Mietspiegel Sasbach am Kaiserstuhl 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel
Was kostet Wohnen in Sasbach am Kaiserstuhl aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 9,91 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr und Größe sowie den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze).
Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge
Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Sasbach am Kaiserstuhl liegt sie 2026 im Schnitt bei 9,91 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis.
Angebotsmiete
Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.
Ortsübliche Vergleichsmiete
Die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird — die rechtlich maßgebliche Größe für Mieterhöhungen.
Mietpreisentwicklung in Sasbach am Kaiserstuhl
In Sasbach am Kaiserstuhl liegt die durchschnittliche Angebotsmiete aus Inseraten aktuell bei 9,91 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich eine Steigerung um 5,8 %. Diese Marktdaten basieren auf Wohnungsangeboten und stellen keinen amtlichen Mietspiegel dar.
Die Wohnlage hat einen deutlichen Einfluss auf das Mietpreisniveau. Während Wohnungen in einfacher Lage mit 8,34 €/m² angeboten werden, liegen die Mieten in mittlerer Lage bei 9,88 €/m² und erreichen in guter Lage 12,62 €/m². Der Unterschied zwischen einfacher und guter Wohnlage beträgt somit etwa 51 %.
Das Baujahr der Immobilie spiegelt sich ebenfalls in den Angebotsmieten wider. Ältere Wohnungen bis Baujahr 1949 werden durchschnittlich für 8,5 €/m² inseriert, während Objekte aus den Jahren 1950 bis 1979 bei 9,15 €/m² liegen. Neuere Wohnungen ab Baujahr 2021 erzielen mit 12,63 €/m² die höchsten Angebotsmieten, was einem Aufschlag von knapp 49 % gegenüber den ältesten Bestandsimmobilien entspricht.
Marktmieten in Sasbach am Kaiserstuhl nach Wohnlage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfach | 7,02 € | 7,35 € | 7,69 € | 8,13 € | 8,34 € |
| Mittel | 8,32 € | 8,70 € | 9,11 € | 9,63 € | 9,88 € |
| Gut | 10,63 € | 11,11 € | 11,63 € | 12,30 € | 12,62 € |
Mietpreise in Sasbach am Kaiserstuhl nach Baujahr
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 1949 | 7,16 € | 7,49 € | 7,84 € | 8,29 € | 8,50 € |
| 1950 - 1979 | 7,70 € | 8,06 € | 8,44 € | 8,92 € | 9,15 € |
| 1980 - 1999 | 8,11 € | 8,48 € | 8,88 € | 9,39 € | 9,63 € |
| 2000 - 2015 | 9,50 € | 9,94 € | 10,41 € | 11,00 € | 11,28 € |
| 2016 - 2020 | 10,05 € | 10,51 € | 11,01 € | 11,64 € | 11,94 € |
| ab 2021 | 10,63 € | 11,12 € | 11,64 € | 12,31 € | 12,63 € |
Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 45 m² | 9,58 € | 10,02 € | 10,49 € | 11,09 € | 11,38 € |
| 45 - 100 m² | 8,42 € | 8,81 € | 9,22 € | 9,75 € | 10,00 € |
| Über 100 m² | 7,49 € | 7,84 € | 8,21 € | 8,67 € | 8,90 € |
| Einfamilienhaus | 9,53 € | 9,96 € | 10,43 € | 11,03 € | 11,31 € |
Wohnungsmieten in Sasbach am Kaiserstuhl
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Zimmer | 9,64 € | 10,08 € | 10,56 € | 11,16 € | 11,45 € |
| 2 Zimmer | 8,78 € | 9,19 € | 9,62 € | 10,17 € | 10,43 € |
| 3 Zimmer | 8,09 € | 8,45 € | 8,85 € | 9,36 € | 9,60 € |
| 4 Zimmer | 7,95 € | 8,32 € | 8,71 € | 9,21 € | 9,45 € |
| 5+ Zimmer | 7,41 € | 7,75 € | 8,12 € | 8,58 € | 8,80 € |
Nach Etage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdgeschoss | 7,97 € | 8,34 € | 8,73 € | 9,23 € | 9,47 € |
| 1. Stock | 8,58 € | 8,98 € | 9,40 € | 9,93 € | 10,19 € |
| 2. Stock | 8,47 € | 8,86 € | 9,28 € | 9,81 € | 10,06 € |
| 3.+ Stock | 8,64 € | 9,03 € | 9,46 € | 10,00 € | 10,26 € |
Mietpreise für Häuser in Sasbach am Kaiserstuhl
Nach Haustyp
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 9,50 € | 9,93 € | 10,40 € | 11,00 € | 11,28 € |
| Doppelhaushälfte | 8,23 € | 8,61 € | 9,01 € | 9,53 € | 9,78 € |
| Reihenhaus | 7,50 € | 7,84 € | 8,21 € | 8,68 € | 8,90 € |
| Mehrfamilienhaus | 6,88 € | 7,20 € | 7,54 € | 7,97 € | 8,17 € |
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 3 Zimmer | 7,37 € | 7,71 € | 8,07 € | 8,53 € | 8,75 € |
| 4 Zimmer | 8,55 € | 8,94 € | 9,36 € | 9,89 € | 10,15 € |
| 5 Zimmer | 8,77 € | 9,18 € | 9,61 € | 10,16 € | 10,42 € |
| 6+ Zimmer | 9,54 € | 9,97 € | 10,44 € | 11,04 € | 11,33 € |
Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Sasbach am Kaiserstuhl
Mietpreisbremse (Neuvermietung)
Bei Wiedervermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Bundesweit bis Ende 2029 verlängert.
Kappungsgrenze (Bestand)
Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.
Ortsübliche Vergleichsmiete in Sasbach am Kaiserstuhl
Ob eine Gemeinde einen amtlichen Mietspiegel führt, entscheidet sie selbst — verbindliche Auskunft dazu erteilt die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung von Sasbach am Kaiserstuhl. Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558c/§ 558d BGB), die von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter erstellt wird. Liegt kein Mietspiegel vor, kann die ortsübliche Vergleichsmiete über Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) begründet werden. Die auf dieser Seite gezeigten Werte sind Angebotsmieten aus Inseraten und dienen der Marktorientierung.
So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?
Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:
1. Bad / WC
Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.
2. Küche
Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.
3. Wohnung
Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.
4. Gebäude
Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.
5. Wohnumfeld
Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.
Modernisierung
Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.
So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)
- 1
Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Sasbach am Kaiserstuhl, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.
- 2
Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).
- 3
Vergleichswerte heranziehen. Ohne amtlichen Mietspiegel dienen Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) als Grundlage.
- 4
Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.
- 5
Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.
- 6
Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.
Mieten im Umland von Sasbach am Kaiserstuhl
Sasbach am Kaiserstuhl verzeichnet mit 9,91 €/m² die niedrigste Nettokaltmiete im regionalen Vergleich und liegt damit deutlich unter dem Niveau sämtlicher Nachbarstädte. Die Differenz zur nächstgelegenen Stadt beträgt lediglich 0,05 €/m², während der Abstand zur teuersten Nachbarstadt 1,99 €/m² erreicht.
Die Mietpreise in den umliegenden Gemeinden bewegen sich in einer Spanne zwischen 9,96 €/m² und 11,90 €/m², wobei die meisten Nachbarstädte Werte zwischen 10,40 €/m² und 11,36 €/m² aufweisen. Sasbach am Kaiserstuhl positioniert sich damit am unteren Ende des regionalen Mietpreisgefüges und bleibt als einzige Kommune unter der Marke von 10,00 €/m².
| Name | Ø Miete/m² | Veränderung |
|---|---|---|
| Wyhl am Kaiserstuhl | 9,96 € | +5,3% |
| Endingen am Kaiserstuhl | 10,76 € | +5,4% |
| Vogtsburg im Kaiserstuhl | 10,72 € | +4,1% |
| Forchheim (Kaiserstuhl) | 10,83 € | +5,2% |
| Weisweil | 10,40 € | +5,5% |
| Ihringen | 11,16 € | +2,6% |
| Bahlingen am Kaiserstuhl | 11,25 € | +5,0% |
| Eichstetten am Kaiserstuhl | 11,08 € | +2,8% |
| Bötzingen | 11,36 € | +3,8% |
| Riegel am Kaiserstuhl | 11,90 € | +5,0% |
Immobilienpreise in Sasbach am Kaiserstuhl
Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Sasbach am Kaiserstuhl relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Sasbach am Kaiserstuhl sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Sasbach am Kaiserstuhl.
Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Sasbach am Kaiserstuhl 2026
Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Sasbach am Kaiserstuhl liegt aktuell bei 9,91 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 5,8%.
Die Angebotsmieten in Sasbach am Kaiserstuhl haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 5,8% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.
Ja. Bei Wiedervermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen; bundesweit wurde die Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert.
Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quellen & Stand der Daten
- Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
- Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze — bbsr.bund.de
- Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de
Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.