Mietspiegel Obersulm 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel
Was kostet Wohnen in Obersulm aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 10,77 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr und Größe sowie den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze); der amtliche Mietspiegel ist als Originalquelle zitiert und verlinkt.
Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge
Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Obersulm liegt sie 2026 im Schnitt bei 10,77 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis. In Obersulm wird die ortsübliche Vergleichsmiete durch den amtlichen Mietspiegel (Stand 19.05.2026) abgebildet — nicht als einzelner Durchschnittswert, sondern differenziert nach Baualter, Größe und weiteren Merkmalen.
Angebotsmiete
Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.
Amtlicher Mietspiegel
Die rechtlich maßgebliche ortsübliche Vergleichsmiete. Wir bauen den amtlichen Mietspiegel nicht nach — wir zitieren und verlinken ihn als Originalquelle.
Mietpreisentwicklung in Obersulm
In Obersulm gilt ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB mit Stand vom 19. Mai 2026 als maßgebliche Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Dieser amtliche Mietspiegel bildet die tatsächlich gezahlten Bestandsmieten im Gemeindegebiet ab und dient als rechtssichere Orientierung bei Mietanpassungen.
Ergänzend werden auf dieser Seite Angebotsmieten aus Inseraten ausgewiesen, die jedoch lediglich nachrichtlichen Charakter haben und nicht mit dem amtlichen Mietspiegel gleichzusetzen sind. Die durchschnittliche Angebotsmiete liegt bei 10,77 €/m² und verzeichnete im Vergleich zum Vorjahr einen Anstieg um 2,9 %. Angebotsmieten beziehen sich ausschließlich auf neu am Markt angebotene Wohnungen und fallen üblicherweise höher aus als die im amtlichen Mietspiegel erfassten Bestandsmieten.
Die Wohnlage beeinflusst das Mietniveau deutlich: Während in einfachen Lagen Angebotsmieten bei durchschnittlich 8,97 €/m² liegen, erreichen sie in mittleren Lagen 10,82 €/m² und in guten Lagen 14,01 €/m². Auch das Baujahr spielt eine erkennbare Rolle, wobei Neubauten ab 2021 mit 14,45 €/m² die höchsten Angebotswerte aufweisen, während Altbauten bis 1949 bei 9,26 €/m² liegen.
Marktmieten in Obersulm nach Wohnlage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfach | 7,76 € | 8,09 € | 8,43 € | 8,75 € | 8,97 € |
| Mittel | 9,36 € | 9,76 € | 10,17 € | 10,55 € | 10,82 € |
| Gut | 12,12 € | 12,63 € | 13,17 € | 13,66 € | 14,01 € |
Mietpreise in Obersulm nach Baujahr
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 1949 | 8,01 € | 8,35 € | 8,70 € | 9,03 € | 9,26 € |
| 1950 - 1979 | 8,69 € | 9,06 € | 9,44 € | 9,80 € | 10,05 € |
| 1980 - 1999 | 9,28 € | 9,68 € | 10,09 € | 10,46 € | 10,73 € |
| 2000 - 2015 | 10,19 € | 10,63 € | 11,08 € | 11,49 € | 11,79 € |
| 2016 - 2020 | 11,38 € | 11,87 € | 12,36 € | 12,83 € | 13,16 € |
| ab 2021 | 12,49 € | 13,03 € | 13,58 € | 14,08 € | 14,45 € |
Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 45 m² | 10,38 € | 10,83 € | 11,28 € | 11,70 € | 12,00 € |
| 45 - 100 m² | 9,13 € | 9,52 € | 9,92 € | 10,29 € | 10,55 € |
| Über 100 m² | 8,70 € | 9,07 € | 9,45 € | 9,80 € | 10,05 € |
| Einfamilienhaus | 11,27 € | 11,76 € | 12,25 € | 12,71 € | 13,03 € |
Wohnungsmieten in Obersulm
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Zimmer | 11,15 € | 11,63 € | 12,12 € | 12,57 € | 12,90 € |
| 2 Zimmer | 9,97 € | 10,39 € | 10,83 € | 11,23 € | 11,52 € |
| 3 Zimmer | 9,26 € | 9,66 € | 10,06 € | 10,44 € | 10,71 € |
| 4 Zimmer | 8,86 € | 9,24 € | 9,63 € | 9,99 € | 10,25 € |
| 5+ Zimmer | 8,56 € | 8,92 € | 9,30 € | 9,65 € | 9,89 € |
Nach Etage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdgeschoss | 8,92 € | 9,30 € | 9,69 € | 10,06 € | 10,32 € |
| 1. Stock | 9,48 € | 9,89 € | 10,31 € | 10,69 € | 10,97 € |
| 2. Stock | 8,99 € | 9,38 € | 9,77 € | 10,14 € | 10,40 € |
| 3.+ Stock | 9,51 € | 9,91 € | 10,33 € | 10,72 € | 10,99 € |
Mietpreise für Häuser in Obersulm
Nach Haustyp
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 10,77 € | 11,23 € | 11,71 € | 12,14 € | 12,45 € |
| Doppelhaushälfte | 9,62 € | 10,04 € | 10,46 € | 10,85 € | 11,13 € |
| Reihenhaus | 8,74 € | 9,11 € | 9,50 € | 9,85 € | 10,11 € |
| Mehrfamilienhaus | 8,10 € | 8,44 € | 8,80 € | 9,13 € | 9,36 € |
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 3 Zimmer | 8,46 € | 8,83 € | 9,20 € | 9,54 € | 9,79 € |
| 4 Zimmer | 9,60 € | 10,01 € | 10,43 € | 10,82 € | 11,10 € |
| 5 Zimmer | 9,79 € | 10,21 € | 10,64 € | 11,04 € | 11,32 € |
| 6+ Zimmer | 10,50 € | 10,95 € | 11,41 € | 11,83 € | 12,14 € |
Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Obersulm
Mietpreisbremse (Neuvermietung)
Obersulm ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen — bei Neuvermietung ist die Miethöhe nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.
Kappungsgrenze (Bestand)
Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.
Amtlicher Mietspiegel Obersulm
Obersulm hat einen amtlichen Mietspiegel: einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB, herausgegeben von Stadtverwaltung Eppingen (Abteilung Grundstücksmanagement); Auswertung: DOMUS Consult (Stand 19.05.2026). Er ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und trägt die gesetzliche Vermutungswirkung: Die ausgewiesenen Werte gelten als ortsübliche Vergleichsmiete. Den vollständigen amtlichen Mietspiegel Obersulm können Sie als PDF direkt bei der Originalquelle herunterladen: eppingen.de.
- Typ
- Qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB)
- Stand
- 19.05.2026
- Herausgeber
- Stadtverwaltung Eppingen (Abteilung Grundstücksmanagement); Auswertung: DOMUS Consult
So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?
Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:
1. Bad / WC
Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.
2. Küche
Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.
3. Wohnung
Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.
4. Gebäude
Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.
5. Wohnumfeld
Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.
Modernisierung
Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.
So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)
- 1
Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Obersulm, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.
- 2
Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).
- 3
Tabellenfeld im amtlichen Mietspiegel ablesen. Sie erhalten drei Werte: einen Mittelwert sowie eine untere und obere Spanne.
- 4
Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.
- 5
Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.
- 6
Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.
Mieten im Umland von Obersulm
Obersulm liegt mit 10,77 €/m² im mittleren Bereich der regionalen Mietpreisspanne und positioniert sich damit leicht unter dem Durchschnitt der Nachbarstädte. Die Mieten bewegen sich in der unmittelbaren Umgebung zwischen 9,58 €/m² als niedrigstem und 11,52 €/m² als höchstem Wert, wobei Obersulm etwa 7,4 % günstiger als die teuersten Nachbarkommunen ausfällt.
Die höchsten Mietpreise verzeichnen die angrenzenden Städte mit Werten zwischen 11,16 €/m² und 11,52 €/m², während nur eine Nachbarstadt mit 9,58 €/m² deutlich unter dem Niveau von Obersulm liegt. Im direkten Vergleich zu den drei günstigsten Nachbarstädten positioniert sich Obersulm im oberen Mittelfeld, während es gegenüber den sechs teureren Kommunen eine merklich preiswertere Alternative darstellt.
| Name | Ø Miete/m² | Veränderung |
|---|---|---|
| Bretzfeld | 10,38 € | +3,6% |
| Lehrensteinsfeld | 11,16 € | +3,1% |
| Ellhofen | 11,19 € | +2,3% |
| Löwenstein | 10,40 € | +2,2% |
| Weinsberg | 11,51 € | +2,5% |
| Untergruppenbach | 11,52 € | +3,5% |
| Eberstadt | 10,42 € | +3,3% |
| Wüstenrot | 9,58 € | +3,0% |
| Abstatt | 11,48 € | +2,6% |
| Beilstein (Württemberg) | 11,26 € | +3,9% |
Immobilienpreise in Obersulm
Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Obersulm relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Obersulm sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Obersulm.
Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Obersulm 2026
Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Obersulm liegt aktuell bei 10,77 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 2,9%. Nachrichtlich: Für Mieterhöhungen ist der amtliche Mietspiegel maßgeblich, nicht der Inseratspreis.
Die Angebotsmieten in Obersulm haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 2,9% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.
Der amtliche Mietspiegel nennt nie nur eine Zahl. Für jede Kombination aus Baualtersklasse und Wohnungsgröße stehen ein Mittelwert sowie eine untere und obere Spanne, dazu Zu- und Abschläge für Wohnlage und Ausstattung. Jeder Wert innerhalb der Spanne kann die ortsübliche Vergleichsmiete sein – die genaue Einordnung folgt aus Ausstattung, Beschaffenheit und energetischem Zustand.
Ja. Obersulm hat einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB, herausgegeben von Stadtverwaltung Eppingen (Abteilung Grundstücksmanagement); Auswertung: DOMUS Consult (Stand 19.05.2026). Er ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und trägt die gesetzliche Vermutungswirkung: Die ausgewiesenen Werte gelten als ortsübliche Vergleichsmiete.
Nein. Obersulm ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen – bei Neuvermietung gilt keine Mietpreisbremse.
Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Der amtliche Mietspiegel bildet die ortsübliche Vergleichsmiete aus laufenden Bestandsmietverhältnissen ab. Die Angebotsmiete ist der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen und liegt in Obersulm bei rund 10,77 €/m² – sie ist nachrichtlich und nicht amtlich. Rechtlich maßgeblich für Mieterhöhungen ist der amtliche Mietspiegel.
Quellen & Stand der Daten
- Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
- Amtlicher Mietspiegel Obersulm: Stadtverwaltung Eppingen (Abteilung Grundstücksmanagement); Auswertung: DOMUS Consult (Stand 19.05.2026) — eppingen.de
- Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze — bbsr.bund.de
- Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de
Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.