Mietspiegel St. Blasien 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel
Was kostet Wohnen in St. Blasien aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 8,9 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr und Größe sowie den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze).
Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge
Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in St. Blasien liegt sie 2026 im Schnitt bei 8,9 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis.
Angebotsmiete
Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.
Ortsübliche Vergleichsmiete
Die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird — die rechtlich maßgebliche Größe für Mieterhöhungen.
Mietpreisentwicklung in St. Blasien
Die durchschnittliche Angebotsmiete in St. Blasien liegt aktuell bei 8,9 €/m² und basiert auf Marktdaten aus Inseraten. Im Vergleich zum Vorjahr ist ein Anstieg von 4,2 % zu verzeichnen. Diese Werte spiegeln die tatsächlich am Markt angebotenen Mietpreise wider und stellen keinen amtlichen Mietspiegel dar.
Die Wohnlage hat einen erheblichen Einfluss auf die Mietpreise in St. Blasien. Während Wohnungen in einfacher Lage mit 7,4 €/m² angeboten werden, erreichen Objekte in mittlerer Lage 9,16 €/m². In guten Wohnlagen steigt die Angebotsmiete auf 11,41 €/m², was einem Aufschlag von über 54 % gegenüber einfachen Lagen entspricht.
Das Baujahr der Immobilie wirkt sich ebenfalls deutlich auf die Miethöhe aus. Altbauten bis 1949 werden durchschnittlich für 7,84 €/m² inseriert, während Neubauten ab 2021 mit 11,27 €/m² angeboten werden. Die Mietpreise steigen kontinuierlich mit jüngeren Baujahren, wobei zwischen den ältesten und neuesten Objekten eine Differenz von 43,7 % besteht.
Marktmieten in St. Blasien nach Wohnlage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfach | 6,31 € | 6,60 € | 6,82 € | 7,14 € | 7,40 € |
| Mittel | 7,81 € | 8,17 € | 8,45 € | 8,84 € | 9,16 € |
| Gut | 9,73 € | 10,18 € | 10,53 € | 11,02 € | 11,41 € |
Mietpreise in St. Blasien nach Baujahr
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 1949 | 6,69 € | 6,99 € | 7,23 € | 7,57 € | 7,84 € |
| 1950 - 1979 | 7,19 € | 7,52 € | 7,78 € | 8,14 € | 8,43 € |
| 1980 - 1999 | 7,58 € | 7,93 € | 8,20 € | 8,58 € | 8,89 € |
| 2000 - 2015 | 8,35 € | 8,73 € | 9,03 € | 9,45 € | 9,79 € |
| 2016 - 2020 | 9,02 € | 9,43 € | 9,75 € | 10,21 € | 10,57 € |
| ab 2021 | 9,61 € | 10,05 € | 10,40 € | 10,88 € | 11,27 € |
Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 45 m² | 8,74 € | 9,14 € | 9,45 € | 9,89 € | 10,24 € |
| 45 - 100 m² | 7,74 € | 8,10 € | 8,37 € | 8,76 € | 9,08 € |
| Über 100 m² | 7,11 € | 7,43 € | 7,69 € | 8,04 € | 8,33 € |
| Einfamilienhaus | 8,93 € | 9,34 € | 9,66 € | 10,11 € | 10,47 € |
Wohnungsmieten in St. Blasien
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Zimmer | 9,12 € | 9,54 € | 9,87 € | 10,33 € | 10,70 € |
| 2 Zimmer | 8,20 € | 8,58 € | 8,87 € | 9,28 € | 9,62 € |
| 3 Zimmer | 7,71 € | 8,07 € | 8,34 € | 8,73 € | 9,04 € |
| 4 Zimmer | 7,07 € | 7,40 € | 7,65 € | 8,00 € | 8,29 € |
| 5+ Zimmer | 6,99 € | 7,31 € | 7,56 € | 7,91 € | 8,19 € |
Nach Etage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdgeschoss | 7,40 € | 7,74 € | 8,01 € | 8,38 € | 8,68 € |
| 1. Stock | 7,95 € | 8,32 € | 8,60 € | 9,00 € | 9,32 € |
| 2. Stock | 7,57 € | 7,92 € | 8,19 € | 8,56 € | 8,87 € |
| 3.+ Stock | 7,76 € | 8,12 € | 8,39 € | 8,78 € | 9,10 € |
Mietpreise für Häuser in St. Blasien
Nach Haustyp
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 8,56 € | 8,96 € | 9,26 € | 9,69 € | 10,04 € |
| Doppelhaushälfte | 7,52 € | 7,86 € | 8,13 € | 8,51 € | 8,81 € |
| Reihenhaus | 6,97 € | 7,29 € | 7,54 € | 7,89 € | 8,17 € |
| Mehrfamilienhaus | 6,29 € | 6,58 € | 6,80 € | 7,12 € | 7,37 € |
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 3 Zimmer | 6,99 € | 7,31 € | 7,56 € | 7,91 € | 8,20 € |
| 4 Zimmer | 7,47 € | 7,81 € | 8,08 € | 8,45 € | 8,76 € |
| 5 Zimmer | 8,01 € | 8,38 € | 8,66 € | 9,06 € | 9,39 € |
| 6+ Zimmer | 8,53 € | 8,93 € | 9,23 € | 9,66 € | 10,01 € |
Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in St. Blasien
Mietpreisbremse (Neuvermietung)
St. Blasien ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen — bei Neuvermietung ist die Miethöhe nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.
Kappungsgrenze (Bestand)
Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.
Ortsübliche Vergleichsmiete in St. Blasien
Ob eine Gemeinde einen amtlichen Mietspiegel führt, entscheidet sie selbst — verbindliche Auskunft dazu erteilt die Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung von St. Blasien. Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558c/§ 558d BGB), die von der Gemeinde oder von Interessenvertretungen der Mieter und Vermieter erstellt wird. Liegt kein Mietspiegel vor, kann die ortsübliche Vergleichsmiete über Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) begründet werden. Die auf dieser Seite gezeigten Werte sind Angebotsmieten aus Inseraten und dienen der Marktorientierung.
So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?
Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:
1. Bad / WC
Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.
2. Küche
Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.
3. Wohnung
Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.
4. Gebäude
Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.
5. Wohnumfeld
Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.
Modernisierung
Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.
So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)
- 1
Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt St. Blasien, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.
- 2
Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).
- 3
Vergleichswerte heranziehen. Ohne amtlichen Mietspiegel dienen Vergleichswohnungen oder ein Sachverständigengutachten (§ 558a BGB) als Grundlage.
- 4
Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.
- 5
Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.
- 6
Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.
Mieten im Umland von St. Blasien
St. Blasien positioniert sich mit 8,90 €/m² im unteren Mittelfeld der regionalen Mietpreise und liegt damit unter dem Durchschnitt der betrachteten Nachbarstädte. Die Mieten bewegen sich in der Region zwischen 8,62 €/m² und 10,04 €/m², wobei St. Blasien deutlich günstiger ist als die teuersten Vergleichsorte.
Besonders niedrige Mieten weisen die Nachbarstädte mit 8,62 €/m² und 8,67 €/m² auf, während am oberen Ende die Spanne mit 10,04 €/m², 9,31 €/m² und 9,29 €/m² liegt. St. Blasien unterschreitet den rechnerischen Durchschnitt der zehn Nachbarstädte von 9,09 €/m² um etwa 2,1 % und ordnet sich damit preislich im günstigeren Segment der Region ein.
| Name | Ø Miete/m² | Veränderung |
|---|---|---|
| Bernau im Schwarzwald | 8,98 € | +4,8% |
| Schluchsee | 9,29 € | +4,0% |
| Häusern | 8,96 € | +4,3% |
| Dachsberg (Südschwarzwald) | 8,62 € | +4,6% |
| Feldberg (Schwarzwald) | 10,04 € | +3,3% |
| Todtmoos | 8,67 € | +4,1% |
| Höchenschwand | 9,14 € | +4,7% |
| Schönau im Schwarzwald | 9,11 € | +4,8% |
| Todtnau | 9,31 € | +4,8% |
| Grafenhausen | 8,74 € | +3,9% |
Immobilienpreise in St. Blasien
Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in St. Blasien relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in St. Blasien sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in St. Blasien.
Häufige Fragen zu den Mietpreisen in St. Blasien 2026
Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in St. Blasien liegt aktuell bei 8,9 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 4,2%.
Die Angebotsmieten in St. Blasien haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 4,2% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.
Nein. St. Blasien ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen – bei Neuvermietung gilt keine Mietpreisbremse.
Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Quellen & Stand der Daten
- Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
- Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze — bbsr.bund.de
- Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de
Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.