Mietspiegel Plankstadt 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel

Was kostet Wohnen in Plankstadt aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 11,32 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr und Größe sowie den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze); der amtliche Mietspiegel ist als Originalquelle zitiert und verlinkt.

11,32 €/m²Ø Angebotsmiete (Neuvermietung)Marktmiete · Inseratsauswertung
§ 558cEinfacher MietspiegelMietpreisbremse: nein · Kappung 20 %
Jetzt kostenlos Ihre Immobilie in Plankstadt bewerten!
Welche Immobilie möchten Sie bewerten?
Mietspiegel Deutschland2026
ContractAmtliche Datenbasis
FolderDSGVO-konform
ShieldSSL-verschlüsselt

Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge

Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Plankstadt liegt sie 2026 im Schnitt bei 11,32 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis. In Plankstadt wird die ortsübliche Vergleichsmiete durch den amtlichen Mietspiegel (Stand 10.10.2025) abgebildet — nicht als einzelner Durchschnittswert, sondern differenziert nach Baualter, Größe und weiteren Merkmalen.

Marktdaten

Angebotsmiete

~11,32 €/m²Ø Neuvermietung

Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.

Rechtlich maßgeblich

Amtlicher Mietspiegel

Die rechtlich maßgebliche ortsübliche Vergleichsmiete. Wir bauen den amtlichen Mietspiegel nicht nach — wir zitieren und verlinken ihn als Originalquelle.

Mietpreisentwicklung in Plankstadt

Für Plankstadt liegt ein einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB mit Stand Oktober 2025 vor, der die ortsübliche Vergleichsmiete für Bestandsmietverhältnisse verbindlich dokumentiert. Dieser amtliche Mietspiegel bildet die maßgebliche Grundlage für Mietanpassungen und Mietpreisverhandlungen in der Gemeinde.

Ergänzend werden auf dieser Seite Angebotsmieten aus Inseraten ausgewiesen, die als nachrichtliche Marktdaten über aktuelle Vermietungsangebote informieren. Die durchschnittliche Angebotsmiete beträgt 11,32 €/m² und ist gegenüber dem Vorjahr um 4,5 % gestiegen. Diese Inseratsdaten unterscheiden sich systematisch von den Bestandsmieten des amtlichen Mietspiegels, da sie ausschließlich Neuvermietungen abbilden.

Die Angebotsmieten in Plankstadt variieren deutlich nach Wohnlage: In einfachen Lagen liegen sie bei 9,3 €/m², während sie in guten Lagen 14,27 €/m² erreichen. Auch das Baujahr beeinflusst die Mietpreise erheblich – von 9,67 €/m² bei Gebäuden bis 1949 bis zu 15,06 €/m² bei Neubauten ab 2021.

Wohnungen
11,32 €/m²
Q1 2026
Q+2.63%
Q4 2025
Y+4.52%
Q1 2025
Häuser
12,69 €/m²
Q1 2026
Q+2.59%
Q4 2025
Y+3.34%
Q1 2025
Mieten in Plankstadt steigen — Ihr Immobilienwert auch?Kostenlose Bewertung auf Basis aktueller Marktdaten — Ergebnis in 3 Minuten per E-Mail.Jetzt kostenlos bewerten

Marktmieten in Plankstadt nach Wohnlage

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Einfach7,73 €8,20 €8,57 €8,93 €9,30 €
Mittel9,29 €9,86 €10,30 €10,74 €11,19 €
Gut11,86 €12,58 €13,15 €13,70 €14,27 €

Mietpreise in Plankstadt nach Baujahr

Nettokaltmiete /20222023202420252026
bis 19498,03 €8,52 €8,90 €9,28 €9,67 €
1950 - 19798,74 €9,27 €9,69 €10,10 €10,52 €
1980 - 19999,21 €9,77 €10,21 €10,64 €11,08 €
2000 - 201510,41 €11,04 €11,54 €12,03 €12,53 €
2016 - 202011,38 €12,07 €12,62 €13,15 €13,70 €
ab 202112,51 €13,27 €13,87 €14,45 €15,06 €

Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Bis 45 m²10,71 €11,36 €11,88 €12,38 €12,89 €
45 - 100 m²9,36 €9,93 €10,38 €10,82 €11,27 €
Über 100 m²8,65 €9,18 €9,59 €10,00 €10,41 €
Einfamilienhaus11,16 €11,84 €12,38 €12,90 €13,43 €
Übrigens: Was ist Ihre eigene Wohnung in Plankstadt wert?Adresse, Wohnfläche und Baujahr genügen — kostenlose Marktwert-Einschätzung.

Wohnungsmieten in Plankstadt

Nach Zimmeranzahl

Nettokaltmiete /20222023202420252026
1 Zimmer11,00 €11,66 €12,19 €12,71 €13,24 €
2 Zimmer9,97 €10,58 €11,06 €11,53 €12,01 €
3 Zimmer9,52 €10,10 €10,56 €11,00 €11,46 €
4 Zimmer8,99 €9,54 €9,97 €10,39 €10,82 €
5+ Zimmer8,25 €8,76 €9,15 €9,54 €9,93 €

Nach Etage

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Erdgeschoss9,18 €9,74 €10,18 €10,61 €11,05 €
1. Stock9,41 €9,98 €10,44 €10,88 €11,33 €
2. Stock9,17 €9,73 €10,17 €10,60 €11,04 €
3.+ Stock9,41 €9,98 €10,44 €10,88 €11,33 €

Mietpreise für Häuser in Plankstadt

Nach Haustyp

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Einfamilienhaus10,71 €11,36 €11,87 €12,37 €12,89 €
Doppelhaushälfte9,31 €9,87 €10,32 €10,76 €11,20 €
Reihenhaus8,85 €9,39 €9,82 €10,23 €10,66 €
Mehrfamilienhaus7,91 €8,39 €8,77 €9,14 €9,52 €

Nach Zimmeranzahl

Nettokaltmiete /20222023202420252026
3 Zimmer8,21 €8,71 €9,10 €9,49 €9,88 €
4 Zimmer9,46 €10,03 €10,48 €10,93 €11,38 €
5 Zimmer9,99 €10,60 €11,08 €11,55 €12,03 €
6+ Zimmer10,35 €10,98 €11,48 €11,96 €12,46 €

Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Plankstadt

Gilt in Plankstadt

Mietpreisbremse (Neuvermietung)

Gilt nicht

Plankstadt ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen — bei Neuvermietung ist die Miethöhe nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.

Kappungsgrenze (Bestand)

20 % in 3 Jahren

Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.

Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.

Eigentümer in Plankstadt: Kennen Sie den aktuellen Marktwert Ihrer Immobilie?Jetzt kostenlos ermitteln — unverbindlich und ohne Unterlagen.

Amtlicher Mietspiegel Plankstadt

Plankstadt hat einen amtlichen Mietspiegel: einen einfachen Mietspiegel nach § 558c BGB, herausgegeben von Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss Südwestlicher Rhein-Neckar-Kreis (Stand 10.10.2025). Als einfacher Mietspiegel ist er eine anerkannte Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmiete, trägt aber — anders als ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB — keine gesetzliche Vermutungswirkung. Den vollständigen amtlichen Mietspiegel Plankstadt können Sie als PDF direkt bei der Originalquelle herunterladen: schwetzingen.de.

Amtliche Angaben · Stand 10.10.2025
Mietspiegel Plankstadt
Typ
Einfacher Mietspiegel (§ 558c BGB)
Stand
10.10.2025
Herausgeber
Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss Südwestlicher Rhein-Neckar-Kreis

So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?

Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:

1. Bad / WC

Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.

2. Küche

Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.

3. Wohnung

Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.

4. Gebäude

Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.

5. Wohnumfeld

Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.

Modernisierung

Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.

So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)

  1. 1

    Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Plankstadt, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.

  2. 2

    Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).

  3. 3

    Tabellenfeld im amtlichen Mietspiegel ablesen. Sie erhalten drei Werte: einen Mittelwert sowie eine untere und obere Spanne.

  4. 4

    Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.

  5. 5

    Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.

  6. 6

    Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.

Was ist Ihre Immobilie in Plankstadt wert?Kostenlose Immobilienbewertung — Adresse, Größe & Baujahr eingeben und Marktwert erhalten.

Mieten im Umland von Plankstadt

Plankstadt liegt mit einer durchschnittlichen Nettokaltmiete von 11,32 €/m² im mittleren Bereich der regionalen Mietpreisspanne. Die Mieten bewegen sich damit leicht unter dem Durchschnitt der unmittelbaren Nachbarstädte, der bei etwa 11,90 €/m² liegt.

Das regionale Mietpreisgefälle zeigt deutliche Unterschiede: Während die höchsten Mieten mit 13,76 €/m² erreicht werden, liegen die günstigsten Mieten bei 10,63 €/m². Plankstadt positioniert sich somit etwa 21,7 % unter dem oberen Preisniveau und reiht sich gemeinsam mit mehreren Nachbarkommunen in einem moderaten Preissegment zwischen 11,15 €/m² und 11,94 €/m² ein.

NameØ Miete/m²Veränderung
Eppelheim11,91 €+3,7%
Schwetzingen11,94 €+4,7%
Oftersheim11,57 €+4,7%
Ketsch11,15 €+5,3%
Brühl (Baden)11,28 €+6,8%
Edingen-Neckarhausen11,19 €+2,6%
Sandhausen11,79 €+4,8%
Heidelberg13,76 €+4,7%
Dossenheim12,76 €+4,3%
Hockenheim10,63 €+4,4%

Immobilienpreise in Plankstadt

Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Plankstadt relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Plankstadt sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Plankstadt.

Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Plankstadt 2026

Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Plankstadt liegt aktuell bei 11,32 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 4,5%. Nachrichtlich: Für Mieterhöhungen ist der amtliche Mietspiegel maßgeblich, nicht der Inseratspreis.

Die Angebotsmieten in Plankstadt haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 4,5% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.

Der amtliche Mietspiegel nennt nie nur eine Zahl. Für jede Kombination aus Baualtersklasse und Wohnungsgröße stehen ein Mittelwert sowie eine untere und obere Spanne, dazu Zu- und Abschläge für Wohnlage und Ausstattung. Jeder Wert innerhalb der Spanne kann die ortsübliche Vergleichsmiete sein – die genaue Einordnung folgt aus Ausstattung, Beschaffenheit und energetischem Zustand.

Nein. Plankstadt hat einen amtlichen, aber einfachen Mietspiegel nach § 558c BGB, herausgegeben von Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss Südwestlicher Rhein-Neckar-Kreis (Stand 10.10.2025). Er ist eine anerkannte Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmiete, trägt aber – anders als ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB – keine gesetzliche Vermutungswirkung.

Nein. Plankstadt ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen – bei Neuvermietung gilt keine Mietpreisbremse.

Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

Der amtliche Mietspiegel bildet die ortsübliche Vergleichsmiete aus laufenden Bestandsmietverhältnissen ab. Die Angebotsmiete ist der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen und liegt in Plankstadt bei rund 11,32 €/m² – sie ist nachrichtlich und nicht amtlich. Rechtlich maßgeblich für Mieterhöhungen ist der amtliche Mietspiegel.

Marktwert-Einschätzung für Ihre Immobilie in PlankstadtKostenfrei anfordern — auf Grundlage von Lage, Größe und Baujahr.Jetzt kostenlos bewerten

Quellen & Stand der Daten

  • Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
  • Amtlicher Mietspiegel Plankstadt: Geschäftsstelle Gemeinsamer Gutachterausschuss Südwestlicher Rhein-Neckar-Kreis (Stand 10.10.2025) — schwetzingen.de
  • Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze — bbsr.bund.de
  • Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de

Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.