Mietspiegel Weingarten (Württemberg) 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel

Was kostet Wohnen in Weingarten (Württemberg) aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 11,94 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr und Größe sowie den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze); der amtliche Mietspiegel ist als Originalquelle zitiert und verlinkt.

11,94 €/m²Ø Angebotsmiete (Neuvermietung)Marktmiete · Inseratsauswertung
10,10 €/m²Amtl. Mietspiegel-Median (Bestand)Quelle: Stadt Weingarten; interkommunaler Arbeitskreis mit den Kommunalverwaltungen Weingarten, Ravensburg, Baienfurt, Baindt und Berg, Haus & Grund Weingarten und Mieterverein Oberschwaben e.V.; erstellt vom ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH
§ 558dQualifizierter MietspiegelMietpreisbremse: ja · Kappung 15 %
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Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge

Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Weingarten (Württemberg) liegt sie 2026 im Schnitt bei 11,94 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis. In Weingarten (Württemberg) weist der amtliche Mietspiegel eine durchschnittliche Nettokaltmiete von 10,1 €/m² aus (Bestand, Stand 01.03.2024) — Bestandsmieten liegen damit deutlich unter den Angebotsmieten neu inserierter Wohnungen.

Marktdaten

Angebotsmiete

~11,94 €/m²Ø Neuvermietung

Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.

Rechtlich maßgeblich

Amtlicher Mietspiegel

10,10 €/m²Median (Bestand)

Die rechtlich maßgebliche ortsübliche Vergleichsmiete. Wir bauen den amtlichen Mietspiegel nicht nach — wir zitieren und verlinken ihn als Originalquelle.

Mietpreisentwicklung in Weingarten (Württemberg)

Für Weingarten (Württemberg) liegt ein qualifizierter Mietspiegel gemäß § 558d BGB mit Stand vom 1. März 2024 vor. Dieser amtliche Mietspiegel bildet die ortsübliche Vergleichsmiete für Bestandsmietverhältnisse ab und weist einen Median von 10,1 €/m² aus. Der qualifizierte Mietspiegel ist die maßgebliche Grundlage für Mietanpassungen nach den Vorgaben des Bürgerlichen Gesetzbuchs.

Ergänzend zu den amtlichen Bestandsmieten zeigen Angebotsmieten aus Inseraten ein nachrichtliches Bild der aktuellen Marktaktivität. Die durchschnittliche Angebotsmiete liegt bei 11,94 €/m² und damit deutlich über dem amtlichen Median der Bestandsmieten. Im Vergleich zum Vorjahr sind die Angebotsmieten um 3,9 % gestiegen.

Die Wohnlage hat einen erheblichen Einfluss auf das Mietpreisniveau bei den Angebotsmieten. Während Wohnungen in einfachen Lagen mit 9,83 €/m² inseriert werden, liegen die Angebotsmieten in guten Lagen bei 14,95 €/m². Auch das Baujahr zeigt deutliche Differenzierungen: Neubauten ab 2021 werden mit 15,56 €/m² angeboten, während Altbauten bis 1949 bei 10,66 €/m² liegen.

Wohnungen
11,94 €/m²
Q1 2026
Q+0.59%
Q4 2025
Y+3.92%
Q1 2025
Häuser
12,39 €/m²
Q1 2026
Q+0.65%
Q4 2025
Y+1.98%
Q1 2025
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Marktmieten in Weingarten (Württemberg) nach Wohnlage

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Einfach8,45 €8,78 €9,24 €9,59 €9,83 €
Mittel10,49 €10,89 €11,46 €11,90 €12,20 €
Gut12,85 €13,35 €14,05 €14,59 €14,95 €

Mietpreise in Weingarten (Württemberg) nach Baujahr

Nettokaltmiete /20222023202420252026
bis 19499,16 €9,52 €10,02 €10,40 €10,66 €
1950 - 19799,59 €9,96 €10,48 €10,88 €11,16 €
1980 - 199910,14 €10,53 €11,09 €11,51 €11,80 €
2000 - 201511,85 €12,31 €12,96 €13,46 €13,79 €
2016 - 202012,74 €13,24 €13,93 €14,46 €14,82 €
ab 202113,37 €13,89 €14,62 €15,18 €15,56 €

Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Bis 45 m²11,92 €12,38 €13,03 €13,53 €13,87 €
45 - 100 m²10,24 €10,64 €11,20 €11,62 €11,91 €
Über 100 m²9,17 €9,53 €10,03 €10,41 €10,67 €
Einfamilienhaus11,98 €12,45 €13,10 €13,60 €13,94 €
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Wohnungsmieten in Weingarten (Württemberg)

Nach Zimmeranzahl

Nettokaltmiete /20222023202420252026
1 Zimmer11,91 €12,37 €13,02 €13,52 €13,86 €
2 Zimmer11,01 €11,44 €12,04 €12,50 €12,81 €
3 Zimmer10,43 €10,83 €11,40 €11,84 €12,13 €
4 Zimmer10,04 €10,43 €10,98 €11,40 €11,68 €
5+ Zimmer9,38 €9,74 €10,26 €10,65 €10,91 €

Nach Etage

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Erdgeschoss9,72 €10,10 €10,63 €11,03 €11,31 €
1. Stock10,32 €10,72 €11,28 €11,71 €12,00 €
2. Stock10,20 €10,59 €11,15 €11,57 €11,86 €
3.+ Stock10,56 €10,97 €11,55 €11,99 €12,29 €

Mietpreise für Häuser in Weingarten (Württemberg)

Nach Haustyp

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Einfamilienhaus11,95 €12,42 €13,07 €13,57 €13,90 €
Doppelhaushälfte10,40 €10,80 €11,37 €11,80 €12,10 €
Reihenhaus9,72 €10,10 €10,62 €11,03 €11,31 €
Mehrfamilienhaus8,53 €8,86 €9,33 €9,68 €9,92 €

Nach Zimmeranzahl

Nettokaltmiete /20222023202420252026
3 Zimmer9,02 €9,37 €9,86 €10,24 €10,49 €
4 Zimmer10,08 €10,47 €11,02 €11,45 €11,73 €
5 Zimmer10,93 €11,36 €11,95 €12,41 €12,72 €
6+ Zimmer11,61 €12,06 €12,69 €13,18 €13,50 €

Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Weingarten (Württemberg)

Gilt in Weingarten (Württemberg)

Mietpreisbremse (Neuvermietung)

Gilt

Bei Wiedervermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Bundesweit bis Ende 2029 verlängert.

Kappungsgrenze (Bestand)

15 % in 3 Jahren

Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.

Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.

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Amtlicher Mietspiegel Weingarten (Württemberg)

Weingarten (Württemberg) hat einen amtlichen Mietspiegel: einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB, herausgegeben von Stadt Weingarten; interkommunaler Arbeitskreis mit den Kommunalverwaltungen Weingarten, Ravensburg, Baienfurt, Baindt und Berg, Haus & Grund Weingarten und Mieterverein Oberschwaben e.V.; erstellt vom ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH (Stand 01.03.2024). Er ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und trägt die gesetzliche Vermutungswirkung: Die ausgewiesenen Werte gelten als ortsübliche Vergleichsmiete. Format: Kombination aus Tabelle und Berechnungsmodell. Die amtliche Mietspiegeltabelle weist Werte von 8,59 bis 15,13 €/m² aus — je nach Baualter, Größe und Lage der Wohnung. Für eine typische Wohnung (1984 - 1994, 60-69) nennt die Tabelle einen Mittelwert von 9,62 €/m². Den vollständigen amtlichen Mietspiegel Weingarten (Württemberg) können Sie als PDF direkt bei der Originalquelle herunterladen: stadt-weingarten.de.

Amtliche Angaben · Stand 01.03.2024
Mietspiegel Weingarten (Württemberg)
Typ
Qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB)
Amtlicher Median (Bestand)
10,10 €/m²
Referenzwohnung 75 m² (kalt)
≈ 758 €
Stand
01.03.2024
Herausgeber
Stadt Weingarten; interkommunaler Arbeitskreis mit den Kommunalverwaltungen Weingarten, Ravensburg, Baienfurt, Baindt und Berg, Haus & Grund Weingarten und Mieterverein Oberschwaben e.V.; erstellt vom ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH

Amtliche Mietspiegeltabelle — Nettokaltmiete je m²

Baualter30-3435-3940-4445-4950-5455-5960-6970-7980-8990-99100-119120-129130-140
bis 194811,10 €10,26 €9,83 €9,54 €9,32 €9,15 €9,05 €9,00 €9,01 €9,05 €9,06 €9,01 €8,86 €
1949 - 196010,77 €9,96 €9,54 €9,25 €9,04 €8,88 €8,78 €8,73 €8,74 €8,78 €8,80 €8,74 €8,59 €
1961 - 197711,51 €10,64 €10,18 €9,89 €9,65 €9,48 €9,38 €9,32 €9,34 €9,38 €9,39 €9,34 €9,18 €
1978 - 198311,73 €10,84 €10,38 €10,08 €9,84 €9,66 €9,56 €9,50 €9,51 €9,56 €9,57 €9,53 €9,35 €
1984 - 199411,81 €10,91 €10,44 €10,14 €9,90 €9,73 €9,62 €9,57 €9,58 €9,62 €9,64 €9,58 €9,42 €
1995 - 200112,50 €11,56 €11,07 €10,74 €10,49 €10,30 €10,18 €10,13 €10,15 €10,18 €10,21 €10,15 €9,98 €
2002 - 200912,72 €11,76 €11,25 €10,93 €10,67 €10,48 €10,37 €10,31 €10,32 €10,37 €10,39 €10,33 €10,15 €
2010 - 201513,54 €12,53 €11,99 €11,64 €11,36 €11,16 €11,04 €10,98 €11,00 €11,04 €11,06 €11,00 €10,81 €
2016-202115,13 €14,00 €13,40 €13,00 €12,69 €12,47 €12,33 €12,26 €12,28 €12,33 €12,35 €12,28 €12,08 €

So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?

Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:

1. Bad / WC

Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.

2. Küche

Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.

3. Wohnung

Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.

4. Gebäude

Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.

5. Wohnumfeld

Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.

Modernisierung

Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.

So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)

  1. 1

    Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Weingarten (Württemberg), in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.

  2. 2

    Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).

  3. 3

    Tabellenfeld im amtlichen Mietspiegel ablesen. Sie erhalten drei Werte: einen Mittelwert sowie eine untere und obere Spanne.

  4. 4

    Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.

  5. 5

    Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.

  6. 6

    Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.

Rechenbeispiel:

70-m²-Wohnung (1984 - 1994, 60-69): Der amtliche Mietspiegel nennt für dieses Feld einen Mittelwert von 9,62 €/m² → 70 m² × 9,62 €/m² = 673 € Nettokaltmiete/Monat ortsübliche Vergleichsmiete (vor Merkmal-Zu-/Abschlägen).

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Mieten im Umland von Weingarten (Württemberg)

Weingarten (Württemberg) liegt mit einer durchschnittlichen Nettokaltmiete von 11,94 €/m² im oberen Bereich der Region und übertrifft den rechnerischen Durchschnitt der Nachbarstädte von 11,09 €/m² um 7,7 %. Lediglich Ravensburg weist mit 12,35 €/m² ein noch höheres Mietniveau auf und liegt damit etwa 3,4 % über Weingarten.

Die Mietpreisspanne in der Region erstreckt sich von 10,05 €/m² in Baindt bis zu den erwähnten 12,35 €/m² in Ravensburg, wobei die südlichen Nachbarorte wie Baindt, Baienfurt und Wolpertswende mit Werten zwischen 10,05 €/m² und 10,72 €/m² deutlich unter dem Niveau von Weingarten liegen. Die nördlich und östlich gelegenen Gemeinden Berg, Grünkraut und Schlier bewegen sich mit 11,15 €/m² bis 11,67 €/m² näher am Mietniveau Weingartens.

NameØ Miete/m²Veränderung
Baienfurt11,67 €+5,3%
Schlier11,31 €+3,8%
Berg (Schussental)11,52 €+4,3%
Baindt11,15 €+4,5%
Ravensburg12,35 €+4,7%
Grünkraut11,41 €+4,4%
Waldburg10,72 €+3,6%
Fronreute10,45 €+4,2%
Bergatreute10,05 €+3,5%
Wolpertswende10,30 €+3,8%

Immobilienpreise in Weingarten (Württemberg)

Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Weingarten (Württemberg) relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Weingarten (Württemberg) sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Weingarten (Württemberg).

Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Weingarten (Württemberg) 2026

Der amtliche Mietspiegel Weingarten (Württemberg) weist eine durchschnittliche Nettokaltmiete von 10,1 €/m² aus (Bestand, Stand 01.03.2024). Angebotsmieten für neu inserierte Wohnungen liegen mit rund 11,94 €/m² darüber – sie sind nachrichtliche Marktdaten, nicht der amtliche Mietspiegel.

Die Angebotsmieten in Weingarten (Württemberg) haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 3,9% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.

Der amtliche Mietspiegel nennt nie nur eine Zahl. Für jede Kombination aus Baualtersklasse und Wohnungsgröße stehen ein Mittelwert sowie eine untere und obere Spanne, dazu Zu- und Abschläge für Wohnlage und Ausstattung. Jeder Wert innerhalb der Spanne kann die ortsübliche Vergleichsmiete sein – die genaue Einordnung folgt aus Ausstattung, Beschaffenheit und energetischem Zustand.

Ja. Weingarten (Württemberg) hat einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB, herausgegeben von Stadt Weingarten; interkommunaler Arbeitskreis mit den Kommunalverwaltungen Weingarten, Ravensburg, Baienfurt, Baindt und Berg, Haus & Grund Weingarten und Mieterverein Oberschwaben e.V.; erstellt vom ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH (Stand 01.03.2024). Er ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und trägt die gesetzliche Vermutungswirkung: Die ausgewiesenen Werte gelten als ortsübliche Vergleichsmiete.

Ja. Bei Wiedervermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen; bundesweit wurde die Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert.

Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

Der amtliche Mietspiegel bildet die ortsübliche Vergleichsmiete aus laufenden Bestandsmietverhältnissen ab (10,1 €/m² Median). Die Angebotsmiete ist der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen und liegt in Weingarten (Württemberg) bei rund 11,94 €/m² – sie ist nachrichtlich und nicht amtlich. Rechtlich maßgeblich für Mieterhöhungen ist der amtliche Mietspiegel.

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Quellen & Stand der Daten

  • Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
  • Amtlicher Mietspiegel Weingarten (Württemberg): Stadt Weingarten; interkommunaler Arbeitskreis mit den Kommunalverwaltungen Weingarten, Ravensburg, Baienfurt, Baindt und Berg, Haus & Grund Weingarten und Mieterverein Oberschwaben e.V.; erstellt vom ALP Institut für Wohnen und Stadtentwicklung GmbH (Stand 01.03.2024) — stadt-weingarten.de
  • Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze — bbsr.bund.de
  • Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de

Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.