Mietspiegel Großbottwar 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel
Was kostet Wohnen in Großbottwar aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 11,3 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr und Größe sowie den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze).
Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge
Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Großbottwar liegt sie 2026 im Schnitt bei 11,3 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis.
Angebotsmiete
Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.
Ortsübliche Vergleichsmiete
Die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird — die rechtlich maßgebliche Größe für Mieterhöhungen.
Mietpreisentwicklung in Großbottwar
Die durchschnittliche Angebotsmiete in Großbottwar liegt aktuell bei 11,3 €/m², basierend auf Marktdaten aus Wohnungsinseraten. Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich ein Anstieg von 3,1 %. Diese Werte spiegeln die tatsächlich am Markt geforderten Mieten wider und stellen keinen amtlichen Mietspiegel dar.
Die Wohnlage beeinflusst die Mietpreise in Großbottwar deutlich. Während Wohnungen in einfacher Lage durchschnittlich 9,16 €/m² erzielen, liegen die Mieten in mittlerer Lage bei 11,09 €/m². In guter Wohnlage steigen die Angebotsmieten auf 14,62 €/m², was einem Aufschlag von etwa 60 % gegenüber einfachen Lagen entspricht.
Das Baujahr der Immobilie wirkt sich ebenfalls erkennbar auf die Miethöhe aus. Ältere Wohnungen bis Baujahr 1949 werden mit 9,86 €/m² inseriert, während Objekte aus der Nachkriegszeit bis 1979 bei 10,35 €/m² liegen. Neubauwohnungen ab 2021 erreichen mit 14,78 €/m² die höchsten Angebotsmieten, wobei sich mit zunehmendem Baujahr ein kontinuierlicher Anstieg der Mietpreise zeigt.
Marktmieten in Großbottwar nach Wohnlage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfach | 7,97 € | 8,25 € | 8,58 € | 8,91 € | 9,16 € |
| Mittel | 9,64 € | 9,98 € | 10,38 € | 10,78 € | 11,09 € |
| Gut | 12,72 € | 13,16 € | 13,69 € | 14,22 € | 14,62 € |
Mietpreise in Großbottwar nach Baujahr
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 1949 | 8,57 € | 8,87 € | 9,23 € | 9,59 € | 9,86 € |
| 1950 - 1979 | 9,00 € | 9,31 € | 9,69 € | 10,06 € | 10,35 € |
| 1980 - 1999 | 9,77 € | 10,11 € | 10,52 € | 10,92 € | 11,23 € |
| 2000 - 2015 | 10,96 € | 11,34 € | 11,80 € | 12,26 € | 12,60 € |
| 2016 - 2020 | 11,67 € | 12,07 € | 12,56 € | 13,05 € | 13,42 € |
| ab 2021 | 12,86 € | 13,30 € | 13,84 € | 14,37 € | 14,78 € |
Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 45 m² | 11,38 € | 11,77 € | 12,25 € | 12,72 € | 13,08 € |
| 45 - 100 m² | 9,55 € | 9,88 € | 10,28 € | 10,68 € | 10,98 € |
| Über 100 m² | 8,99 € | 9,30 € | 9,68 € | 10,05 € | 10,34 € |
| Einfamilienhaus | 11,61 € | 12,01 € | 12,49 € | 12,97 € | 13,34 € |
Wohnungsmieten in Großbottwar
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Zimmer | 11,52 € | 11,92 € | 12,40 € | 12,88 € | 13,24 € |
| 2 Zimmer | 10,13 € | 10,48 € | 10,90 € | 11,32 € | 11,64 € |
| 3 Zimmer | 9,94 € | 10,29 € | 10,70 € | 11,12 € | 11,43 € |
| 4 Zimmer | 9,07 € | 9,38 € | 9,76 € | 10,14 € | 10,42 € |
| 5+ Zimmer | 8,60 € | 8,90 € | 9,26 € | 9,61 € | 9,89 € |
Nach Etage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdgeschoss | 9,71 € | 10,05 € | 10,45 € | 10,86 € | 11,16 € |
| 1. Stock | 10,07 € | 10,42 € | 10,84 € | 11,26 € | 11,57 € |
| 2. Stock | 10,02 € | 10,36 € | 10,78 € | 11,20 € | 11,52 € |
| 3.+ Stock | 10,17 € | 10,53 € | 10,95 € | 11,37 € | 11,69 € |
Mietpreise für Häuser in Großbottwar
Nach Haustyp
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 11,42 € | 11,82 € | 12,29 € | 12,77 € | 13,13 € |
| Doppelhaushälfte | 9,80 € | 10,14 € | 10,55 € | 10,96 € | 11,27 € |
| Reihenhaus | 9,21 € | 9,53 € | 9,91 € | 10,29 € | 10,58 € |
| Mehrfamilienhaus | 8,16 € | 8,44 € | 8,78 € | 9,12 € | 9,38 € |
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 3 Zimmer | 8,88 € | 9,19 € | 9,56 € | 9,93 € | 10,21 € |
| 4 Zimmer | 10,03 € | 10,38 € | 10,80 € | 11,22 € | 11,53 € |
| 5 Zimmer | 10,23 € | 10,58 € | 11,01 € | 11,44 € | 11,76 € |
| 6+ Zimmer | 11,16 € | 11,54 € | 12,01 € | 12,47 € | 12,82 € |
Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Großbottwar
Mietpreisbremse (Neuvermietung)
Großbottwar ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen — bei Neuvermietung ist die Miethöhe nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.
Kappungsgrenze (Bestand)
Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.
Ortsübliche Vergleichsmiete in Großbottwar
Ob eine Gemeinde einen amtlichen Mietspiegel führt, entscheidet sie selbst — verbindliche Auskunft dazu erteilt die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung von Großbottwar. Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558c/§ 558d BGB), die von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter erstellt wird. Liegt kein Mietspiegel vor, kann die ortsübliche Vergleichsmiete über Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) begründet werden. Die auf dieser Seite gezeigten Werte sind Angebotsmieten aus Inseraten und dienen der Marktorientierung.
So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?
Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:
1. Bad / WC
Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.
2. Küche
Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.
3. Wohnung
Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.
4. Gebäude
Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.
5. Wohnumfeld
Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.
Modernisierung
Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.
So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)
- 1
Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Großbottwar, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.
- 2
Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).
- 3
Vergleichswerte heranziehen. Ohne amtlichen Mietspiegel dienen Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) als Grundlage.
- 4
Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.
- 5
Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.
- 6
Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.
Mieten im Umland von Großbottwar
Großbottwar liegt mit einer durchschnittlichen Nettokaltmiete von 11,30 €/m² im unteren Mittelfeld der regionalen Mietpreisentwicklung. Von den zehn erfassten Nachbarstädten weisen sechs höhere und nur drei niedrigere Mieten auf, wobei Großbottwar damit etwa 3,5 % unter dem Durchschnitt der Nachbarstädte von 11,69 €/m² rangiert.
Die Mietpreisspanne in der Region bewegt sich zwischen 10,99 €/m² als günstigstem und 12,22 €/m² als teuerstem Wert, was eine Differenz von 11,2 % ergibt. Während Großbottwar eine vergleichsweise moderate Mietpreisstruktur aufweist, positioniert es sich zwischen den günstigeren Standorten im unteren Preissegment und den kostenintensiveren Nachbarstädten im oberen Bereich.
| Name | Ø Miete/m² | Veränderung |
|---|---|---|
| Murr | 12,07 € | +4,8% |
| Steinheim an der Murr | 11,74 € | +4,6% |
| Oberstenfeld | 10,99 € | +3,8% |
| Mundelsheim | 11,15 € | +4,2% |
| Pleidelsheim | 12,22 € | +3,6% |
| Ilsfeld | 11,59 € | +3,4% |
| Erdmannhausen | 11,83 € | +3,4% |
| Neckarwestheim | 11,14 € | +2,4% |
| Beilstein (Württemberg) | 11,26 € | +3,9% |
| Abstatt | 11,48 € | +2,6% |
Immobilienpreise in Großbottwar
Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Großbottwar relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Großbottwar sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Großbottwar.
Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Großbottwar 2026
Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Großbottwar liegt aktuell bei 11,3 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 3,1%.
Die Angebotsmieten in Großbottwar haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 3,1% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.
Nein. Großbottwar ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen – bei Neuvermietung gilt keine Mietpreisbremse.
Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quellen & Stand der Daten
- Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
- Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze — bbsr.bund.de
- Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de
Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.