Mietspiegel Bad Überkingen 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel
Was kostet Wohnen in Bad Überkingen aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 9,89 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr und Größe sowie den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze).
Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge
Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Bad Überkingen liegt sie 2026 im Schnitt bei 9,89 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis.
Angebotsmiete
Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.
Ortsübliche Vergleichsmiete
Die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird — die rechtlich maßgebliche Größe für Mieterhöhungen.
Mietpreisentwicklung in Bad Überkingen
In Bad Überkingen liegt die durchschnittliche Angebotsmiete aus aktuellen Inseraten bei 9,89 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich ein Anstieg um 5,0 %, was die fortlaufende Dynamik am lokalen Wohnungsmarkt widerspiegelt.
Die Wohnlage hat einen deutlichen Einfluss auf das Mietpreisniveau: Während Wohnungen in einfacher Lage mit 8,28 €/m² inseriert werden, erreichen Objekte in guter Lage 12,54 €/m². Mittlere Wohnlagen bewegen sich mit 9,63 €/m² im moderaten Bereich zwischen diesen beiden Polen.
Das Baujahr der Immobilie wirkt sich ebenfalls erkennbar auf die Mietpreise aus. Ältere Bestandswohnungen bis 1949 und aus der Nachkriegszeit bis 1979 werden mit 8,90 €/m² beziehungsweise 8,85 €/m² angeboten, während Neubauten ab 2021 mit 12,81 €/m² die höchsten Angebotsmieten aufweisen. Die Marktdaten zeigen einen kontinuierlichen Anstieg der Mieten mit zunehmendem Baujahr.
Marktmieten in Bad Überkingen nach Wohnlage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfach | 7,12 € | 7,46 € | 7,71 € | 8,04 € | 8,28 € |
| Mittel | 8,27 € | 8,67 € | 8,97 € | 9,35 € | 9,63 € |
| Gut | 10,77 € | 11,29 € | 11,68 € | 12,17 € | 12,54 € |
Mietpreise in Bad Überkingen nach Baujahr
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 1949 | 7,65 € | 8,02 € | 8,29 € | 8,64 € | 8,90 € |
| 1950 - 1979 | 7,60 € | 7,97 € | 8,24 € | 8,59 € | 8,85 € |
| 1980 - 1999 | 8,67 € | 9,08 € | 9,39 € | 9,79 € | 10,09 € |
| 2000 - 2015 | 9,32 € | 9,77 € | 10,10 € | 10,53 € | 10,85 € |
| 2016 - 2020 | 10,29 € | 10,78 € | 11,15 € | 11,62 € | 11,97 € |
| ab 2021 | 11,01 € | 11,54 € | 11,93 € | 12,43 € | 12,81 € |
Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 45 m² | 9,80 € | 10,27 € | 10,62 € | 11,07 € | 11,40 € |
| 45 - 100 m² | 8,57 € | 8,98 € | 9,28 € | 9,68 € | 9,97 € |
| Über 100 m² | 7,53 € | 7,90 € | 8,16 € | 8,51 € | 8,77 € |
| Einfamilienhaus | 9,99 € | 10,47 € | 10,82 € | 11,28 € | 11,62 € |
Wohnungsmieten in Bad Überkingen
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Zimmer | 10,08 € | 10,57 € | 10,92 € | 11,39 € | 11,73 € |
| 2 Zimmer | 9,06 € | 9,49 € | 9,81 € | 10,23 € | 10,54 € |
| 3 Zimmer | 8,41 € | 8,82 € | 9,12 € | 9,50 € | 9,79 € |
| 4 Zimmer | 8,17 € | 8,56 € | 8,85 € | 9,22 € | 9,50 € |
| 5+ Zimmer | 7,78 € | 8,16 € | 8,43 € | 8,79 € | 9,06 € |
Nach Etage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdgeschoss | 7,93 € | 8,31 € | 8,59 € | 8,95 € | 9,22 € |
| 1. Stock | 8,43 € | 8,84 € | 9,14 € | 9,53 € | 9,82 € |
| 2. Stock | 8,64 € | 9,05 € | 9,36 € | 9,76 € | 10,05 € |
| 3.+ Stock | 8,55 € | 8,97 € | 9,27 € | 9,66 € | 9,96 € |
Mietpreise für Häuser in Bad Überkingen
Nach Haustyp
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 9,48 € | 9,94 € | 10,27 € | 10,71 € | 11,03 € |
| Doppelhaushälfte | 8,66 € | 9,08 € | 9,39 € | 9,79 € | 10,08 € |
| Reihenhaus | 7,89 € | 8,27 € | 8,55 € | 8,91 € | 9,18 € |
| Mehrfamilienhaus | 7,21 € | 7,55 € | 7,81 € | 8,14 € | 8,39 € |
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 3 Zimmer | 7,80 € | 8,18 € | 8,45 € | 8,81 € | 9,08 € |
| 4 Zimmer | 8,57 € | 8,98 € | 9,28 € | 9,68 € | 9,97 € |
| 5 Zimmer | 9,09 € | 9,53 € | 9,85 € | 10,27 € | 10,58 € |
| 6+ Zimmer | 9,41 € | 9,87 € | 10,20 € | 10,63 € | 10,96 € |
Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Bad Überkingen
Mietpreisbremse (Neuvermietung)
Bad Überkingen ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen — bei Neuvermietung ist die Miethöhe nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.
Kappungsgrenze (Bestand)
Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.
Ortsübliche Vergleichsmiete in Bad Überkingen
Ob eine Gemeinde einen amtlichen Mietspiegel führt, entscheidet sie selbst — verbindliche Auskunft dazu erteilt die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung von Bad Überkingen. Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558c/§ 558d BGB), die von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter erstellt wird. Liegt kein Mietspiegel vor, kann die ortsübliche Vergleichsmiete über Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) begründet werden. Die auf dieser Seite gezeigten Werte sind Angebotsmieten aus Inseraten und dienen der Marktorientierung.
So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?
Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:
1. Bad / WC
Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.
2. Küche
Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.
3. Wohnung
Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.
4. Gebäude
Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.
5. Wohnumfeld
Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.
Modernisierung
Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.
So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)
- 1
Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Bad Überkingen, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.
- 2
Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).
- 3
Vergleichswerte heranziehen. Ohne amtlichen Mietspiegel dienen Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) als Grundlage.
- 4
Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.
- 5
Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.
- 6
Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.
Mieten im Umland von Bad Überkingen
Bad Überkingen verzeichnet mit 9,89 €/m² die niedrigste durchschnittliche Nettokaltmiete im regionalen Vergleich und liegt damit deutlich unter allen umliegenden Gemeinden. Der regionale Durchschnitt der Nachbarstädte beträgt 10,35 €/m², womit Bad Überkingen rund 4,4 % günstiger ist als das nähere Umfeld.
Die höchsten Mietpreise im Vergleichsgebiet weisen mit 10,92 €/m² und 10,90 €/m² auf, während mit 9,96 €/m² noch die relativ günstigsten Mieten unter den Nachbargemeinden aufweisen. Die Mietpreisspanne in der Region bewegt sich zwischen dem Minimum in Bad Überkingen und dem Maximum, was einer Differenz von 1,03 €/m² entspricht.
| Name | Ø Miete/m² | Veränderung |
|---|---|---|
| Kuchen | 10,63 € | +4,0% |
| Deggingen | 10,09 € | +3,9% |
| Gingen an der Fils | 10,92 € | +4,0% |
| Geislingen an der Steige | 9,96 € | +2,9% |
| Schlat | 9,96 € | +4,3% |
| Süßen | 10,90 € | +4,5% |
| Bad Ditzenbach | 10,09 € | +4,7% |
| Eschenbach | 10,42 € | +5,3% |
| Nellingen | 10,10 € | +3,0% |
| Gammelshausen | 10,39 € | +4,2% |
Immobilienpreise in Bad Überkingen
Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Bad Überkingen relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Bad Überkingen sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Bad Überkingen.
Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Bad Überkingen 2026
Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Bad Überkingen liegt aktuell bei 9,89 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 5%.
Die Angebotsmieten in Bad Überkingen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 5% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.
Nein. Bad Überkingen ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen – bei Neuvermietung gilt keine Mietpreisbremse.
Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quellen & Stand der Daten
- Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
- Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze — bbsr.bund.de
- Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de
Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.