Mietspiegel Burgstetten 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel
Was kostet Wohnen in Burgstetten aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 11,02 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr und Größe sowie den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze).
Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge
Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Burgstetten liegt sie 2026 im Schnitt bei 11,02 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis.
Angebotsmiete
Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.
Ortsübliche Vergleichsmiete
Die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird — die rechtlich maßgebliche Größe für Mieterhöhungen.
Mietpreisentwicklung in Burgstetten
In Burgstetten liegt die durchschnittliche Angebotsmiete aus Inseraten aktuell bei 11,02 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich ein Anstieg um 4,8 %, was die dynamische Entwicklung des lokalen Mietmarktes widerspiegelt.
Die Wohnlage hat einen deutlichen Einfluss auf das Mietniveau in der Gemeinde. Während Wohnungen in einfacher Lage mit 9,15 €/m² angeboten werden, erreichen Objekte in guter Lage durchschnittlich 14,10 €/m². Die mittlere Wohnlage bewegt sich mit 10,76 €/m² im Zwischenbereich.
Das Baujahr der Immobilie stellt ebenfalls einen wesentlichen Preisfaktor dar. Ältere Gebäude bis Baujahr 1949 werden mit 9,69 €/m² inseriert, während Neubauten ab 2021 Angebotsmieten von 14,37 €/m² erzielen. Zwischen diesen beiden Kategorien zeigt sich eine kontinuierliche Preisstaffelung von Bestandsbauten der 1950er bis 1970er Jahre mit 10,14 €/m² bis zu Objekten aus den Jahren 2016 bis 2020 mit 13,51 €/m².
Marktmieten in Burgstetten nach Wohnlage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfach | 7,88 € | 8,20 € | 8,52 € | 8,85 € | 9,15 € |
| Mittel | 9,27 € | 9,65 € | 10,03 € | 10,41 € | 10,76 € |
| Gut | 12,15 € | 12,64 € | 13,14 € | 13,64 € | 14,10 € |
Mietpreise in Burgstetten nach Baujahr
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 1949 | 8,35 € | 8,68 € | 9,03 € | 9,37 € | 9,69 € |
| 1950 - 1979 | 8,74 € | 9,09 € | 9,45 € | 9,81 € | 10,14 € |
| 1980 - 1999 | 9,66 € | 10,05 € | 10,44 € | 10,84 € | 11,21 € |
| 2000 - 2015 | 10,41 € | 10,83 € | 11,26 € | 11,69 € | 12,08 € |
| 2016 - 2020 | 11,64 € | 12,11 € | 12,59 € | 13,07 € | 13,51 € |
| ab 2021 | 12,39 € | 12,88 € | 13,39 € | 13,90 € | 14,37 € |
Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 45 m² | 10,54 € | 10,96 € | 11,40 € | 11,83 € | 12,23 € |
| 45 - 100 m² | 9,58 € | 9,96 € | 10,36 € | 10,75 € | 11,11 € |
| Über 100 m² | 8,62 € | 8,97 € | 9,32 € | 9,68 € | 10,00 € |
| Einfamilienhaus | 11,02 € | 11,47 € | 11,92 € | 12,37 € | 12,79 € |
Wohnungsmieten in Burgstetten
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Zimmer | 11,39 € | 11,85 € | 12,32 € | 12,79 € | 13,22 € |
| 2 Zimmer | 10,10 € | 10,51 € | 10,92 € | 11,34 € | 11,72 € |
| 3 Zimmer | 9,35 € | 9,72 € | 10,11 € | 10,49 € | 10,85 € |
| 4 Zimmer | 9,09 € | 9,46 € | 9,83 € | 10,21 € | 10,55 € |
| 5+ Zimmer | 8,29 € | 8,62 € | 8,96 € | 9,30 € | 9,62 € |
Nach Etage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdgeschoss | 9,11 € | 9,48 € | 9,86 € | 10,23 € | 10,58 € |
| 1. Stock | 9,60 € | 9,98 € | 10,37 € | 10,77 € | 11,13 € |
| 2. Stock | 9,15 € | 9,52 € | 9,90 € | 10,27 € | 10,62 € |
| 3.+ Stock | 9,38 € | 9,75 € | 10,14 € | 10,53 € | 10,88 € |
Mietpreise für Häuser in Burgstetten
Nach Haustyp
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 10,78 € | 11,21 € | 11,65 € | 12,10 € | 12,51 € |
| Doppelhaushälfte | 9,32 € | 9,69 € | 10,08 € | 10,46 € | 10,81 € |
| Reihenhaus | 8,75 € | 9,10 € | 9,46 € | 9,82 € | 10,15 € |
| Mehrfamilienhaus | 8,24 € | 8,57 € | 8,91 € | 9,25 € | 9,56 € |
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 3 Zimmer | 8,70 € | 9,05 € | 9,41 € | 9,77 € | 10,10 € |
| 4 Zimmer | 9,30 € | 9,67 € | 10,05 € | 10,44 € | 10,79 € |
| 5 Zimmer | 9,97 € | 10,37 € | 10,78 € | 11,19 € | 11,57 € |
| 6+ Zimmer | 10,58 € | 11,00 € | 11,44 € | 11,88 € | 12,28 € |
Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Burgstetten
Mietpreisbremse (Neuvermietung)
Burgstetten ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen — bei Neuvermietung ist die Miethöhe nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.
Kappungsgrenze (Bestand)
Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.
Ortsübliche Vergleichsmiete in Burgstetten
Ob eine Gemeinde einen amtlichen Mietspiegel führt, entscheidet sie selbst — verbindliche Auskunft dazu erteilt die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung von Burgstetten. Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558c/§ 558d BGB), die von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter erstellt wird. Liegt kein Mietspiegel vor, kann die ortsübliche Vergleichsmiete über Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) begründet werden. Die auf dieser Seite gezeigten Werte sind Angebotsmieten aus Inseraten und dienen der Marktorientierung.
So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?
Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:
1. Bad / WC
Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.
2. Küche
Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.
3. Wohnung
Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.
4. Gebäude
Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.
5. Wohnumfeld
Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.
Modernisierung
Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.
So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)
- 1
Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Burgstetten, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.
- 2
Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).
- 3
Vergleichswerte heranziehen. Ohne amtlichen Mietspiegel dienen Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) als Grundlage.
- 4
Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.
- 5
Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.
- 6
Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.
Mieten im Umland von Burgstetten
Die Mietpreise in Burgstetten liegen mit 11,02 €/m² im unteren Bereich der regionalen Vergleichswerte und rangieren damit unter dem Durchschnitt der Nachbarstädte. Lediglich zwei Kommunen weisen noch günstigere Mieten auf, während die Mehrheit der umliegenden Orte deutlich höhere Quadratmeterpreise verzeichnet.
Das Preisgefälle in der Region ist bemerkenswert: Während die günstigsten Nachbarstädte bei 10,94 €/m² bis 10,99 €/m² liegen, erreichen die teuersten Kommunen Werte von 12,22 €/m² bis 12,37 €/m². Burgstetten positioniert sich somit im kostengünstigeren Segment, mit einer Differenz von bis zu 12,3 % zu den höchstpreisigen Nachbarorten.
| Name | Ø Miete/m² | Veränderung |
|---|---|---|
| Affalterbach | 11,40 € | +2,8% |
| Kirchberg an der Murr | 10,99 € | +3,9% |
| Backnang | 11,88 € | +5,0% |
| Leutenbach | 12,11 € | +5,2% |
| Erdmannhausen | 11,83 € | +3,4% |
| Schwaikheim | 12,37 € | +4,9% |
| Pleidelsheim | 12,22 € | +3,6% |
| Winnenden | 12,24 € | +5,6% |
| Allmersbach im Tal | 11,27 € | +4,2% |
| Aspach | 10,94 € | +4,0% |
Immobilienpreise in Burgstetten
Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Burgstetten relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Burgstetten sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Burgstetten.
Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Burgstetten 2026
Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Burgstetten liegt aktuell bei 11,02 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 4,9%.
Die Angebotsmieten in Burgstetten haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 4,9% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.
Nein. Burgstetten ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen – bei Neuvermietung gilt keine Mietpreisbremse.
Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quellen & Stand der Daten
- Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
- Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze — bbsr.bund.de
- Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de
Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.