Mietspiegel Meersburg 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel
Was kostet Wohnen in Meersburg aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 12,67 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr und Größe sowie den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze); der amtliche Mietspiegel ist als Originalquelle zitiert und verlinkt.
Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge
Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Meersburg liegt sie 2026 im Schnitt bei 12,67 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis. In Meersburg wird die ortsübliche Vergleichsmiete durch den amtlichen Mietspiegel (Stand 01.08.2026) abgebildet — nicht als einzelner Durchschnittswert, sondern differenziert nach Baualter, Größe und weiteren Merkmalen.
Angebotsmiete
Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.
Amtlicher Mietspiegel
Die rechtlich maßgebliche ortsübliche Vergleichsmiete. Wir bauen den amtlichen Mietspiegel nicht nach — wir zitieren und verlinken ihn als Originalquelle.
Mietpreisentwicklung in Meersburg
Für Meersburg liegt ein qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558d BGB mit Stand vom 1. August 2026 vor. Dieser amtliche Mietspiegel bildet die rechtsverbindliche Grundlage zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete aus Bestandsmietverhältnissen und ist maßgeblich für Mietanpassungen im Bestand. Die darin ausgewiesenen Werte spiegeln die tatsächlich gezahlten Mieten in der Stadt wider.
Ergänzend dazu zeigen Angebotsmieten aus Inseraten die aktuellen Marktdaten für Neuvermietungen. Die durchschnittliche Angebotsmiete in Meersburg beträgt nachrichtlich 12,67 €/m² und ist im Vergleich zum Vorjahr um 3,8 % gestiegen. Diese Inseratsdaten bilden einen anderen Ausschnitt des Mietmarktes ab als der amtliche Mietspiegel und dienen lediglich zur nachrichtlichen Information.
Die Wohnlage hat einen deutlichen Einfluss auf das Mietpreisniveau bei Angebotsmieten. In einfachen Wohnlagen liegen die Angebotsmieten bei 10,1 €/m², während in guten Wohnlagen 15,71 €/m² erzielt werden. Das Baujahr der Immobilie zeigt ebenfalls eine Preisstaffelung von 11,0 €/m² für Objekte bis 1949 bis zu 16,85 €/m² für Neubauten ab 2021.
Marktmieten in Meersburg nach Wohnlage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfach | 8,63 € | 9,10 € | 9,43 € | 9,88 € | 10,10 € |
| Mittel | 10,84 € | 11,43 € | 11,85 € | 12,41 € | 12,68 € |
| Gut | 13,43 € | 14,15 € | 14,68 € | 15,37 € | 15,71 € |
Mietpreise in Meersburg nach Baujahr
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 1949 | 9,41 € | 9,91 € | 10,28 € | 10,76 € | 11,00 € |
| 1950 - 1979 | 10,16 € | 10,71 € | 11,10 € | 11,63 € | 11,88 € |
| 1980 - 1999 | 10,99 € | 11,58 € | 12,01 € | 12,57 € | 12,85 € |
| 2000 - 2015 | 11,79 € | 12,43 € | 12,89 € | 13,50 € | 13,79 € |
| 2016 - 2020 | 12,82 € | 13,50 € | 14,00 € | 14,67 € | 14,99 € |
| ab 2021 | 14,41 € | 15,18 € | 15,74 € | 16,49 € | 16,85 € |
Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 45 m² | 12,06 € | 12,71 € | 13,18 € | 13,80 € | 14,11 € |
| 45 - 100 m² | 10,80 € | 11,38 € | 11,80 € | 12,36 € | 12,63 € |
| Über 100 m² | 9,97 € | 10,50 € | 10,89 € | 11,40 € | 11,65 € |
| Einfamilienhaus | 12,41 € | 13,08 € | 13,56 € | 14,20 € | 14,51 € |
Wohnungsmieten in Meersburg
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Zimmer | 12,99 € | 13,68 € | 14,19 € | 14,86 € | 15,18 € |
| 2 Zimmer | 11,41 € | 12,02 € | 12,46 € | 13,06 € | 13,34 € |
| 3 Zimmer | 10,66 € | 11,24 € | 11,65 € | 12,20 € | 12,47 € |
| 4 Zimmer | 10,57 € | 11,14 € | 11,55 € | 12,10 € | 12,36 € |
| 5+ Zimmer | 9,96 € | 10,49 € | 10,88 € | 11,39 € | 11,64 € |
Nach Etage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdgeschoss | 10,14 € | 10,69 € | 11,08 € | 11,61 € | 11,86 € |
| 1. Stock | 10,97 € | 11,55 € | 11,98 € | 12,55 € | 12,82 € |
| 2. Stock | 10,67 € | 11,24 € | 11,66 € | 12,21 € | 12,48 € |
| 3.+ Stock | 11,13 € | 11,72 € | 12,15 € | 12,73 € | 13,01 € |
Mietpreise für Häuser in Meersburg
Nach Haustyp
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 12,68 € | 13,36 € | 13,85 € | 14,51 € | 14,82 € |
| Doppelhaushälfte | 10,96 € | 11,55 € | 11,97 € | 12,54 € | 12,81 € |
| Reihenhaus | 9,81 € | 10,33 € | 10,71 € | 11,22 € | 11,47 € |
| Mehrfamilienhaus | 9,20 € | 9,69 € | 10,05 € | 10,53 € | 10,76 € |
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 3 Zimmer | 9,58 € | 10,09 € | 10,47 € | 10,96 € | 11,20 € |
| 4 Zimmer | 11,06 € | 11,66 € | 12,09 € | 12,66 € | 12,94 € |
| 5 Zimmer | 11,44 € | 12,06 € | 12,50 € | 13,09 € | 13,38 € |
| 6+ Zimmer | 11,90 € | 12,54 € | 13,00 € | 13,61 € | 13,91 € |
Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Meersburg
Mietpreisbremse (Neuvermietung)
Meersburg ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen — bei Neuvermietung ist die Miethöhe nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.
Kappungsgrenze (Bestand)
Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.
Amtlicher Mietspiegel Meersburg
Meersburg hat einen amtlichen Mietspiegel: einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB, herausgegeben von Die 22 beteiligten Kommunen des Bodenseekreises (je eigener Herausgeber); Erstellung: EMA-Institut für empirische Marktanalysen (Stand 01.08.2026). Er ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und trägt die gesetzliche Vermutungswirkung: Die ausgewiesenen Werte gelten als ortsübliche Vergleichsmiete. Format: Kombination aus Tabelle und Berechnungsmodell. Den vollständigen amtlichen Mietspiegel Meersburg können Sie als PDF direkt bei der Originalquelle herunterladen: tettnang.de.
- Typ
- Qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB)
- Stand
- 01.08.2026
- Herausgeber
- Die 22 beteiligten Kommunen des Bodenseekreises (je eigener Herausgeber); Erstellung: EMA-Institut für empirische Marktanalysen
So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?
Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:
1. Bad / WC
Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.
2. Küche
Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.
3. Wohnung
Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.
4. Gebäude
Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.
5. Wohnumfeld
Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.
Modernisierung
Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.
So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)
- 1
Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Meersburg, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.
- 2
Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).
- 3
Tabellenfeld im amtlichen Mietspiegel ablesen. Sie erhalten drei Werte: einen Mittelwert sowie eine untere und obere Spanne.
- 4
Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.
- 5
Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.
- 6
Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.
Mieten im Umland von Meersburg
Meersburg positioniert sich mit 12,67 €/m² im oberen Mittelfeld der regionalen Mietpreisentwicklung. Die Mieten liegen damit deutlich über den Werten von Kressbronn am Bodensee (10,38 €/m²), Immenstaad am Bodensee (11,25 €/m²) und Hagnau am Bodensee (11,65 €/m²), jedoch unter dem Niveau von Überlingen (14,67 €/m²) und Uhldingen-Mühlhofen (13,08 €/m²).
Der regionale Durchschnitt der Nachbarstädte beträgt 12,21 €/m², womit Meersburg leicht über diesem Vergleichswert liegt. Die Mietpreisspanne in der Region erstreckt sich von 10,38 €/m² in Kressbronn am Bodensee bis zu 14,67 €/m² in Überlingen, was eine Differenz von 41,3 % zwischen der günstigsten und teuersten Nachbarstadt bedeutet.
| Name | Ø Miete/m² | Veränderung |
|---|---|---|
| Daisendorf | 12,12 € | +3,7% |
| Stetten (Bodenseekreis) | 12,64 € | +3,1% |
| Uhldingen-Mühlhofen | 12,19 € | +3,1% |
| Hagnau am Bodensee | 13,08 € | +2,4% |
| Bermatingen | 11,65 € | +3,9% |
| Salem | 11,25 € | +4,5% |
| Markdorf | 12,14 € | +3,3% |
| Immenstaad am Bodensee | 12,94 € | +3,8% |
| Konstanz | 14,67 € | +3,9% |
| Deggenhausertal | 10,38 € | +4,0% |
Immobilienpreise in Meersburg
Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Meersburg relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Meersburg sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Meersburg.
Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Meersburg 2026
Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Meersburg liegt aktuell bei 12,67 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 3,8%. Nachrichtlich: Für Mieterhöhungen ist der amtliche Mietspiegel maßgeblich, nicht der Inseratspreis.
Die Angebotsmieten in Meersburg haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 3,8% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.
Der amtliche Mietspiegel nennt nie nur eine Zahl. Für jede Kombination aus Baualtersklasse und Wohnungsgröße stehen ein Mittelwert sowie eine untere und obere Spanne, dazu Zu- und Abschläge für Wohnlage und Ausstattung. Jeder Wert innerhalb der Spanne kann die ortsübliche Vergleichsmiete sein – die genaue Einordnung folgt aus Ausstattung, Beschaffenheit und energetischem Zustand.
Ja. Meersburg hat einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB, herausgegeben von Die 22 beteiligten Kommunen des Bodenseekreises (je eigener Herausgeber); Erstellung: EMA-Institut für empirische Marktanalysen (Stand 01.08.2026). Er ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und trägt die gesetzliche Vermutungswirkung: Die ausgewiesenen Werte gelten als ortsübliche Vergleichsmiete.
Nein. Meersburg ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen – bei Neuvermietung gilt keine Mietpreisbremse.
Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Der amtliche Mietspiegel bildet die ortsübliche Vergleichsmiete aus laufenden Bestandsmietverhältnissen ab. Die Angebotsmiete ist der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen und liegt in Meersburg bei rund 12,67 €/m² – sie ist nachrichtlich und nicht amtlich. Rechtlich maßgeblich für Mieterhöhungen ist der amtliche Mietspiegel.
Quellen & Stand der Daten
- Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
- Amtlicher Mietspiegel Meersburg: Die 22 beteiligten Kommunen des Bodenseekreises (je eigener Herausgeber); Erstellung: EMA-Institut für empirische Marktanalysen (Stand 01.08.2026) — tettnang.de
- Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze — bbsr.bund.de
- Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de
Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.