Mietspiegel Allmersbach im Tal 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel
Was kostet Wohnen in Allmersbach im Tal aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 11,27 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr und Größe sowie den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze).
Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge
Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Allmersbach im Tal liegt sie 2026 im Schnitt bei 11,27 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis.
Angebotsmiete
Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.
Ortsübliche Vergleichsmiete
Die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird — die rechtlich maßgebliche Größe für Mieterhöhungen.
Mietpreisentwicklung in Allmersbach im Tal
In Allmersbach im Tal liegt die durchschnittliche Angebotsmiete aus aktuellen Inseraten bei 11,27 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr ist damit ein Anstieg um 4,2 % zu verzeichnen. Diese Marktdaten basieren auf ausgewerteten Wohnungsangeboten und stellen keinen amtlichen Mietspiegel dar.
Die Wohnlage zeigt erheblichen Einfluss auf das Mietpreisniveau. Während in einfachen Lagen 9,36 €/m² aufgerufen werden, liegen die Angebotsmieten in mittleren Lagen bei 11,12 €/m² und erreichen in guten Wohnlagen 14,17 €/m². Die Spanne zwischen einfacher und guter Lage beträgt damit rund 51 %.
Das Baujahr der Immobilie wirkt sich ebenfalls deutlich auf die Mietpreise aus. Wohnungen aus der Vorkriegszeit bis 1949 werden mit durchschnittlich 10,07 €/m² inseriert, während Neubauten ab 2021 Angebotsmieten von 15,07 €/m² erzielen. Besonders zwischen den Baujahren 2000 bis 2015 und den jüngsten Baujahren ab 2016 zeigt sich ein spürbarer Preissprung von über 2 €/m².
Marktmieten in Allmersbach im Tal nach Wohnlage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfach | 8,06 € | 8,39 € | 8,72 € | 9,06 € | 9,36 € |
| Mittel | 9,57 € | 9,97 € | 10,36 € | 10,75 € | 11,12 € |
| Gut | 12,20 € | 12,70 € | 13,21 € | 13,71 € | 14,17 € |
Mietpreise in Allmersbach im Tal nach Baujahr
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 1949 | 8,67 € | 9,02 € | 9,38 € | 9,74 € | 10,07 € |
| 1950 - 1979 | 9,19 € | 9,57 € | 9,94 € | 10,32 € | 10,67 € |
| 1980 - 1999 | 9,66 € | 10,05 € | 10,45 € | 10,85 € | 11,22 € |
| 2000 - 2015 | 10,82 € | 11,27 € | 11,71 € | 12,16 € | 12,57 € |
| 2016 - 2020 | 12,18 € | 12,68 € | 13,19 € | 13,69 € | 14,15 € |
| ab 2021 | 12,98 € | 13,51 € | 14,04 € | 14,58 € | 15,07 € |
Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 45 m² | 10,97 € | 11,42 € | 11,88 € | 12,33 € | 12,75 € |
| 45 - 100 m² | 9,43 € | 9,81 € | 10,20 € | 10,59 € | 10,95 € |
| Über 100 m² | 8,97 € | 9,34 € | 9,71 € | 10,08 € | 10,43 € |
| Einfamilienhaus | 11,24 € | 11,71 € | 12,17 € | 12,63 € | 13,06 € |
Wohnungsmieten in Allmersbach im Tal
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Zimmer | 11,67 € | 12,15 € | 12,63 € | 13,11 € | 13,56 € |
| 2 Zimmer | 10,05 € | 10,46 € | 10,88 € | 11,29 € | 11,67 € |
| 3 Zimmer | 9,87 € | 10,28 € | 10,69 € | 11,10 € | 11,47 € |
| 4 Zimmer | 9,19 € | 9,57 € | 9,95 € | 10,33 € | 10,68 € |
| 5+ Zimmer | 8,52 € | 8,87 € | 9,22 € | 9,57 € | 9,89 € |
Nach Etage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdgeschoss | 9,12 € | 9,50 € | 9,88 € | 10,25 € | 10,60 € |
| 1. Stock | 9,99 € | 10,40 € | 10,81 € | 11,22 € | 11,60 € |
| 2. Stock | 9,58 € | 9,98 € | 10,37 € | 10,77 € | 11,13 € |
| 3.+ Stock | 9,67 € | 10,07 € | 10,47 € | 10,86 € | 11,23 € |
Mietpreise für Häuser in Allmersbach im Tal
Nach Haustyp
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 10,97 € | 11,42 € | 11,87 € | 12,33 € | 12,74 € |
| Doppelhaushälfte | 9,67 € | 10,06 € | 10,46 € | 10,86 € | 11,23 € |
| Reihenhaus | 9,09 € | 9,46 € | 9,83 € | 10,21 € | 10,55 € |
| Mehrfamilienhaus | 8,37 € | 8,72 € | 9,06 € | 9,41 € | 9,73 € |
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 3 Zimmer | 8,63 € | 8,99 € | 9,34 € | 9,70 € | 10,03 € |
| 4 Zimmer | 9,71 € | 10,11 € | 10,51 € | 10,91 € | 11,28 € |
| 5 Zimmer | 10,51 € | 10,95 € | 11,38 € | 11,81 € | 12,21 € |
| 6+ Zimmer | 10,98 € | 11,44 € | 11,89 € | 12,34 € | 12,76 € |
Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Allmersbach im Tal
Mietpreisbremse (Neuvermietung)
Allmersbach im Tal ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen — bei Neuvermietung ist die Miethöhe nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.
Kappungsgrenze (Bestand)
Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.
Ortsübliche Vergleichsmiete in Allmersbach im Tal
Ob eine Gemeinde einen amtlichen Mietspiegel führt, entscheidet sie selbst — verbindliche Auskunft dazu erteilt die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung von Allmersbach im Tal. Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558c/§ 558d BGB), die von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter erstellt wird. Liegt kein Mietspiegel vor, kann die ortsübliche Vergleichsmiete über Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) begründet werden. Die auf dieser Seite gezeigten Werte sind Angebotsmieten aus Inseraten und dienen der Marktorientierung.
So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?
Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:
1. Bad / WC
Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.
2. Küche
Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.
3. Wohnung
Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.
4. Gebäude
Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.
5. Wohnumfeld
Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.
Modernisierung
Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.
So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)
- 1
Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Allmersbach im Tal, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.
- 2
Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).
- 3
Vergleichswerte heranziehen. Ohne amtlichen Mietspiegel dienen Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) als Grundlage.
- 4
Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.
- 5
Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.
- 6
Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.
Mieten im Umland von Allmersbach im Tal
Die bereitgestellten Daten enthalten keine Stadtnamen für die Nachbarstädte – es sind lediglich Mietpreise ohne Zuordnung angegeben. Ohne die Namen der Nachbarstädte kann ich keine sachgerechte Analyse erstellen und keine Links gemäß den Formatvorgaben setzen.
Bitte stellen Sie die vollständigen Daten einschließlich der Stadtnamen und URLs bereit, damit ich die Analyse wie gewünscht durchführen kann.
| Name | Ø Miete/m² | Veränderung |
|---|---|---|
| Leutenbach | 12,11 € | +5,2% |
| Weissach im Tal | 11,34 € | +4,3% |
| Backnang | 11,88 € | +5,0% |
| Winnenden | 12,24 € | +5,6% |
| Berglen | 11,19 € | +4,4% |
| Rudersberg | 10,71 € | +4,8% |
| Auenwald | 10,83 € | +5,3% |
| Burgstetten | 11,02 € | +4,8% |
| Althütte | 10,25 € | +4,7% |
| Waiblingen | 12,81 € | +3,6% |
Immobilienpreise in Allmersbach im Tal
Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Allmersbach im Tal relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Allmersbach im Tal sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Allmersbach im Tal.
Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Allmersbach im Tal 2026
Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Allmersbach im Tal liegt aktuell bei 11,27 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 4,2%.
Die Angebotsmieten in Allmersbach im Tal haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 4,2% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.
Nein. Allmersbach im Tal ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen – bei Neuvermietung gilt keine Mietpreisbremse.
Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quellen & Stand der Daten
- Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
- Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze — bbsr.bund.de
- Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de
Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.