Mietspiegel Grabenstetten 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel
Was kostet Wohnen in Grabenstetten aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 9,87 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr und Größe sowie den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze).
Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge
Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Grabenstetten liegt sie 2026 im Schnitt bei 9,87 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis.
Angebotsmiete
Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.
Ortsübliche Vergleichsmiete
Die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird — die rechtlich maßgebliche Größe für Mieterhöhungen.
Mietpreisentwicklung in Grabenstetten
In Grabenstetten liegt die durchschnittliche Angebotsmiete auf Basis aktueller Marktinserate bei 9,87 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich eine Steigerung um 3,6 %, was die kontinuierliche Aufwärtsentwicklung des lokalen Mietmarktes widerspiegelt.
Die Wohnlage hat einen deutlichen Einfluss auf das Mietniveau in der Gemeinde. Während Wohnungen in einfacher Lage mit 7,87 €/m² angeboten werden, liegen die Mieten in mittleren Lagen bei 9,99 €/m² und erreichen in guten Wohnlagen 12,71 €/m². Die Spanne zwischen einfacher und guter Wohnlage beträgt somit knapp 5 €/m².
Das Baujahr der Immobilie wirkt sich ebenfalls erkennbar auf die Mietpreise aus. Ältere Objekte bis Baujahr 1949 werden durchschnittlich für 8,94 €/m² inseriert, während Wohnungen aus den 1950er bis 1970er Jahren mit 9,02 €/m² nahezu gleichauf liegen. Neuere Bauten zeigen eine deutliche Preisstaffelung: Immobilien aus den Jahren 2000 bis 2015 erreichen 11,33 €/m², Objekte von 2016 bis 2020 werden für 12,08 €/m² angeboten, und die jüngsten Neubauten ab 2021 erzielen mit 13,11 €/m² die höchsten Angebotsmieten.
Marktmieten in Grabenstetten nach Wohnlage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfach | 6,75 € | 7,09 € | 7,39 € | 7,66 € | 7,87 € |
| Mittel | 8,57 € | 8,99 € | 9,37 € | 9,72 € | 9,99 € |
| Gut | 10,89 € | 11,43 € | 11,92 € | 12,36 € | 12,71 € |
Mietpreise in Grabenstetten nach Baujahr
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 1949 | 7,67 € | 8,05 € | 8,39 € | 8,70 € | 8,94 € |
| 1950 - 1979 | 7,74 € | 8,12 € | 8,47 € | 8,78 € | 9,02 € |
| 1980 - 1999 | 8,50 € | 8,92 € | 9,30 € | 9,64 € | 9,91 € |
| 2000 - 2015 | 9,71 € | 10,20 € | 10,63 € | 11,02 € | 11,33 € |
| 2016 - 2020 | 10,35 € | 10,87 € | 11,33 € | 11,75 € | 12,08 € |
| ab 2021 | 11,24 € | 11,80 € | 12,30 € | 12,76 € | 13,11 € |
Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 45 m² | 9,69 € | 10,16 € | 10,60 € | 10,99 € | 11,30 € |
| 45 - 100 m² | 8,40 € | 8,82 € | 9,19 € | 9,53 € | 9,80 € |
| Über 100 m² | 7,54 € | 7,92 € | 8,25 € | 8,56 € | 8,80 € |
| Einfamilienhaus | 9,94 € | 10,43 € | 10,87 € | 11,27 € | 11,59 € |
Wohnungsmieten in Grabenstetten
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Zimmer | 10,14 € | 10,64 € | 11,09 € | 11,50 € | 11,82 € |
| 2 Zimmer | 8,99 € | 9,43 € | 9,83 € | 10,20 € | 10,48 € |
| 3 Zimmer | 8,30 € | 8,71 € | 9,08 € | 9,42 € | 9,68 € |
| 4 Zimmer | 8,00 € | 8,39 € | 8,75 € | 9,07 € | 9,33 € |
| 5+ Zimmer | 7,85 € | 8,24 € | 8,59 € | 8,91 € | 9,16 € |
Nach Etage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdgeschoss | 7,93 € | 8,33 € | 8,68 € | 9,00 € | 9,25 € |
| 1. Stock | 8,62 € | 9,05 € | 9,43 € | 9,78 € | 10,05 € |
| 2. Stock | 8,23 € | 8,64 € | 9,00 € | 9,33 € | 9,60 € |
| 3.+ Stock | 8,75 € | 9,18 € | 9,57 € | 9,92 € | 10,20 € |
Mietpreise für Häuser in Grabenstetten
Nach Haustyp
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 9,96 € | 10,45 € | 10,90 € | 11,30 € | 11,61 € |
| Doppelhaushälfte | 8,64 € | 9,07 € | 9,45 € | 9,80 € | 10,08 € |
| Reihenhaus | 7,86 € | 8,25 € | 8,60 € | 8,92 € | 9,17 € |
| Mehrfamilienhaus | 7,08 € | 7,43 € | 7,74 € | 8,03 € | 8,25 € |
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 3 Zimmer | 7,77 € | 8,15 € | 8,50 € | 8,81 € | 9,06 € |
| 4 Zimmer | 8,56 € | 8,99 € | 9,37 € | 9,71 € | 9,99 € |
| 5 Zimmer | 9,09 € | 9,54 € | 9,95 € | 10,32 € | 10,61 € |
| 6+ Zimmer | 9,35 € | 9,81 € | 10,23 € | 10,60 € | 10,90 € |
Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Grabenstetten
Mietpreisbremse (Neuvermietung)
Grabenstetten ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen — bei Neuvermietung ist die Miethöhe nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.
Kappungsgrenze (Bestand)
Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.
Ortsübliche Vergleichsmiete in Grabenstetten
Ob eine Gemeinde einen amtlichen Mietspiegel führt, entscheidet sie selbst — verbindliche Auskunft dazu erteilt die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung von Grabenstetten. Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558c/§ 558d BGB), die von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter erstellt wird. Liegt kein Mietspiegel vor, kann die ortsübliche Vergleichsmiete über Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) begründet werden. Die auf dieser Seite gezeigten Werte sind Angebotsmieten aus Inseraten und dienen der Marktorientierung.
So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?
Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:
1. Bad / WC
Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.
2. Küche
Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.
3. Wohnung
Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.
4. Gebäude
Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.
5. Wohnumfeld
Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.
Modernisierung
Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.
So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)
- 1
Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Grabenstetten, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.
- 2
Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).
- 3
Vergleichswerte heranziehen. Ohne amtlichen Mietspiegel dienen Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) als Grundlage.
- 4
Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.
- 5
Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.
- 6
Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.
Mieten im Umland von Grabenstetten
Grabenstetten liegt mit 9,87 €/m² Nettokaltmiete deutlich unter dem Niveau der meisten umliegenden Städte und bildet damit eines der günstigeren Mietpreisniveaus in der Region. Die Miete unterschreitet den Durchschnitt der zehn Nachbarstädte von 10,88 €/m² um rund 9,3 %.
Die höchsten Mietpreise in der Nachbarschaft erreichen drei Städte mit Werten zwischen 11,63 €/m² und 11,69 €/m², während nur eine weitere Nachbarstadt mit 9,29 €/m² ein noch niedrigeres Preisniveau als Grabenstetten aufweist. Die Spanne der Mietpreise in der unmittelbaren Umgebung reicht damit von 9,29 €/m² bis 11,69 €/m², wobei sich Grabenstetten im unteren Drittel dieser Bandbreite positioniert.
| Name | Ø Miete/m² | Veränderung |
|---|---|---|
| Erkenbrechtsweiler | 10,97 € | +4,4% |
| Hülben | 10,56 € | +4,5% |
| Lenningen | 10,25 € | +5,2% |
| Bad Urach | 10,32 € | +3,6% |
| Beuren (Nürtingen) | 11,52 € | +4,3% |
| Römerstein | 9,29 € | +3,6% |
| Owen | 11,35 € | +4,5% |
| Neuffen | 11,63 € | +4,2% |
| Dettingen an der Erms | 11,69 € | +4,0% |
| Bissingen an der Teck | 11,20 € | +4,4% |
Immobilienpreise in Grabenstetten
Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Grabenstetten relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Grabenstetten sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Grabenstetten.
Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Grabenstetten 2026
Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Grabenstetten liegt aktuell bei 9,87 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 3,6%.
Die Angebotsmieten in Grabenstetten haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 3,6% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.
Nein. Grabenstetten ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen – bei Neuvermietung gilt keine Mietpreisbremse.
Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quellen & Stand der Daten
- Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
- Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze — bbsr.bund.de
- Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de
Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.