Mietspiegel Duisburg 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel

Was kostet Wohnen in Duisburg aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 8,19 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil, den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze) und zitiert und verlinkt den amtlichen Mietspiegel als Originalquelle.

8,19 €/m²Ø Angebotsmiete (Neuvermietung)Marktmiete · Inseratsauswertung
§ 558dQualifizierter MietspiegelMietpreisbremse: nein · Kappung 20 %
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Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge

Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Duisburg liegt sie 2026 im Schnitt bei 8,19 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis. In Duisburg wird die ortsübliche Vergleichsmiete durch den amtlichen Mietspiegel (Stand 01.02.2026) abgebildet — nicht als einzelner Durchschnittswert, sondern differenziert nach Baualter, Größe und weiteren Merkmalen.

Marktdaten

Angebotsmiete

~8,19 €/m²Ø Neuvermietung

Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.

Rechtlich maßgeblich

Amtlicher Mietspiegel

Die rechtlich maßgebliche ortsübliche Vergleichsmiete. Wir bauen den amtlichen Mietspiegel nicht nach — wir zitieren und verlinken ihn als Originalquelle.

Mietpreisentwicklung in Duisburg

Der qualifizierte Mietspiegel für Duisburg mit Stand vom 1. Februar 2026 bildet die maßgebliche Grundlage zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete gemäß § 558d BGB. Er erfasst die tatsächlich gezahlten Bestandsmieten im Stadtgebiet und dient als verbindliche Orientierung für Mietanpassungen im laufenden Mietverhältnis. Die Daten basieren auf einer repräsentativen Erhebung der bestehenden Mietverhältnisse in Duisburg.

Ergänzend zu den amtlichen Mietspiegeldaten zeigen die nachrichtlich erfassten Angebotsmieten aus Inseraten eine durchschnittliche Marktmiete von 8,19 €/m². Diese Inseratsdaten stellen keine amtlichen Vergleichsmieten dar, sondern dokumentieren die aktuellen Forderungen bei Neuvermietungen. Im Vorjahresvergleich stiegen die Angebotsmieten um 4,3 %.

Die Wohnlage beeinflusst das Mietpreisniveau deutlich: In einfachen Lagen werden durchschnittlich 6,64 €/m² angeboten, während in guten Wohnlagen 10,14 €/m² erreicht werden. Auch das Baujahr zeigt erhebliche Unterschiede – von 7,02 €/m² bei Gebäuden bis 1949 bis zu 10,82 €/m² bei Neubauten ab 2021.

Wohnungen
8,19 €/m²
Q1 2026
Q+0.99%
Q4 2025
Y+4.33%
Q1 2025
Häuser
10,97 €/m²
Q1 2026
Q+1.01%
Q4 2025
Y+4.08%
Q1 2025
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Marktmieten in Duisburg nach Wohnlage

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Einfach5,60 €5,91 €6,13 €6,45 €6,64 €
Mittel7,06 €7,46 €7,73 €8,13 €8,37 €
Gut8,55 €9,04 €9,37 €9,86 €10,14 €

Mietpreise in Duisburg nach Baujahr

Nettokaltmiete /20222023202420252026
bis 19495,92 €6,26 €6,49 €6,83 €7,02 €
1950 - 19796,29 €6,65 €6,89 €7,25 €7,46 €
1980 - 19996,86 €7,25 €7,52 €7,91 €8,14 €
2000 - 20157,51 €7,93 €8,23 €8,65 €8,90 €
2016 - 20208,23 €8,69 €9,01 €9,48 €9,75 €
ab 20219,13 €9,64 €10,00 €10,52 €10,82 €

Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Bis 45 m²7,99 €8,44 €8,75 €9,21 €9,47 €
45 - 100 m²6,88 €7,27 €7,54 €7,93 €8,16 €
Über 100 m²6,10 €6,45 €6,69 €7,03 €7,23 €
Einfamilienhaus8,34 €8,82 €9,14 €9,61 €9,89 €
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Mietpreise in den Stadtteilen von Duisburg

#NameØ Miete/m²Veränderung
1Süd9,12 €+4,1%
2Mitte8,31 €+4,1%
3Rheinhausen8,20 €+4,1%
4Homberg-Ruhrort-Baerl8,12 €+3,3%
5Walsum8,03 €+4,0%
6Meiderich-Beeck7,60 €+3,8%
7Hamborn7,39 €+3,5%

Wohnungsmieten in Duisburg

Nach Zimmeranzahl

Nettokaltmiete /20222023202420252026
1 Zimmer7,99 €8,44 €8,76 €9,21 €9,48 €
2 Zimmer7,25 €7,66 €7,94 €8,35 €8,59 €
3 Zimmer6,76 €7,14 €7,41 €7,79 €8,02 €
4 Zimmer6,37 €6,73 €6,98 €7,34 €7,55 €
5+ Zimmer6,28 €6,64 €6,88 €7,24 €7,45 €

Nach Etage

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Erdgeschoss6,70 €7,08 €7,35 €7,73 €7,95 €
1. Stock6,94 €7,34 €7,61 €8,00 €8,23 €
2. Stock6,82 €7,21 €7,47 €7,86 €8,09 €
3.+ Stock7,13 €7,54 €7,82 €8,22 €8,46 €

Mietpreise für Häuser in Duisburg

Nach Haustyp

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Einfamilienhaus7,77 €8,21 €8,51 €8,95 €9,21 €
Doppelhaushälfte6,87 €7,26 €7,52 €7,91 €8,14 €
Reihenhaus6,33 €6,69 €6,93 €7,29 €7,50 €
Mehrfamilienhaus6,02 €6,36 €6,60 €6,94 €7,14 €

Nach Zimmeranzahl

Nettokaltmiete /20222023202420252026
3 Zimmer6,17 €6,52 €6,76 €7,11 €7,32 €
4 Zimmer6,91 €7,30 €7,57 €7,96 €8,20 €
5 Zimmer7,34 €7,75 €8,04 €8,45 €8,70 €
6+ Zimmer7,66 €8,09 €8,39 €8,82 €9,08 €

Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Duisburg

Gilt in Duisburg

Mietpreisbremse (Neuvermietung)

Gilt nicht

Duisburg ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen — bei Neuvermietung ist die Miethöhe nicht auf 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt.

Kappungsgrenze (Bestand)

20 % in 3 Jahren

Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.

Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.

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Amtlicher Mietspiegel Duisburg

Duisburg hat einen amtlichen Mietspiegel: einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB, herausgegeben von Stadt Duisburg, Der Oberbürgermeister, Amt für Soziales und Wohnen; Auswertung: DOMUS Consult Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH (ehem. Analyse & Konzepte immo.consult GmbH) (Stand 01.02.2026). Er ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und trägt die gesetzliche Vermutungswirkung: Die ausgewiesenen Werte gelten als ortsübliche Vergleichsmiete. Format: Regressionsmietspiegel mit Online-Berechnung. Den vollständigen amtlichen Mietspiegel Duisburg können Sie als PDF direkt bei der Originalquelle herunterladen: duisburg.de.

Amtliche Angaben · Stand 01.02.2026
Mietspiegel Duisburg
Typ
Qualifizierter Mietspiegel (§ 558d BGB)
Stand
01.02.2026
Herausgeber
Stadt Duisburg, Der Oberbürgermeister, Amt für Soziales und Wohnen; Auswertung: DOMUS Consult Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH (ehem. Analyse & Konzepte immo.consult GmbH)

So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?

Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:

1. Bad / WC

Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.

2. Küche

Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.

3. Wohnung

Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.

4. Gebäude

Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.

5. Wohnumfeld

Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.

Modernisierung

Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.

So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)

  1. 1

    Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Duisburg, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.

  2. 2

    Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).

  3. 3

    Tabellenfeld im amtlichen Mietspiegel ablesen. Sie erhalten drei Werte: einen Mittelwert sowie eine untere und obere Spanne.

  4. 4

    Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.

  5. 5

    Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.

  6. 6

    Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.

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Mieten im Umland von Duisburg

Duisburg liegt mit einer durchschnittlichen Nettokaltmiete von 8,19 €/m² deutlich unter dem Niveau der meisten Nachbarstädte in der Region. Während die Mieten in den angrenzenden Städten mehrheitlich zwischen 8,33 €/m² und 9,30 €/m² rangieren, positioniert sich Duisburg am unteren Ende dieser Spanne.

Besonders ausgeprägt ist der Unterschied zu den hochpreisigen Nachbarstädten, wo die Mieten mit 11,71 €/m² und 11,41 €/m² um etwa 40% bis 43% höher liegen als in Duisburg. Selbst die günstigsten Vergleichsstädte weisen mit Werten um 8,33 €/m² noch leicht höhere Mietpreise auf als Duisburg.

NameØ Miete/m²Veränderung
Moers8,98 €+4,9%
Mülheim an der Ruhr9,30 €+3,2%
Oberhausen8,37 €+3,7%
Neukirchen-Vluyn8,66 €+5,7%
Dinslaken8,96 €+4,8%
Krefeld9,30 €+3,0%
Rheinberg8,50 €+4,7%
Ratingen11,41 €+4,9%
Kamp-Lintfort8,33 €+5,2%
Meerbusch11,71 €+3,3%

Immobilienpreise in Duisburg

Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Duisburg relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Duisburg sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Duisburg.

Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Duisburg 2026

Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Duisburg liegt aktuell bei 8,19 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 4,3%. Nachrichtlich: Für Mieterhöhungen ist der amtliche Mietspiegel maßgeblich, nicht der Inseratspreis.

Die Angebotsmieten in Duisburg haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 4,3% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.

Der amtliche Mietspiegel nennt nie nur eine Zahl. Für jede Kombination aus Baualtersklasse und Wohnungsgröße stehen ein Mittelwert sowie eine untere und obere Spanne, dazu Zu- und Abschläge für Wohnlage und Ausstattung. Jeder Wert innerhalb der Spanne kann die ortsübliche Vergleichsmiete sein – die genaue Einordnung folgt aus Ausstattung, Beschaffenheit und energetischem Zustand.

Ja. Duisburg hat einen qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB, herausgegeben von Stadt Duisburg, Der Oberbürgermeister, Amt für Soziales und Wohnen; Auswertung: DOMUS Consult Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH (ehem. Analyse & Konzepte immo.consult GmbH) (Stand 01.02.2026). Er ist nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt und trägt die gesetzliche Vermutungswirkung: Die ausgewiesenen Werte gelten als ortsübliche Vergleichsmiete.

Nein. Duisburg ist derzeit nicht als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt ausgewiesen – bei Neuvermietung gilt keine Mietpreisbremse.

Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 20 % steigen – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

Der amtliche Mietspiegel bildet die ortsübliche Vergleichsmiete aus laufenden Bestandsmietverhältnissen ab. Die Angebotsmiete ist der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen und liegt in Duisburg bei rund 8,19 €/m² – sie ist nachrichtlich und nicht amtlich. Rechtlich maßgeblich für Mieterhöhungen ist der amtliche Mietspiegel.

Nachrichtlich, bei den Angebotsmieten (nicht amtlich): Der günstigste Stadtteil in Duisburg ist Hamborn, während Süd die höchsten Mietpreise aufweist. Eine Übersicht aller Stadtteile finden Sie weiter unten.

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Quellen & Stand der Daten

  • Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
  • Amtlicher Mietspiegel Duisburg: Stadt Duisburg, Der Oberbürgermeister, Amt für Soziales und Wohnen; Auswertung: DOMUS Consult Wirtschaftsberatungsgesellschaft mbH (ehem. Analyse & Konzepte immo.consult GmbH) (Stand 01.02.2026) — duisburg.de
  • Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze — bbsr.bund.de
  • Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de

Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.