Mietspiegel Neukirch (Bodenseekreis) 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel

Was kostet Wohnen in Neukirch (Bodenseekreis) aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 10,56 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr und Größe sowie den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze); der amtliche Mietspiegel ist als Originalquelle zitiert und verlinkt.

10,56 €/m²Ø Angebotsmiete (Neuvermietung)Marktmiete · Inseratsauswertung
§ 558dQualifizierter MietspiegelMietpreisbremse: nein · Kappung 20 %
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Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge

Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Neukirch (Bodenseekreis) liegt sie 2026 im Schnitt bei 10,56 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis. In Neukirch (Bodenseekreis) wird die ortsübliche Vergleichsmiete durch den amtlichen Mietspiegel (Stand 01.08.2026) abgebildet — nicht als einzelner Durchschnittswert, sondern differenziert nach Baualter, Größe und weiteren Merkmalen.

Marktdaten

Angebotsmiete

~10,56 €/m²Ø Neuvermietung

Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.

Rechtlich maßgeblich

Amtlicher Mietspiegel

Die rechtlich maßgebliche ortsübliche Vergleichsmiete. Wir bauen den amtlichen Mietspiegel nicht nach — wir zitieren und verlinken ihn als Originalquelle.

Mietpreisentwicklung in Neukirch (Bodenseekreis)

In Neukirch (Bodenseekreis) bildet der qualifizierte Mietspiegel nach § 558d BGB mit Stand vom 1. August 2026 die maßgebliche Grundlage zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Dieser amtliche Mietspiegel basiert auf tatsächlich gezahlten Bestandsmieten und dient insbesondere bei Mieterhöhungen als rechtlich anerkannte Orientierung. Ergänzend zu diesem amtlichen Instrument werden auf dem Immobilienmarkt auch Angebotsmieten aus Inseraten erfasst, die jedoch lediglich nachrichtlichen Charakter haben und nicht mit dem amtlichen Mietspiegel gleichzusetzen sind.

Die durchschnittliche Angebotsmiete für Neukirch liegt bei 10,56 €/m² und verzeichnete im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg von 3,5 %. Diese Inseratsdaten bilden ausschließlich neu auf den Markt kommende Wohnungen ab und unterscheiden sich methodisch grundlegend von den Bestandsmieten des amtlichen Mietspiegels.

Bei der Betrachtung nach Wohnlagen zeigen sich deutliche Unterschiede in den angebotenen Mieten: In einfachen Lagen liegen sie bei 8,54 €/m², während in guten Wohnlagen 13,69 €/m² erreicht werden. Auch das Baujahr beeinflusst die Angebotsmietpreise erheblich, wobei die Spanne von 9,1 €/m² bei Gebäuden bis 1949 bis zu 13,89 €/m² bei Neubauten ab 2021 reicht.

Wohnungen
10,56 €/m²
Q1 2026
Q+0.48%
Q4 2025
Y+3.53%
Q1 2025
Häuser
11,48 €/m²
Q1 2026
Q+0.53%
Q4 2025
Y+1.5%
Q1 2025
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Marktmieten in Neukirch (Bodenseekreis) nach Wohnlage

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Einfach7,30 €7,64 €7,88 €8,34 €8,54 €
Mittel8,82 €9,23 €9,52 €10,08 €10,32 €
Gut11,70 €12,24 €12,63 €13,36 €13,69 €

Mietpreise in Neukirch (Bodenseekreis) nach Baujahr

Nettokaltmiete /20222023202420252026
bis 19497,78 €8,14 €8,40 €8,89 €9,10 €
1950 - 19798,25 €8,63 €8,91 €9,43 €9,66 €
1980 - 19999,28 €9,71 €10,02 €10,60 €10,86 €
2000 - 201510,12 €10,59 €10,93 €11,57 €11,85 €
2016 - 202011,24 €11,76 €12,14 €12,85 €13,16 €
ab 202111,87 €12,42 €12,81 €13,56 €13,89 €

Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Bis 45 m²10,56 €11,05 €11,40 €12,07 €12,36 €
45 - 100 m²9,22 €9,65 €9,95 €10,53 €10,79 €
Über 100 m²8,11 €8,48 €8,75 €9,26 €9,49 €
Einfamilienhaus10,85 €11,35 €11,71 €12,39 €12,69 €
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Wohnungsmieten in Neukirch (Bodenseekreis)

Nach Zimmeranzahl

Nettokaltmiete /20222023202420252026
1 Zimmer10,82 €11,32 €11,68 €12,36 €12,66 €
2 Zimmer9,39 €9,83 €10,14 €10,73 €10,99 €
3 Zimmer9,30 €9,73 €10,04 €10,62 €10,88 €
4 Zimmer8,50 €8,90 €9,18 €9,71 €9,95 €
5+ Zimmer7,93 €8,30 €8,57 €9,07 €9,28 €

Nach Etage

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Erdgeschoss8,59 €8,99 €9,28 €9,82 €10,06 €
1. Stock8,96 €9,37 €9,67 €10,24 €10,48 €
2. Stock8,78 €9,19 €9,48 €10,03 €10,27 €
3.+ Stock9,31 €9,74 €10,05 €10,63 €10,89 €

Mietpreise für Häuser in Neukirch (Bodenseekreis)

Nach Haustyp

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Einfamilienhaus10,11 €10,58 €10,91 €11,55 €11,83 €
Doppelhaushälfte9,07 €9,50 €9,80 €10,37 €10,62 €
Reihenhaus8,21 €8,59 €8,87 €9,38 €9,61 €
Mehrfamilienhaus7,78 €8,14 €8,40 €8,89 €9,10 €

Nach Zimmeranzahl

Nettokaltmiete /20222023202420252026
3 Zimmer8,24 €8,62 €8,89 €9,41 €9,64 €
4 Zimmer8,86 €9,27 €9,56 €10,12 €10,36 €
5 Zimmer9,33 €9,76 €10,07 €10,66 €10,91 €
6+ Zimmer10,30 €10,77 €11,12 €11,76 €12,05 €

Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Neukirch (Bodenseekreis)

Gilt in Neukirch (Bodenseekreis)

Mietpreisbremse (Neuvermietung)

Gilt nicht

Neukirch (Bodenseekreis) ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen — bei Neuvermietung ist die Miethöhe nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.

Kappungsgrenze (Bestand)

20 % in 3 Jahren

Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.

Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.

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Amtlicher Mietspiegel Neukirch (Bodenseekreis)

Neukirch (Bodenseekreis) hat einen amtlichen Mietspiegel: einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB, herausgegeben von Die 22 beteiligten Kommunen des Bodenseekreises (je eigener Herausgeber); Erstellung: EMA-Institut für empirische Marktanalysen (Stand 01.08.2026). Er ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und trägt die gesetzliche Vermutungswirkung: Die ausgewiesenen Werte gelten als ortsübliche Vergleichsmiete. Format: Kombination aus Tabelle und Berechnungsmodell. Den vollständigen amtlichen Mietspiegel Neukirch (Bodenseekreis) können Sie als PDF direkt bei der Originalquelle herunterladen: tettnang.de.

Amtliche Angaben · Stand 01.08.2026
Mietspiegel Neukirch (Bodenseekreis)
Typ
Qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB)
Stand
01.08.2026
Herausgeber
Die 22 beteiligten Kommunen des Bodenseekreises (je eigener Herausgeber); Erstellung: EMA-Institut für empirische Marktanalysen

So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?

Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:

1. Bad / WC

Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.

2. Küche

Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.

3. Wohnung

Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.

4. Gebäude

Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.

5. Wohnumfeld

Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.

Modernisierung

Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.

So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)

  1. 1

    Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Neukirch (Bodenseekreis), in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.

  2. 2

    Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).

  3. 3

    Tabellenfeld im amtlichen Mietspiegel ablesen. Sie erhalten drei Werte: einen Mittelwert sowie eine untere und obere Spanne.

  4. 4

    Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.

  5. 5

    Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.

  6. 6

    Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.

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Mieten im Umland von Neukirch (Bodenseekreis)

Neukirch (Bodenseekreis) weist mit 10,56 €/m² die niedrigste Nettokaltmiete im Vergleich zu allen erfassten Nachbarstädten auf und liegt damit deutlich unter dem regionalen Niveau. Die Mietpreise der umliegenden Gemeinden bewegen sich zwischen 10,69 €/m² und 12,82 €/m², wobei der Unterschied zur teuersten Nachbarstadt 2,26 €/m² beträgt.

Besonders hohe Mieten verzeichnen die Gemeinden mit 12,82 €/m² und 12,63 €/m², während die übrigen Nachbarstädte im mittleren Preissegment zwischen 10,69 €/m² und 11,71 €/m² liegen. Der durchschnittliche Mietpreis der Nachbarstädte beträgt etwa 11,49 €/m², sodass Neukirch (Bodenseekreis) rund 8,1% unter diesem Vergleichswert positioniert ist.

NameØ Miete/m²Veränderung
Bodnegg10,69 €+4,6%
Achberg11,39 €+3,3%
Tettnang11,69 €+3,7%
Amtzell10,86 €+3,9%
Wangen im Allgäu11,00 €+3,3%
Grünkraut11,41 €+4,4%
Kressbronn am Bodensee12,63 €+3,2%
Waldburg10,72 €+3,6%
Meckenbeuren11,71 €+4,0%
Langenargen12,82 €+4,3%

Immobilienpreise in Neukirch (Bodenseekreis)

Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Neukirch (Bodenseekreis) relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Neukirch (Bodenseekreis) sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Neukirch (Bodenseekreis).

Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Neukirch (Bodenseekreis) 2026

Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Neukirch (Bodenseekreis) liegt aktuell bei 10,56 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 3,5%. Nachrichtlich: Für Mieterhöhungen ist der amtliche Mietspiegel maßgeblich, nicht der Inseratspreis.

Die Angebotsmieten in Neukirch (Bodenseekreis) haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 3,5% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.

Der amtliche Mietspiegel nennt nie nur eine Zahl. Für jede Kombination aus Baualtersklasse und Wohnungsgröße stehen ein Mittelwert sowie eine untere und obere Spanne, dazu Zu- und Abschläge für Wohnlage und Ausstattung. Jeder Wert innerhalb der Spanne kann die ortsübliche Vergleichsmiete sein – die genaue Einordnung folgt aus Ausstattung, Beschaffenheit und energetischem Zustand.

Ja. Neukirch (Bodenseekreis) hat einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB, herausgegeben von Die 22 beteiligten Kommunen des Bodenseekreises (je eigener Herausgeber); Erstellung: EMA-Institut für empirische Marktanalysen (Stand 01.08.2026). Er ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und trägt die gesetzliche Vermutungswirkung: Die ausgewiesenen Werte gelten als ortsübliche Vergleichsmiete.

Nein. Neukirch (Bodenseekreis) ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen – bei Neuvermietung gilt keine Mietpreisbremse.

Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

Der amtliche Mietspiegel bildet die ortsübliche Vergleichsmiete aus laufenden Bestandsmietverhältnissen ab. Die Angebotsmiete ist der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen und liegt in Neukirch (Bodenseekreis) bei rund 10,56 €/m² – sie ist nachrichtlich und nicht amtlich. Rechtlich maßgeblich für Mieterhöhungen ist der amtliche Mietspiegel.

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Quellen & Stand der Daten

  • Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
  • Amtlicher Mietspiegel Neukirch (Bodenseekreis): Die 22 beteiligten Kommunen des Bodenseekreises (je eigener Herausgeber); Erstellung: EMA-Institut für empirische Marktanalysen (Stand 01.08.2026) — tettnang.de
  • Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze — bbsr.bund.de
  • Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de

Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.