Mietspiegel Großrinderfeld 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel
Was kostet Wohnen in Großrinderfeld aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 7,92 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr und Größe sowie den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze).
Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge
Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Großrinderfeld liegt sie 2026 im Schnitt bei 7,92 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis.
Angebotsmiete
Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.
Ortsübliche Vergleichsmiete
Die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird — die rechtlich maßgebliche Größe für Mieterhöhungen.
Mietpreisentwicklung in Großrinderfeld
Die durchschnittliche Angebotsmiete in Großrinderfeld liegt aktuell bei 7,92 €/m², basierend auf ausgewerteten Mietinseraten am Markt. Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich ein Anstieg um 5,5 %. Diese Marktdaten geben einen Überblick über das aktuelle Mietpreisniveau, stellen jedoch keinen amtlichen Mietspiegel dar.
Die Wohnlage beeinflusst das Mietniveau in Großrinderfeld deutlich erkennbar. In einfachen Lagen werden durchschnittlich 6,7 €/m² aufgerufen, während Wohnungen in mittleren Lagen bei 8,1 €/m² liegen. Gute Wohnlagen erreichen mit 9,9 €/m² die höchsten Angebotsmieten im Gemeindegebiet.
Das Baujahr der Immobilie wirkt sich ebenfalls auf die Mietpreisgestaltung aus. Altbauten bis 1949 werden mit durchschnittlich 6,95 €/m² angeboten, während Objekte aus den Baujahren 1950 bis 1979 bei 7,44 €/m² liegen. Neuere Wohnungen zeigen steigende Werte: Baujahre 1980 bis 1999 erreichen 8,17 €/m², 2000 bis 2015 liegen bei 8,86 €/m², 2016 bis 2020 bei 9,81 €/m² und ab 2021 fertiggestellte Wohnungen bei 10,06 €/m².
Marktmieten in Großrinderfeld nach Wohnlage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfach | 5,64 € | 5,97 € | 6,10 € | 6,46 € | 6,70 € |
| Mittel | 6,82 € | 7,23 € | 7,38 € | 7,82 € | 8,10 € |
| Gut | 8,34 € | 8,83 € | 9,02 € | 9,56 € | 9,90 € |
Mietpreise in Großrinderfeld nach Baujahr
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 1949 | 5,85 € | 6,20 € | 6,33 € | 6,71 € | 6,95 € |
| 1950 - 1979 | 6,26 € | 6,64 € | 6,78 € | 7,18 € | 7,44 € |
| 1980 - 1999 | 6,88 € | 7,29 € | 7,44 € | 7,89 € | 8,17 € |
| 2000 - 2015 | 7,46 € | 7,90 € | 8,07 € | 8,55 € | 8,86 € |
| 2016 - 2020 | 8,26 € | 8,75 € | 8,93 € | 9,46 € | 9,81 € |
| ab 2021 | 8,46 € | 8,97 € | 9,16 € | 9,70 € | 10,06 € |
Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 45 m² | 7,83 € | 8,30 € | 8,47 € | 8,98 € | 9,30 € |
| 45 - 100 m² | 6,65 € | 7,05 € | 7,20 € | 7,63 € | 7,90 € |
| Über 100 m² | 6,14 € | 6,51 € | 6,64 € | 7,04 € | 7,29 € |
| Einfamilienhaus | 7,80 € | 8,26 € | 8,44 € | 8,94 € | 9,26 € |
Wohnungsmieten in Großrinderfeld
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Zimmer | 7,74 € | 8,20 € | 8,38 € | 8,88 € | 9,20 € |
| 2 Zimmer | 7,18 € | 7,61 € | 7,77 € | 8,23 € | 8,53 € |
| 3 Zimmer | 6,77 € | 7,17 € | 7,32 € | 7,76 € | 8,04 € |
| 4 Zimmer | 6,55 € | 6,94 € | 7,09 € | 7,51 € | 7,79 € |
| 5+ Zimmer | 6,04 € | 6,40 € | 6,54 € | 6,92 € | 7,18 € |
Nach Etage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdgeschoss | 6,33 € | 6,71 € | 6,85 € | 7,26 € | 7,53 € |
| 1. Stock | 6,63 € | 7,03 € | 7,18 € | 7,60 € | 7,88 € |
| 2. Stock | 6,62 € | 7,02 € | 7,17 € | 7,59 € | 7,87 € |
| 3.+ Stock | 6,65 € | 7,05 € | 7,20 € | 7,63 € | 7,91 € |
Mietpreise für Häuser in Großrinderfeld
Nach Haustyp
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 7,67 € | 8,12 € | 8,29 € | 8,79 € | 9,11 € |
| Doppelhaushälfte | 6,53 € | 6,92 € | 7,06 € | 7,48 € | 7,76 € |
| Reihenhaus | 6,25 € | 6,62 € | 6,76 € | 7,16 € | 7,42 € |
| Mehrfamilienhaus | 5,64 € | 5,97 € | 6,10 € | 6,46 € | 6,70 € |
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 3 Zimmer | 6,01 € | 6,37 € | 6,50 € | 6,89 € | 7,14 € |
| 4 Zimmer | 6,84 € | 7,25 € | 7,41 € | 7,84 € | 8,13 € |
| 5 Zimmer | 7,29 € | 7,73 € | 7,89 € | 8,36 € | 8,66 € |
| 6+ Zimmer | 7,41 € | 7,86 € | 8,02 € | 8,50 € | 8,81 € |
Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Großrinderfeld
Mietpreisbremse (Neuvermietung)
Großrinderfeld ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen — bei Neuvermietung ist die Miethöhe nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.
Kappungsgrenze (Bestand)
Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.
Ortsübliche Vergleichsmiete in Großrinderfeld
Ob eine Gemeinde einen amtlichen Mietspiegel führt, entscheidet sie selbst — verbindliche Auskunft dazu erteilt die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung von Großrinderfeld. Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558c/§ 558d BGB), die von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter erstellt wird. Liegt kein Mietspiegel vor, kann die ortsübliche Vergleichsmiete über Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) begründet werden. Die auf dieser Seite gezeigten Werte sind Angebotsmieten aus Inseraten und dienen der Marktorientierung.
So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?
Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:
1. Bad / WC
Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.
2. Küche
Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.
3. Wohnung
Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.
4. Gebäude
Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.
5. Wohnumfeld
Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.
Modernisierung
Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.
So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)
- 1
Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Großrinderfeld, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.
- 2
Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).
- 3
Vergleichswerte heranziehen. Ohne amtlichen Mietspiegel dienen Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) als Grundlage.
- 4
Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.
- 5
Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.
- 6
Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.
Mieten im Umland von Großrinderfeld
Großrinderfeld weist mit 7,92 €/m² die niedrigste Nettokaltmiete im Vergleich zu allen betrachteten Nachbarstädten auf und liegt damit deutlich unter dem regionalen Niveau. Die Differenz zur nächstgelegenen Stadt beträgt bereits 0,11 €/m², während der Abstand zu den teuersten Nachbarstädten mit 1,42 €/m² beziehungsweise 1,51 €/m² noch erheblich größer ausfällt.
Die Mietpreisspanne in der Region zeigt eine Bandbreite von 7,92 €/m² bis 9,34 €/m², wobei sich die meisten Nachbarstädte im Bereich zwischen 8,00 €/m² und 8,50 €/m² ansiedeln. Besonders hohe Mieten verzeichnen die Städte mit Werten von 9,34 €/m², 8,83 €/m² und 8,77 €/m², während Großrinderfeld als einzige Stadt unter der Schwelle von 8,00 €/m² rangiert.
| Name | Ø Miete/m² | Veränderung |
|---|---|---|
| Grünsfeld | 8,15 € | +6,3% |
| Werbach | 8,09 € | +4,7% |
| Wittighausen | 8,14 € | +4,8% |
| Tauberbischofsheim | 8,77 € | +4,9% |
| Igersheim | 9,34 € | +4,9% |
| Lauda-Königshofen | 8,49 € | +6,1% |
| Königheim | 8,83 € | +6,5% |
| Külsheim | 8,21 € | +5,7% |
| Wertheim | 8,51 € | +5,2% |
| Hardheim | 8,03 € | +4,4% |
Immobilienpreise in Großrinderfeld
Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Großrinderfeld relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Großrinderfeld sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Großrinderfeld.
Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Großrinderfeld 2026
Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Großrinderfeld liegt aktuell bei 7,92 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 5,5%.
Die Angebotsmieten in Großrinderfeld haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 5,5% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.
Nein. Großrinderfeld ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen – bei Neuvermietung gilt keine Mietpreisbremse.
Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quellen & Stand der Daten
- Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
- Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze — bbsr.bund.de
- Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de
Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.