Mietspiegel Stolberg 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel
Was kostet Wohnen in Stolberg aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 8,16 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil, den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze) und zitiert und verlinkt den amtlichen Mietspiegel als Originalquelle.
Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge
Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Stolberg liegt sie 2026 im Schnitt bei 8,16 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis. In Stolberg wird die ortsübliche Vergleichsmiete durch den amtlichen Mietspiegel (Stand 01.01.2026) abgebildet — nicht als einzelner Durchschnittswert, sondern differenziert nach Baualter, Größe und weiteren Merkmalen.
Angebotsmiete
Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.
Amtlicher Mietspiegel
Die rechtlich maßgebliche ortsübliche Vergleichsmiete. Wir bauen den amtlichen Mietspiegel nicht nach — wir zitieren und verlinken ihn als Originalquelle.
Mietpreisentwicklung in Stolberg
Für Stolberg liegt ein einfacher Mietspiegel gemäß § 558c BGB mit Stand Januar 2026 vor. Dieser amtliche Mietspiegel bildet die ortsübliche Vergleichsmiete auf Basis tatsächlicher Bestandsmieten ab und dient als maßgebliche Orientierung bei Mietpreisanpassungen im laufenden Mietverhältnis.
Ergänzend zu den amtlichen Werten zeigen aktuelle Inseratsdaten eine durchschnittliche Angebotsmiete von 8,16 €/m² für Stolberg. Diese Angebotsmieten aus Wohnungsanzeigen spiegeln die Marktdynamik bei Neuvermietungen wider und sind im Vergleich zum Vorjahr um 4,9 % gestiegen. Sie unterscheiden sich systematisch von den Bestandsmieten des amtlichen Mietspiegels, da sie ausschließlich aktuelle Vermietungsfälle erfassen.
Die Wohnlage hat einen deutlichen Einfluss auf das Mietpreisniveau bei Angebotsmieten: Während einfache Lagen mit 6,7 €/m² das untere Segment markieren, erreichen gute Wohnlagen 10,45 €/m². Auch das Baujahr wirkt sich erkennbar aus, wobei neuere Objekte ab 2021 mit 10,65 €/m² die höchsten Angebotsmieten erzielen, während Altbauten bis 1949 bei 7,05 €/m² liegen.
Marktmieten in Stolberg nach Wohnlage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfach | 5,62 € | 6,01 € | 6,20 € | 6,49 € | 6,70 € |
| Mittel | 7,02 € | 7,51 € | 7,74 € | 8,10 € | 8,36 € |
| Gut | 8,78 € | 9,39 € | 9,69 € | 10,13 € | 10,45 € |
Mietpreise in Stolberg nach Baujahr
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 1949 | 5,92 € | 6,33 € | 6,53 € | 6,83 € | 7,05 € |
| 1950 - 1979 | 6,14 € | 6,57 € | 6,77 € | 7,09 € | 7,31 € |
| 1980 - 1999 | 6,76 € | 7,23 € | 7,46 € | 7,80 € | 8,05 € |
| 2000 - 2015 | 7,49 € | 8,02 € | 8,27 € | 8,65 € | 8,92 € |
| 2016 - 2020 | 8,30 € | 8,89 € | 9,16 € | 9,59 € | 9,89 € |
| ab 2021 | 8,94 € | 9,57 € | 9,87 € | 10,33 € | 10,65 € |
Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 45 m² | 7,78 € | 8,32 € | 8,58 € | 8,98 € | 9,26 € |
| 45 - 100 m² | 7,02 € | 7,51 € | 7,75 € | 8,11 € | 8,36 € |
| Über 100 m² | 6,18 € | 6,61 € | 6,82 € | 7,14 € | 7,36 € |
| Einfamilienhaus | 8,10 € | 8,67 € | 8,94 € | 9,35 € | 9,65 € |
Wohnungsmieten in Stolberg
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Zimmer | 8,00 € | 8,56 € | 8,83 € | 9,23 € | 9,53 € |
| 2 Zimmer | 7,17 € | 7,68 € | 7,92 € | 8,28 € | 8,55 € |
| 3 Zimmer | 6,90 € | 7,38 € | 7,61 € | 7,97 € | 8,22 € |
| 4 Zimmer | 6,43 € | 6,88 € | 7,09 € | 7,42 € | 7,66 € |
| 5+ Zimmer | 6,24 € | 6,68 € | 6,89 € | 7,21 € | 7,44 € |
Nach Etage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdgeschoss | 6,54 € | 7,00 € | 7,22 € | 7,55 € | 7,79 € |
| 1. Stock | 7,01 € | 7,50 € | 7,73 € | 8,09 € | 8,35 € |
| 2. Stock | 6,83 € | 7,31 € | 7,54 € | 7,89 € | 8,14 € |
| 3.+ Stock | 7,10 € | 7,60 € | 7,84 € | 8,20 € | 8,46 € |
Mietpreise für Häuser in Stolberg
Nach Haustyp
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 7,68 € | 8,22 € | 8,47 € | 8,87 € | 9,15 € |
| Doppelhaushälfte | 6,78 € | 7,26 € | 7,49 € | 7,83 € | 8,08 € |
| Reihenhaus | 6,41 € | 6,86 € | 7,08 € | 7,41 € | 7,64 € |
| Mehrfamilienhaus | 5,94 € | 6,35 € | 6,55 € | 6,86 € | 7,07 € |
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 3 Zimmer | 6,23 € | 6,67 € | 6,88 € | 7,20 € | 7,43 € |
| 4 Zimmer | 6,96 € | 7,45 € | 7,68 € | 8,04 € | 8,29 € |
| 5 Zimmer | 7,42 € | 7,94 € | 8,19 € | 8,57 € | 8,84 € |
| 6+ Zimmer | 7,84 € | 8,39 € | 8,65 € | 9,05 € | 9,33 € |
Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Stolberg
Mietpreisbremse (Neuvermietung)
Stolberg ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen — bei Neuvermietung ist die Miethöhe nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.
Kappungsgrenze (Bestand)
Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.
Amtlicher Mietspiegel Stolberg
Stolberg hat einen amtlichen Mietspiegel: einen einfachen Mietspiegel nach § 558c BGB, herausgegeben von Kupferstadt Stolberg (Rhld.), in Zusammenarbeit mit dem Verein der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. Stolberg und dem Mieterschutzverein für Aachen und Umgegend e.V. (Stand 01.01.2026). Als einfacher Mietspiegel ist er eine anerkannte Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmiete, trägt aber — anders als ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB — keine gesetzliche Vermutungswirkung. Format: Tabellenmietspiegel. Den vollständigen amtlichen Mietspiegel Stolberg können Sie als PDF direkt bei der Originalquelle herunterladen: hausundgrund-aachen.de.
- Typ
- Einfacher Mietspiegel (§ 558c BGB)
- Stand
- 01.01.2026
- Herausgeber
- Kupferstadt Stolberg (Rhld.), in Zusammenarbeit mit dem Verein der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. Stolberg und dem Mieterschutzverein für Aachen und Umgegend e.V.
So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?
Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:
1. Bad / WC
Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.
2. Küche
Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.
3. Wohnung
Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.
4. Gebäude
Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.
5. Wohnumfeld
Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.
Modernisierung
Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.
So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)
- 1
Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Stolberg, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.
- 2
Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).
- 3
Tabellenfeld im amtlichen Mietspiegel ablesen. Sie erhalten drei Werte: einen Mittelwert sowie eine untere und obere Spanne.
- 4
Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.
- 5
Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.
- 6
Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.
Mieten im Umland von Stolberg
Stolberg liegt mit einer durchschnittlichen Nettokaltmiete von 8,16 €/m² im mittleren Bereich der regionalen Mietpreisspanne. Der regionale Durchschnitt der Nachbarstädte beträgt 8,61 €/m², womit Stolberg rund 5,2 % unter diesem Vergleichswert positioniert ist.
Die höchsten Mieten im direkten Umfeld verzeichnet Aachen mit 10,40 €/m², während am unteren Ende 7,83 €/m² und 7,92 €/m² die günstigsten Mietkonditionen aufweisen. Die übrigen Nachbarstädte bewegen sich überwiegend zwischen 8,50 €/m² und 9,03 €/m², was Stolberg als vergleichsweise moderat bepreistes Mietgebiet ausweist.
| Name | Ø Miete/m² | Veränderung |
|---|---|---|
| Hürtgenwald | 7,83 € | +4,5% |
| Eschweiler | 8,51 € | +5,8% |
| Langerwehe | 8,67 € | +4,1% |
| Aachen | 10,40 € | +4,1% |
| Würselen | 9,03 € | +4,6% |
| Simmerath | 7,92 € | +3,8% |
| Roetgen | 8,71 € | +4,1% |
| Alsdorf | 8,50 € | +6,4% |
| Inden | 7,99 € | +5,3% |
| Düren | 8,51 € | +5,6% |
Immobilienpreise in Stolberg
Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Stolberg relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Stolberg sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Stolberg.
Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Stolberg 2026
Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Stolberg liegt aktuell bei 8,16 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 4,9%. Nachrichtlich: Für Mieterhöhungen ist der amtliche Mietspiegel maßgeblich, nicht der Inseratspreis.
Die Angebotsmieten in Stolberg haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 4,9% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.
Der amtliche Mietspiegel nennt nie nur eine Zahl. Für jede Kombination aus Baualtersklasse und Wohnungsgröße stehen ein Mittelwert sowie eine untere und obere Spanne, dazu Zu- und Abschläge für Wohnlage und Ausstattung. Jeder Wert innerhalb der Spanne kann die ortsübliche Vergleichsmiete sein – die genaue Einordnung folgt aus Ausstattung, Beschaffenheit und energetischem Zustand.
Nein. Stolberg hat einen amtlichen, aber einfachen Mietspiegel nach § 558c BGB, herausgegeben von Kupferstadt Stolberg (Rhld.), in Zusammenarbeit mit dem Verein der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. Stolberg und dem Mieterschutzverein für Aachen und Umgegend e.V. (Stand 01.01.2026). Er ist eine anerkannte Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmiete, trägt aber – anders als ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB – keine gesetzliche Vermutungswirkung.
Nein. Stolberg ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen – bei Neuvermietung gilt keine Mietpreisbremse.
Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Der amtliche Mietspiegel bildet die ortsübliche Vergleichsmiete aus laufenden Bestandsmietverhältnissen ab. Die Angebotsmiete ist der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen und liegt in Stolberg bei rund 8,16 €/m² – sie ist nachrichtlich und nicht amtlich. Rechtlich maßgeblich für Mieterhöhungen ist der amtliche Mietspiegel.
Quellen & Stand der Daten
- Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
- Amtlicher Mietspiegel Stolberg: Kupferstadt Stolberg (Rhld.), in Zusammenarbeit mit dem Verein der Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer e.V. Stolberg und dem Mieterschutzverein für Aachen und Umgegend e.V. (Stand 01.01.2026) — hausundgrund-aachen.de
- Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze — bbsr.bund.de
- Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de
Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.