8,89 €9,16 €
Einfamilienhaus9,85 €10,27 €10,76 €11,19 €11,53 €
Übrigens: Was ist Ihre eigene Wohnung in Aitrach wert?Adresse, Wohnfläche und Baujahr genügen — kostenlose Marktwert-Einschätzung.

Wohnungsmieten in Aitrach

Nach Zimmeranzahl

Nettokaltmiete /20222023202420252026
1 Zimmer9,76 €10,17 €10,66 €11,08 €11,42 €
2 Zimmer8,81 €9,19 €9,63 €10,01 €10,31 €
3 Zimmer8,34 €8,69 €9,11 €9,47 €9,76 €
4 Zimmer8,14 €8,49 €8,89 €9,25 €9,53 €
5+ Zimmer7,44 €7,76 €8,13 €8,45 €8,71 €

Nach Etage

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Erdgeschoss8,25 €8,60 €9,01 €9,37 €9,66 €
1. Stock8,46 €8,82 €9,24 €9,61 €9,90 €
2. Stock8,40 €8,76 €9,18 €9,55 €9,84 €
3.+ Stock8,44 €8,80 €9,22 €9,59 €9,88 €

Mietpreise für Häuser in Aitrach

Nach Haustyp

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Einfamilienhaus9,81 €10,23 €10,71 €11,14 €11,48 €
Doppelhaushälfte8,55 €8,91 €9,34 €9,71 €10,01 €
Reihenhaus7,98 €8,32 €8,72 €9,07 €9,34 €
Mehrfamilienhaus7,04 €7,34 €7,69 €8,00 €8,24 €

Nach Zimmeranzahl

Nettokaltmiete /20222023202420252026
3 Zimmer7,57 €7,89 €8,27 €8,60 €8,86 €
4 Zimmer8,49 €8,85 €9,28 €9,65 €9,94 €
5 Zimmer9,06 €9,44 €9,89 €10,29 €10,60 €
6+ Zimmer9,36 €9,76 €10,22 €10,63 €10,96 €

Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Aitrach

Gilt in Aitrach

Mietpreisbremse (Neuvermietung)

Gilt

Bei Wiedervermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Bundesweit bis Ende 2029 verlängert.

Kappungsgrenze (Bestand)

15 % in 3 Jahren

Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.

Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.

Eigentümer in Aitrach: Kennen Sie den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie?Jetzt kostenlos ermitteln — unverbindlich und ohne Unterlagen.

Ortsübliche Vergleichsmiete in Aitrach

Ob eine Gemeinde einen amtlichen Mietspiegel führt, entscheidet sie selbst — verbindliche Auskunft dazu erteilt die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung von Aitrach. Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558c/§ 558d BGB), die von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter erstellt wird. Liegt kein Mietspiegel vor, kann die ortsübliche Vergleichsmiete über Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) begründet werden. Die auf dieser Seite gezeigten Werte sind Angebotsmieten aus Inseraten und dienen der Marktorientierung.

So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?

Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:

1. Bad / WC

Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.

2. Küche

Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.

3. Wohnung

Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.

4. Gebäude

Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.

5. Wohnumfeld

Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.

Modernisierung

Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.

So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)

  1. 1

    Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Aitrach, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.

  2. 2

    Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).

  3. 3

    Vergleichswerte heranziehen. Ohne amtlichen Mietspiegel dienen Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) als Grundlage.

  4. 4

    Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.

  5. 5

    Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.

  6. 6

    Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.

Was ist Ihre Immobilie in Aitrach wert?Kostenlose Immobilienbewertung — Adresse, Größe & Baujahr eingeben und Marktwert erhalten.

Mieten im Umland von Aitrach

Aitrach liegt mit 9,89 €/m² im oberen Bereich der regionalen Mietpreisspanne und übertrifft den Durchschnitt der Nachbarstädte deutlich. Lediglich eine Nachbarstadt weist mit 9,94 €/m² ein noch höheres Mietniveau auf, während die Mehrzahl der umliegenden Gemeinden Mieten zwischen 9,45 €/m² und 9,79 €/m² verzeichnet.

Den niedrigsten Mietpreis in der Region weist eine Nachbarstadt mit 9,08 €/m² auf, was einer Differenz von 8,9% zu Aitrach entspricht. Aitrach positioniert sich damit klar über dem lokalen Durchschnitt und gehört zu den teureren Mietstandorten im direkten Umfeld.

NameØ Miete/m²Veränderung
Aichstetten9,77 €+4,9%
Tannheim9,75 €+4,3%
Rot an der Rot9,08 €+3,3%
Bad Wurzach9,69 €+4,1%
Berkheim9,48 €+3,2%
Steinhausen an der Rottum9,45 €+3,3%
Erlenmoos9,62 €+4,0%
Leutkirch im Allgäu9,94 €+4,6%
Kirchdorf an der Iller9,79 €+3,4%
Erolzheim9,63 €+3,8%

Immobilienpreise in Aitrach

Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Aitrach relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Aitrach sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Aitrach.

Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Aitrach 2026

Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Aitrach liegt aktuell bei 9,89 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 4%.

Die Angebotsmieten in Aitrach haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 4% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.

Ja. Bei Wiedervermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen; bundesweit wurde die Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert.

Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

Marktwert-Einschätzung für Ihre Immobilie in AitrachKostenfrei anfordern — auf Grundlage von Lage, Größe und Baujahr.Jetzt kostenlos bewerten

Quellen & Stand der Daten

  • Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
  • Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze — bbsr.bund.de
  • Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de

Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.