Mietspiegel Grünsfeld 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel
Was kostet Wohnen in Grünsfeld aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 8,15 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr und Größe sowie den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze).
Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge
Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Grünsfeld liegt sie 2026 im Schnitt bei 8,15 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis.
Angebotsmiete
Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.
Ortsübliche Vergleichsmiete
Die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird — die rechtlich maßgebliche Größe für Mieterhöhungen.
Mietpreisentwicklung in Grünsfeld
Die durchschnittliche Angebotsmiete in Grünsfeld liegt aktuell bei 8,15 €/m² und basiert auf Marktdaten aus Inseraten. Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich eine Steigerung um 6,3 %. Diese Werte geben einen Überblick über das aktuelle Mietpreisniveau am lokalen Wohnungsmarkt.
Die Wohnlage hat einen deutlichen Einfluss auf die Mietpreise in Grünsfeld. Während Wohnungen in einfacher Lage mit 6,52 €/m² inseriert werden, erreichen Objekte in guter Lage durchschnittlich 10,49 €/m². In mittlerer Wohnlage bewegen sich die Angebotsmieten bei 8,01 €/m².
Das Baujahr der Immobilie spiegelt sich ebenfalls in den Mietpreisen wider. Ältere Gebäude bis Baujahr 1949 werden mit 6,95 €/m² angeboten, während Neubauten ab 2021 Angebotsmieten von 10,32 €/m² erzielen. Zwischen diesen Polen zeigt sich eine kontinuierliche Staffelung: Objekte aus den 1950er bis 1970er Jahren liegen bei 7,44 €/m², aus den 1980er und 1990er Jahren bei 8,08 €/m², aus der Zeit 2000 bis 2015 bei 9,03 €/m² und aus den Jahren 2016 bis 2020 bei 9,62 €/m².
Marktmieten in Grünsfeld nach Wohnlage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfach | 5,49 € | 5,82 € | 5,94 € | 6,30 € | 6,52 € |
| Mittel | 6,74 € | 7,14 € | 7,29 € | 7,73 € | 8,01 € |
| Gut | 8,83 € | 9,36 € | 9,55 € | 10,13 € | 10,49 € |
Mietpreise in Grünsfeld nach Baujahr
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 1949 | 5,84 € | 6,20 € | 6,32 € | 6,71 € | 6,95 € |
| 1950 - 1979 | 6,26 € | 6,63 € | 6,77 € | 7,18 € | 7,44 € |
| 1980 - 1999 | 6,80 € | 7,21 € | 7,36 € | 7,80 € | 8,08 € |
| 2000 - 2015 | 7,60 € | 8,06 € | 8,22 € | 8,72 € | 9,03 € |
| 2016 - 2020 | 8,10 € | 8,58 € | 8,76 € | 9,29 € | 9,62 € |
| ab 2021 | 8,68 € | 9,20 € | 9,39 € | 9,96 € | 10,32 € |
Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 45 m² | 8,02 € | 8,50 € | 8,68 € | 9,21 € | 9,53 € |
| 45 - 100 m² | 6,89 € | 7,30 € | 7,45 € | 7,90 € | 8,18 € |
| Über 100 m² | 6,19 € | 6,56 € | 6,70 € | 7,11 € | 7,36 € |
| Einfamilienhaus | 8,30 € | 8,80 € | 8,98 € | 9,53 € | 9,87 € |
Wohnungsmieten in Grünsfeld
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Zimmer | 7,89 € | 8,37 € | 8,54 € | 9,06 € | 9,38 € |
| 2 Zimmer | 7,38 € | 7,82 € | 7,99 € | 8,47 € | 8,77 € |
| 3 Zimmer | 6,95 € | 7,36 € | 7,51 € | 7,97 € | 8,26 € |
| 4 Zimmer | 6,64 € | 7,03 € | 7,18 € | 7,62 € | 7,89 € |
| 5+ Zimmer | 6,21 € | 6,58 € | 6,72 € | 7,13 € | 7,38 € |
Nach Etage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdgeschoss | 6,60 € | 7,00 € | 7,14 € | 7,57 € | 7,84 € |
| 1. Stock | 7,08 € | 7,50 € | 7,66 € | 8,12 € | 8,41 € |
| 2. Stock | 6,68 € | 7,08 € | 7,23 € | 7,66 € | 7,94 € |
| 3.+ Stock | 6,91 € | 7,32 € | 7,47 € | 7,93 € | 8,21 € |
Mietpreise für Häuser in Grünsfeld
Nach Haustyp
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 8,01 € | 8,49 € | 8,66 € | 9,19 € | 9,52 € |
| Doppelhaushälfte | 6,87 € | 7,28 € | 7,43 € | 7,88 € | 8,16 € |
| Reihenhaus | 6,27 € | 6,65 € | 6,78 € | 7,20 € | 7,45 € |
| Mehrfamilienhaus | 5,82 € | 6,17 € | 6,30 € | 6,68 € | 6,92 € |
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 3 Zimmer | 6,10 € | 6,47 € | 6,60 € | 7,00 € | 7,25 € |
| 4 Zimmer | 6,66 € | 7,06 € | 7,21 € | 7,64 € | 7,92 € |
| 5 Zimmer | 7,46 € | 7,91 € | 8,07 € | 8,56 € | 8,87 € |
| 6+ Zimmer | 7,86 € | 8,33 € | 8,50 € | 9,02 € | 9,34 € |
Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Grünsfeld
Mietpreisbremse (Neuvermietung)
Grünsfeld ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen — bei Neuvermietung ist die Miethöhe nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.
Kappungsgrenze (Bestand)
Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.
Ortsübliche Vergleichsmiete in Grünsfeld
Ob eine Gemeinde einen amtlichen Mietspiegel führt, entscheidet sie selbst — verbindliche Auskunft dazu erteilt die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung von Grünsfeld. Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558c/§ 558d BGB), die von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter erstellt wird. Liegt kein Mietspiegel vor, kann die ortsübliche Vergleichsmiete über Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) begründet werden. Die auf dieser Seite gezeigten Werte sind Angebotsmieten aus Inseraten und dienen der Marktorientierung.
So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?
Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:
1. Bad / WC
Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.
2. Küche
Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.
3. Wohnung
Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.
4. Gebäude
Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.
5. Wohnumfeld
Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.
Modernisierung
Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.
So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)
- 1
Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Grünsfeld, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.
- 2
Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).
- 3
Vergleichswerte heranziehen. Ohne amtlichen Mietspiegel dienen Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) als Grundlage.
- 4
Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.
- 5
Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.
- 6
Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.
Mieten im Umland von Grünsfeld
Die durchschnittliche Nettokaltmiete in Grünsfeld liegt mit 8,15 €/m² im mittleren Bereich der Region und entspricht nahezu exakt dem Mietniveau mehrerer Nachbarstädte. Im direkten Vergleich positioniert sich Grünsfeld damit minimal über den günstigeren Standorten wie der Nachbarstadt mit 7,92 €/m² und knapp unter den teureren Gemeinden.
Das regionale Mietpreisgefüge zeigt eine Spanne von 7,92 €/m² bis 9,34 €/m², wobei die höchsten Mieten mit 9,34 €/m² und 9,11 €/m² in zwei Nachbarstädten erreicht werden. Grünsfeld liegt mit seinem Mietniveau etwa 13,7 % unter dem regionalen Spitzenwert und bewegt sich damit leicht unterhalb des rechnerischen Durchschnitts der aufgeführten Nachbarstädte von etwa 8,54 €/m².
| Name | Ø Miete/m² | Veränderung |
|---|---|---|
| Wittighausen | 8,14 € | +4,8% |
| Großrinderfeld | 7,92 € | +5,5% |
| Igersheim | 9,34 € | +4,9% |
| Lauda-Königshofen | 8,49 € | +6,1% |
| Tauberbischofsheim | 8,77 € | +4,9% |
| Werbach | 8,09 € | +4,7% |
| Königheim | 8,83 € | +6,5% |
| Bad Mergentheim | 9,11 € | +4,8% |
| Weikersheim | 8,48 € | +6,0% |
| Külsheim | 8,21 € | +5,7% |
Immobilienpreise in Grünsfeld
Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Grünsfeld relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Grünsfeld sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Grünsfeld.
Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Grünsfeld 2026
Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Grünsfeld liegt aktuell bei 8,15 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 6,3%.
Die Angebotsmieten in Grünsfeld haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 6,3% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.
Nein. Grünsfeld ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen – bei Neuvermietung gilt keine Mietpreisbremse.
Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quellen & Stand der Daten
- Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
- Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze — bbsr.bund.de
- Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de
Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.