Mietspiegel Eberbach 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel
Was kostet Wohnen in Eberbach aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 8,83 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr und Größe sowie den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze).
Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge
Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Eberbach liegt sie 2026 im Schnitt bei 8,83 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis.
Angebotsmiete
Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.
Ortsübliche Vergleichsmiete
Die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird — die rechtlich maßgebliche Größe für Mieterhöhungen.
Mietpreisentwicklung in Eberbach
Die durchschnittliche Angebotsmiete in Eberbach beträgt nach aktuellen Inseratsdaten 8,83 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr ist damit ein Anstieg um 5,0 % zu verzeichnen. Diese Marktdaten basieren auf ausgewerteten Mietangeboten und stellen keinen amtlichen Mietspiegel dar.
Die Wohnlage beeinflusst das Mietpreisniveau erheblich: Während Wohnungen in einfacher Lage mit 7,33 €/m² angeboten werden, liegt die Miete in mittleren Lagen bei 8,79 €/m². In guten Wohnlagen erreichen die Angebotsmieten 11,06 €/m², was einer Differenz von etwa 51 % zwischen einfacher und guter Lage entspricht.
Das Baujahr der Immobilie zeigt einen deutlichen Einfluss auf die Mietpreisgestaltung. Wohnungen aus der Vorkriegszeit (bis 1949) werden mit 7,97 €/m² inseriert, während Neubauten ab 2021 Angebotsmieten von 11,27 €/m² erzielen. Zwischen den ältesten und jüngsten Baujahrsklassen ergibt sich somit eine Spanne von etwa 41 %.
Marktmieten in Eberbach nach Wohnlage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfach | 6,17 € | 6,51 € | 6,78 € | 7,06 € | 7,33 € |
| Mittel | 7,39 € | 7,80 € | 8,13 € | 8,46 € | 8,79 € |
| Gut | 9,30 € | 9,81 € | 10,23 € | 10,64 € | 11,06 € |
Mietpreise in Eberbach nach Baujahr
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 1949 | 6,71 € | 7,08 € | 7,38 € | 7,68 € | 7,97 € |
| 1950 - 1979 | 6,94 € | 7,32 € | 7,63 € | 7,94 € | 8,25 € |
| 1980 - 1999 | 7,48 € | 7,89 € | 8,23 € | 8,56 € | 8,89 € |
| 2000 - 2015 | 8,21 € | 8,67 € | 9,03 € | 9,40 € | 9,77 € |
| 2016 - 2020 | 8,88 € | 9,37 € | 9,77 € | 10,16 € | 10,56 € |
| ab 2021 | 9,48 € | 10,00 € | 10,42 € | 10,85 € | 11,27 € |
Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 45 m² | 8,41 € | 8,87 € | 9,25 € | 9,62 € | 10,00 € |
| 45 - 100 m² | 7,44 € | 7,85 € | 8,18 € | 8,51 € | 8,85 € |
| Über 100 m² | 6,87 € | 7,26 € | 7,56 € | 7,87 € | 8,17 € |
| Einfamilienhaus | 8,91 € | 9,41 € | 9,80 € | 10,20 € | 10,60 € |
Wohnungsmieten in Eberbach
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Zimmer | 8,98 € | 9,47 € | 9,87 € | 10,27 € | 10,67 € |
| 2 Zimmer | 7,64 € | 8,06 € | 8,40 € | 8,74 € | 9,08 € |
| 3 Zimmer | 7,24 € | 7,64 € | 7,96 € | 8,28 € | 8,61 € |
| 4 Zimmer | 7,16 € | 7,55 € | 7,87 € | 8,19 € | 8,51 € |
| 5+ Zimmer | 6,68 € | 7,05 € | 7,35 € | 7,65 € | 7,95 € |
Nach Etage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdgeschoss | 7,07 € | 7,47 € | 7,78 € | 8,10 € | 8,41 € |
| 1. Stock | 7,57 € | 7,98 € | 8,32 € | 8,66 € | 9,00 € |
| 2. Stock | 7,23 € | 7,63 € | 7,95 € | 8,28 € | 8,60 € |
| 3.+ Stock | 7,61 € | 8,03 € | 8,37 € | 8,71 € | 9,05 € |
Mietpreise für Häuser in Eberbach
Nach Haustyp
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 8,74 € | 9,22 € | 9,61 € | 10,00 € | 10,39 € |
| Doppelhaushälfte | 7,58 € | 8,00 € | 8,33 € | 8,67 € | 9,01 € |
| Reihenhaus | 6,90 € | 7,29 € | 7,59 € | 7,90 € | 8,21 € |
| Mehrfamilienhaus | 6,34 € | 6,69 € | 6,97 € | 7,26 € | 7,54 € |
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 3 Zimmer | 6,80 € | 7,17 € | 7,48 € | 7,78 € | 8,08 € |
| 4 Zimmer | 7,61 € | 8,03 € | 8,37 € | 8,71 € | 9,04 € |
| 5 Zimmer | 8,03 € | 8,47 € | 8,83 € | 9,19 € | 9,54 € |
| 6+ Zimmer | 8,17 € | 8,62 € | 8,99 € | 9,35 € | 9,72 € |
Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Eberbach
Mietpreisbremse (Neuvermietung)
Eberbach ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen — bei Neuvermietung ist die Miethöhe nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.
Kappungsgrenze (Bestand)
Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.
Ortsübliche Vergleichsmiete in Eberbach
Ob eine Gemeinde einen amtlichen Mietspiegel führt, entscheidet sie selbst — verbindliche Auskunft dazu erteilt die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung von Eberbach. Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558c/§ 558d BGB), die von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter erstellt wird. Liegt kein Mietspiegel vor, kann die ortsübliche Vergleichsmiete über Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) begründet werden. Die auf dieser Seite gezeigten Werte sind Angebotsmieten aus Inseraten und dienen der Marktorientierung.
So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?
Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:
1. Bad / WC
Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.
2. Küche
Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.
3. Wohnung
Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.
4. Gebäude
Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.
5. Wohnumfeld
Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.
Modernisierung
Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.
So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)
- 1
Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Eberbach, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.
- 2
Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).
- 3
Vergleichswerte heranziehen. Ohne amtlichen Mietspiegel dienen Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) als Grundlage.
- 4
Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.
- 5
Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.
- 6
Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.
Mieten im Umland von Eberbach
Eberbach positioniert sich mit einer durchschnittlichen Nettokaltmiete von 8,83 €/m² im soliden Mittelfeld der Region. Die Mietpreise liegen damit knapp unter dem Niveau von Mosbach (8,94 €/m²) und Neckargemünd (8,92 €/m²), aber deutlich über den günstigeren Nachbarstädten wie Mudau (7,75 €/m²) und Neckarsteinach (7,84 €/m²).
Die regionale Preisspanne zeigt erhebliche Unterschiede: Während Sinsheim mit 9,66 €/m² die höchsten Mieten aufweist, gefolgt von Hirschhorn mit 9,31 €/m², bewegen sich die Mietpreise in Eberbach etwa 13,9 % unter dem regionalen Spitzenniveau von Sinsheim. Im Vergleich zum regionalen Durchschnitt der aufgeführten Nachbarstädte liegt Eberbach leicht über dem Mittelwert und damit im durchschnittlichen bis leicht überdurchschnittlichen Bereich.
| Name | Ø Miete/m² | Veränderung |
|---|---|---|
| Waldbrunn (Odenwald) | 7,75 € | +3,8% |
| Schönbrunn | 8,63 € | +4,6% |
| Neunkirchen (Baden) | 8,94 € | +3,5% |
| Neckargerach | 8,92 € | +4,7% |
| Schwarzach (Odenwald) | 8,86 € | +4,5% |
| Fahrenbach | 7,84 € | +4,8% |
| Binau | 9,31 € | +4,8% |
| Aglasterhausen | 8,80 € | +4,3% |
| Reichartshausen | 8,88 € | +4,3% |
| Mosbach | 9,66 € | +5,1% |
Immobilienpreise in Eberbach
Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Eberbach relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Eberbach sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Eberbach.
Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Eberbach 2026
Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Eberbach liegt aktuell bei 8,83 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 5%.
Die Angebotsmieten in Eberbach haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 5% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.
Nein. Eberbach ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen – bei Neuvermietung gilt keine Mietpreisbremse.
Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quellen & Stand der Daten
- Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
- Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze — bbsr.bund.de
- Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de
Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.