Mietspiegel St. Leon-Rot 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel
Was kostet Wohnen in St. Leon-Rot aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 10,87 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr und Größe sowie den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze).
Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge
Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in St. Leon-Rot liegt sie 2026 im Schnitt bei 10,87 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis.
Angebotsmiete
Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.
Ortsübliche Vergleichsmiete
Die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird — die rechtlich maßgebliche Größe für Mieterhöhungen.
Mietpreisentwicklung in St. Leon-Rot
Die durchschnittliche Angebotsmiete in St. Leon-Rot liegt aktuell bei 10,87 €/m², basierend auf Marktdaten aus Immobilieninseraten. Im Vergleich zum Vorjahr ist ein Anstieg von 4,3 % zu verzeichnen. Diese Werte spiegeln die tatsächlichen Angebotspreise am Markt wider und stellen keinen amtlichen Mietspiegel dar.
Die Wohnlage hat einen deutlichen Einfluss auf das Mietpreisniveau in der Gemeinde. Während Wohnungen in einfacher Lage mit 8,7 €/m² inseriert werden, liegen die Angebotsmieten in mittleren Lagen bei 10,93 €/m² und in guten Lagen bei 13,96 €/m². Der Unterschied zwischen einfacher und guter Wohnlage beträgt damit rund 60 %.
Das Baujahr der Immobilie zeigt ebenfalls eine klare Korrelation mit der Miethöhe. Ältere Bestandsimmobilien bis Baujahr 1949 werden durchschnittlich für 9,65 €/m² angeboten, während Neubauten ab 2021 mit 14,43 €/m² am oberen Ende der Preisskala liegen. Zwischen den beiden Zeiträumen ergibt sich eine Mietdifferenz von etwa 50 %.
Marktmieten in St. Leon-Rot nach Wohnlage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfach | 7,33 € | 7,72 € | 8,05 € | 8,37 € | 8,70 € |
| Mittel | 9,20 € | 9,70 € | 10,11 € | 10,51 € | 10,93 € |
| Gut | 11,75 € | 12,39 € | 12,91 € | 13,43 € | 13,96 € |
Mietpreise in St. Leon-Rot nach Baujahr
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 1949 | 8,12 € | 8,57 € | 8,93 € | 9,28 € | 9,65 € |
| 1950 - 1979 | 8,38 € | 8,84 € | 9,21 € | 9,58 € | 9,96 € |
| 1980 - 1999 | 9,01 € | 9,50 € | 9,90 € | 10,29 € | 10,70 € |
| 2000 - 2015 | 10,21 € | 10,77 € | 11,23 € | 11,67 € | 12,14 € |
| 2016 - 2020 | 11,43 € | 12,05 € | 12,56 € | 13,06 € | 13,58 € |
| ab 2021 | 12,14 € | 12,80 € | 13,34 € | 13,87 € | 14,43 € |
Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 45 m² | 10,59 € | 11,17 € | 11,64 € | 12,10 € | 12,59 € |
| 45 - 100 m² | 9,44 € | 9,95 € | 10,37 € | 10,78 € | 11,21 € |
| Über 100 m² | 8,42 € | 8,88 € | 9,25 € | 9,62 € | 10,00 € |
| Einfamilienhaus | 10,97 € | 11,56 € | 12,05 € | 12,53 € | 13,03 € |
Wohnungsmieten in St. Leon-Rot
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Zimmer | 11,09 € | 11,69 € | 12,18 € | 12,67 € | 13,17 € |
| 2 Zimmer | 9,81 € | 10,35 € | 10,78 € | 11,21 € | 11,66 € |
| 3 Zimmer | 8,94 € | 9,43 € | 9,83 € | 10,22 € | 10,63 € |
| 4 Zimmer | 8,71 € | 9,19 € | 9,58 € | 9,96 € | 10,35 € |
| 5+ Zimmer | 8,06 € | 8,50 € | 8,86 € | 9,21 € | 9,58 € |
Nach Etage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdgeschoss | 8,56 € | 9,02 € | 9,41 € | 9,78 € | 10,17 € |
| 1. Stock | 9,40 € | 9,91 € | 10,33 € | 10,74 € | 11,17 € |
| 2. Stock | 9,11 € | 9,60 € | 10,01 € | 10,41 € | 10,82 € |
| 3.+ Stock | 9,22 € | 9,72 € | 10,13 € | 10,53 € | 10,95 € |
Mietpreise für Häuser in St. Leon-Rot
Nach Haustyp
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 10,87 € | 11,46 € | 11,95 € | 12,42 € | 12,92 € |
| Doppelhaushälfte | 8,92 € | 9,41 € | 9,81 € | 10,19 € | 10,60 € |
| Reihenhaus | 8,55 € | 9,01 € | 9,39 € | 9,76 € | 10,16 € |
| Mehrfamilienhaus | 7,90 € | 8,32 € | 8,68 € | 9,02 € | 9,38 € |
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 3 Zimmer | 8,31 € | 8,77 € | 9,14 € | 9,50 € | 9,88 € |
| 4 Zimmer | 9,19 € | 9,70 € | 10,11 € | 10,51 € | 10,93 € |
| 5 Zimmer | 9,83 € | 10,37 € | 10,80 € | 11,23 € | 11,68 € |
| 6+ Zimmer | 10,03 € | 10,58 € | 11,02 € | 11,46 € | 11,92 € |
Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in St. Leon-Rot
Mietpreisbremse (Neuvermietung)
Bei Wiedervermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Bundesweit bis Ende 2029 verlängert.
Kappungsgrenze (Bestand)
Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.
Ortsübliche Vergleichsmiete in St. Leon-Rot
Ob eine Gemeinde einen amtlichen Mietspiegel führt, entscheidet sie selbst — verbindliche Auskunft dazu erteilt die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung von St. Leon-Rot. Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558c/§ 558d BGB), die von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter erstellt wird. Liegt kein Mietspiegel vor, kann die ortsübliche Vergleichsmiete über Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) begründet werden. Die auf dieser Seite gezeigten Werte sind Angebotsmieten aus Inseraten und dienen der Marktorientierung.
So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?
Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:
1. Bad / WC
Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.
2. Küche
Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.
3. Wohnung
Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.
4. Gebäude
Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.
5. Wohnumfeld
Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.
Modernisierung
Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.
So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)
- 1
Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt St. Leon-Rot, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.
- 2
Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).
- 3
Vergleichswerte heranziehen. Ohne amtlichen Mietspiegel dienen Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) als Grundlage.
- 4
Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.
- 5
Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.
- 6
Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.
Mieten im Umland von St. Leon-Rot
St. Leon-Rot positioniert sich mit einer durchschnittlichen Nettokaltmiete von 10,87 €/m² im oberen Mittelfeld der Region und liegt damit über dem Durchschnitt der meisten Nachbarstädte. Die Mieten bewegen sich in einem relativ homogenen Spektrum zwischen 10,07 €/m² und 12,17 €/m², wobei St. Leon-Rot nur von einer Stadt deutlich übertroffen wird.
Mit 12,17 €/m² hebt sich eine Nachbarstadt als klarer Spitzenreiter ab und liegt damit etwa 12,0% über dem Niveau von St. Leon-Rot. Am unteren Ende der Preisskala befinden sich mehrere Standorte mit Mieten zwischen 10,07 €/m² und 10,49 €/m², die damit spürbar günstiger ausfallen als St. Leon-Rot.
| Name | Ø Miete/m² | Veränderung |
|---|---|---|
| Kronau | 10,71 € | +4,0% |
| Walldorf | 12,17 € | +5,5% |
| Reilingen | 10,74 € | +4,9% |
| Malsch (Heidelberg) | 10,37 € | +4,8% |
| Rauenberg | 10,75 € | +5,3% |
| Bad Schönborn | 10,85 € | +5,0% |
| Neulußheim | 10,44 € | +4,8% |
| Waghäusel | 10,49 € | +5,1% |
| Wiesloch | 11,23 € | +4,9% |
| Oberhausen-Rheinhausen | 10,07 € | +4,7% |
Immobilienpreise in St. Leon-Rot
Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in St. Leon-Rot relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in St. Leon-Rot sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in St. Leon-Rot.
Häufige Fragen zu den Mietpreisen in St. Leon-Rot 2026
Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in St. Leon-Rot liegt aktuell bei 10,87 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 4,3%.
Die Angebotsmieten in St. Leon-Rot haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 4,3% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.
Ja. Bei Wiedervermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen; bundesweit wurde die Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert.
Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quellen & Stand der Daten
- Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
- Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze — bbsr.bund.de
- Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de
Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.