Mietspiegel Höchenschwand 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel
Was kostet Wohnen in Höchenschwand aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 9,14 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr und Größe sowie den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze).
Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge
Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Höchenschwand liegt sie 2026 im Schnitt bei 9,14 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis.
Angebotsmiete
Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.
Ortsübliche Vergleichsmiete
Die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird — die rechtlich maßgebliche Größe für Mieterhöhungen.
Mietpreisentwicklung in Höchenschwand
Die durchschnittliche Angebotsmiete in Höchenschwand beträgt laut aktuellen Marktdaten aus Inseraten 9,14 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr zeigt sich eine Steigerung um 4,7 %. Diese Angebotsmieten basieren auf verfügbaren Wohnungsinseraten und stellen keine amtlichen Mietspiegelwerte dar.
Die Wohnlage beeinflusst das Mietpreisniveau deutlich. Während Wohnungen in einfacher Lage mit 7,62 €/m² angeboten werden, liegen die Angebotsmieten in mittleren Lagen bei 8,93 €/m² und in guten Wohnlagen bei 11,52 €/m². Der Unterschied zwischen einfacher und guter Lage beträgt somit etwa 51 %.
Das Baujahr der Immobilie zeigt ebenfalls einen klaren Einfluss auf die Mietpreisgestaltung. Ältere Gebäude bis 1949 werden mit durchschnittlich 8,18 €/m² inseriert, während Neubauten ab 2021 Angebotsmieten von 11,84 €/m² erreichen. Wohnungen aus den Jahren 2000 bis 2015 liegen mit 10,50 €/m² im mittleren Segment.
Marktmieten in Höchenschwand nach Wohnlage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfach | 6,50 € | 6,80 € | 7,03 € | 7,36 € | 7,62 € |
| Mittel | 7,61 € | 7,96 € | 8,23 € | 8,61 € | 8,93 € |
| Gut | 9,82 € | 10,27 € | 10,62 € | 11,12 € | 11,52 € |
Mietpreise in Höchenschwand nach Baujahr
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 1949 | 6,97 € | 7,30 € | 7,55 € | 7,90 € | 8,18 € |
| 1950 - 1979 | 7,32 € | 7,66 € | 7,93 € | 8,29 € | 8,59 € |
| 1980 - 1999 | 7,69 € | 8,05 € | 8,32 € | 8,71 € | 9,03 € |
| 2000 - 2015 | 8,95 € | 9,36 € | 9,68 € | 10,13 € | 10,50 € |
| 2016 - 2020 | 9,60 € | 10,04 € | 10,39 € | 10,87 € | 11,26 € |
| ab 2021 | 10,09 € | 10,55 € | 10,92 € | 11,42 € | 11,84 € |
Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 45 m² | 8,92 € | 9,33 € | 9,66 € | 10,10 € | 10,47 € |
| 45 - 100 m² | 7,57 € | 7,92 € | 8,19 € | 8,57 € | 8,88 € |
| Über 100 m² | 7,22 € | 7,56 € | 7,82 € | 8,18 € | 8,48 € |
| Einfamilienhaus | 8,92 € | 9,33 € | 9,65 € | 10,10 € | 10,46 € |
Wohnungsmieten in Höchenschwand
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Zimmer | 9,04 € | 9,46 € | 9,79 € | 10,24 € | 10,61 € |
| 2 Zimmer | 8,19 € | 8,57 € | 8,87 € | 9,28 € | 9,62 € |
| 3 Zimmer | 7,75 € | 8,11 € | 8,39 € | 8,78 € | 9,10 € |
| 4 Zimmer | 7,38 € | 7,72 € | 7,99 € | 8,36 € | 8,66 € |
| 5+ Zimmer | 7,07 € | 7,40 € | 7,65 € | 8,01 € | 8,30 € |
Nach Etage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdgeschoss | 7,31 € | 7,65 € | 7,91 € | 8,28 € | 8,58 € |
| 1. Stock | 7,81 € | 8,17 € | 8,45 € | 8,84 € | 9,16 € |
| 2. Stock | 7,66 € | 8,01 € | 8,29 € | 8,67 € | 8,99 € |
| 3.+ Stock | 7,99 € | 8,35 € | 8,64 € | 9,04 € | 9,37 € |
Mietpreise für Häuser in Höchenschwand
Nach Haustyp
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 9,21 € | 9,64 € | 9,97 € | 10,43 € | 10,81 € |
| Doppelhaushälfte | 7,69 € | 8,05 € | 8,33 € | 8,71 € | 9,03 € |
| Reihenhaus | 7,32 € | 7,66 € | 7,93 € | 8,29 € | 8,59 € |
| Mehrfamilienhaus | 6,57 € | 6,87 € | 7,11 € | 7,44 € | 7,71 € |
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 3 Zimmer | 7,00 € | 7,33 € | 7,58 € | 7,93 € | 8,22 € |
| 4 Zimmer | 7,56 € | 7,91 € | 8,18 € | 8,56 € | 8,87 € |
| 5 Zimmer | 8,42 € | 8,81 € | 9,11 € | 9,53 € | 9,88 € |
| 6+ Zimmer | 8,57 € | 8,97 € | 9,27 € | 9,70 € | 10,06 € |
Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Höchenschwand
Mietpreisbremse (Neuvermietung)
Höchenschwand ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen — bei Neuvermietung ist die Miethöhe nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.
Kappungsgrenze (Bestand)
Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.
Ortsübliche Vergleichsmiete in Höchenschwand
Ob eine Gemeinde einen amtlichen Mietspiegel führt, entscheidet sie selbst — verbindliche Auskunft dazu erteilt die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung von Höchenschwand. Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558c/§ 558d BGB), die von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter erstellt wird. Liegt kein Mietspiegel vor, kann die ortsübliche Vergleichsmiete über Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) begründet werden. Die auf dieser Seite gezeigten Werte sind Angebotsmieten aus Inseraten und dienen der Marktorientierung.
So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?
Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:
1. Bad / WC
Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.
2. Küche
Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.
3. Wohnung
Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.
4. Gebäude
Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.
5. Wohnumfeld
Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.
Modernisierung
Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.
So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)
- 1
Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Höchenschwand, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.
- 2
Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).
- 3
Vergleichswerte heranziehen. Ohne amtlichen Mietspiegel dienen Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) als Grundlage.
- 4
Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.
- 5
Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.
- 6
Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.
Mieten im Umland von Höchenschwand
Höchenschwand weist mit 9,14 €/m² eine durchschnittliche Nettokaltmiete auf, die sich im mittleren Bereich der umliegenden Gemeinden bewegt. Die Mieten in der Region zeigen eine Spannbreite von 8,53 €/m² bis 10,52 €/m², wobei Höchenschwand leicht über dem rechnerischen Mittelwert der Nachbarstädte liegt.
Die höchsten Mietpreise im regionalen Vergleich finden sich mit 10,52 €/m² und 9,91 €/m², während die günstigsten Mieten mit 8,53 €/m², 8,62 €/m² und 8,74 €/m² verzeichnet werden. Höchenschwand positioniert sich damit etwa 7,0 % günstiger als die teuerste Nachbargemeinde und rund 7,1 % teurer als die preiswerteste Kommune in der Umgebung.
| Name | Ø Miete/m² | Veränderung |
|---|---|---|
| Häusern | 8,96 € | +4,3% |
| Weilheim | 9,72 € | +4,4% |
| Dachsberg (Südschwarzwald) | 8,62 € | +4,6% |
| Grafenhausen | 8,74 € | +3,9% |
| Ühlingen-Birkendorf | 8,82 € | +5,0% |
| Waldshut-Tiengen | 10,52 € | +4,0% |
| St. Blasien | 8,90 € | +4,2% |
| Schluchsee | 9,29 € | +4,0% |
| Görwihl | 8,53 € | +4,2% |
| Albbruck | 9,91 € | +3,9% |
Immobilienpreise in Höchenschwand
Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Höchenschwand relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Höchenschwand sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Höchenschwand.
Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Höchenschwand 2026
Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Höchenschwand liegt aktuell bei 9,14 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 4,7%.
Die Angebotsmieten in Höchenschwand haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 4,7% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.
Nein. Höchenschwand ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen – bei Neuvermietung gilt keine Mietpreisbremse.
Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quellen & Stand der Daten
- Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
- Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze — bbsr.bund.de
- Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de
Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.