Mietspiegel Ratingen 2026 — Mietpreise, Rechtslage & amtlicher Mietspiegel

Was kostet Wohnen in Ratingen aktuell? Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete) liegt 2026 bei 11,41 €/m². Diese Seite zeigt die Angebotsmieten aus dem Markt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil, den rechtlichen Rahmen (Mietpreisbremse & Kappungsgrenze) und zitiert und verlinkt den amtlichen Mietspiegel als Originalquelle.

11,41 €/m²Ø Angebotsmiete (Neuvermietung)Marktmiete · Inseratsauswertung
§ 558cEinfacher MietspiegelMietpreisbremse: ja · Kappung 15 %
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Marktmiete, Mietspiegel und Recht — drei verschiedene Dinge

Die Angebotsmiete ist der Preis, der in Wohnungsinseraten für neu angebotene Wohnungen verlangt wird — in Ratingen liegt sie 2026 im Schnitt bei 11,41 €/m² (Nettokaltmiete, Inseratsauswertung). Davon zu unterscheiden ist die ortsübliche Vergleichsmiete: die Miete, die für vergleichbare Wohnungen in laufenden Mietverhältnissen üblicherweise gezahlt wird. Für Mieterhöhungen im bestehenden Mietverhältnis ist rechtlich die ortsübliche Vergleichsmiete maßgeblich, nicht der Inseratspreis. In Ratingen wird die ortsübliche Vergleichsmiete durch den amtlichen Mietspiegel (Stand 01.01.2024) abgebildet — nicht als einzelner Durchschnittswert, sondern differenziert nach Baualter, Größe und weiteren Merkmalen.

Marktdaten

Angebotsmiete

~11,41 €/m²Ø Neuvermietung

Der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen — echte Marktdaten aus der Inseratsauswertung, aufgeschlüsselt nach Wohnlage, Baujahr, Größe und Stadtteil.

Rechtlich maßgeblich

Amtlicher Mietspiegel

Die rechtlich maßgebliche ortsübliche Vergleichsmiete. Wir bauen den amtlichen Mietspiegel nicht nach — wir zitieren und verlinken ihn als Originalquelle.

Mietpreisentwicklung in Ratingen

Für Ratingen liegt ein einfacher Mietspiegel nach § 558c BGB mit Stand 01.01.2024 vor, der die ortsübliche Vergleichsmiete auf Grundlage der Bestandsmieten im Stadtgebiet abbildet. Dieser amtliche Mietspiegel dient als maßgebliche Orientierung für Mietvertragsparteien und bildet die rechtliche Grundlage zur Bestimmung der Vergleichsmiete.

Ergänzend zu den Bestandsmieten des amtlichen Mietspiegels zeigen Angebotsmieten aus Inseraten die aktuellen Marktdaten bei Neuvermietungen. Die durchschnittliche Angebotsmiete in Ratingen beträgt nachrichtlich 11,41 €/m² und ist im Vergleich zum Vorjahr um 4,9 % gestiegen. Diese Inseratsdaten spiegeln ausschließlich Neuvertragsmieten wider und unterscheiden sich systematisch von den Bestandsmieten des amtlichen Mietspiegels.

Die Angebotsmieten variieren deutlich nach Wohnlage: In einfachen Lagen werden 9,25 €/m² aufgerufen, in mittleren Lagen 11,55 €/m² und in guten Lagen 14,2 €/m². Nach Baujahr gestaffelt reichen die Angebotsmieten von 10,01 €/m² für Gebäude bis 1949 bis zu 14,65 €/m² für Wohnungen ab Baujahr 2021.

Wohnungen
11,41 €/m²
Q1 2026
Q+1.97%
Q4 2025
Y+4.87%
Q1 2025
Häuser
15,03 €/m²
Q1 2026
Q+1.62%
Q4 2025
Y+3.94%
Q1 2025
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Marktmieten in Ratingen nach Wohnlage

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Einfach7,75 €8,17 €8,55 €8,93 €9,25 €
Mittel9,67 €10,20 €10,68 €11,15 €11,55 €
Gut11,89 €12,54 €13,13 €13,72 €14,20 €

Mietpreise in Ratingen nach Baujahr

Nettokaltmiete /20222023202420252026
bis 19498,38 €8,84 €9,25 €9,67 €10,01 €
1950 - 19798,63 €9,10 €9,53 €9,96 €10,31 €
1980 - 19999,61 €10,13 €10,61 €11,08 €11,47 €
2000 - 201510,87 €11,46 €12,00 €12,53 €12,98 €
2016 - 202011,68 €12,32 €12,90 €13,47 €13,95 €
ab 202112,27 €12,94 €13,54 €14,15 €14,65 €

Durchschnittliche Miete nach Wohnungsgröße

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Bis 45 m²10,55 €11,12 €11,64 €12,16 €12,59 €
45 - 100 m²9,31 €9,82 €10,28 €10,74 €11,12 €
Über 100 m²8,45 €8,91 €9,33 €9,74 €10,09 €
Einfamilienhaus11,08 €11,68 €12,23 €12,78 €13,23 €
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Mietpreise in den Stadtteilen von Ratingen

#NameØ Miete/m²Veränderung
1Schwarzbach11,80 €+4,4%
2Ost11,71 €+4,7%
3Zentrum11,68 €+4,0%
4Hösel11,39 €+4,4%
5Eggerscheidt11,32 €+4,1%
6Lintorf11,31 €+4,5%
7Breitscheid11,22 €+4,5%
8Tiefenbroich11,20 €+5,3%
9Homberg11,16 €+4,4%
10West11,08 €+4,3%

Wohnungsmieten in Ratingen

Nach Zimmeranzahl

Nettokaltmiete /20222023202420252026
1 Zimmer11,10 €11,71 €12,26 €12,80 €13,26 €
2 Zimmer10,23 €10,79 €11,30 €11,80 €12,22 €
3 Zimmer9,51 €10,03 €10,50 €10,97 €11,36 €
4 Zimmer8,91 €9,40 €9,84 €10,28 €10,64 €
5+ Zimmer8,43 €8,89 €9,31 €9,72 €10,07 €

Nach Etage

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Erdgeschoss8,92 €9,41 €9,85 €10,29 €10,66 €
1. Stock9,62 €10,14 €10,62 €11,09 €11,48 €
2. Stock9,55 €10,07 €10,54 €11,01 €11,40 €
3.+ Stock9,55 €10,08 €10,55 €11,02 €11,41 €

Mietpreise für Häuser in Ratingen

Nach Haustyp

Nettokaltmiete /20222023202420252026
Einfamilienhaus11,08 €11,68 €12,23 €12,78 €13,23 €
Doppelhaushälfte9,27 €9,77 €10,23 €10,69 €11,07 €
Reihenhaus8,53 €9,00 €9,42 €9,84 €10,19 €
Mehrfamilienhaus8,33 €8,78 €9,19 €9,60 €9,94 €

Nach Zimmeranzahl

Nettokaltmiete /20222023202420252026
3 Zimmer8,34 €8,80 €9,21 €9,62 €9,96 €
4 Zimmer9,43 €9,95 €10,41 €10,88 €11,26 €
5 Zimmer10,35 €10,92 €11,43 €11,94 €12,36 €
6+ Zimmer10,45 €11,02 €11,54 €12,05 €12,48 €

Mietpreisbremse & Kappungsgrenze in Ratingen

Gilt in Ratingen

Mietpreisbremse (Neuvermietung)

Gilt

Bei Wiedervermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. Ratingen ist in der Mieterschutzverordnung NRW (seit 01.03.2025) als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt festgelegt. Bundesweit bis Ende 2029 verlängert.

Kappungsgrenze (Bestand)

15 % in 3 Jahren

Obergrenze für Mieterhöhungen im laufenden Mietverhältnis — statt bundesweit 20 %, abgesenkt über die MietSchVO NRW, gültig bis 28.02.2030. Erhöhungen gehen nie über die ortsübliche Vergleichsmiete hinaus.

Kündigungssperrfrist nach Umwandlung: Nach Umwandlung in Eigentumswohnungen ist die Sperrfrist in Ratingen auf 8 Jahre verlängert.

Modernisierungsumlage: Nach einer Modernisierung dürfen bis zu 8 % der Kosten jährlich auf die Jahresmiete umgelegt werden — gedeckelt durch gesetzliche Kappungsbeträge.

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Amtlicher Mietspiegel Ratingen

Ratingen hat einen amtlichen Mietspiegel: einen einfachen Mietspiegel nach § 558c BGB, herausgegeben von Haus und Grund Düsseldorf und Umgebung e.V. gemeinsam mit dem Mieterverein Düsseldorf e.V. (Stand 01.01.2024). Als einfacher Mietspiegel ist er eine anerkannte Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmiete, trägt aber — anders als ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB — keine gesetzliche Vermutungswirkung. Format: Tabellenmietspiegel. Den vollständigen amtlichen Mietspiegel Ratingen können Sie als PDF direkt bei der Originalquelle herunterladen: hausundgrundddf.de.

Amtliche Angaben · Stand 01.01.2024
Mietspiegel Ratingen
Typ
Einfacher Mietspiegel (§ 558c BGB)
Stand
01.01.2024
Herausgeber
Haus und Grund Düsseldorf und Umgebung e.V. gemeinsam mit dem Mieterverein Düsseldorf e.V.

So funktioniert der amtliche Mietspiegel: welche Merkmale zählen?

Innerhalb eines Mietspiegel-Tabellenfeldes entscheidet die Bewertung der wohnwertrelevanten Merkmale (§ 558 Abs. 2 BGB), wo genau eine Wohnung in der Spanne liegt:

1. Bad / WC

Zweites WC, Fußbodenheizung im Bad, hochwertige Ausstattung → aufwertend; fehlende Ausstattung → abwertend.

2. Küche

Moderne Einbauküche, Ceranfeld/Induktion → aufwertend.

3. Wohnung

Balkon/Terrasse, Fußboden, Grundriss, Deckenhöhe.

4. Gebäude

Aufzug, Barrierefreiheit, energetischer Zustand, Fahrradräume, Zustand des Treppenhauses.

5. Wohnumfeld

Lärm, begrünte Innenhöfe, Stellplätze, Aufenthaltsqualität.

Modernisierung

Energetische Sanierung und Modernisierung wirken als Zuschlag innerhalb der Spanne — das Baujahr allein genügt nicht.

So berechnen Sie Ihre ortsübliche Vergleichsmiete (Schritt für Schritt)

  1. 1

    Wohnlage bestimmen. Prüfen Sie im Straßen- und Wohnlagenverzeichnis der Stadt Ratingen, in welcher Wohnlage Ihre Adresse liegt.

  2. 2

    Baualtersklasse & Größe zuordnen. Bestimmen Sie Bezugsfertigkeit (z. B. „1990“) und Wohnfläche (z. B. 70 m²).

  3. 3

    Tabellenfeld im amtlichen Mietspiegel ablesen. Sie erhalten drei Werte: einen Mittelwert sowie eine untere und obere Spanne.

  4. 4

    Merkmale bewerten. Gehen Sie die fünf Merkmalgruppen durch und zählen Sie auf- und abwertende Merkmale.

  5. 5

    Innerhalb der Spanne einordnen. Überwiegen aufwertende Merkmale, rückt der Wert zur oberen Spanne; überwiegen abwertende, zur unteren. Halten sie sich die Waage, gilt der Mittelwert.

  6. 6

    Gesamtmiete berechnen. Wohnfläche × €/m² = ortsübliche Nettokaltmiete pro Monat.

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Mieten im Umland von Ratingen

Ratingen liegt mit einer durchschnittlichen Nettokaltmiete von 11,41 €/m² im oberen Bereich der regionalen Mietpreisskala und übertrifft die meisten Nachbarstädte deutlich. Lediglich Düsseldorf weist mit 12,99 €/m² ein noch höheres Mietniveau auf, während Meerbusch mit 11,71 €/m² annähernd gleichauf liegt.

Die günstigsten Mieten im direkten Umland finden sich in Velbert mit 8,43 €/m² und Wülfrath mit 9,08 €/m², was einem Unterschied von über 35 % zu Ratingen entspricht. Auch Essen, Heiligenhaus und Mettmann bleiben mit Werten zwischen 9,30 €/m² und 9,48 €/m² deutlich unter dem Ratinger Niveau.

NameØ Miete/m²Veränderung
Heiligenhaus9,33 €+3,5%
Mettmann10,37 €+2,3%
Düsseldorf12,99 €+5,1%
Mülheim an der Ruhr9,30 €+3,2%
Erkrath10,50 €+4,7%
Wülfrath9,48 €+3,7%
Meerbusch11,71 €+3,3%
Velbert8,43 €+2,2%
Haan10,48 €+3,9%
Essen9,08 €+3,3%

Immobilienpreise in Ratingen

Neben Mietpreisen sind auch die Kaufpreise für Immobilien in Ratingen relevant. Für weitere Informationen lesen Sie gerne die Artikel zum Bodenrichtwert in Ratingen sowie zur Entwicklung der aktuellen Quadratmeterpreise zum Mieten und Kaufen in Ratingen.

Häufige Fragen zu den Mietpreisen in Ratingen 2026

Die durchschnittliche Angebotsmiete (Nettokaltmiete aus Inseraten) in Ratingen liegt aktuell bei 11,41 €/m². Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Miete um 4,9%. Nachrichtlich: Für Mieterhöhungen ist der amtliche Mietspiegel maßgeblich, nicht der Inseratspreis.

Die Angebotsmieten in Ratingen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 4,9% verändert. Die detaillierte historische Entwicklung finden Sie im Diagramm weiter oben.

Der amtliche Mietspiegel nennt nie nur eine Zahl. Für jede Kombination aus Baualtersklasse und Wohnungsgröße stehen ein Mittelwert sowie eine untere und obere Spanne, dazu Zu- und Abschläge für Wohnlage und Ausstattung. Jeder Wert innerhalb der Spanne kann die ortsübliche Vergleichsmiete sein – die genaue Einordnung folgt aus Ausstattung, Beschaffenheit und energetischem Zustand.

Nein. Ratingen hat einen amtlichen, aber einfachen Mietspiegel nach § 558c BGB, herausgegeben von Haus und Grund Düsseldorf und Umgebung e.V. gemeinsam mit dem Mieterverein Düsseldorf e.V. (Stand 01.01.2024). Er ist eine anerkannte Übersicht der ortsüblichen Vergleichsmiete, trägt aber – anders als ein qualifizierter Mietspiegel nach § 558d BGB – keine gesetzliche Vermutungswirkung.

Ja. Ratingen ist in der Mieterschutzverordnung NRW (in Kraft seit 01.03.2025) als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt festgelegt. Bei Wiedervermietung darf die Miete höchstens 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen; bundesweit wurde die Mietpreisbremse bis Ende 2029 verlängert.

Im bestehenden Mietverhältnis darf die Miete innerhalb von drei Jahren um höchstens 15 % steigen (statt bundesweit 20 % – abgesenkt über die MietSchVO NRW, gültig bis 28.02.2030) – und nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.

Der amtliche Mietspiegel bildet die ortsübliche Vergleichsmiete aus laufenden Bestandsmietverhältnissen ab. Die Angebotsmiete ist der in Inseraten geforderte Preis für neu angebotene Wohnungen und liegt in Ratingen bei rund 11,41 €/m² – sie ist nachrichtlich und nicht amtlich. Rechtlich maßgeblich für Mieterhöhungen ist der amtliche Mietspiegel.

Nachrichtlich, bei den Angebotsmieten (nicht amtlich): Der günstigste Stadtteil in Ratingen ist West, während Schwarzbach die höchsten Mietpreise aufweist. Eine Übersicht aller Stadtteile finden Sie weiter unten.

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Quellen & Stand der Daten

  • Angebotsmieten: laufende Inseratsauswertung, Stand Q1 2026 — Marktdaten, nicht amtlich.
  • Amtlicher Mietspiegel Ratingen: Haus und Grund Düsseldorf und Umgebung e.V. gemeinsam mit dem Mieterverein Düsseldorf e.V. (Stand 01.01.2024) — hausundgrundddf.de
  • Rechtsstatus: BBSR-Übersicht zu Mietpreisbremse und Kappungsgrenze sowie Mieterschutzverordnung NRW — recht.nrw.de
  • Gesetzliche Grundlagen: § 558, § 558a, § 558c, § 558d BGB sowie die Mietspiegelverordnung (MsV) — gesetze-im-internet.de

Hinweis: Diese Seite dient der Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindliche Auskünfte zu Mieterhöhung, Mietpreisbremse und ortsüblicher Vergleichsmiete erteilen der amtliche Mietspiegel, Mieter- bzw. Vermietervereine oder eine Fachanwältin/ein Fachanwalt für Mietrecht.