Mietspiegel Neuenstein (Hohenlohe) 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel
Was kostet Wohnen in Neuenstein (Hohenlohe) aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 10,63 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr und Größe sowie den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze).
Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge
Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Neuenstein (Hohenlohe) liegt sie 2026 im Schnitt bei 10,63 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis.
Angebotsmiete
Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.
Ortsübliche Vergleichsmiete
Die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird — die rechtlich maßgebliche Größe für Mieterhöhungen.
Mietpreisentwicklung in Neuenstein (Hohenlohe)
In Neuenstein (Hohenlohe) liegt die durchschnittliche Angebotsmiete aus aktuellen Inseraten bei 10,63 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich ein Anstieg von 3,4 %, was auf eine moderate Aufwärtsentwicklung am lokalen Wohnungsmarkt hindeutet.
Die Wohnlage hat einen deutlichen Einfluss auf das Mietniveau: Während Wohnungen in einfacher Lage mit 8,46 €/m² inseriert werden, liegen die Angebotsmieten in mittlerer Lage bei 10,72 €/m². In guten Wohnlagen erreichen die Mieten 13,24 €/m², was einer Differenz von etwa 56,5 % zwischen einfacher und guter Lage entspricht.
Das Baujahr der Immobilie spiegelt sich ebenfalls im Mietpreis wider: Ältere Wohnungen aus der Zeit bis 1949 und von 1950 bis 1979 werden zu nahezu identischen Preisen um 9,50 €/m² angeboten. Bei Objekten ab Baujahr 2000 steigen die Angebotsmieten deutlich an, mit 12,06 €/m² für den Zeitraum 2000 bis 2015 und 13,88 €/m² für Neubauten ab 2021.
Marktmieten in Neuenstein (Hohenlohe) nach Wohnlage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfach | 7,26 € | 7,63 € | 7,84 € | 8,22 € | 8,46 € |
| Mittel | 9,20 € | 9,66 € | 9,94 € | 10,41 € | 10,72 € |
| Gut | 11,37 € | 11,94 € | 12,28 € | 12,87 € | 13,24 € |
Mietpreise in Neuenstein (Hohenlohe) nach Baujahr
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 1949 | 8,21 € | 8,62 € | 8,87 € | 9,29 € | 9,56 € |
| 1950 - 1979 | 8,13 € | 8,55 € | 8,79 € | 9,21 € | 9,48 € |
| 1980 - 1999 | 8,94 € | 9,39 € | 9,65 € | 10,12 € | 10,41 € |
| 2000 - 2015 | 10,35 € | 10,88 € | 11,19 € | 11,72 € | 12,06 € |
| 2016 - 2020 | 11,21 € | 11,78 € | 12,11 € | 12,69 € | 13,06 € |
| ab 2021 | 11,92 € | 12,52 € | 12,87 € | 13,49 € | 13,88 € |
Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 45 m² | 10,06 € | 10,57 € | 10,87 € | 11,39 € | 11,72 € |
| 45 - 100 m² | 9,04 € | 9,50 € | 9,77 € | 10,23 € | 10,53 € |
| Über 100 m² | 8,21 € | 8,62 € | 8,87 € | 9,29 € | 9,56 € |
| Einfamilienhaus | 10,77 € | 11,31 € | 11,63 € | 12,19 € | 12,54 € |
Wohnungsmieten in Neuenstein (Hohenlohe)
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Zimmer | 10,63 € | 11,17 € | 11,49 € | 12,04 € | 12,39 € |
| 2 Zimmer | 9,63 € | 10,12 € | 10,41 € | 10,90 € | 11,22 € |
| 3 Zimmer | 9,05 € | 9,51 € | 9,78 € | 10,24 € | 10,54 € |
| 4 Zimmer | 8,39 € | 8,81 € | 9,06 € | 9,49 € | 9,77 € |
| 5+ Zimmer | 7,95 € | 8,35 € | 8,59 € | 9,00 € | 9,26 € |
Nach Etage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdgeschoss | 8,59 € | 9,03 € | 9,28 € | 9,72 € | 10,01 € |
| 1. Stock | 9,06 € | 9,52 € | 9,79 € | 10,25 € | 10,55 € |
| 2. Stock | 9,16 € | 9,62 € | 9,89 € | 10,37 € | 10,67 € |
| 3.+ Stock | 9,45 € | 9,93 € | 10,21 € | 10,70 € | 11,01 € |
Mietpreise für Häuser in Neuenstein (Hohenlohe)
Nach Haustyp
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 10,14 € | 10,66 € | 10,96 € | 11,48 € | 11,82 € |
| Doppelhaushälfte | 8,85 € | 9,30 € | 9,57 € | 10,02 € | 10,32 € |
| Reihenhaus | 8,48 € | 8,91 € | 9,17 € | 9,60 € | 9,88 € |
| Mehrfamilienhaus | 7,62 € | 8,00 € | 8,23 € | 8,62 € | 8,87 € |
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 3 Zimmer | 7,96 € | 8,36 € | 8,60 € | 9,01 € | 9,27 € |
| 4 Zimmer | 8,86 € | 9,31 € | 9,57 € | 10,03 € | 10,32 € |
| 5 Zimmer | 9,35 € | 9,82 € | 10,10 € | 10,58 € | 10,89 € |
| 6+ Zimmer | 10,04 € | 10,55 € | 10,85 € | 11,37 € | 11,70 € |
Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Neuenstein (Hohenlohe)
Mietpreisbremse (Neuvermietung)
Neuenstein (Hohenlohe) ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen — bei Neuvermietung ist die Miethöhe nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.
Kappungsgrenze (Bestand)
Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.
Ortsübliche Vergleichsmiete in Neuenstein (Hohenlohe)
Ob eine Gemeinde einen amtlichen Mietspiegel führt, entscheidet sie selbst — verbindliche Auskunft dazu erteilt die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung von Neuenstein (Hohenlohe). Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558c/§ 558d BGB), die von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter erstellt wird. Liegt kein Mietspiegel vor, kann die ortsübliche Vergleichsmiete über Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) begründet werden. Die auf dieser Seite gezeigten Werte sind Angebotsmieten aus Inseraten und dienen der Marktorientierung.
So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?
Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:
1. Bad / WC
Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.
2. Küche
Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.
3. Wohnung
Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.
4. Gebäude
Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.
5. Wohnumfeld
Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.
Modernisierung
Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.
So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)
- 1
Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Neuenstein (Hohenlohe), in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.
- 2
Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).
- 3
Vergleichswerte heranziehen. Ohne amtlichen Mietspiegel dienen Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) als Grundlage.
- 4
Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.
- 5
Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.
- 6
Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.
Mieten im Umland von Neuenstein (Hohenlohe)
Neuenstein (Hohenlohe) verzeichnet mit 10,63 €/m² ein überdurchschnittliches Mietniveau im regionalen Vergleich und liegt damit im oberen Bereich der umliegenden Gemeinden. Lediglich eine Nachbarstadt erreicht mit 10,68 €/m² einen minimal höheren Wert, während die übrigen Standorte deutlich darunter rangieren.
Die Mietpreise in den Nachbarstädten bewegen sich zwischen 9,38 €/m² und 10,33 €/m², wobei die günstigsten Mieten um rund 1,25 €/m² unter dem Niveau von Neuenstein (Hohenlohe) liegen. Der regionale Durchschnitt der betrachteten Nachbarstädte beträgt etwa 9,89 €/m², sodass Neuenstein (Hohenlohe) diesen um 7,5 % übertrifft.
| Name | Ø Miete/m² | Veränderung |
|---|---|---|
| Waldenburg (Württemberg) | 9,80 € | +3,3% |
| Niedernhall | 9,70 € | +3,4% |
| Öhringen | 10,68 € | +3,9% |
| Kupferzell | 9,83 € | +3,0% |
| Zweiflingen | 10,33 € | +4,0% |
| Forchtenberg | 9,49 € | +3,5% |
| Pfedelbach | 10,14 € | +3,4% |
| Weißbach | 9,38 € | +4,2% |
| Untermünkheim | 9,75 € | +4,4% |
| Künzelsau | 9,78 € | +4,4% |
Immobilienpreise in Neuenstein (Hohenlohe)
Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Neuenstein (Hohenlohe) relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Neuenstein (Hohenlohe) sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Neuenstein (Hohenlohe).
Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Neuenstein (Hohenlohe) 2026
Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Neuenstein (Hohenlohe) liegt aktuell bei 10,63 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 3,4%.
Die Angebotsmieten in Neuenstein (Hohenlohe) haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 3,4% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.
Nein. Neuenstein (Hohenlohe) ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen – bei Neuvermietung gilt keine Mietpreisbremse.
Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quellen & Stand der Daten
- Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
- Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze — bbsr.bund.de
- Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de
Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.