Mietspiegel Salem 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel
Was kostet Wohnen in Salem aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 11,25 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr und Größe sowie den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze); der amtliche Mietspiegel ist als Originalquelle zitiert und verlinkt.
Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge
Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Salem liegt sie 2026 im Schnitt bei 11,25 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis. In Salem wird die ortsübliche Vergleichsmiete durch den amtlichen Mietspiegel (Stand 01.08.2026) abgebildet — nicht als einzelner Durchschnittswert, sondern differenziert nach Baualter, Größe und weiteren Merkmalen.
Angebotsmiete
Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.
Amtlicher Mietspiegel
Die rechtlich maßgebliche ortsübliche Vergleichsmiete. Wir bauen den amtlichen Mietspiegel nicht nach — wir zitieren und verlinken ihn als Originalquelle.
Mietpreisentwicklung in Salem
Für Salem liegt ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB vor, der zum 1. August 2026 in Kraft getreten ist. Dieser amtliche Mietspiegel bildet die rechtsverbindliche Grundlage zur Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete und erfasst die tatsächlich gezahlten Bestandsmieten im Gemeindegebiet. Die hier dargestellten Angebotsmieten aus aktuellen Inseraten dienen hingegen nur als nachrichtliche Marktinformation und sind nicht Bestandteil des amtlichen Mietspiegels.
Die durchschnittliche Angebotsmiete in Salem beträgt aktuell 11,25 €/m² und ist im Vergleich zum Vorjahr um 4,5 % gestiegen. Diese Inseratsdaten spiegeln die Preisentwicklung am Wohnungsmarkt wider, können jedoch von den im amtlichen Mietspiegel dokumentierten Bestandsmieten abweichen.
Die Wohnlage beeinflusst das Mietniveau bei den Angebotsmieten deutlich: In einfachen Lagen werden durchschnittlich 9,38 €/m² aufgerufen, in mittleren Lagen 11,44 €/m² und in guten Lagen 13,94 €/m². Auch das Baujahr zeigt einen erkennbaren Einfluss auf die Angebotspreise, wobei Neubauten ab 2021 mit 14,76 €/m² die höchsten Werte erreichen, während Wohnungen aus der Nachkriegszeit bis 1979 zwischen 9,85 €/m² und 10,08 €/m² liegen.
Marktmieten in Salem nach Wohnlage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfach | 8,02 € | 8,39 € | 8,65 € | 9,16 € | 9,38 € |
| Mittel | 9,77 € | 10,22 € | 10,55 € | 11,16 € | 11,44 € |
| Gut | 11,91 € | 12,46 € | 12,86 € | 13,60 € | 13,94 € |
Mietpreise in Salem nach Baujahr
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| bis 1949 | 8,42 € | 8,80 € | 9,09 € | 9,61 € | 9,85 € |
| 1950 - 1979 | 8,61 € | 9,01 € | 9,30 € | 9,84 € | 10,08 € |
| 1980 - 1999 | 9,67 € | 10,11 € | 10,44 € | 11,04 € | 11,32 € |
| 2000 - 2015 | 10,41 € | 10,89 € | 11,24 € | 11,89 € | 12,18 € |
| 2016 - 2020 | 11,43 € | 11,96 € | 12,34 € | 13,06 € | 13,38 € |
| ab 2021 | 12,61 € | 13,19 € | 13,61 € | 14,40 € | 14,76 € |
Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Bis 45 m² | 10,80 € | 11,30 € | 11,66 € | 12,34 € | 12,64 € |
| 45 - 100 m² | 9,70 € | 10,14 € | 10,47 € | 11,07 € | 11,35 € |
| Über 100 m² | 8,47 € | 8,86 € | 9,14 € | 9,67 € | 9,91 € |
| Einfamilienhaus | 11,09 € | 11,60 € | 11,97 € | 12,67 € | 12,98 € |
Wohnungsmieten in Salem
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 Zimmer | 11,62 € | 12,16 € | 12,55 € | 13,27 € | 13,60 € |
| 2 Zimmer | 10,01 € | 10,48 € | 10,81 € | 11,44 € | 11,72 € |
| 3 Zimmer | 9,78 € | 10,23 € | 10,56 € | 11,17 € | 11,45 € |
| 4 Zimmer | 9,07 € | 9,49 € | 9,79 € | 10,36 € | 10,62 € |
| 5+ Zimmer | 8,51 € | 8,90 € | 9,18 € | 9,71 € | 9,95 € |
Nach Etage
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Erdgeschoss | 9,34 € | 9,77 € | 10,08 € | 10,67 € | 10,93 € |
| 1. Stock | 9,55 € | 9,99 € | 10,30 € | 10,90 € | 11,17 € |
| 2. Stock | 9,52 € | 9,96 € | 10,27 € | 10,87 € | 11,14 € |
| 3.+ Stock | 9,62 € | 10,06 € | 10,38 € | 10,99 € | 11,26 € |
Mietpreise für Häuser in Salem
Nach Haustyp
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| Einfamilienhaus | 11,28 € | 11,80 € | 12,17 € | 12,88 € | 13,20 € |
| Doppelhaushälfte | 9,41 € | 9,84 € | 10,15 € | 10,74 € | 11,01 € |
| Reihenhaus | 8,91 € | 9,32 € | 9,61 € | 10,17 € | 10,42 € |
| Mehrfamilienhaus | 8,22 € | 8,60 € | 8,87 € | 9,39 € | 9,62 € |
Nach Zimmeranzahl
| Nettokaltmiete /m² | 2022 | 2023 | 2024 | 2025 | 2026 |
|---|---|---|---|---|---|
| 3 Zimmer | 8,64 € | 9,04 € | 9,32 € | 9,87 € | 10,11 € |
| 4 Zimmer | 9,31 € | 9,74 € | 10,05 € | 10,63 € | 10,89 € |
| 5 Zimmer | 10,00 € | 10,46 € | 10,79 € | 11,42 € | 11,70 € |
| 6+ Zimmer | 10,82 € | 11,31 € | 11,68 € | 12,35 € | 12,66 € |
Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Salem
Mietpreisbremse (Neuvermietung)
Salem ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen — bei Neuvermietung ist die Miethöhe nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.
Kappungsgrenze (Bestand)
Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.
Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.
Amtlicher Mietspiegel Salem
Salem hat einen amtlichen Mietspiegel: einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB, herausgegeben von Die 22 beteiligten Kommunen des Bodenseekreises (je eigener Herausgeber); Erstellung: EMA-Institut für empirische Marktanalysen (Stand 01.08.2026). Er ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und trägt die gesetzliche Vermutungswirkung: Die ausgewiesenen Werte gelten als ortsübliche Vergleichsmiete. Format: Kombination aus Tabelle und Berechnungsmodell. Den vollständigen amtlichen Mietspiegel Salem können Sie als PDF direkt bei der Originalquelle herunterladen: tettnang.de.
- Typ
- Qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB)
- Stand
- 01.08.2026
- Herausgeber
- Die 22 beteiligten Kommunen des Bodenseekreises (je eigener Herausgeber); Erstellung: EMA-Institut für empirische Marktanalysen
So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?
Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:
1. Bad / WC
Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.
2. Küche
Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.
3. Wohnung
Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.
4. Gebäude
Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.
5. Wohnumfeld
Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.
Modernisierung
Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.
So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)
- 1
Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Salem, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.
- 2
Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).
- 3
Tabellenfeld im amtlichen Mietspiegel ablesen. Sie erhalten drei Werte: einen Mittelwert sowie eine untere und obere Spanne.
- 4
Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.
- 5
Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.
- 6
Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.
Mieten im Umland von Salem
Salem liegt mit einer durchschnittlichen Nettokaltmiete von 11,25 €/m² im unteren Mittelfeld der Region. Der regionale Durchschnitt der Nachbarstädte beträgt 11,73 €/m², womit Salem rund 4,1% unter diesem Wert positioniert ist.
Die Mietpreisspanne in der Umgebung zeigt deutliche Unterschiede: Während die niedrigsten Mieten mit 10,17 €/m² und 10,38 €/m² verzeichnet werden, liegen die Spitzenwerte bei 12,71 €/m² und 12,67 €/m². Salem ordnet sich damit preislich zwischen den günstigeren und den hochpreisigen Nachbarstädten ein, wobei sechs von zehn Nachbarstädten höhere Mietpreise aufweisen.
| Name | Ø Miete/m² | Veränderung |
|---|---|---|
| Uhldingen-Mühlhofen | 12,19 € | +3,1% |
| Bermatingen | 11,65 € | +3,9% |
| Frickingen | 10,81 € | +3,9% |
| Daisendorf | 12,12 € | +3,7% |
| Meersburg | 12,67 € | +3,8% |
| Überlingen | 12,71 € | +5,7% |
| Deggenhausertal | 10,38 € | +4,0% |
| Heiligenberg | 10,17 € | +3,8% |
| Stetten (Bodenseekreis) | 12,64 € | +3,1% |
| Markdorf | 12,14 € | +3,3% |
Immobilienpreise in Salem
Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Salem relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Salem sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Salem.
Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Salem 2026
Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Salem liegt aktuell bei 11,25 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 4,5%. Nachrichtlich: Für Mieterhöhungen ist der amtliche Mietspiegel maßgeblich, nicht der Inseratspreis.
Die Angebotsmieten in Salem haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 4,5% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.
Der amtliche Mietspiegel nennt nie nur eine Zahl. Für jede Kombination aus Baualtersklasse und Wohnungsgröße stehen ein Mittelwert sowie eine untere und obere Spanne, dazu Zu- und Abschläge für Wohnlage und Ausstattung. Jeder Wert innerhalb der Spanne kann die ortsübliche Vergleichsmiete sein – die genaue Einordnung folgt aus Ausstattung, Beschaffenheit und energetischem Zustand.
Ja. Salem hat einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB, herausgegeben von Die 22 beteiligten Kommunen des Bodenseekreises (je eigener Herausgeber); Erstellung: EMA-Institut für empirische Marktanalysen (Stand 01.08.2026). Er ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und trägt die gesetzliche Vermutungswirkung: Die ausgewiesenen Werte gelten als ortsübliche Vergleichsmiete.
Nein. Salem ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen – bei Neuvermietung gilt keine Mietpreisbremse.
Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Der amtliche Mietspiegel bildet die ortsübliche Vergleichsmiete aus laufenden Bestandsmietverhältnissen ab. Die Angebotsmiete ist der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen und liegt in Salem bei rund 11,25 €/m² – sie ist nachrichtlich und nicht amtlich. Rechtlich maßgeblich für Mieterhöhungen ist der amtliche Mietspiegel.
Quellen & Stand der Daten
- Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
- Amtlicher Mietspiegel Salem: Die 22 beteiligten Kommunen des Bodenseekreises (je eigener Herausgeber); Erstellung: EMA-Institut für empirische Marktanalysen (Stand 01.08.2026) — tettnang.de
- Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze — bbsr.bund.de
- Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de
Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.